Fristen für Öffnungsklausel und pauschale Beihilfe verpasst, Alles aus?

  • Mit der GEW telefoniert. Keine Chance auf Kulanz bei der pauschalen Beihilfe.

    Aber nach Beurlaubung läuft die Frist neu. Aber die Mindestdauer ist ein Jahr.

    Ein Jahr eine Weltreise, und danach mit pauschaler Beihilfe arbeiten, klingt gar nicht so schlecht.

    Allerdings wird es jetzt zum Problem, dass ich derzeit unersetzlich bin.

    Jetzt muss ich das mal ausloten. Erscheint mir vielversprechender als die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Aber ich recherchiere weiter.

  • Aber nach Beurlaubung läuft die Frist neu. Aber die Mindestdauer ist ein Jahr.

    Ein Jahr eine Weltreise, und danach mit pauschaler Beihilfe arbeiten, klingt gar nicht so schlecht.

    Wie, die Frist läuft neu? Weil Du in der Zeit der Beurlaubung nicht beihilfeberechtigt bist?

    Allerdings wird es jetzt zum Problem, dass ich derzeit unersetzlich bin.

    Das ist tatsächlich keiner. Aber ob Deinem Beurlaubungswunsch entsprochen wird, ist natürlich auch ein bißchen Glücksache.

    Kannst Du Dir das denn leisten, ein Jahr auszusteigen? Dann wäre das eine Möglichkeit.

  • Ja, die Frage ist andersherum. Kann ich es mir leisten auf die pauschale Beihilfe daurhaft zu verzichten?

    Ein Jahr kein Einkommen sind 36k netto weniger + KV (dann 290 pro Monat), macht insgesamt 40.000 Euro.

    26 Jahre lang die 5000 netto weniger sind selbst wenn man korrekterweise die Zahlungsströme abzinst doch viel schlimmer.


    Aber vielleicht gibt es auch Wege kürzer beurlaubt zu werden, nur die Sommerferien wäre toll, aber das hätten dann bestimmt schon viele gemacht...

  • Bei einigen wird Psyche nur 5 Jahre abgefragt. Dann wäre "Psyche" vom Tisch. Bleibt noch der Rücken und das Knie...

    Ende 2022 waren die Termine beim Psychitherapheuten.? Das müsste also bei 5 Jahren durchaus noch angegeben werden.

    In der Regel wird auch gefragt, ob eine andere Versicherung dich bereits abgelehnt hat. Dann nimmt man dich auch nur ungerne. Du kannst aber über den Versicherungsmakler erstmal nur anonym anfragen. Dann umgeht man das Problem

  • 26 Jahre lang die 5000 netto weniger sind selbst wenn man korrekterweise die Zahlungsströme abzinst doch viel schlimmer.

    In den 26 Jahren kann viel passieren. Als ich angefangen habe, gab es noch keine pauschale Beihilfe. Du könntest auch in ein anderes Bundesland wechseln und gucken, ob da die Regelungen anders sind. Oder hoffen, dass da anschließend die pauschale Beihilfe eingeführt wird...

  • Leider habe ich damals einen ähnlichen Fehler gemacht, damals gab es aber noch keine pauschale Beihilfe in BW. Nach ein paar sauteuren Jahren in der Freiwilligen wurde ich hier im Forum (!) aufmerksam auf eine Sonderöffnungsaktion mancher PKV, die diese verkauft haben als „eine barmherzige Chance für die Leute in der Freiwilligen“. Da habe ich mich sofort erkundigt beim PKV-Verband und bin jetzt seit ca. 5 Jahren in der PKV. (die 22€ für Behandlung durch Chefärztin habe ich immer bezahlt).

    Solltest du in der Freiwilligen Versicherung mal ins Krankenhaus gehen und keine Chefarztbehandlung und so weiter nutzen können, zahlt die Beihilfe dir etwas zurück, ich weiß aber nicht mehr, wie das Ganze heißt.


    Im Nachhinein also danke an die Person, die das damals hier gepostet hatte, ich spare dadurch einiges. Ich habe zwar einen hohen Zuschlag auf den Beitrag, aber wenigstens die gute Versorgung.

  • So nach dem ersten Schock sehe ich es mittlerweile entspannter: Ich verliere nur Geld, verdiene trotzdem ordentlich und habe einen Beruf, den ich gerne mache.

    Da gibt es schlimmere Schicksale.

    Und vielleicht klappt es doch noch irgendwann mit der PKV.

  • Das soll nicht gemein klingen, aber versuche unbedingt die Sachbearbeiterin in Bezug auf die pauschale Beihilfe zu erreichen und zu schauen, ob da noch was geht. In NRW haben wir das nicht, aber ich hatte schon zweimal den Fall, in dem Kollegen eigentlich bereits nachversichert werden sollten (Frist beim LBV verpasst, bei zu langem Abstand zwischen Referendariat und Verbeamtung beim Ersatzschulträger) und mit ein bisschen hin und her, konnten doch alle Pensionsansprüche gesichert werden. Ob da rechtlich getrickst wurde, kann ich nicht beurteilen, aber für die Kollegen ist es bares Geld gewesen und hat gar nix gekostet. ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Persönlich würde ich wie folgt vorgehen:

    1. PKV-Beitritt versuchen
    2. Ansonsten Status unterbrechen, damit die Frist neu beginnt. Also entweder durch Beurlaubung oder durch Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, Jobpause und späterer Neuverbeamtung. Dazu solltest du dich aber vorher von einem Anwalt für Verwaltungs/Arbeitsrecht beraten lassen. Nachteil ist halt, dass du deine Schule verlierst.
  • Das soll nicht gemein klingen, aber versuche unbedingt die Sachbearbeiterin in Bezug auf die pauschale Beihilfe zu erreichen und zu schauen, ob da noch was geht. In NRW haben wir das nicht, aber ich hatte schon zweimal den Fall, in dem Kollegen eigentlich bereits nachversichert werden sollten (Frist beim LBV verpasst, bei zu langem Abstand zwischen Referendariat und Verbeamtung beim Ersatzschulträger) und mit ein bisschen hin und her, konnten doch alle Pensionsansprüche gesichert werden. Ob da rechtlich getrickst wurde, kann ich nicht beurteilen, aber für die Kollegen ist es bares Geld gewesen und hat gar nix gekostet. ;)

    Auch, wenn es ein anderes Thema ist:

    Ich weiß nicht, wieso die Nachversicherung überhaupt ein Problem darstellen soll. In NRW sind die Zeiten dann trotzdem ruhegehaltsfähig.


    Die Nachversicherung für das Ref ist also eher wünschenswert:

    Zitat

    Nachversicherte Beschäftigungszeiten bleiben bei einer späteren Wiedereinstellung (z.B. als Beamtin oder Beamter bzw. als beamtenähnlich beschäftigte Person mit Gewährleistung beamtenrechtlicher Versorgungsanwartschaften) in der Regel ruhegehaltfähig. Eine Rente ist jedoch auf die späteren Versorgungsbezüge anzurechnen.

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/m…ersicherung.pdf

    Merkblatt zur Nachversicherung von 01/2026.

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