Threema zur schnellen Kommunikation im Kollegium? Erfahrungen?

  • Ich sprach von Krisensituationen (z. B. Todesfall) außerhalb der Unterrichtszeit

    Da kann ich mir immer noch nichts drunter vorstellen. Wer ist in deinem Beispiel gestorben? Und wozu braucht man dabei einen Messenger?

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

  • Völlig absurdes Beispiel, in Schulen gibt es Amokkonzepte und keines davon setzt auf Privathandy und externe Messengerdienste.

    Leider ist es nicht absurd. In unserer Schule wurde genau das von der Lehrerkonferenz beschlossen: jede Lehrkraft soll ihr Handy während des Unterrichts auf laut stellen, damit sie derartige Warnungen über den Messenger erhält.

  • Die ADO soll novelliert werden. Dort habe ich Folgendes gelesen:

    "Lehrkräfte werden zur Nutzung bereitgestellter Lehr- und Lernsystem sowie der Arbeits- und Kommunikationsplattformen verpflichtet, ohne aber allen Lehrkräften landeseitig die dafür notwendigen digitalen Endgeräte zur Verfügung zu stellen. "

    Sollte dies so beschlossen werden, bedeutet dies doch, dass ich mein privates Handy zur Kommunikation nutzen muss. Oder wie seht ihr das?

  • Die ADO soll novelliert werden. Dort habe ich Folgendes gelesen:

    "Lehrkräfte werden zur Nutzung bereitgestellter Lehr- und Lernsystem sowie der Arbeits- und Kommunikationsplattformen verpflichtet, ohne aber allen Lehrkräften landeseitig die dafür notwendigen digitalen Endgeräte zur Verfügung zu stellen. "

    Sollte dies so beschlossen werden, bedeutet dies doch, dass ich mein privates Handy zur Kommunikation nutzen muss. Oder wie seht ihr das?

    So wird das aber sicher nicht in der neuen Fassung der ADO stehen. Der Nebensatz wurde von dem Personalrat hinzugefügt.

    Lehrkräfte werden zur Nutzung bereitgestellter Lehr- und Lernsystem sowie der Arbeits- und Kommunikationsplattformen verpflichtet,


    Wenn das so in der ADO auftaucht, ist es eigentlich ganz gut, den daraus folgt direkt die Verpflichtung für den Schulträger, Lehrkräfte mit Geräten auszustatten.

  • So wird das aber sicher nicht in der neuen Fassung der ADO stehen. Der Nebensatz wurde von dem Personalrat hinzugefügt.

    Lehrkräfte werden zur Nutzung bereitgestellter Lehr- und Lernsystem sowie der Arbeits- und Kommunikationsplattformen verpflichtet,


    Wenn das so in der ADO auftaucht, ist es eigentlich ganz gut, den daraus folgt direkt die Verpflichtung für den Schulträger, Lehrkräfte mit Geräten auszustatten.

    Ich habe O. Meier die Quelle benannt. Es kann natürlich sein, dass ich da etwas falsch verstanden habe.

  • "Lehrkräfte werden zur Nutzung bereitgestellter Lehr- und Lernsystem sowie der Arbeits- und Kommunikationsplattformen verpflichtet, ohne aber allen Lehrkräften landeseitig die dafür notwendigen digitalen Endgeräte zur Verfügung zu stellen. "

    Daraus lässt sich bestenfalls ableiten, dass Lehrkräfte an zur Verfügung stehenden Dienstgeräten auf die entsprechenden Plattformen in regelmäßigen Abständen zugreifen sollen. Das kann dann auch bedeuten, dass man das halt einmal am Tag (oder bei zu wenig Geräten eben seltener) an den PCs im Lehrerzimmer tut, wenn da gerade etwas frei ist und man die Zeit hat.

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