Telefon-Terror durch Helikopter-Eltern...

  • Wie so oft hilft ein Blick in die einschlägigen Rechtsnormen. §55 Absatz 3 des Schulgesetzes von BaWü (Bundesland der Threaderstellerin) räumt den Schulen eindeutig die Möglichkeit ein, personenbezogene Auskünfte und Mitteilungen über volljährige Schüler den Eltern gegenüber zu tätigen, sofern kein gegenteiliger Wille der Schüler erkennbar ist (....), die Schüler müssten vorab also aktiv widersprechen. Es lag also kein rechtswidriges Handeln vor.
    Und ja: Man hätte den Vater auch abweisen können, da er tatsächlich kein Recht auf Information (gegen den Willen seines Kindes) mehr hat. Im vorliegenden Fall wäre er dann wohl entweder mit dem Kind zusammen wieder aufgetaucht oder hätte hintenrum weiter Terror gemacht. Ein direktes Gespräch (auch mit SL) ist dann oft die schnellere Variante.

    Wir verlangen aktiv eine Einverständniserklärung des Schülers, da wir schon den Fall hatten, dass ein Schüler nach dem Gespräch mit den Eltern, von dem er gar nichts wusste, betont hat, dass dieses Gespräch nicht in seinem Sinne war und mit Klage drohte.

  • Ich würde jetzt aber mal die Kirche im Dorf lassen in Bezug auf weitere Maßnahmen wie Anzeige bei der vorgesetzten Dienststelle.
    Der Vater bekommt Schwierigkeiten mit einem Anwalt mit evtl. Anzeige in Richtung Belästigung /Stalking, hat Hausverbot.
    Der Sohn bekommt andere Prüfer.


    Man muss ja nicht aus allen Rohren schießen, wenn man sieht, dass der Vater daraus gelernt hat.
    Mit X Anzeigen kann man sich auch in etwas hineinmanövrieren, das man nicht mehr im Griff hat und man z.B. selbst als "irrationaler" Rachengel dasteht. Zudem kann man, wenn man alle die hier geschriebenen Vorschläge umsetzt, eine Existenz vernichten.


    Die bisherigen Maßnahmen scheinen mir im Augenblick massiv genug. Ich habe mir von Experten sagen lassen, dass Belästigungen/Stalking inzwischen streng gehandhabt werden und sich die Gesetzeslage neuerdings in ganz Deutschland verschärft hat. Jetzt heißt es abwarten.

  • Wenn mich jemand derart angreifen würde, dann würde uich tatsächlich aus allen Rohren schießen.


    Warum sollte ich mich zurückhalten, wenn mein Privatleben derart leiden musste? Der Vater ist erwachsen und Polizeibeamter; er weiß dass Handlungen Konsequenzen haben.


    @MrsPace


    Werde jetzt bloss nicht weich. Nachher macht das noch die Runde


  • [/quote]


    Wo liest du denn, dass der Vater Einsicht hat? Wir Grundschullehrer sind ja gewohnt angerufen zu werden, aber an anderen Schulen ist das doch eher nicht der Fall. Da wirkt so ekn Telefonterror schon noch mehr. Übrigens kann sowas auch Lehrerexistenzen gefährden.

  • Der Vater bekommt Schwierigkeiten mit einem Anwalt

    Was soll das denn sein? "Schwierigkeiten mit einem Anwalt"? Da haben wir aber Angst vor.

    Man muss ja nicht aus allen Rohren schießen, wenn man sieht, dass der Vater daraus gelernt hat.

    Äh, als Opfer geht's mir nicht um einen Lerneffekt beim Täter. Mir geht's darum, dass ich zukünftig Ruhe habe, indem ich klarstelle, wo die Grenzen sind. Ob das Verhalten des Täters sich aus Einsicht oder Angst vor Strafe ändert, kann mir dabei wurscht sein.


    Einsicht ist übrigens in der vorliegenden Darstellung nicht erkennbar, ich rechne auch nicht mit solcher.

