Was, wenn das Ref-Gehalt nicht reicht zum Leben?

  • Super-Lion:


    Jetzt soll ich auch noch Rente bekommen haben? Sorry, ich bin 28. Wer kriegt denn in dem Alter Rente? Und wieso? Nur weil man keine Eltern hat? Also da erschliesst sich mir die Logik nicht.

  • Es gilt die Höchstaltersgrenze von 27 Jahren bei Kindern in Ausbildung.


    Auszug aus Wikipedia, wenn man mal den Begriff "Waisenrente" eingibt.


    Die Deutsche Rentenversicherung hilft auch weiter.
    http://www.deutsche-rentenvers…_ueber_18_lebensjahr.html


    Irgendwie glaube ich langsam, dass Du uns verar*** möchtest. Deshalb bin ich nun raus aus diesem Thread.


    Super-Lion

  • Ich habe bis zum Ende des Referendariats (also der Ausbildung!) Halbwaisenrente und Kindergeld bekommen. Da war ich 27.

  • Also der Bestatter meinte damals zu mir, dass es sich für mich nicht lohnt Halbweisenrente zu beantragen.

  • Schmeili:


    Wenn ich die Tilgung aussetze kämen jährlich ca. 4000 Euro an Zinsen hinzu zu den Schulen. Daher kommt das für mich nicht in Frage.


    Ich glaube wir können hier dicht machen - auch in Zusammenhang mit der letzten Anwort vom TE.


    Nur so nebenbei - beim aktuellen Zinssatz der KFW wären 4000€ jährliche Zinszahlung eine Kreditsumme von knapp 120.000€. Die KFW fördert aber nur bis ca. 55.000 Euro. Selbst mit auflaufenden Zinsen ist das nicht zu erreichen.


    Trollpost
    ./close

  • Jetzt soll ich auch noch Rente bekommen haben? Sorry, ich bin 28. Wer kriegt denn in dem Alter Rente? Und wieso? Nur weil man keine Eltern hat? Also da erschliesst sich mir die Logik nicht.


    Da wird deutlich, dass du noch nie davon gehört hast, dass man Waisenrente bekommt.


    Zitat

    Also der Bestatter meinte damals zu mir, dass es sich für mich nicht lohnt Halbweisenrente zu beantragen.

    Hier weißt du plötzlich doch darüber Bescheid...


    Echt ne peinliche Nummer.

  • Also der Bestatter meinte damals zu mir, dass es sich für mich nicht lohnt Halbweisenrente zu beantragen.


    Zitat

    Hier weißt du plötzlich doch darüber Bescheid...


    Echt ne peinliche Nummer.



    Hier wird getrollt ....
    Cirok ist jetzt auf jeden Fall weiser ...


    ---
    Edit by Mod: Quoting repariert


  • Hoffen wir, dass es ein Troll ist. Wenn der TE wirklich ein Ref ist, der keine Ahnung von Waisenrente & Kindergeld hat, kann ich nur sagen: Arme Schüler.


    Und nenm Bestatter würd ich eh nicht immer glauben in dieser Hinsicht. Ich hätt mich an deiner Stelle bei besseren Stellen informiert (selbst Wikipedia ist in diesem Fall besser .... und das soll schon was heißen) Gut man muss rechnen können, um zu vorab zu erfahren, wie viel Waisenrente man bekommt ...

  • Zur Ausgangsfrage: "was tun?" - jobben. Hab neben dem Ref, mit Genehmigung des Seminars, Reitunterricht gegeben. Geht alles, wenn man will.


    Sonst: ich schrieb es schon mal an anderer Stelle: Don't feed...

    Bei "selbst schuld" wird nicht gepustet!

  • Zur Ausgangsfrage: "was tun?" - jobben. Hab neben dem Ref, mit Genehmigung des Seminars, Reitunterricht gegeben. Geht alles, wenn man will.


    Sonst: ich schrieb es schon mal an anderer Stelle: Don't feed...


    Dann auch hier die Frage an dich, wie viele Stunden wöchentlich sind dir genehmigt worden bzw. werden maximal genehmigt. DAs scheint ja auch bundeslandabhängig zu sein. Und sorry, wie schon mal geschrieben, die 4 Stunden die Woche, die hier maximal erlaubt sind, würden nicht wirklich etwas an dem fehlenden Geld ändern!

