Teamteaching in der Wiedereingliederung

  • Hallo an alle,

    ich bin Lehrerin an einer GS in Baden-Württemberg. Zum neuen Schuljahr habe ich nach langer Erkrankung meine Wiedereingliederung begonnen. Aktuell bin ich bei 10 Wochenstunden. Davon unterrichte ich 8 Stunden alleine und 4 Stunden sind Team-Teaching Stunden, die ja nur hälftig angerechnet werden. Somit komme ich auf 12 Wochenstunden, aber sie zählen wie 10 Wochenstunden. Ist das während der Wiedereingliederung überhaupt zulässig? Kennt sich jemand damit aus? 🙂


    Habe es zum besseren Verständnis nochmal überarbeitet.

  • ziemlich sicher nicht zulässig.
    (Sind Teamteaching-Stunden bei euch mit hälftiger Anrechnung üblich? also für alle?)
    Frage den Personalrat, ob es in BaWü Sonderregel gibt, aber die Stundenzahl wird nicht umsonst festgelegt... (mit Verbot der Mehrarbeit in der Zeit). Deine Schule hat auch eine Fürsorgepflicht und gefährdet dadurch deinen Einstieg.
    Weiterhin gute Besserung!

  • Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, Unterrichtsstunden nur hälftig anzurechnen, wenn aus irgendwelchen Gründen zwei Lehrkräfte für eine Klasse eingeteilt werden und beide in der Klasse sind bekommen auch beide die Stunden. Darum kann man das auch nur machen, wenn man die Stunden hat.

    Außerdem ist 8+2*0,5=9 und nicht 12.

    Schlussfolgerung: Die Sachverhaltsdarstellung passt so irgendwie nicht.

  • Aktuell bin ich bei 10 Wochenstunden. Davon unterrichte ich 8 Stunden alleine und 2 Stunden sind Team-Teaching Stunden, die ja nur hälftig angerechnet werden. Somit komme ich auf 12 Wochenstunden.

    Wie viele Stunden stehen in deinem Stundenplan? Das ist relevant.

    8 + 2 ergibt bei mir 10.

  • Bei uns wird Teamteaching als volle Stunde angerechnet. Diese Stunden werden auch gerne zu Vertretungen herangezogen, d.h. einer wird abgezogen, wenn Bedarf ist.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • In meinem Stundenplan sind aktuell 8 Stunden alleine und vier TT-Stunden, also insgesamt 12. Hier in Baden-Württemberg ist das gängige Praxis, dass TT-Teaching nur mit einer halben Deputatsstunde gezählt werden. Mit dem Personalrat habe ich schon Kontakt aufgenommen, aber noch keine Rückmeldung erhalten.

  • Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, Unterrichtsstunden nur hälftig anzurechnen, wenn aus irgendwelchen Gründen zwei Lehrkräfte für eine Klasse eingeteilt werden und beide in der Klasse sind bekommen auch beide die Stunden. Darum kann man das auch nur machen, wenn man die Stunden hat.

    Außerdem ist 8+2*0,5=9 und nicht 12.

    Schlussfolgerung: Die Sachverhaltsdarstellung passt so irgendwie nicht.

    Hatte mich bei den Zahlen vertippt. Ist jetzt überarbeitet. 🙃

  • In meinem Stundenplan sind aktuell 8 Stunden alleine und vier TT-Stunden, also insgesamt 12. Hier in Baden-Württemberg ist das gängige Praxis, dass TT-Teaching nur mit einer halben Deputatsstunde gezählt werden. Mit dem Personalrat habe ich schon Kontakt aufgenommen, aber noch keine Rückmeldung erhalten.

    und dann hat man 35 Stunden im Stundenplan oder wie?

  • Wenn erwartet wird, dass beide Lehrkräfte gleichzeitig in der Klasse sind, ist das rechtlich meines Erachtens nicht haltbar.

    Wenn das nicht erwartet wird und die Lehrkräfte abwechselnd unterrichten, ist das kein Teamteaching, sondern Blödsinn.

  • Ich unterrichte am Gymnasium in Baden-Württemberg und hatte auch schon einige Male Teamteaching dank zu vieler Lehrer. Aber alle Stunden wurden immer komplett abgerechnet.

    Gut, ich bin ein Fan von halben Klassen bei eingetragenen Teamteaching, aber ich habe Kollegen, die lieber gemeinsam unterrichten. Egal, wir bekommen alle die volle Stundenzahl angerechnet.

    Halbe Stundenzahl gibt es bei uns nur in der Hausaufgabenbetreuung im Ganztagsbereich. Grund, weder Vorbereitung noch Klassenarbeiten.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • In meinem Stundenplan sind aktuell 8 Stunden alleine und vier TT-Stunden, also insgesamt 12. Hier in Baden-Württemberg ist das gängige Praxis, dass TT-Teaching nur mit einer halben Deputatsstunde gezählt werden. Mit dem Personalrat habe ich schon Kontakt aufgenommen, aber noch keine Rückmeldung erhalten.

