Aber nach Beurlaubung läuft die Frist neu. Aber die Mindestdauer ist ein Jahr.
Ein Jahr eine Weltreise, und danach mit pauschaler Beihilfe arbeiten, klingt gar nicht so schlecht.
Wie, die Frist läuft neu? Weil Du in der Zeit der Beurlaubung nicht beihilfeberechtigt bist?
Allerdings wird es jetzt zum Problem, dass ich derzeit unersetzlich bin.
Das ist tatsächlich keiner. Aber ob Deinem Beurlaubungswunsch entsprochen wird, ist natürlich auch ein bißchen Glücksache.
Kannst Du Dir das denn leisten, ein Jahr auszusteigen? Dann wäre das eine Möglichkeit.