Eltern zahlen Klassenfahrt nicht

  • Wenn ein Schüler wegen disziplinarischem Verhalten ausgeschlossen wird, sind die Eltern selbstverständlich zur Zahlung verpflichtet

    Ich würde mich auch bedanken, wenn ein Mitschüler meiner Kinder sich nicht im Griff hat und ich dessen Kosten dann auch noch übernehmen sollte. Sowas kann man Leute m.E. nicht unterschreiben lassen :sterne:

    • Offizieller Beitrag

    Das ist, wenn man es richtig macht, auch nicht der Fall.
    Deshalb empfehlen wir auch den Eltern, in jedem Fall eine RRV abzuschließen. Wenn ein Schüler nur keinen Bock hat mizufahren oder eben im Rahmen einer Ordnungsmaßnahme von der Fahrt ausgeschlossen wird, ist das das Problem der Eltern.


    Auch hier kann ich nur noch einmal wiederholen: Jede Lehrkraft, die auf Klassenfahrt geht, sollte hier über die ausreichenden Rechtskenntnisse verfügen. Das schließt manches spätere Problem von Anfang an aus.


  • Die rechtliche Lage ist wohl so, dass diese Eltern zahlen müssen, aber die Praxis ist ja wiederum so, dass Gerichte Klagen wegen solcher Summen wegen Geringfügigkeit niederschlagen, also verwerfen, also "nicht behandeln". Grund ist der Personalmangel, den es auch in der Justiz gibt und Grund dafür ist, dass alle möglichst wenig Steuern zahlen, aber möglichst viel verdienen wollen und die Leute die wählen, die ihnen also mehr netto vom Brutto versprechen, auch wenn das bedeutet, dass der Staat an allen Ecken und Enden sparen muss.


    Du solltest also niemals in Vorleistung gehen!!! Das lernst du daraus.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Ist meines Erachtens nach absolute Geldverschwendung.

    Ich bin da zwiegespalten. Privat sehe ich es wie du, da die Versicherungsbedingungen häufig so hart sind, dass die RRV ohnehin kaum in Leistung geht. Dabei sind oft sowohl einfachere Erkrankungen (Erkältung usw.) als auch absehbare Erkrankungen (chronische, Allergien usw.) bereits ausgeschlossen. Dienstlich sind mir bereits einige Beispiele bekannt, in denen sie sehr sinnvoll war. Dazu gehören z.B. auch Schulwechsel, Nichtversetzungen u.ä., in denen geeignete RRV leisten. Ich biete sie meinen Schülern aber i.d.R. als Wahlleistung und nicht als Pflichtleistung mit an bzw. verweise auf geeignete Privatanbieter.

  • Das Kranke an der Thematik "Klassenfahrt" ist ja, dass das kein Ausnahmethema ist, sondern jedes Jahr in jedem Bundesland mehrere hundert mal stattfindet. Ich finde es seitens der Länder/Kultusministerien eigentlich ein Armutszeugnis, dass sie nicht in der Lage sind einheitliche, rechtssichere Verfahren zu schaffen um die Lehrkräfte aus dem Schussfeld zu nehmen.


    Bei der Anzahl der Klassenfahrten pro Jahr dürfte sich sogar eine durch das jeweilige Land betriebene Reiseagentur lohnen.

  • Moin,


    hat hier irgendjemand tatsächlich praktische Erfahrung damit, dass das Geld nicht bezahlt wurde und das Schulamt sich schließlich darum gekümmert hat?


    Wir haben es bisher nämlich auch immer so gehandhabt, wie oben beschrieben. Uns sind zwei Schüler für eine Fahrt abgesprungen, da einmal der HS9 nicht geschafft wurde und ein Schüler verzogen ist. Beide haben nicht bezahlt, hatten keine RRV abgeschlossen und sind unbekannt verzogen. Beim SL hat das nur ein Achselzucken hervorgerufen. Der Reiseanbieter war zum Glück kulant, aber die Buskosten mussten wir auf eine andere Personenzahl umlegen.


