Wohnortzuschlag, Mietstufen! Ab Januar faktisch weniger Kaufkraft!

  • Achtung bei der Besoldungsreform ab 1. Januar 2027: Warum ab März 0 € mehr auf dem Konto landen!

    Viele denken immer noch, dass wir ab 2027 automatisch mehr Geld auf dem Konto haben. Hier ist das Rechnungsbeispiel, warum das für die meisten ein Trugschluss ist:

    Das Beispiel (z. B. A13, 2 Kinder, bisher Mietenstufe 3):

    1. Januar 2027 (Strukturreform): Die bisherige Familienstufe 1 wird in das Grundgehalt integriert (+1,68 %). Wer bisher den Wohnortzuschlag (z. B. Mietenstufe 3) bekommen hat, behält seinen Auszahlungsbetrag über eine persönliche Ausgleichszulage (Besitzstandsschutz). Unter dem Strich: 0 € Mehrverdienst auf dem Konto, aber das Gehalt ist eingefroren.

    1. März 2027 (Reguläre Besoldungserhöhung +2,0 %): Jetzt steigt zwar das A13-Tabellengrundgehalt um 2 %,

    ABER: Um exakt diese Steigerung wird die Ausgleichszulage abgeschmolzen!

    Netto-Effekt auf dem Konto ab März 2027: Genau 0 Cent mehr Auszahlungsbetrag.

    Fazit:

    Die gewerkschaftlich erstrittene Gehaltserhöhung verpufft auf dem Konto komplett, weil sie nur die Ausgleichszulage auffrisst. Wer also mit einer spürbaren Gehaltserhöhung ab 2027 gerechnet hat: Das Geld wird durch die Abschmelzung lediglich umgeschichtet, die Kaufkraft steigt nicht um einen Cent. Erst wenn die Zulage irgendwann komplett abgeschmolzen ist, kommen prozentuale Erhöhungen wieder real auf dem Konto an!

  • Auch die Erfahrungsstufen / Dienstaltersstufen werden ab 1.1.27 verrechnet. Kommt man zum Beispiel im Januar 27 von Stufe 10 auf 11, hat man keinen Cent mehr Geld auf dem Konto...

    Es wird direkt von dem Mietstufenzuschlag wieder abgezogen....

  • Betrifft es nur eine bestimmte Stufe / eine bestimmte Konstellation?
    Wenn ich meine Daten in den Rechner werfe, habe ich zwar nicht DIE Riesenerhöhung ab März, aber mehr als ein Cent mehr.

  • So soll es aussehen- Stand gestern!!! Es betrifft alle Beamte mit Kindern in NRW.

    Was das in der Praxis bedeutet

    Ob die Inflation bei 2 % oder 3 % liegt, ob die Gewerkschaften 5 % mehr Gehalt heraushandeln oder ob Sie nach vier Jahren harter Arbeit eine Erfahrungsstufe aufsteigen:

    Bei kinderlosen Kollegen:

    Das Nettoeinkommen steigt mit jeder Anpassung.

    Zum Beispie 2 Kinder:

    Das Brutto im Tabellengrundgehalt steigt zwar auf dem Papier, aber die Ausgleichszulage schrumpft um genau denselben Betrag.

    Auszahlungsbetrag: 0,00 € Plus.


    Nichts Anderes als sehr viele versteckte Nullrunden...!

  • ach so.
    Du meinst: die bisherigen sehr hohen Zuschläge wachsen nicht mit, sondern werden entsprechend reduziert?
    Gut, ich bin kinderlos, vielleicht verstehe ich deswegen nicht, was das Problem ist. Man gewöhnt sich wohl sehr schnell an Luxuszuschläge, merke ich.

  • Die gewerkschaftlich erstrittene Gehaltserhöhung verpufft auf dem Konto komplett

    Mit der gewerkschaftlich erstrittenen Gehaltserhöhung haben, weil sie eben gewerkschaftlich erstritten ist, Beamte zunächst mal eigentlich absolut gar nichts zu tun, insbesondere erwachsen ihnen keinerlei Rechte daraus. Die Länder vereinbaren aber üblicherweise trotzdem, sie systemfremd auf die Beamtenschaft zu übertragen. Das aber auch nicht automatisch 1:1, weshalb in NRW die Tarifbeschäftigten im April 2026 ein Plus von 2,8 Prozent erhalten haben, die Beamten allerdings ein Plus von 3,36 Prozent. Beamte sind also bereits jetzt besser gestellt als das was die Tarifparteien vereinbart haben.

  • Mietstufenzuschlag empfand ich immer als unsinnig. Da lebt man in einer beliebten Gegend, deshalb sind die Mieten hoch, und wird finanziell belohnt. Schulen in unbeliebten Gegenden haben das Nachsehen. Sinnvoller fände ich das Gegenteil.

