Muss ich, wenn ich zuhause und krank bin, den Unterricht für die KV-Lehrer vorbereiten?

  • Mir ging es eigentlich um die Grundsatzfrage, ob es angebracht ist, dass die Schulleitung aktiv während meiner Krankheit die Bitte äußert, ich solle etwas schicken.


    Und ich halte es eben für unangebracht, als Schulleitung aktiv danach zu fragen.



    Dass dies keine Dienstanweisung sein kann, ist jedem klar. Und dass es Leute geben kann, die es freiwillig machen, auch.

    • Offizieller Beitrag


    Kann man auch inaktiv fragen?


    Ich finde es vollkommen legitim, schließlich ist die zusätzliche Vorbereitung eine weitere Belastung für die Kollegen, die dann die Vertretungsstunden noch halten sollen. Und um ehrlich zu sein, als Lehrkraft sollte man genug selbstbewusst sein haben, und seiner Schulleitung "Nein" sagen, wenn es eben nicht geht oder man nicht will.

  • Hallo,
    mir stellt sich hier die Frage, ob es irgendwo im Beamtenrecht oder sonstwo festgeschrieben ist, wie damit umzugehen ist. Ich habe aktuell auch den Fall, dass meine SL mir ein Disziplinarverfahren angehängt hat (angeblich aus Unwissenheit...) weil ich trotz Krankheit nichts vorbereitet habe. Wobei hierbei zu unterscheiden ist, wie meine SL das versteht. Es heisst nur, das war schon immer so. Wir haben öfters telefoniert während meiner Abwesenheit (alle 3 Tage)..

  • eine krankschreibung bedeutet doch, dass du dienstunfähig bist, daher musst du sicherlich nichts vorbereiten.
    wenn du es trotzdem machst mag es nett/kollegial,aber sicherlich nicht verpflichtend sein.


    dir ein disziplinarverfahren anzuhängen (bzw. zu wollen) ist doch lächerlich.

  • Es mang sein, dass es kollegial ist, aber in meinen Augen erweckt es auch den Eindruck, als sei man nicht wirklich krank.
    Man hat eventuell Aufgaben zu hinterlegen (wenn man die Stunde schon vor Krankheit vorbereitet hat) und bei Arbeiten oder Klausuren die gestellt werden müssen (diese hat man ja ohnehin vor dem Tag der Klausur fertig) auch diese zu hinterlegen, aber ansonsten bedeutet arbeitsunfähig eben arbeitsunfähig !

  • (wobei Attest das falsche Wort ist, es geht um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen)

    Mal was aus der Medizinerecke: Die sind bei Schülern gar nicht verpflichtet AU-Bescheinigungen auszustellen und dürfen für ein anders geartetes "Ist-zu-krank.für-Schule"-Papier sogar eine Rechnung schreiben.

  • Am interessantesten finde ich die Beiträge, die Obiges sinngemäß oder wörtlich voran- oder an den Schluss ihres Kommentars stellen, um dann ausführlich darzustellen, was sie noch alles regeln oder arbeiten, wenn sie krank sind ...

  • Ich halte die Frage nach Aufgaben am ersten Krankheitstag für zumutbar, denn schließlich hat man ja Unterricht vorbereitet.
    Das dann einzelne Stunden ggf. nicht abdeckbar sein können, ist klar: "Die Lerntheke liegt hier bei mir im Arbeitszimmer".


    Für die Folgetage sollte man meiner Meinung nach seine Reihenplanung weitergeben oder zumindest kurz das aktuellen Thema angeben, denn viele Klassenbucheinträge sind leider wenig aufschlussreich.


    Liegt man im Krankenhaus oder ist ähnliche schwer erkrankt, dann ist das natürlich hinfällig. Dann wird man aber auch kaum in Kontakt mit der Schule stehen.

  • Liegt man im Krankenhaus oder ist ähnliche schwer erkrankt, dann ist das natürlich hinfällig. Dann wird man aber auch kaum in Kontakt mit der Schule stehen.

    Schön, dass alle Experten hier definieren können, ab wann man wirklich arbeitsunfähig ist, brauchen wir ja eigentlich gar keine Ärzte mehr...


    Nur mal ein Beispiel auf dein obiges Posting bezogen: Wenn ich ne ordentliche Erkältung habe, dann kann ich persönlich viel weniger irgend eine Reihenplanung weitergeben, als wenn ich mit nem gebrochenem Fuß im Krankenhaus liege.


    Fakt ist: Arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig. Alles was man trotzdem arbeitet bzw. weitergibt ist reiner good will der Lehrkraft und stark situationsabhängig.