    Also, hat hier wirklich jemand Erfahrung mit einer solchen Klage? Hat wirklich jemand schon eine Fahrt abgesagt, weil die Kosten sonst erhöht worden wären? Oder ist das nur eine Theorie?

  • hat hier irgendjemand tatsächlich praktische Erfahrung damit, dass das Geld nicht bezahlt wurde und das Schulamt sich schließlich darum gekümmert hat?

    Das läuft in Hamburg recht problemlos. Man muss einzig darauf achten, dass die Eltern vor der Buchung eine Kostenübernahmeverpflichtung unterschreiben.


    Zahlen Eltern dann bis zum Zahlungsziel nicht, geht diese an die Behörde. Die Behörde streckt dann die Fahrtkosten voraus und kümmert sich um das Inkasso bei den säumigen Eltern.

  • Ich mache es inzwischen so, dass ich nur für Schüler buche, die bis zu einem bestimmten Termin eine Anzahlung geleistet haben, die eventuelle Stronierungskosten abdeckt.
    Im Regelfall kann man Reisen bei den Reiseveranstaltern ja bis zu zwei Wochen reservieren, bevor man sich endgültig entscheiden muss. Innerhalb dieser zwei Wochen haben die Schüler Zeit, ca. €120-€140 (je nach Reisepreis) beizubringen. Wer das schafft, wird für die Fahrt eingeplant. Wer nicht bzw. wer nicht zumindestens einen BuT-Antrag eingereicht hat, wird nicht eingeplant.
    Dass so eine Zahlung recht kurzfristig fällig sein wird, kündige ich so früh wie möglich vorher per Elternbrief an, damit sozial schwächer gestellte Haushalte sich darauf vorbereiten können.

  • Das ist Sache der Schulleitung.
    Zu klären ist, wer Dir als Lehrer das Geld gibt (aus Schultopf), bis die Eltern gezahlt haben.


    Ich würde mich da sofort an die Schulleitung wenden.

  • Ich hab in den Erklärungen irgendwo den Punkt verpasst, an dem ein Lehrer an irgendjemanden in Zusammenhang mit einer Klassenfahrt Geld zahlt, mit Ausnahme der eigenen Reisekosten. Der Vertrag besteht immer zwischen Schulträger und Reiseveranstalter, d.h. es ist auch der Schulträger in der Pflicht für die Zahlung zu sorgen (ggf. über die SL oder das Sekretariat). Warum sollte ich als Lehrer Geld für den Schulträger vorstrecken? Der ist viel reicher als ich...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich finde es seitens der Länder/Kultusministerien eigentlich ein Armutszeugnis, dass sie nicht in der Lage sind einheitliche, rechtssichere Verfahren zu schaffen um die Lehrkräfte aus dem Schussfeld zu nehmen.

    Warum sollten die Kultusministerien das tun? Die Lehrer fahren doch trotzdem immer wieder, trotz besserer Erfahrungen. Ich habe auch (vorwiegend) Kolleginnen, die dauern Ärger mit nicht bezahlten Klassenfahrten haben. Glaubst du, da setzt ein Lerneffekt ein (z.B. frühzeitiger Ausschluss von der Fahrt bei Zahlungsverweigerung)? Nein, da wird weitergemacht wie immer, aus falsch verstandenem Idealismus ("Die lieben kleinen können ja nichts dafür", "Beim nächsten Mal wird alles anders", "Verzicht auf Klassenfahrten? Niemals!"). Die Kumis wären ja schön blöd, wenn sie sich diesen Ärger selbst ans Bein binden würden, solange es genug Naivlinge an der Front gibt, die trotzdem so weiter machen wie bisher.


    Gruß !

