Schulleitung Grundschule Teilzeit

  • Für mich ist die Vorstellung einer Zeilzeit-Schulleitung völlig undenkbar. Schlicht und einfach wegen dem Bild nach Außen.

    Schulleitung ist ein Job mit viel Arbeit und großer Verantwortung. Den Gedanken den Job in TZ zu machen finde ich absurd. Auch wenn es rechtlich OK wäre, verbietet es sich einfach. SL geht nur in Vollzeit. Wenn jemand TZ machen möchte kann er/sie keine TZ arbeiten und sollte diese Stelle auch nicht besetzen.

    Es geht hier aber nicht um eine feste Stelle, sondern um die kommissarische Leitung. Und wenn dafür nur TZ-Kräfte zur Verfügung stehen, die nicht einfach so aufstocken können, dann muss dafür eine Lösung her. Das kann dann auch die Verteilung der Aufgaben auf mehrere Personen sein.

  • So wie ich es sehe, ist aber die andere Hälfte nicht vorhanden. Dann müsste es zwei Leitungspersonen geben, die sich das teilen.

    Und genau darauf könnte man hinweisen - mit Verweis darauf, dass es das "ganz oben" auch gibt...

    Einen Sachgrund, das zu verweigern, gibt es eigentlich nicht.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Warum denke ich jetzt wieder an das Thema AZ-Erfassung? Bzw. daran, dass es da massiven Widerstand der KMK gibt.

    Bzw. warum denke ich jetzt gerade an das, was Seph immer wieder betont:

    Dokumentation der eigenen AZ! Und dann besonders in diesem Fall, dass man kommissarisch die Leitung übernehmen soll: Wenn nach (bspw.) vier Wochen offensichtlich ist, dass die AZ deutlich überschritten wird, muss man dies deutlich rückmelden, dass die Leitung so nicht machbar ist und dies entweder die eigene Gesundheit gefährdet und/oder die Aufgaben so nicht zu erledigen sind.

    Das ist übrigens etwas, was ich von Menschen mit Leitungsaufgaben in Schulen immer wieder höre: Im Rahmen der offiziellen AZ sind die Aufgaben nicht schaffbar.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • An einer Nachbarschule haben es die Lehrkräfte mehrfach im Team verteilt, weil es eine alleine nicht machen wollte.

    Auch sonst ist es ja möglich, Aufgaben ans Kollegium abzugeben und hier müssen ja auch die Aufgaben der KR-Stelle von jemandem gemacht werden, sonst hast du alle Aufgaben von SL und KR in Teilzeit.

  • Es wäre hier hilfreich, das Bundesland zu nennen, da die Vorgaben in den Dienstordnungen unterschiedlich ausfallen können. Die Lektüre derselben (auch die Vorgaben dazu, ob SL unterrichten soll/muss) ist sicherlich für die Entscheidung hilfreich.

    Hallo, danke für die zahlreichen Antworten. Zur Info es geht um NRW.

    Ich muss mir die anderen Antworten noch genauer anschauen:)

  • Vgl. ADO § 20 Abs. 1

    BASS 2025/2026 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)

    "Zu den Aufgaben gehört auch die Erteilung von Unterricht."

    Es ist damit nicht möglich, durch die entsprechende Verteilung von Leitungszeit, sich komplett aus dem Unterricht herauszunehmen. Im Ausnahmefall mag das möglich sein - hier empfehle ich die Rücksprache mit dem Schulamt. Die andere Frage, die sich stellt, ist natürlich, ob der Unterricht ungekürzt erteilt werden kann, wenn man sich die gesamte Leitungszeit zuweist.

    Die andere Frage wäre, ob man nicht eine kommissarische Stellvertretung benennt, die dann anteilige Leitungszeit erhält, damit der Laden läuft. Auch hier stellt sich dann die Frage, ob es dadurch ggf. dann zu Kürzungen kommt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Grundsätzlich ist die Frage auch immer Theorie und Praxis.

    Gibt es an der Schule jemanden, der einen Teil der SL-Aufgaben übernehmen würde?

    Es ist schön und gut, wenn auf dem Papier alles möglich ist. Aber wenn entsprechende Personen nicht da sind, geht es einfach nicht. Wir hatten hier auch eine Schule, wo sich mehrere Kollegen über mehrere Jahre die Schulleitung geteilt haben. Es gibt aber auch genug Schulen, wo es außer der Schulleitung niemanden gibt, der Aufgaben übernehmen würde / könnte.

  • TROTZ hoher Leitungszeit?
    Es gibt auf Social Media nicht wenige, die entweder erzählen, sie müssten gar nicht unterrichten (und dies tun oder nicht), oder die davon erzählen, dass ihre SL gar nicht mehr unterrichtet. (Ja, NRW)
    kleiner gruener frosch Hast du nicht selbst erzählt, du MÜSSTEST nicht unterrichten?

    Meine aktuelle SL gibt einen Teil der Stunden weiter, ich hatte aber schon SL, die gar nicht unterrichtet haben, meine SL hat just vor ein paar Wochen davon erzählt, dass es viele solche Fälle gibt (wir hatten Erasmus-Gäste vor Ort und verglichen die verschiedenen SL-Rollen ...)

  • Es gibt aber auch genug Schulen, wo es außer der Schulleitung niemanden gibt, der Aufgaben übernehmen würde / könnte.

    Das kann nicht sein - Schule ist kein Einpersonenbetrieb, selbst an der kleinsten einzügigen Grundschule nicht. Eine Schulleitung kann jederzeit krank werden oder einen Unfall erleiden - und dann muss es ja irgendwie weitergehen. Oder wird die Schule in dem Fall geschlossen? Selbst der Bundeskanzler hat einen Stellvertreter, und es gibt sogar eine Sondervertretungsregelung, falls auch dieser verhindert sein sollte. Warum sollten wir uns im Schulkosmos für unverzichtbarer halten als die politische Führung des Staates? Wir tendieren im Bildungsbereich schnell dazu, uns für unentbehrlich zu halten, vielleicht als eine Form von Selbstschutz, um unsere berufliche Notwendigkeit zu legitimieren.