    Mit X Anzeigen kann man sich auch in etwas hineinmanövrieren,

    Es geht nicht um 10 Anzeigen. Es dreht sich um die Frage, ob neben dem Strafantrag auch noch der Dienstvorgesetzte über das nicht amtsangemessene Verhalten informiert werden soll. Vielleicht ist das aber gar nicht nötig, weil er eh von informiert wird. Keien Ahnung, wie das geregelt ist. Ich kann mir aber vorstellen, dasses bei Polizisten in Strafverfahren da etwas Spezielles gibt. Weiß jemand was?


    Zudem kann man, wenn man alle die hier geschriebenen Vorschläge umsetzt, eine Existenz vernichten.

    Kaum. Auch wenn der Vater sich gründlich daneben benommen hat, glaube ich nicht, dass ein so schwerer Fall vorliegt, dass seine Existenz durch Strafe und Disziplinarmaßnahme gefährdert ist. Aber selbst wenn: die Idee, dass das Opfer für die Existenz des Täters verantwortlich sei, ist so absurd, dass es mir das Halbverdaute in die Mundhöhle treibt. Das ist die gleiche Fehlwahrnehmung wie die, dass der Lehrer am Scheitern des Schülers im Abitur schuld sei, nur weil dieser jenem die Noten und das Bestehen nicht mit einer reichlichen Portion Puderzucker in den After bläst.


    Ich habe mir von Experten sagen lassen, dass Belästigungen/Stalking inzwischen streng gehandhabt werden und sich die Gesetzeslage neuerdings in ganz Deutschland verschärft hat.

    Das wird trotzdem immer noch sehr unterschiedlich wahrgenommen. Dass die Polizei da nicht immer adäquat reagiert, erleben wir in vorliegendem Fall. Mir ist noch ein viel schlimmerer Fall bekannt, in dem sich Polizei und Staatsanwaltschaft in synchronem Schulterzucken üben. Da nützt die die Rechtslage gerade mal gar nichts, wenn weder Exikutive noch Judikative bereit sind, sie durchzusetzen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    3 Mal editiert, zuletzt von O. Meier () aus folgendem Grund: Wortfehler

  • Vielleicht ist euch der §238 bekannt, um den es hier geht.
    https://dejure.org/gesetze/StGB/238.html
    Die Voraussetzung dazu wurden erfüllt. (siehe Nr. 2)
    Ich finde den schon hart genug. Außerdem ist es tatsächlich so, dass bei einem Strafverfahren der Dienstherr informiert wird.
    Ich finde, dass es kein Grund ist, mich so anzumachen, vielleicht mal lesen, was ich damit meine,
    das würde ich mir wünschen.


    P.S.: Meine Antwort wurde mal wieder anders interpretiert, wie sie gemeint war. Es geht doch nicht darum, den Täter zu schützen, sondern nicht blind alles rauszuziehen. Gerade da bringt die Gesetzeslage einiges.

  • Vielleicht ist euch der §238 bekannt, um den es hier geht.

    Ist bekannt, wurde hier im Thread schon verlinkt.


    Die Voraussetzung dazu wurden erfüllt.

    Meine ich auch. Ob aber auch ein Staatsanwalt und ein Richter der Ansicht sind, dass die Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt ist, weiß ich nicht.


    Ich finde den schon hart genug.

    Du meinst, es sei hart, danach bestraft zu werden? Wir wissen nicht, ob es eine Strafe gibt und wie hoch sie ausfallen wird.


    Außerdem ist es tatsächlich so, dass bei einem Strafverfahren der Dienstherr informiert wird.

    Na, siehste, es ist also gar nicht am Opfer, das zu entscheiden.



    Ich finde, dass es kein Grund ist, mich so anzumachen, vielleicht mal lesen, was ich damit meine,
    das würde ich mir wünschen.

    Das wünsche ich dir auch.



    Es geht doch nicht darum, den Täter zu schützen, sondern nicht blind alles rauszuziehen.

    Hat niemand vor, so wie ich das sehe.


    Gerade da bringt die Gesetzeslage einiges.