  • Ich würde es immer davon abhängig machen, was ich habe. Wenn ich mit Fieber und Grippe oder einem Virusinfekt im Bett liege, dann melde ich mich krank und das wars. Wenn ich mir den Knöchel verstaucht oder gebrochen hätte, wär mir alleine schon so langweilig zuhause, dass ich da etwas vorbereiten würde.

    • Offizieller Beitrag

    ich war neulich ohne Stimme und hatte den Unterricht schon vorbereitet(1 Tag)
    Also habe ich die Planung noch ein wenig konkretisiert, damit meine KV auch wusste, was zuvor gelaufen war, und ihr das zugemailt.
    War zwar ein bisschen mehr Arbeitfür mich, aber ich war heilfroh, dass damit die Klasse weitergekommen ist, obwohl ich gefehlt habe.

  • Ich denke, dass kommt auch darauf an, weswegen man fehlt und wir man sich fühlt.
    Als ich im vorübergehenden BV war vor Weihnachten habe ich das natürlich vorbereitet, denn dann wusste ich, was die Klassen bis zu meiner Prüfung noch gemacht habe.
    Seit ich wegen "Kotzerei" was aber vor allem an der Schule und den Leitung liegt zu Hause bin, habe ich nichts vorbereitet, soll sie doch ihren Unterricht selber machen ;)

  • Mich nervt das Erstellen von Arbeitsaufträgen zunehmend. Früher war ich gerne bereit dazu. Mir ist aber zunehmend aufgefallen, dass Arbeitsaufträge nicht nur Mehrarbeit während der Krankheit bedeuten. Man erstellt ja typischerweise Aufgbaen im Sinne von Erarbeitungsphasen. Wenn ich dann nach einer Woche Krankheit - noch nicht komplett erholt - wieder unterrichte, reiht sich eine Auswertungsphase an die nächste. Ich habe dann keine Zeit mehr, mal kurz durchzuatmen. Die Vorbereitung auf die Woche nach der Krankheit ist auch deutlich intensiver, weil wie gesagt die Erarbeitungsphasen weitgehend wegfallen.


    Krank ist krank. Das ist meine Konsequenz. Das machen zunehmend mehr Kollegen bei uns, dass sie das Erstellen von Arbeitsaufträgen verweigern...

  • Hallo!


    Bei uns ist es genau andersrum....die Kollegen bereiten in den seltensten Fällen für die Vertretung was vor. Auch nicht bei planbarer Abwesenheit wie Fortbildung,Ausflug usw. Wenn man krank ist,ist man krank-klar. Aber sonst finde ich es als Kollegin die dann vertreten muss zum :weinen: .
    Man wird dann fachfremd,in oftmals völlig fremde KlAssen geschickt ohne Material.... :angst:
    Ich finde es gut, wenn man nicht völlig fachfremd geschickt wird und wenn einem der abwesende Kollege etwas hinlegt. Als ich auf Klassenausflug/ Fortbildung war,hab ich alle vertretenden Kollegen mit Material versorgt.
    Denn sonst macht man "irgendwas" als Vertreter,die Kids wissen dass es völlig lösgelöst vom normalen Unterricht ist u benehmen sich entsprechend.


    LG

  • Ein solches Vertretungskonzept, dass der kranke Kollege morgens mit der Abmeldung auch Vertretungsmaterial schickt, war und ist an allen drei Schulen, an denen ich bisher unterrichtet habe, in Kraft und wurde auch von den meisten Kollegen ernst genommen. Die Tatsache, dass es immer einige wenige Kollegen gab, die das konsequent ignoriert haben, sagt mir, dass die SL offenbar keinen Zwang ausüben kann.


    Ich selbst finde es sehr angenehm, wenn ich als Vertretungskraft Material bekomme, deshalb würde mir nicht einfallen, das Konzept zu boykottieren. Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Bei akutem Magen-Darm oder Fieber über 39°C nehme ich mir die Freiheit, nicht an den Schreibtisch zu gehen. Alles eine Frage des Maßes.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Ich habe bisher nur in selten Fällen Unterrichtsmaterial von einem kranken oder abwesenden Kollegen bekommen. Wenn ich mal schätzen soll: vielleicht für 1 Stunde von 20 Vertretungsstunden. Deswegen bereite ich auch nichts weiter vor, wenn ich plötzlich akut krank werde.
    Nur wenn ich planmäßig nicht da bin und Zeit für die Vorbereitung habe, dann mache ich etwas.


    Am Donnerstag vor Beginn der Weihnachtsferien hatte ich auch Vertretungen:
    2 Std. im Religionskurs Klasse 9
    und
    2 Std. im Physikkurs Klasse 10.