  • Die meisten mir bekannten Vorgaben sind in der praktischen Umsetzung nicht gerade einfach und taugen allenfalls als halbwegs brauchbare Workarounds wenn das Thema nur selten gebraucht würde. Bei der Anzahl an Klassen, die in jedem Jahr auf Fahrten gehen müsste dafür eine ganz andere Basis geschaffen werden.

  • Ist meines Erachtens nach absolute Geldverschwendung.

    Das können die Eltern ja entscheiden, ob es sich für sie lohnt. Obacht. Der Versicherungsfall tritt bei den Versicherungen, die ich kenne, nur bei Gründen, die beim Versicherten liegen, ein, also Krankheit des Schülers o.ä. Für den Fall eines erkrankten Lehrers, was zum Ausfall der gesamten Fahrt führen kann, gibt es extra Lehrerausfallversicherungen. Habe da aber keine Erfahrungen mit.


    Gemäß Absatz 5.2 , letzter Satz des "Wandererlasses" müssen wir aber in NRW auf die Möglichkeit des Abschlusses einer RRV hinweisen.

    Der Vertrag besteht immer zwischen Schulträger und Reiseveranstalter,

    In Absatz 5.1 des Wandererlasses schließt man den Vertrag "im Namen der Schule". Von Schulträger steht da nix. Sollte tatsächlich ein Landesbeamter im Namen einer Kommune handeln können? Muss ich das verstehen?


    Auch wenn's keiner hören will, den Ärger hat man nicht, wenn man nicht fährt. Dass ein Schüler tatsächlich nicht gezahlt hat, hatte ich nicht, aber oft genug wurden Fristen ignoriert, und man durfte den jungen Erwachsenen das Gesäß hinterhertragen. Nichts was mich dazu verführt, eine solche Fahrt zu organisieren.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Das können die Eltern ja entscheiden, ob es sich für sie lohnt. Obacht. Der Versicherungsfall tritt bei den Versicherungen, die ich kenne, nur bei Gründen, die beim Versicherten liegen, ein, also Krankheit des Schülers o.ä. Für den Fall eines erkrankten Lehrers, was zum Ausfall der gesamten Fahrt führen kann, gibt es extra Lehrerausfallversicherungen. Habe da aber keine Erfahrungen mit.

    Nein, die sind nicht extra, sondern meist ganz normal in der RRV mit drin und so macht die auch Sinn. Wie gesagt, die letzte Klasse hat 6 Euro pro Person bezahlt, bei meiner Tochter war es ein Euro je Kind, das lohnt dann schon!


    Hier ein Beispiel von der DJH, die wir dann eben bei der Klasse meiner Tochter genommen haben:
    https://www.jugendherberge.de/…ag-rrv-klassenfahrten.pdf

  • meist

    Das nützt nichts, wenn sie im konkreten Fall nicht mit drin ist. Vielleicht möchte man auch nichts mitbezahlen, das man nicht braucht. Ich würd' halt immer schuen, was mir konkret angeboten wird, was ich dafür zahle etc.



    Hier ein Beispiel von der DJH, die wir dann eben bei der Klasse meiner Tochter genommen haben:
    jugendherberge.de/fileadmin/ha…ag-rrv-klassenfahrten.pdf

    Da ist dann z.B. die Krankheit eines Teilnehmers nicht mit drin. Insofern kann man das zu eunem solchen Preis anbieten, die übrigen Sachen sind wohl nicht so häufig.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Das nützt nichts, wenn sie im konkreten Fall nicht mit drin ist. Vielleicht möchte man auch nichts mitbezahlen, das man nicht braucht. Ich würd' halt immer schuen, was mir konkret angeboten wird, was ich dafür zahle etc.

    Natürlich muss man sich die Versicherungen anschauen und die Bedingungen, so wie immer, aber explizit für Klassenfahrten angebotene RRVs haben eben diesen Baustein deutlich häufiger drin als nicht drin und du behauptest ja genau das Gegenteil!

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