Hallihallo!
Fakten:
* Wenn man in NRW von VZ auf TZ wechselt (oder auf eine niedrigere TZ), dann erfolgt die Anpassung der Bezüge zum 1. August.
* Wenn man in NRW von TZ auf VZ wechselt (oder auf eine höhere TZ), dann erfolgt die Anpassung der Bezüge zum 1. Schultag.
Gab es schon mal eine Klage oder was auch immer gegen diesen Unsinn?
(Ich komme darauf, weil - nein, ich werde aufgrund MEINER persönlichen Situation nicht klagen, aber - ich jetzt die nächste Unverschämtheit erlebt habe.. Ein TZ-Antrag ist immer befristet.
Seit Februar wurde ich mehrmals gefragt, ob ich verlängere (wohlgemerkt, nie direkt, sondern die BR rief in der Schule an, Sammelfragen für alle, die keinen Nachfolgeantrag gestellt haben, weil wohl 80% einfach schusselig sind..). Ich habe mehrmals gesagt: Nee, ich stelle keinen neuen Antrag und gehe das Risiko ein, auf VZ zu sein. Entweder bin ich gesund, oder ich stelle einen "spontanen" Antrag.
Ich bin also davon ausgegangen, VZ-Bezüge zu erhalten. Habe ich nicht. Ich habe gerade vom LBV (wegen was anderes angerufen!) erfahren: Ja, das stimmt, mein Antrag war befristet. Ja. Aber wenn ich nicht AKTIV sage, ich will VZ arbeiten, läuft er weiter in TZ.
WAS EIN BLÖDSINN.
Wie gesagt, alles nur rein neugierige Fragen, weil ich sehr genervt bin, aber nichts dagegen machen werde. Weder gegen das Eine, noch gegen das Andere.
TZ / VZ - Wechselfristen in NRW, gab es schon eine Klage?
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Natürlich ist das totaler Blödsinn und damit kommen sie rechtlich auch nicht durch, dir stehen Vollzeit-Bezüge.
Da würde ich wohl die Klage androhen, denn nein, du musst nichts aktiv machen, auch wenn sie das immer wieder behaupten.
Oder mindestens mal den unauffälligen Wink an Gewerkschaft und Personalrat geben, dass damit so verboten umgegangen wird. -
Da Du die Stunden ja gibst, wäre das ja so gesehen ausgehend von TZ alles Mehrarbeit. Die würde sowieso aufs Deputat angerechnet, so dass Du dann doch eigentlich auf denselben Betrag kommen müsstest - nur eben mit erheblicher Verzögerung - nämlich wenn die MA-Abrechnungen eingereicht und bearbeitet wurden.
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Habe ich nicht. Ich habe gerade vom LBV (wegen was anderes angerufen!) erfahren: Ja, das stimmt, mein Antrag war befristet. Ja. Aber wenn ich nicht AKTIV sage, ich will VZ arbeiten, läuft er weiter in TZ.
Nach meinem Dafürhalten stimmt diese Aussage nicht.
In den Hinweisen zum TZ-Antrag steht: "Ein verspätet eintreffender Antrag kann aus haushaltstechnischen gründen und auch planungstechnisch nicht weiter befürwortet werden." -> Ergo wechselt man dann automatisch auf Vollzeit, wenn man den TZ-Antrag verspätet oder nicht abgibt.
Warhscheinlich haben die Sachbearbeiter im lbv das nur übersehen.
Wie jetzt weitergehen? Bolzbold hat recht, da du die Stunden ja gibst, wäre das alles Mehrarbeit, bis der Wechsel auf VZ dann durch ist.
Aber: von deinen Stunden hängt ja auch die Besetzung an der Schule ab. Wenn deine Stunden nicht erhöht wurden und laut SCHIPS trotzdem eine ausreichende Versorgung ist es zu überlegen, ob dein Schulleiter eine entsprechende Mehrarbeit anweisen darf. -
Wieso muss man Verlängerungsanträge stellen, wenn man bei Nichtaktivwerden sowieso in seiner TZ bleibt? Ergibt dann doch gar keinen Sinn.
Da Du die Stunden ja gibst, wäre das ja so gesehen ausgehend von TZ alles Mehrarbeit. Die würde sowieso aufs Deputat angerechnet, so dass Du dann doch eigentlich auf denselben Betrag kommen müsstest - nur eben mit erheblicher Verzögerung - nämlich wenn die MA-Abrechnungen eingereicht und bearbeitet wurden.
Mehrarbeit ist aber nicht pensionswirksam.
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Das Beamtenrecht erfordert immer eine Befristung in der Teilzeitgenehmigung. Ist die Befristungs ausgelaufen endet auch die Teilzeit, zumindest ohne neuen Antrag.
Ich würde nochmal in mich gehen, was ich nun möchte und dann eine schriftliche Beschwerde an die Dienststelle schicken mit cc an den Personalrat verbunden mit der Bitte um Unterstützung.
