Beamtentum abschaffen?

  • Wenn man alleinstehend ist und nicht in die PKV kommt, lohnt sich der Beamtenstatus doch wirklich nicht. Mit teurer PKV auch kaum. Höchstens wegen der Pension, die man mit 68 bis 70 vielleicht bekommt.

    Verheiratetet und mit Kindern lohnt es sich natürlich umso mehr.

  • Autsch, wie überheblich kann man eigentlich sein?


    Wohl dem, der gelernt hat, zu ertragen, was er nicht ändern kann.

    Der Himmel ist nicht mein Limit, ich bin es.

  • D.h. die eh nur zum Taxifahren brauchbares Geisteswissenschaftler wären zum Normaltarif beschäftigt, während auf dem Arbeitsmarkt begehrte Berufsgruppen erhebliche Aufschläge bekommen würden.

    Wobei die Arbeitsmarktlage natürlich schwankt. Zurzeit kann man Ingenieure günstiger bekommen, als vor 3 Jahren.

    Keiner meiner Freunde aus dem Studium ist Taxifahrer. Die arbeiten als Germanisten bei Stiftungen, in Museen, an der Uni. Ein ehemaliger Philosophiekommilitone arbeitet jetzt bei einer Unternehmensberatung. Eine ehemalige Kommilitonin ist jetzt Buchhändlerin, aber geschenkt. Du musst es ja wissen.

    Ergänzung: Klar, kann der Weg manchmal länger sein, aber es ist keiner arbeitslos und auch den Sprung in die Wirtschaft (z.B. Unternehmenskommunikation oder Marketing) haben einige geschafft .

  • Ich würde mich nicht mehr verbeamten lassen. Mag sein, dass das Gefühl von größerer Freiheit eine Illusion ist, aber allein das Gefühl, kurzfristig und recht verlustfrei gehen zu können, ist es vermutlich schon wert.

  • Spring : Dass die Jobsuche mit manchen Fächern schwieriger ist, ist jetzt aber nicht unbedingt aus der Luft gegriffen. Das hat nicht einmal zwingend etwas mit den Inhalten der Fächer selbst zu tun, sondern eher mit der Konkurrenz, die sich auf infrage kommende Stellen bewirbt. Wenn es nur wenige infrage kommende Stellen gibt und gleichzeitig hohe Konkurrenz, ist es tendenziell schwieriger, am Ende genau die eine Person zu sein, die die Zusage erhält.

  • Ich kann durchaus verstehen, wenn Menschen sich gegen eine Verbeamtung entscheiden, obwohl es finanziell vielleicht weh tut. Gründe gibt es zahlreiche.

    1.) Flexibilität:

    Als verbeamteter Kollege klebe ich an einer Stelle und bin, wenn ich Pech habe 5 Jahre gebunden. Natürlich kann ich kündigen, aber desto länger eine Beamtenverhältnis bestand hat, desto härter sind die möglichen Einschnitte bei der Pension. Gerade Menschen unmittelbar nach dem Ref. sind vielleicht gerade in einer Phase, wo auch Familienplanung eine Rolle spielt. Hier gibt es viele Umstände, wo ich eben nicht an einer Stelle kleben möchte, sondern die Alternative habe zu kündigen. Was ist wenn sich meine Lebenssituation in zehn Jahren ändert? Der Partner verstirbt man geht eine neue Beziehung ein und jetzt möchte man nach Bayern (schrecklicher Gedanke). Fünf Jahre warten? Nein kündigen und da Familienzusammenführung ein wichtiger Grund ist, gibt es noch nicht mal eine Sperre beim AlG 1. Habe also dann ein Jahr Zeit mir in Bayern was Neues zu suchen.


    2.) Möglichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung

    Noch immer gibt es in NRW nicht die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe. So schön es vielleicht ist, den ein oder anderen Vorteil als Privat Versicherter zu haben. Ich hätte keinen Bock jede Arztrechnung bei zwei verschiedenen Stellen abrechnen zu müssen. Ich bin wirklich froh mein Kärtchen zu zücken und das war es. Und ich habe mich damit bislang nicht schlecht behandelt gefühlt. Wer es dann doch etwas besser möchte. Es gibt Zusatzversicherungen, die die Behandlung als Privatpatient ermöglichen. Was aber doch viel entscheidender ist, wenn ich über lange Zeit auf Grund meiner ganz persönlichen sonstigen Planung über lange Zeit nur halbtags arbeite, dann stehe ich mich als Beamter gar nicht mehr so gut. Denn obwohl ich nur noch den halben Bruttolohn beziehe, muss ich immer noch den gleichen PKV Beitrag bezahlen. Wenn ich dann aufgrund meiner langjährigen Halbtagstätigkeit oder auch zusätzlich längerer Elternzeit nur noch eine geringe Pension bekomme, dann muss ich unter Umständen ein Drittel meiner Pension für meine private Krankenversicherung abdrücken, da ich da nicht mehr rauskomme. Als GKV Patient habe ich irgendwas von 8% meiner Rente die ich für meine KV bezahle und gut ist.


    3.) REHA

    Als Beamter schon mal einen REHA Antrag gestellt? Da werden einem einige Knüppel zwischen die Beine geworfen. Als gesetzlich Versicherter stelle ich meinen REHA Antrag bei der DRV und da zahle ich am Tag 10 Euro Zuzahlung für die ersten Tage und ansonsten ist alles abgedeckt. Und mit REHA und einen großen Teil davon in den großen Ferien?? Mit der Regelung habe ich als Tarifbeschäftigter nichts an der Mütze.