  • Zitat

    Dann auch hier die Frage an dich, wie viele Stunden wöchentlich sind dir
    genehmigt worden bzw. werden maximal genehmigt. DAs scheint ja auch
    bundeslandabhängig zu sein. Und sorry, wie schon mal geschrieben, die 4
    Stunden die Woche, die hier maximal erlaubt sind, würden nicht wirklich
    etwas an dem fehlenden Geld ändern!

    Ich hatte nen super Nebenjob und habe ganz legal 400€/Monat verdient.

  • Ich hatte nen super Nebenjob und habe ganz legal 400€/Monat verdient.


    Dann müssen ebi euch entweder mehr Stunden erlaubt sein oder du hattest einen Stundenlohn von 25 Euro, den bekommst du hier eigentlich nirgendwo, selbst mein Mann als studierter Informatiker bekommt ihn bei einigen Kunden nur knapp.


    Friesin: Wie gesagt bei uns reicht anzeigen nicht, sondern es muss genehmigt werden und die maximale Anzahl, die genehmigt wird sind 4 Stunden die Woche, d.h. aber nicht, dass der Seminarleiter diese jedem genehmigt! Und nein, auch bei VHS-Kursen oder Nachhilfe ändert das nicht viel an dem zu wenigen Einkommen. Evtl. erreichst du damit, wenn du gut bist dann gerade mal die 1000 Euro Netto! Aber viel mehr kann es nicht werden, denn sobald es mehr ist muss es dann auch versteuert werden!

  • Zitat

    Dann müssen ebi euch entweder mehr Stunden erlaubt sein oder du hattest
    einen Stundenlohn von 25 Euro, den bekommst du hier eigentlich
    nirgendwo, selbst mein Mann als studierter Informatiker bekommt ihn bei
    einigen Kunden nur knapp.

    In NRW darf man 5 Stunden arbeiten.

  • Dann auch hier die Frage an dich, wie viele Stunden wöchentlich sind dir genehmigt worden bzw. werden maximal genehmigt. DAs scheint ja auch bundeslandabhängig zu sein. Und sorry, wie schon mal geschrieben, die 4 Stunden die Woche, die hier maximal erlaubt sind, würden nicht wirklich etwas an dem fehlenden Geld ändern!


    Bei 4 Stunden pro Wochen und einem Stundenlohn von mickrigen 5 € kriege ich dafür meinen Kühlschrank (für 2 Personen!) im Monat 2 Mal ordentlich gefüllt. :essen:


    Wenn das Geld tatsächlich so knapp ist, ist das schonmal ein ordentlicher Fortschritt.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Bei 4 Stunden pro Wochen und einem Stundenlohn von mickrigen 5 € kriege ich dafür meinen Kühlschrank (für 2 Personen!) im Monat 2 Mal ordentlich gefüllt. :essen:


    Wenn das Geld tatsächlich so knapp ist, ist das schonmal ein ordentlicher Fortschritt.


    Ich nicht, denn von den insgesamt 80 Euro, die du da Brutto hast musst du evtl. noch Steuern abziehen (Steuerklasse 6 dann!) und außerdem z.B: Fahrtkosten usw. bezahlen. Da bleibt dann maximal eine Kühlschrankfüllung und der Anspruch auf ALGII bleibt auch!

  • In NRW darf man 5 Stunden arbeiten.

    Maßgebend dürfte hier § 49 Abs.2 LBG sein; d.h. maximal 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit eines Beamten. Das dürften bei 41 Wochenstunden etwas mehr als 8 Stunden sein. Liege ich da falsch? Oder entscheidet das der Seminarleiter nach Gutsherrenart?

  • Maßgebend dürfte hier § 49 Abs.2 LBG sein; d.h. maximal 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit eines Beamten. Das dürften bei 41 Wochenstunden etwas mehr als 8 Stunden sein. Liege ich da falsch? Oder entscheidet das der Seminarleiter nach Gutsherrenart?


    Nee, dafür ist dann das Lehrerbildungsgesetzt zuständig und nicht das Beamtengesetz!
    Dort steht wie viel im Referendariat nebenher maximal gearbeitet werden darf und bei uns steht dann, dass der Vorgesetzte entscheidet und die Ausbildung darunter nicht leiden darf, sonst wird es untersagt.
    Sprich der Seminarleiter entscheidet, was er für kontraproduktiv hält und was nicht!

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