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Bis zu einer Umstellung auf Vollzeit kann der Schulleiter dies nur dann auf Mehrarbeit bis zur Vollzeit umstellen, wenn er dazu den Lehrerrat in einem ordnungsgemäßen Verfahren beteiligt hat und dieser zugestimmt hat. Stimmt dieser nicht zu, geht das Ding in die Stufe und der Bezirkspersonalrat ist zuständig. Ohne irgendeine Zustimmung ist die Umsetzung der Maßnahme nach meinem dafürhalten rechtswidrig, da es sich nicht um eine adhoc Vertretung handelt.
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Nach meinem Dafürhalten stimmt diese Aussage nicht.
In den Hinweisen zum TZ-Antrag steht: "Ein verspätet eintreffender Antrag kann aus haushaltstechnischen gründen und auch planungstechnisch nicht weiter befürwortet werden." -> Ergo wechselt man dann automatisch auf Vollzeit, wenn man den TZ-Antrag verspätet oder nicht abgibt.
Warhscheinlich haben die Sachbearbeiter im lbv das nur übersehen.
Wie jetzt weitergehen? Bolzbold hat recht, da du die Stunden ja gibst, wäre das alles Mehrarbeit, bis der Wechsel auf VZ dann durch ist.
Aber: von deinen Stunden hängt ja auch die Besetzung an der Schule ab. Wenn deine Stunden nicht erhöht wurden und laut SCHIPS trotzdem eine ausreichende Versorgung ist es zu überlegen, ob dein Schulleiter eine entsprechende Mehrarbeit anweisen darf.Ich weiß, dass es nicht stimmen kann, weil ich eben die Anträge kenne.
Meine Situation ist eine andere: ich bin jetzt Teil-DU.
Nur: ich wusste nicht, wie lange sich das Ganze noch hinzieht und war nicht bereit, ein weiteres Jahr TZ-Geld zu haben, obwohl ich krank bin (und bevor sich einige echauffieren: ich bin erst in TZ (aus gesundheitlichen Gründen) gewechselt, da war ich schon im Krankenstand, da hat weder die BR noch das LBV darauf aufmerksam gemacht, dass es Blödsinn ist und finanziell dumm ist.
Und genau deswegen werde ich nichts unternehmen. Ich werde ja nicht Widerspruch einlegen, um VZ bezahlt zu bekommen, obwohl ich die Stunden nicht gebe, aber ich hätte rechtlich Anspruch darauf und es nervt, wie ständig geguckt wird, wie man sich das Beste rausholt. Das bedeutet nämlich, dass jemand bei der BR SEHR WOHL meine persönliche Situation betrachtet hat und sich BEWUSST entschieden hat, mich erstmal in TZ zu lassen, obwohl er eine mündliche Weiterleitung meines Wunsches nach VZ hatte. -
Ich werde ja nicht Widerspruch einlegen, um VZ bezahlt zu bekommen, obwohl ich die Stunden nicht gebe, aber ich hätte rechtlich Anspruch darauf und es nervt, wie ständig geguckt wird, wie man sich das Beste rausholt.
Und genau deshalb solltest du doch Widerspruch einlegen, weil es nicht nur die aktuelle Situation verschlechtert für dich, sondern auch später Folgen hat.
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Wegen der Pension? Meine Pension ist eh am A... auf den einen oder zwei Monate kommt es nicht an (wie gesagt, ich bin seit Schuljahresbeginn teildienstfähig).
Und mir geht es (finanziell) gut. Ärgerlich, weil das Geld für Sachen gebraucht werden könnte, die die Beihilfe nicht bezahlt, usw.. aber ich brauche auch keinen Karibik-Urlaub und solange die Hunde (und ich) was zu essen haben, ist alles gut
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Da Du die Stunden ja gibst, wäre das ja so gesehen ausgehend von TZ alles Mehrarbeit. Die würde sowieso aufs Deputat angerechnet, so dass Du dann doch eigentlich auf denselben Betrag kommen müsstest - nur eben mit erheblicher Verzögerung - nämlich wenn die MA-Abrechnungen eingereicht und bearbeitet wurden.
Wie gesagt: in meinem Fall irrelevant, aber:
Wenn mein TZ-Antrag ausläuft, darf es nicht sein, dass ich vom Gutdünken einer Schulleitung abhängig bin, wie viele Stunden ich mache. Mit meinen Stunden könnte ich VZ und darüber hinaus machen, aber mit einer anderen Fächerkombi dürfte es egal sein: Wenn ich VZ mache, will ich VZ bezahlt werden, auch wenn die Schule sich Stunden aus den Fingern saugen muss und keine Mehrarbeit braucht.
Da hat die BR keinen Spielraum für eigene Überlegungen, meiner Meinung nach.
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