Wiedereingliederung Frage

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    Kein Mensch macht aus Spass eine Wiedereingliederung, will die SL riskieren, dass es "noch länger" dauert?

    Ist da nicht was mit Fürsorgepflicht? Ich würde mich an meine Vertretungen wenden, aber Super112 möchte scheinbar lieber im Forum Rückhalt. Nutzt im realen Leben nur nix.

  • Doch, es hilft schon: Sich bestätigt fühlen, die Rechtslage kennen, Erfahrungswerte kennen, bestätigt werden, dass man kein "trotziger Kollege" ist, nur weil man nicht sofort springt.

    Und ja: trotzdem muss man in der realen Welt auch lernen, für sich einzustehen.

  • Die eigentliche Frage ist ja auch das Thema Mehrarbeit!

    Das ist grundsätzlich keine Mehrarbeit. Du unterrichtest auch nur 24-28 Stunden wirst aber für 40/41 bei Vollzeit bezahlt. Bestimmte Aktivitäten gehören also zum Dienstgeschäft. Dazu gehören beispielweise auch Konferenzen, Elterngespräche etc.. Entsprechend dürfte der Dienstherr außerhalb einer BEM dich grundsätzlich verpflichten.

    Innerhalb der BEM ist die entscheidende Frage, was im Bescheid der Bezirksregierung steht bzw. was dein Bundesland für allgemeine Vorgaben macht. Wenn da drin steht, dass du an keinen weiteren Aktivitäten teilnehmen sollst, dann ist das bindend. Wenn da nur drin steht, dass du weniger Stunde arbeitest, dann kann man dich auch anteilig für solche Aufgaben verpflichten. Da kommt es auch auf die genaue Formulierung an. Sagt man, dass die Vorschläge des Arztes verbindlich sind oder sieht man sie als Vorschläge, die man versucht umzusetzen. Wie gesagt, bei meiner eigenen BEM und auch bei Kollegen wurde in der Regel die Stundenanzahl verbindlich festgelegt und der Rest immer als wäre schön, wenn es klappt. Das kann aber bei einer anderen Bezirksregierung ganz anders laufen.

  • Das ist grundsätzlich keine Mehrarbeit. Du unterrichtest auch nur 24-28 Stunden wirst aber für 40/41 bei Vollzeit bezahlt. Bestimmte Aktivitäten gehören also zum Dienstgeschäft. Dazu gehören beispielweise auch Konferenzen, Elterngespräche etc.. Entsprechend dürfte der Dienstherr außerhalb einer BEM dich grundsätzlich verpflichten.

    Innerhalb der BEM ist die entscheidende Frage, was im Bescheid der Bezirksregierung steht bzw. was dein Bundesland für allgemeine Vorgaben macht. Wenn da drin steht, dass du an keinen weiteren Aktivitäten teilnehmen sollst, dann ist das bindend. Wenn da nur drin steht, dass du weniger Stunde arbeitest, dann kann man dich auch anteilig für solche Aufgaben verpflichten. Da kommt es auch auf die genaue Formulierung an. Sagt man, dass die Vorschläge des Arztes verbindlich sind oder sieht man sie als Vorschläge, die man versucht umzusetzen. Wie gesagt, bei meiner eigenen BEM und auch bei Kollegen wurde in der Regel die Stundenanzahl verbindlich festgelegt und der Rest immer als wäre schön, wenn es klappt. Das kann aber bei einer anderen Bezirksregierung ganz anders laufen.

    Das ist in NRW definitiv anders.
    Zumindest definitiv in meiner BR aber ich bin 99% sicher, dass es hier für andere "Fälle" auch in anderen BR so war.

    NUR Unterricht.
    Keine Aufsichten, keine Vertretungen, keine Bereitschaften, keine Pflichtkonferenzen, usw...
    Weil eben die Stunden dann zur festgelegten Stundenzahl gehören.
    (Und auf meinem Zettel stehen: XX/25,5 Stunden.)

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