    4.) Die zur Ruhesetzung gegen meinen Willen

    Obgleich die Absicherung bei vorzeitiger DU nicht schlecht ist, liegt es bei längerer Erkrankung in den Händen meines Dienstherrn, ob der mich zur Ruhe setzt. Ich sehe jedesmal die Panik in den Augen der Kollegen, wenn es heißt Du musst zum Amtsarzt. Ich erlebe es auch hier im Forum. Immer schwingt irgendwo die Angst mit nicht mehr für dienstfähig zu erklärt werden. Diese Entscheidung liegt beim Tarifbeschäftigten einzig und allein bei der DRV. Man kann mich zwar zu einem Betriebsarzt schicken, aber den erlebe ich in meiner täglichen Beratungspraxis als zahnlosen Tiger. Er kann allenfalls eine Hilfe sein um bestimmte Erleichterungen (z.B. Versetzung) durchzusetzen.


    5.) Vorraussetzungslose Teilzeit

    Wenn ich als LiT (Lehrer im Tarifbeschäftigungsverhältnis) einen Antrag auf vorraussetzungslose Teilzeit stelle, wird es für die Dienststelle ziemlich aussichtslos das abzulehnen, wenn ich wirklich darauf bestehe und im Zweifel auch vor das Arbeitsgericht ziehe. Denn beim Beamten zählen hier nur die beamtenrechtlichen Vorschriften. Bei mir zählt nur das Teilzeit- und Befristungsgesetz. In diesem Gesetz (schaut mal rein falls Ihr tarifbeschäftigt seit) ist dem Arbeitgeber einiges an Pflichten Aufgegeben was er alles unternehmen muss um Teilzeit zu ermöglichen. Wenn der Anwalt damit kommt ist die Bauchlandung für die Dienststelle garantiert. Nichts davon wird derzeit im Lehrerbereich umgesetzt. Das wissen unsere Dienststellen. Sie sind daher bei Anträgen von Tarifis im Vorfeld schon sehr großzügig :pfeifen:.

    6.) Die Gerichtsbarkeit:

    Während die Bearbeitungszeiten bei den Verwaltungsgerichten sehr lang sind sieht das bei den Arbeitsgerichten (und nur die sind für LiT zuständig) anders aus. Da habe ich spätestens innerhalb von 8 Wochen einen Gütetermin. Wenn der scheitert ist innerhalb der nächsten drei Monate der Kammertermin fällig. In dem Zusammenhang: Der Prozess des Kollegen in Sachsen Anhalt (Abmahnung wegen negativer AfD Äußerung) hat sich erledigt. Nachdem der Gütetermin gescheitert ist, hat die Landesregierung auf ein Urteil verzichtet und die Abmahnung zurück gezogen. Geht doch.

    7.) Pensioniert und immer noch im Dienst

    Auch nach der Pensionierung habe ich nach wie vor bestimmte Pflichten. So muss ein pensionierter Beamter eine neue berufliche Tätigkeit tatsächlich beim Dienstherrn anzeigen. Dieser kann die Tätigkeit untersagen, wenn der Dienstherr beispielsweise die Reputation gefährdet sieht. Als Angestellter bin ich als Rentner draußen. Wenn ich einen Swinger Club eröffnen will (nein habe ich nicht vor) dann kann ich das machen, ohne dass mein ehemaliger Arbeitgeber da was gegen machen kann. Auch Aussagen in der Öffentlichkeit (ja ich weiß Dienstgeheimnisse muss ich auch nach dem Ausscheiden für mich behalten) sind begrenzt. Hier unterliegt auch der pensionierte Beamte einer gewissen Mäßigungspflicht.

    8.) Mein Selbstbild als Arbeitnehmer

    Und last but not least mein Selbstbild als Arbeitnehmer. Ich habe kein besonderes Dienst- und Treue Verhältnis zu einem Dienstherrn, sondern ich habe ganz schlicht ein Arbeitsverhältnis nach BGB. Ich verkaufe meine Arbeitszeit gegen Entgelt. Nicht mehr und nicht weniger. Das erleichtert es durchaus auch öfter mal nein zu sagen ohne dass dies mein Gewissen belasten würde. Und das Leute, das ist psychologisch eine Wohltat.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich hätte nichts dagegen, Beamtentum für Lehrer abzuschaffen. Allerdings wären mer Mangelfächer ohne Besetzung oder es müssten die Tarife massiv erhöht werden.

    Soweit mir bekannt ist wurde in den 1950er Jahren die Beamtenbesoldung um insg. 15% mit Verweis auf die üppige Pension gekürzt. Wenn das Beamtentum abgeschafft wird, müßte also die Besoldung mindestens um diese 15% wieder nach oben gehen. Bei Mangelfächern wären es dann wohl eher 50%. Das Land NRW weiß schon, warum es Lehrer verbeamtet. Es würde nämlich sonst noch teurer werden Personal zu bekommen.

  • Ich kenne Kolleginnen (alles Frauen), die sich freiwillig haben nicht verbeamten lassen. Das ist seltsamer Idealismus und ein Gefühl von "Freiheit". Dabei kleben sie genauso an der gleichen Schule wie alle anderen auch und lassen ihre Drohung der Kündigung natürlich nicht wahr werden. :D

    Du glaubst auch alles, was man dir erzählt...

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