    Beide Kollegen waren mit Weihnachtsprojekten in anderen Klassen beschäftigt und ich kannte weder die Schüler der jeweiligen Klassenstufen, noch kann ich auch nur eines von den beiden Fächern unterrichten. Damit hatten die Schüler einen Tag vor Weihnachten bei einer fremden Lehrerin Unterricht, die keine Ahnung von dem Fach hatte.
    Als erfahrener Lehrer macht man natürlich daraus eine Sternstunde daraus ;) und singt einfach Weihnachtslieder auf Englisch.

  • Ad 1)
    Das Deputat eines Lehrers errechnet sich aus der reinen Unterrichtszeit UND der Zeit für Vor- und Nachbereitung des Unterrichts.
    Das gilt auch für Vertretungsstunden.


    Ad 2)
    Als Arbeitnehmer im Krankenstand ist man verpflichtet, alles zu unternehmen, was die Gesundung beschleunigt.
    Die Vorbereitung von Unterricht im Krankenstand kann der Genesung entgegenwirken und ist daher ein Verstoß gegen die Dienstpflichten - man hat schließlich vom Arzt das Attest "ARBEITSUNFÄHIG" erhalten.


    Ad 3) Ein Schulleiter, der eine derartige Regelung anordnet oder einen derartigen Konferenzbeschluss nicht verhindert, gehört zweimal wöchentlich zum Personalrat für eine Nachschulung ins Schulamt zitiert.


    Ad 4) Das schließt nicht aus, dass man einem netten Kollegen Tipps gibt, was er mit den Rackern in der Vertretungsstunde machen kann. Aber eine Verpflichtung dazu darf nicht sein.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • geplantes fortbleiben durch wandertag/klassenfahrt oder sonstwas, dann gibt man selbstverständlich etwas rein.

    Das habe ich nun schon öfter gehört. Warum sollte ich, wenn ich auf Klassenfahrt gehen muss oder einen Wandertag durchführe auch noch die dadurch entfallenden Unterrichtsstunden vorbereiten?
    Durch eine Klassenfahrt habe ich 14 Stunden am Tag Arbeit + 10 Stunden Bereitschaft. Wenn ich dann noch die Zeit für Unterrichtsmaterialerstellung für die ausfallenden Stunden dazurechnen müsste, dann bin ich ganz locker in Arbeitsstundenbereichen, wo der Burnout winkt.
    Entweder ich unterrichte, dann bereite ich auch Unterrichtsmaterial dafür vor, oder ich werde eben anderweitig eingesetzt. Dann mache ich sicherlich nichts für den dadurch ausfallenden Unterricht. Das wäre in meinen Augen eine dreiste Erhöhung des Arbeitsumfangs.
    Auch bereite ich nichts vor für den Fall, dass ich mal krank bin und hinterlege das irgendwo. Ich gebe im Krankheitsfall höchstens kurz und knapp Auskunft welches Thema ich gerade behandele. Kann sein, dass es später mal weniger belastend wäre, aber als Berufsanfänger ist das zeitraubendste die Erstellung des Unterrichtsmaterials und die Planung der Stunde. Das sich Hinstellen und vorbereitetes Material mit den SuS zu erarbeiten ist (für mich) das kleinste Übel. Eine gut vorbereitete Stunde mit allen Materialien hält sich (für mich) relativ entspannt, während die Planung der Stundenziele und Methoden und deren konkrete Umsetzungsvorbereitung massiv Zeit und Denkleistung erfordert.


    Man stelle sich vor so eine Erwartungshaltung würde sich in einem anderen Beruf so finden: "Ach übrigens, Frau Müller, da sie ja vielleicht einmal krank sein könnten arbeiten sie doch bitte schon einmal, selbstverständlich als unbezahlte Überstunden, vor."
    Tja, wenn dem so wäre, würde man sicher bestimmte Unterlagen deutlich schneller vom Gericht oder vom Amt zurückbekommen. So läufts aber außerhalb der Parallelgesellschaft Schule eben nicht.
    Auch habe ich noch nicht davon gehört, dass ein Arbeitnehmer bei einer genehmigten Fortbildung die Zeit des Arbeitsausfalls als Überstunden wieder reinholen muss. (Nichts anderes ist es nämlich, wenn man da im Vorwege den Unterricht regeln soll). Im Gegenteil habe ich von Freunden gehört, dass Fortbildungen vom Unternehmen inklusive Anfahrt und Übernachtung im Hotel gezahlt (!) werden. Warum sollte ich als Lehrer für so etwas selber zahlen und noch zusätzlich arbeiten?

Werbung