Wiedereingliederung Frage

  • ...
    Kein Mensch macht aus Spass eine Wiedereingliederung, will die SL riskieren, dass es "noch länger" dauert?

    Ist da nicht was mit Fürsorgepflicht? Ich würde mich an meine Vertretungen wenden, aber Super112 möchte scheinbar lieber im Forum Rückhalt. Nutzt im realen Leben nur nix.

  • Doch, es hilft schon: Sich bestätigt fühlen, die Rechtslage kennen, Erfahrungswerte kennen, bestätigt werden, dass man kein "trotziger Kollege" ist, nur weil man nicht sofort springt.

    Und ja: trotzdem muss man in der realen Welt auch lernen, für sich einzustehen.

  • Die eigentliche Frage ist ja auch das Thema Mehrarbeit!

    Das ist grundsätzlich keine Mehrarbeit. Du unterrichtest auch nur 24-28 Stunden wirst aber für 40/41 bei Vollzeit bezahlt. Bestimmte Aktivitäten gehören also zum Dienstgeschäft. Dazu gehören beispielweise auch Konferenzen, Elterngespräche etc.. Entsprechend dürfte der Dienstherr außerhalb einer BEM dich grundsätzlich verpflichten.

    Innerhalb der BEM ist die entscheidende Frage, was im Bescheid der Bezirksregierung steht bzw. was dein Bundesland für allgemeine Vorgaben macht. Wenn da drin steht, dass du an keinen weiteren Aktivitäten teilnehmen sollst, dann ist das bindend. Wenn da nur drin steht, dass du weniger Stunde arbeitest, dann kann man dich auch anteilig für solche Aufgaben verpflichten. Da kommt es auch auf die genaue Formulierung an. Sagt man, dass die Vorschläge des Arztes verbindlich sind oder sieht man sie als Vorschläge, die man versucht umzusetzen. Wie gesagt, bei meiner eigenen BEM und auch bei Kollegen wurde in der Regel die Stundenanzahl verbindlich festgelegt und der Rest immer als wäre schön, wenn es klappt. Das kann aber bei einer anderen Bezirksregierung ganz anders laufen.

  • Das ist grundsätzlich keine Mehrarbeit. Du unterrichtest auch nur 24-28 Stunden wirst aber für 40/41 bei Vollzeit bezahlt. Bestimmte Aktivitäten gehören also zum Dienstgeschäft. Dazu gehören beispielweise auch Konferenzen, Elterngespräche etc.. Entsprechend dürfte der Dienstherr außerhalb einer BEM dich grundsätzlich verpflichten.

    Innerhalb der BEM ist die entscheidende Frage, was im Bescheid der Bezirksregierung steht bzw. was dein Bundesland für allgemeine Vorgaben macht. Wenn da drin steht, dass du an keinen weiteren Aktivitäten teilnehmen sollst, dann ist das bindend. Wenn da nur drin steht, dass du weniger Stunde arbeitest, dann kann man dich auch anteilig für solche Aufgaben verpflichten. Da kommt es auch auf die genaue Formulierung an. Sagt man, dass die Vorschläge des Arztes verbindlich sind oder sieht man sie als Vorschläge, die man versucht umzusetzen. Wie gesagt, bei meiner eigenen BEM und auch bei Kollegen wurde in der Regel die Stundenanzahl verbindlich festgelegt und der Rest immer als wäre schön, wenn es klappt. Das kann aber bei einer anderen Bezirksregierung ganz anders laufen.

    Das ist in NRW definitiv anders.
    Zumindest definitiv in meiner BR aber ich bin 99% sicher, dass es hier für andere "Fälle" auch in anderen BR so war.

    NUR Unterricht.
    Keine Aufsichten, keine Vertretungen, keine Bereitschaften, keine Pflichtkonferenzen, usw...
    Weil eben die Stunden dann zur festgelegten Stundenzahl gehören.
    (Und auf meinem Zettel stehen: XX/25,5 Stunden.)

  • Zusätzlich zu den aktuell noch 10 Unterrichtsstunden kommen ja Korrekturen und zusätzliche Aufgaben, die ich in der Schule übernommen habe. So musste ich für dieses ganztägige Event viel Planen und organisieren . Heute habe ich diverse Dinge bestellt, mit der Stadt die Finanzierung geklärt, mit KuK alles abgestimmt usw.

    Dann wurde ich nachdrücklich aufgefordert zur LK an meinem freien Tag im Rahmen der Wiedereingliederung zu erscheinen- auch ca 3 Stunden mehr...!

    Das kann ja nicht der Sinn sein, 10 Stunden im Plan zu haben und trotzdem 20 Stunden tatsächlich zu arbeiten. Mit U-Vorbereitung, Korrekturen, Planungen, Konferenz usw..!

    Morgen kontaktiert mich die Bezirksregierung. Möchte mich rechtlich absichern. Hinterher heisst es: Warum halten sie sich nicht an den Wiedereingliederungsplan? Wer hat das angeordnet usw...!

