Arzt stellt Atteste rückwirkend aus

  • Ich kriege meine Atteste (wenn ich mal länger als 3 Tage krank bin) immer rückwirkend, da ich selten gleich am 1. Tag zum Arzt gehe. Auch nicht mit meinen Kindern.

  • Mit dem Wissen um den von Valerianus zitierten Passus würde ich tatsächlich mal bei der kassenärztlichen Vereinigung das Problem schildern (ggf. erstmal ohne den Namen des Arztes zu nennen) und mir von denen die Gültigkeit des Passus' bestätigen lassen.


    Anschließend würde ich beim Arzt anrufen, wiederum den Fall schildern und dass die kassenärztliche Vereinigung dir auf eine anonyme Schilderung des Falles hin bestätigt hat, dass sein Vorgehen nach Paragraph soundso nicht rechtskonform ist (in deinem Eingangsbeitrag stehen Beispiele, in denen mehr als 3 Tage zurückdatiert wurde, und zudem scheint das bei ihm ja Gang und Gäbe und kein Vorgehen zu sein, welches ausnahmsweise nach reiflicher Prüfung durchgeführt wird). Du würdest daher darauf achten, wie sich das Verhalten des Arztes entwickelt. Sollten er Atteste weiterhin einfach rückdatiert ausstellen, sähest du dich veranlasst der kassenärztlichen Vereinigung den Namen des Arztes weiterzugeben.


    Ob das eine Drohkulisse ist, die wirkmächtig genug ist ihn in seinen Gewohnheiten zu verändern, weiß ich nicht. Aber einen Versuch ist es, finde ich, wert, zumal er nur 2 Anrufe kostet.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Habt ihr mal geguckt, ob es den Arzt überhaupt gibt?

    Habt ihr vor allem auch mal bei dem Arzt, wenn es ihn gibt, angefragt, ob der die Atteste wirklich ausgestellt hat?
    Sind die Unterschriften alle komplett identisch oder weichen sie leicht voneinander ab?


    Wir hatten gerade erst selber den Fall, daß ein Schüler selber die Atteste gefälscht hat. Klar war der Arzt erst sauer, daß wir ihn angerufen haben, aber als er geschnallt hatte, daß wir seine Atteste nicht anzweifeln sondern das es darum ging, daß jemand in seinem Namen Urkundenfälschung begeht, wurde er doch recht kooperativ.
    Aufgefallen war uns dies, weil die Unterschriften unter den Attesten wirklich 100%ig identisch waren. So gleichmäßig kann niemand unterschreiben.

  • Ich kriege meine Atteste (wenn ich mal länger als 3 Tage krank bin) immer rückwirkend, da ich selten gleich am 1. Tag zum Arzt gehe. Auch nicht mit meinen Kindern.

    Ich bekomme bei meinem Arzt nur rückwirkend Atteste, wenn eine vorherige Behandlung nachweisbar ist. Also wenn ich z.B. aus dem Krankenhaus entalssen wurde und dann erst zwei Tage später zum Arzt komme. Einfach so gibt es bei dem nichts rückwirkend. Mein Arzt ist aber auch bekannt dafür (habe es selber sogar einmal aus dem Nachbar-Behandlungszimmer mitbekommen, weil es dort etwas lauter wurde), daß er Patienten auf den Kopf zusagt: "Sie sind gesund!" 8)

  • In meinem 1. Schulpraktikum war ich einen Tag krank. Ich informierte auch die Schule und diese meinte, dass kein Attest nötig sei. Nach Ablauf des Praktikums ließ mich der Schulleiter wissen, dass ich ja doch ein Attest bräuchte und er wegen dieses einen Tags nicht einfach so die Bestätigungsunterschrift geben könne (obwohl eine Kommilitonin mehrere Tage fehlte und problemlos ihre Unterschrift erhielt). Dann musste ich auch zum Arzt und mir rückwirkend ein Attest ausstellen lassen. War zum Glück kein Problem, da der Arzt mein Nachbar ist, aber es war unnötiger Stress, da ich natürlich auch noch die Seminarleitung informieren musste und dieses Szenario sich meiner Erinnerung nach ganz schön in die Länge zog...

  • Ich bekomme bei meinem Arzt nur rückwirkend Atteste, wenn eine vorherige Behandlung nachweisbar ist. Also wenn ich z.B. aus dem Krankenhaus entalssen wurde und dann erst zwei Tage später zum Arzt komme. Einfach so gibt es bei dem nichts rückwirkend. Mein Arzt ist aber auch bekannt dafür (habe es selber sogar einmal aus dem Nachbar-Behandlungszimmer mitbekommen, weil es dort etwas lauter wurde), daß er Patienten auf den Kopf zusagt: "Sie sind gesund!" 8)

    Als Beamtin brauche ich erst ein Attest, wenn ich länger als 2 Tage fehle. Daher kann es schonmal vorkommen, dass ich 2 Tagen z.B. Magen-Darm habe (da renn ich nicht gleich zum Arzt, genauso bei Fieber bei meinen Kindern => die Ärzte danken es einem) und dann erst am 3. Tag zum Arzt gehe. Dann auch nur weil ich muss. Denn mal ehrlich was soll ein Arzt da schon machen...