    Die Wahrheit ist aber, sollten wir aufgrund höherer Gewalt 4 Wochen lang ausfallen, würde der Schulbetrieb ganz normal weitergehen. Selbst wenn es im Vorfeld keine Vertretungsregelung gab - die müsste im Zweifelsfall dann spontan aus dem Boden gestampft werden.

    Daher: Lieber im Vorfeld ein Konzept überlegen, das vielleicht nie eintritt, ehe im Ernstfall alle aus den Wolken fallen.

    Und das Konzept kann auch ganz simpel heißen: Im Ernstfall übernimmt die dienstälteste Person die Verantwortung. Dann macht es sicherlich Sinn, wenn diese Person wenigstens 1x ganz grob gesehen oder gehört hat, was innerhalb dieser Funktion zu machen ist.

  • Klar, das funktioniert dann. Da hat dann auch die Vertretung die Verantwortung dafür, dass der Laden läuft.

    Aber mir einer unfreiwilligen Person die Aufgaben teilen, während man selbst als kommissarischer Schulleiter doch die ganze Verantwortung trägt, ist etwas anderes.

    LG DFU

  • Das kann nicht sein - Schule ist kein Einpersonenbetrieb, selbst an der kleinsten einzügigen Grundschule nicht. Eine Schulleitung kann jederzeit krank werden oder einen Unfall erleiden - und dann muss es ja irgendwie weitergehen.

    Sofern es keine offizielle Vertretung gibt oder beide ausfallen, gibt es einen Dezernenten, der eine Vertretung festlegt/organisiert.

    Und das Konzept kann auch ganz simpel heißen: Im Ernstfall übernimmt die dienstälteste Person die Verantwortung. Dann macht es sicherlich Sinn, wenn diese Person wenigstens 1x ganz grob gesehen oder gehört hat, was innerhalb dieser Funktion zu machen ist.

    Klar, kann ich jemand dienstverpflichten. Aber ich darf nicht davon ausgehen, dass diese Person den Job dann auch vernünftig macht. Dazu muss ich auch erstmal jemanden haben, der das kann. Unsere kleinste Grundschule hat 5 Lehrkräfte. Die größten um die 20. An unserer Nachbarschule gibt es neben der SL 12 ältere Lehrkräfte. Da traue ich keinen dem Job zu.

    Und am Ende müssen die Personen auch keine unendlichen Überstunden schieben. Es sind so viele Grundschulleitungen unbesetzt, weil der Job ein echt schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Wenn sich jemand freiwillig meldet, macht er oft unbezahlte Mehrarbeit. Jemand, der verpflichtet wird, wird nur das notwendigste machen. Und er hat auch das Recht dazu.

    Am Ende ist die Person krank und du machst den Job in Teilzeit voll.

  • Klar, das funktioniert dann. Da hat dann auch die Vertretung die Verantwortung dafür, dass der Laden läuft.

    Selbst das klappt nicht. Alleine weil das Wissen und die Kompetenzen fehlen. In unserer Gegend ist ein SL längere Zeit ausgefallen. Da durfte die SL der Nachbarschule erstmal 1 Jahr zwei Grundschulen leiten.

  • Selbst das klappt nicht. Alleine weil das Wissen und die Kompetenzen fehlen. In unserer Gegend ist ein SL längere Zeit ausgefallen. Da durfte die SL der Nachbarschule erstmal 1 Jahr zwei Grundschulen leiten.

    Dieses Wissen und die Kompetenzen müssen natürlich geteilt werden.

    Und klar, ich habe auch genug Erfahrung im Schulkosmos, um zu wissen, dass man nicht jedem Kollegen (m/w/d) guten Gewinnens die volle Verantwortung überträgt. Dann nimmt man meinetwegen das geringere Übel - und viele Menschen wachsen auch an ihren Anforderungen.

    Mir ist bewusst, dass sich die Schulleitungsposition, gerade im Primarbereich, selten finanziell lohnt und viele Schulleitungen über die 41 Wochenarbeitsstunden kommen. Bis es irgendwann zu einer verpflichtenden Stundenerfassung kommt, gilt, was auch im Forum schon oft vorgeschlagen wurde: Stunden selbst aufschreiben, Prioritäten setzen und im Zweifelsfall "nein" sagen.

    Gerade im öffentlichen Dienst braucht man nicht Angst zu haben, dass man bei einem gut begründeten "Nein" direkt auf irgendeiner Abschussliste landet.

  • Dann macht es sicherlich Sinn, wenn diese Person wenigstens 1x ganz grob gesehen oder gehört hat, was innerhalb dieser Funktion zu machen ist.

    Du hast offenbar keinen Schimmer, was das bedeutet. Ich weiß zumindest, was es beinhaltet, aber darum kann ich das doch noch lange nicht alles ad hoc übernehmen. Wenn die SL ausfällt und jemand die SL übernehmen muss, dann ist ja auch gleich die Beantragung einer Vertretungsstelle mit dabei, mit Offenlegung des Kostenrahmen etc.

    Wenn das Land möchte, dass jemand Zweites an der Schule davon Kenntnis hat, dann müsste das Land an jeder Schule dafür eine Stelle schaffen und die notwendigen Qualifizierungen anbieten. Das könnte auch helfen, dass SL nicht erst nach einem halben Jahr ihre Quali beginnen und vorher alles ohne FoBi erledigen müssen, wie es derzeit ist.

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