    Ich bin seit 23 Jahren Lehrer, bin immer gesprungen, hab immer ja, klar ,mache ich gesagt. Immer zur Stelle mit 150 Prozent.

    Im Sinne meiner Gesundheit muss damit mal Schluss sein....

  • Also Aufsichten wurden bei mir empfohlen wegzulassen. Da steht aber auch eindeutig im Schreiben der Bezirksregierung, dass es dringend empfohlen wird der Empfehlung des Arztes zu folgen, die Entscheidung aber bei der Schulleitung liegt. Vertretungen waren bei mir auch raus. Ebenso Anrechnungsstunden inklusiver der dazugehörigen Aufgaben. Alles andere im Ermessen der Schule. Finde ich aber auch schwierig. Ich hatte während meiner BEM sowohl Zeugniskonferenz als auch Klassenkonferenz und Elternsprechtag. Und das als eigentlicher Klassenlehrkraft. Habe die Klasse vor und nach der BEM wieder voll unterrichtet. Chef war aber auch sehr nett und hätte mich sicherlich für Dienstversammlungen notfalls freigestellt. Aber ich hatte keinen Anspruch. Das gehörte zum normalen Dienst.

  • Es ist wie alles im Lehrerleben: Geben und Nehmen.

    Ich gebe auch zu allen Konferenzen, spüre aber danach, dass ich mich nicht nur durchschleppe also lerne ich zu signalisieren, dass ich vll nicht 2 pädagogische Tage nacheinander schaffe.

    Ich verschiebe auch Termine aber es gibt Termine, sie sind unverrückbar, bzw. ICH versuche es auch nicht, ich habe ein Anrecht dazu und fange nicht an, ständig bei Praxen um Verschiebungen zu bitten.

    Und eins habe ich gelernt: der Arzt denkt sich was bei seinen Empfehlungen, er macht es nicht aus Gefälligkeit.

    Und zwischen Notenkonferenzen und ganztägige Teilnahme an Schulfest sehe ich durchaus Unterschiede für die Notwendigkeit im Rahmen der dienstlichen Aufgaben.

  • Und...

    Soeben erfahre ich leider durch meinen Professor, dass ich 2 neue Schultergelenke benötige ( nach dem schweren Unfall vor 1 Jahr). 4 Operationen hatte ich jetzt. Die letzte im Januar. Man hoffte, dass es klappen würde. Leider nein. Schmerzen nehmen zu. Bewegung ab. Unterrichtsverpflichtung nimmt auch zu.

    Soll mich in den Sommerferien, also August operieren lassen. Dann ist die Wiedereingliederung abgebrochen. Aber mit guter Prognose der Ärzte, dass ich wieder voll arbeiten kann ( mit neuer Wiedereingliederung) und ca 3-monatigem Ausfall...

    Bis zu den Sommerferien kann ich noch durchhalten...


    Mist...

  • Klar sind das verschiedene Dinge. Aber es geht um die grundsätzliche Aussage. Bei euch gehört anscheinend nur der eigentlich Unterricht dazu. Bei uns gehören grundsätzlich (anteilig) auch die anderen dienstlichen Tätigkeiten dazu. Ersteres müsste bei uns wahrscheinlich auch gehen. Dann müsste man die Person so einsetzen, dass sie möglichst keinen wichtigen Unterricht gibt. Am AGen oder DaZ, wo es keine Konferenzen gibt.

    Die BEM ist doch auch zeitlich begrenzt. Ich habe zwischen 6 Wochen und max. 3 Monate alles erlebt. Aber nie länger. Danach gibt es natürlich noch Entlastungen für schwerbehinderte etc..

  • In NRW erlebe ich gerade an meiner Schule (ja, wir sammeln) eher die 6 Monate, ggf. mit Verlängerung.
    Ich beende gerade das volle Schuljahr in der WE (und habe nächste Woche den Termin beim Amtsarzt. Das liegt daran, dass ich nicht in Köln bin und es also besonders schnell geht? (/Sarkasmus off, ich warte tatsächlich seit Februar darauf)

  • Mist!!

    Halte in Ruhe bis August durch. Melde dich erst dann wieder krank, wenn es passiert, du weißt ja nicht, ob die OP nicht verschoben wird und warte ab.
    Definitiv nicht meine Stärke, aber eins habe ich gelernt: man kann nur abwarten.
    (Sage ich gerade voll überzeugt und heule den ganzen Tag seit 10 Tagen aus Panik vor dem Beil über meinem Kopf)

  • Spannend, dass es bei euch so anders ist. Ich habe noch mal nachgelesen. Es steht tatsächlich nur drin, dass die Maßnahme endet wenn die Ziele erreicht wurden oder klar ist, dass die Ziele nicht erreicht werden. Es kann also auch bei uns länger dauern.

    Auf der anderen Seite steht auch explizit drin, dass die Ermäßigung sich nur auf die zu erteilenden Stunden bezieht.

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