    Das ist mit Sicherheit nicht zulässig und ich finde auch keine Rechtsvorschrift, die so etwas vorsehen würde. Es lohnt sich sicher, die SL mal zu fragen, auf welche Norm ein solches Vorgehen gestützt wird. Wenn eine Lehrkraft in einer Lerngruppe nach Plan für Unterricht eingesetzt wird, ist dieser Einsatz auch voll anzurechnen....und zwar unabhängig von irgendwelchen Klassengrößen oder anderem Personal.

  • Hier in Baden-Württemberg ist das gängige Praxis, dass TT-Teaching nur mit einer halben Deputatsstunde gezählt werden.

    Bei uns definitiv nicht. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Das erscheint mir - unabhängig von Wiedereingliederung oder nicht - nicht haltbar.

  • In meinem Stundenplan sind aktuell 8 Stunden alleine und vier TT-Stunden, also insgesamt 12. Hier in Baden-Württemberg ist das gängige Praxis, dass TT-Teaching nur mit einer halben Deputatsstunde gezählt werden. Mit dem Personalrat habe ich schon Kontakt aufgenommen, aber noch keine Rückmeldung erhalten.

    Ich bin zwar nicht Grundschule aber auch in BW, und an meiner Schule bekommt jeder Kollege eine volle Deputatsstunde, wenn er für eine Schulstunde Unterricht eingeteilt ist. Auch, wenn zwei Kollegen gleichzeitig eingetragen sind.
    Ist auch sinnvoll, da man ja durch die Absprachenotwendigkeit eher mehr Vorbereitungszeit benötigt. Dafür muss man dann weniger korrigieren, aber da wurde bisher nie ein Unterschied gemacht. Wenn ich eine Klasse mit nur 13 Schülern habe, weil halt 0,5 Klassen das Profil gewählt haben, bekomme ich ja auch nicht nur eine anteilige Deputatsstunde, sondern vielleicht an anderer Stelle zum Ausgleich einfach eine größere Klasse. Deputatsstunden direkt von Klassengrößen abhängig zu machen, wäre ja super aufwändig für diejenigen, die das Deputat so planen müssen, dass jede Lehrkraft die korrekte Stundenzahl zugeteilt bekommt.

    Ich würde an Deiner Stelle mit deinem Arzt besprechen, welche Entlastung dir mehr bringt: Weniger Stunden zu unterrichten oder die Vorteile des Teamteachings. Und dann nachsehen, was im Wiedereingliederungsvertrag steht. Auf diese Vereinbarung darfst du bestehen, kannst aber, wenn medizinische Gründe nicht dagegenstehen, der Schulleitung auch entgegenkommen.

    Wegen der nur halben Anrechnung, würde ich mir aber auf jeden Fall zeigen lassen, wo steht, das Unterrichtsstunden am Schüler nur halb gerechnet werden. Vom Gymnasium kenne ich das wie geschrieben nicht.

    LG DFU

  • Bin auch in BW, ehemals GS & HS/WRS, jetzt GMS. Das ist so auf keinen Fall zulässig!

    Teamteachingstunden zählen voll, anders sieht das bspw. bei Coachingstunden an der GMS aus. Die zählen tatsächlich nur 0,5. Jetzt ist die Frage, was dein Stundenplaner und die SL dir wirklich für Stunden zugewiesen haben.

    Wenn du aber normalen Unterricht machen musst, dann können es keine Coachingstunden oder ähnliches sein.

    Meiner Erfahrung nach wird das oft gar nicht böswillig gemacht, sondern aus Unwissenheit. Bei uns hatten sie versucht die sogenannte "Heckwelle", unverschuldete Stundenausfälle, die nachgearbeitet werden sollen, umzusetzen. Ein Hinweis auf die Rechtslage und die Stundenplanerin war dankbar.

  • In NRW sind Team-Teaching-Stunden auch voll anzurechnen. Aufsichten im Ganztagsbereich sind an Ganztagsschulen halb anzurechnen.


    Dass Teamteachingstunden mehr Vorbereitung benötigen als reguläre Unterrichtsstunden wage ich allerdings zu bezweifeln (im Durchschnitt).

  • Dass Teamteachingstunden mehr Vorbereitung benötigen als reguläre Unterrichtsstunden wage ich allerdings zu bezweifeln (im Durchschnitt).

    Man muss sich halt absprechen. Aber grundsätzlich sehe ich mehr Vorteile für den Lehrer als Nachteile.

    LG DFU

Werbung