  • Ich verstehe das Problem nicht. Mit dem Attest hat der Schüler sich entschuldigt. Wenn er zu oft fehlt, dann gibt´s halt ´ne Feststellungsprüfung. Sich darüber zu empören, dass ein Arzt rückwirkend Atteste ausstellt, finde ich ein wenig spießig.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht, weil du nicht an einer Schule bist, wo ein nicht geringer Teil deiner SchülerInnen von immer dem selben Arzt solche Atteste bringt, auch gerne vor den Ferien (aber viel später datiert) oder auch für ‚Chlorallergie‘...
    Akzeptieren muss man es (viel zu) oft, aufregen darf man sich aber auch...

  • Das beste war mal eine Schülerin, die nach ca. 2 Wochen ein rückdatiertes Attest brachte, sich aber die falschen Daten notiert hat und jetzt genau für die Tage schulunfähig war, an denen sie da war und an den Fehltagen kein Attest hatte :hammer:


    Hatte danach auch eine längere Diskussion mit der Schulleitung über diese Atteste sie hat dann auch nur gemeint, dass dagegen vorgehen sehr schwer ist und es nicht wert wäre. :gruebel:

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Es ist ja auch echt einfach geworden so was zu fälschen. Hab auch schon mal einen Arzt angerufen und nachgefragt, weil das Format des Attestes anders war und ein anderes Mal weil ein Schüler für 13 Tage krank geschrieben war, fand ich sehr krumm und eine Krankmeldung bis Samstag war auch komisch. Das gab Ärger für den Schüler...

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Als Beamtin brauche ich erst ein Attest, wenn ich länger als 2 Tage fehle.


    Das kann nicht sein. Damit wärst du deutlich schlechter gestellt als Angestellte, die benötigen laut EntFG nämlich eine AU wenn die Krankheit "länger als drei Kalendertage" dauert.
    https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html


    Sprich: 3 Tage geht ohne AU.



    In NRW ist das für Beamte noch etwas besser geregelt, hier gehen drei Arbeitstage ohne AU. Sprich auch sowas wie Donnerstag, Freitag, Montag.


    https://www.schulministerium.n…recht/Grundlegend/ADO.pdf §15


    Das sollte beim Bund, in den Kommunen und den anderen Ländern aber ähnlich geregelt sein.

  • Hab gerade nachgeschaut. Tatsächlich. Witzig dass mir die Schulleitung vor wenigen Tagen noch andere Auskunft gab. Allerdings sind es bei uns Kalendertage. Das heißt auch Wochenende zählt mit.

  • Als Beamtin brauche ich erst ein Attest, wenn ich länger als 2 Tage fehle.

    Da lässt du dich aber nicht rückwirkend krank schreiben. Du nimmst deine zwei Karenztage. Wenn du am dritten Tag noch immer krank bist, gehst du zum Arzt und der schreibt dich dann ab dem dritten Tag offiziell krank, nicht aber die zwei Tage davor. Die hast du dich ja aufgrund der Karenzregelung selbst krankmelden dürfen.

  • Meine Erfahrung dazu ist, dass jedwede Auseinandersetzung mit den Ärzten verschwendeter Ärger ist.
    Die können Atteste beliebig ausstellen, entgegen ihrer eigenen Behandlungsrichtlinien medikamentieren, Schulmobiliar per hellseherischer Fernsicht auf Eignung prüfen, etc.
    Kannst du nix gegen tun.


    Da die Schüler aber die Pflicht haben, versäumten Stoff in einer angemessenen Frist nachzuarbeiten, ist der beste Weg gegen windige Fehlzeiten, die Schüler konsequent im nachgearbeiteten Stoff zu prüfen.

  • Was passiert, wenn die Schule ein ausgestelltes Attest nicht anerkennt. Im Zweifelsfall eine Neuuntersuchung durch den Amtsarzt mit ungewissem Ausgang. Wenn der Amtsarzt das Attest bestätigt, passiert nichts. Wenn der Amtsarzt das Attest anzweifelt, gibt es im Zweifelsfall einen verwaltungsrechtlichen Prozess. Dessen Ausgang ist höchst zweifelhaft und, da es sich bei Lehrern um verwaltungsrechtliche Laien handelt, gegen die Entscheidung der Schule. Die obere Schulaufsicht hart gleichzeitig ein größeres Interesse, dass Schulentscheidungen nicht juristisch geklärt werden.


    Was ist die Konsequenz? Eigentlich klar: Atteste prinzipiell anerkennen und die Fehlzeiten über die normalen Leistungsbeurteilungen regeln.

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