    Ich weiß, Alimentation...

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Gilt auch für Beförderungen:

    Wenn Sie ab dem 1. Januar 2027 eine Ausgleichszulage erhalten (weil Ihr alter Zustand inklusive der Mietenstufe 3 doch etwas höher war als das neue System) und danach zu A 14 befördert werden, passiert genau das Folgende:Die bittere Mechanik bei einer Beförderung ab 2027:Sie werden zum Beispiel im Sommer 2027 nach A 14 befördert.Ihr monatliches Grundgehalt steigt durch den Wechsel von A 13 zu A 14 um einen spürbaren Betrag (z. B. rechnerisch ca. 350 bis 400 Euro brutto mehr).Das Problem: Das Gesetz besagt, dass jede Erhöhung der Dienstbezüge die Ausgleichszulage mindert.Die Erhöhung durch die Beförderung wird also Cent für Cent mit Ihrer Ausgleichszulage verrechnet. Die Ausgleichszulage schrumpft im selben Moment, in dem Ihr Grundgehalt steigt.Das Ergebnis auf Ihrem Konto:Sie tragen ab dem Tag der Beförderung zwar die höhere Verantwortung einer A 14-Stelle, gehen am Monatsende aber mit exakt demselben Auszahlungsbetrag nach Hause wie vorher als A 13. Das Plus der Beförderung verpufft so lange komplett im "Abschmelzungs-Schlund", bis Ihre Ausgleichszulage rechnerisch auf 0 Euro gesunken

  • 1. Januar 2027 (Strukturreform): Die bisherige Familienstufe 1 wird in das Grundgehalt integriert

    Insgesamt alles sehr unerfreuliche News, aber wie lest ihr die zitierte Änderung? Führt das dann bei Beamtenpaaren dazu, dass sie die Stufe 1, die ja bisher aufgeteilt wurde, dann beide voll bekommen?


    Edit: Hat jemand Quellen dazu? Ich habe es für meinen Fall (andere Besoldungsklasse und Mietstufe als im Beispiel) noch nicht ganz durchdrungen...

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Es gibt auch Profiteure:

    Nicht verheiratete Beamte bekommen 1,68 % mehr Grundgehalt.


    Doppelbeamtenpaare müssten auch jeder die Erhöhung bekommen, vorher haben sie sich den Familienzuschlag 1 geteilt. In den oberen Stufen könnte das günstiger kommen.


    Familien mit Kindern in den unteren Mietenstufen erhalten höhere Kinderzuschläge, es gilt für alle


    1 Kind 336,88

    2 Kinder 1033

    3 Kinder 1676,14

    4 Kinder 2329,6

    Jedes weitere plus 693



    Alleinstehende Familien mit Kindern in Mietenstufe 1 und 2 profitieren die Mehrheit leider nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Ichbindannmalweg (10. September 2026 15:50)

  • Insgesamt alles sehr unerfreuliche News, aber wie lest ihr die zitierte Änderung? Führt das dann bei Beamtenpaaren dazu, dass sie die Stufe 1, die ja bisher aufgeteilt wurde, dann beide voll bekommen?


    Edit: Hat jemand Quellen dazu? Ich habe es für meinen Fall (andere Besoldungsklasse und Mietstufe als im Beispiel) noch nicht ganz durchdrungen...

    Der Familienzuschlag entfällt, es gibt 1,68 Prozent mehr auf das Grundgehalt. Das sollte dann wohl für beide gelten, denn es gilt ja für beamten Ehepaare, keine gesonderte Tabelle.

    In Niedersachsen wird der Familienzuschlag ins Grundgehalt überführt, das wäre für die meisten besser.

  • Der Ärger von Betroffenen ist verständlich, auf Grundsatzebene ist der Schritt aber richtig. Man könnte die absurd hohen Familienzuschläge auch einfach als Geschenk betrachten, in dessen Genuss man durch den Mauscheleiversuch ein paar Jahre gekommen ist, und jetzt werden eben verfassungskonforme Regelungen geschaffen. Die Ausgleichszahlung ist doch ein sehr faires Übergangsinstrument.

  • Es gibt auch Profiteure:

    Nicht verheiratete Beamte bekommen 1,68 % mehr Grundgehalt.

    Ich habe eben mal meine Daten (A14/E9) durch den Rechner gejagt und festgestellt, dass mein Bruttogehalt um ca. 10% gegenüber 2025 ansteigen wird. Ich sehe es auch so, dass endlich diese überbordenden Familienzulagen und Mietstufen weg kommen und auch die normalen Beamten mal wieder etwas mehr bekommen. Von wegen 2Leistung muß sich lohnen" und so.

    Was außerdem viele vergessen: Ein höheres Grundgehalt ist pensionswirksam. Die Familienzulagen sind es hingegen nicht!

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