    Oder auch nicht. Warten wir's ab. Mein Tipp: das Verfahren wird gegen Auflagen eingestellt (200 Euro an eine gemeinnützige Organisation) und dienstrechtlich läuft es auf eine Ermahnung 'raus, so etwas künftig zu lassen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Oder auch nicht. Warten wir's ab. Mein Tipp: das Verfahren wird gegen Auflagen eingestellt (200 Euro an eine gemeinnützige Organisation) und dienstrechtlich läuft es auf eine Ermahnung 'raus, so etwas künftig zu lassen.

    Beides immerhin spürbare Konsequenzen und dem Geschehen - nüchtern betrachtet - durchaus angemessen.

  • Hatte der Schüler schon seine Prüfungen und wenn ja: Wie ist das ganze ausgegangen?

    Ich trau's mich kaum zu sagen... Sagen wir so... Er hat die Prüfung nicht bestanden...


    Der Vater hat sich mittlerweile per Mail in aller Form entschuldigt. Ob ich die Entschuldigung so annehme, muss ich mir noch überlegen...

  • Per Mail? Nach dem Terror?


    Wenn der Mann Anstand und Ar*** in der Hose hätte, würde er sich persönlich entschuldigen. Ob ich das in diesem Fall angenommen hätte, wage ich auch zu bezweifeln.

    Ja, per Mail... :autsch: Bin schon froh, dass nicht per WhatsApp... :autsch:


    Angenommen habe ich noch gar nichts. :aufgepasst:

  • Na toll! Per Mail ist ja schon sehr sehr unpersönlich. Hat sein Vorgesetzter ihm mal den Marsch geblasen? Ob die Entschuldigung auf seinen Mist gewachsen ist, wage ich stark zu bewzeifeln :autsch:

  • Wenn der Mann Anstand und Ar*** in der Hose hätte, würde er sich persönlich entschuldigen.

    Stimmt.
    Ich habe vor Jahren mehrfach massiven Ärger mit Eltern gehabt, der sich auf nachweislich falsche Dinge bezogen hat. Heute würde man wohl von "alternativen" Fakten sprechen.
    Gelernt habe ich daraus, dass die Eltern (sind ja zum Glück nur ganz wenige), die sich ganz und gar nicht benehmen können, sich erst recht nicht angemessen entschuldigen können.

  • Gelernt habe ich daraus, dass die Eltern (sind ja zum Glück nur ganz wenige), die sich ganz und gar nicht benehmen können, sich erst recht nicht angemessen entschuldigen können.

    Naja,
    ich kenne es aus der anderen Perspektive. Wenn ich Mist gebaut habe und dann persönlich ankomme, bleibt dem Gegenüber meistens die Spucke weg. Merke: Zuerst einmal heißt es nicht "sich entschuldigen" sondern "um Entschuldigung bitten". Entschuldigen kann nur die andere Person.

    • Offizieller Beitrag

    Korrekt, aber so kann man immerhin für sich selbst "moralisch" punkten, da man sich ja "entschuldigt" hat. Auch wenn es eher eine Frage der präzisen Artikulation ist, so würde streng genommen der "Sünder" durch ein "Entschuldigen" sich selbst reinwaschen können, ohne auf die Annahme selbiger durch denjenigen, dem man übel mitgespielt hat, angewiesen zu sein.

  • Ehrlich gesagt wäre ich in dem Fall wohl froh, die Entschuldigung per Mail zu bekommen. In dem Moment, da der Vater um einen Gesprächstermin gebeten hätte wäre ich wohl emotional explodiert und hätte im Vorfeld des Gesprächs nur noch mehr Stress gehabt. Dann lieber per Mail und Ruhe.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Ja, zumindest scheint die Mail ein Signal zu sein, dass der Vater seinen Konfrontationskurs nicht mehr weiterverfolgen möchte – ich finde, dieses Signal alleine ist schon viel wert, unabhängig davon, ob die Entschuldigung ehrlich gemeint (oder nur durch äussere Umstände erzwungen) ist.

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