Corona und Abschlussprüfungen

  • Hast du einen Link zum Schulverwaltungsblatt, in dem das steht?

    Klar: Der amtliche Teil des SVBl. lässt sich rückwirkend bis 01/2007 unter https://www.mk.niedersachsen.d…-amtlicher-teil-6525.html einsehen. Den Runderlass zur Entlastung von Unterrichtsverpflichtungen zur Sicherstellung der Korrekturen der schriftlichen Abiturprüfungsarbeiten findest du im SVBl. 04/2020 ab Seite 182.

  • "Abi Note", "Master Note", "AbschlussPrüfungen", "wiederspiegeln"... ohne Worte, aber das nur nebenbei.


    Leute, langsam verlier ich die Geduld. Auf die Gefahr hin, Euch auf die Nerven zu gehen: Das, was Du schreibst, ist juristisch vollkommen ohne Belang. Und ja, wie schon des öfteren erwähnt: Leider bin ich auch Jurist und denke deshalb gelegentlich auch so.


    Also nochmal: Der Schüler Klaus-Dieter Meyer hat aufgrund seiner bisherigen Leistungen einen Abi-Schnitt von 1,3 (alternativ, um mal die beiden möglichen Extreme abzubilden: 4,7). Das reicht nach aktueller Rechtslage nicht für ein Medizinstudium. Mit Hilfe der Abiturprüfung könnte er die 1,0 (alternativ: 4,0) ohne weiteres schaffen.


    StD Agilolf Wursthuber (L, Gr, K und Kreisvorsitzender des Pfilologenverbands) kennt den Meyer seit der 5. Klasse. Er rückt seine Halbbrille zurecht, schielt über den Rand und äußert, dass er das dem Meyer nicht zutraue. Seiner Erfahrung nach verbessere sich der Großteil der Schüler durch die Abiturprüfung kaum.


    So, und was sagt nun die Erfahrung des Wursthuber über die theoretischen Erfolgsaussichten des Meyer? Genau, gar nix. So lange der Meyer nicht die Möglichkeit bekommt, die Abiturprüfung abzulegen und sich dadurch zu verbessern oder auch nicht, ist das alles Schall und Rauch.


    Was mich in der Diskussion gerade ein bisschen schockiert, ist die Tatsache, dass viele meiner Kolleginnen und Kollegen es offenbar völlig in Ordnung fänden, jetzt mal eben die Prüfungen abzusagen und damit Meyer I das Medizinstudium zu verbauen und Meyer II das Abitur gleich komplett zu versagen.


    Zumal - und das ist jetzt keine juristische, sondern eine ganz praktische Überlegung - kaum ein Abiturjahrgang mehr als 100 Teilnehmer aufweisen dürfte. Es braucht mir doch keiner zu erzählen, dass es in irgendeiner Schule hierzulande nicht möglich ist, für die Prüfungen zehn Räume bereitzustellen, in denen je zehn Prüflinge mit je drei Meter Abstand von zwei Lehrkräften beaufsichtigt werden können. Dann muss der restliche Unterricht halt an diesen Tagen ruhen, war jetzt drei Wochen lang auch kein Problem.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Zumal - und das ist jetzt keine juristische, sondern eine ganz praktische Überlegung - kaum ein Abiturjahrgang mehr als 100 Teilnehmer aufweisen dürfte. Es braucht mir doch keiner zu erzählen, dass es in irgendeiner Schule hierzulande nicht möglich ist, für die Prüfungen zehn Räume bereitzustellen, in denen je zehn Prüflinge mit je drei Meter Abstand von zwei Lehrkräften beaufsichtigt werden können. Dann muss der restliche Unterricht halt an diesen Tagen ruhen, war jetzt drei Wochen lang auch kein Problem.

    Und genau da liegt der Knackpunkt! Ich behaupte sogar, dass man Abiturprüfungen durchführen kann unter genau den Bedingungen.

    Aber dieser Satz "Dann muss der restliche Unterricht halt an diesen Tagen ruhen", da kann man doch nur im Dreieck springen und schreien: "Und an den anderen Tagen soll er dann stattfinden?!"

    Wenn man es geradeso schafft unter Aufgebot des gesamten Kollegiums (Aufsicht, Sicherstellung, dass sich keine Grüppchen bilden, Desinfektion vorher und nachher eingehalten wird, Aufgaben mit Handschuhen verteilen usw.) 100 Leute, die während ihrer Prüfung still rumsitzen, zu handeln... wie zur Hölle soll dann an den anderen Tagen Unterricht stattfinden, der den Sicherheitsstandards vom Abitur entspricht?

    Das ist doch unmöglich!

  • Das ist doch unmöglich!

    Ok, ergänze: "Und wenn der Schulbetrieb wieder laufen sollte, muss er an diesen Tagen halt ruhen." Mehr wollte ich nicht sagen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ok, ergänze: "Und wenn der Schulbetrieb wieder laufen sollte, muss er an diesen Tagen halt ruhen." Mehr wollte ich nicht sagen.

    Okay, dazu möchte ich ergänzen: Wenn der Schulbetrieb da eh schon wieder läuft, dann kann man das Abitur auch ganz normal ohne Sicherheitsbrimborium durchführen. Und danach werde ich ins Restaurant gehen oder mit Freundinnen abends im Park grillen.

  • Ich verstehe persönlich die ganze Aufregung ums Abi eh nicht

    1) Ja, VOR den Ferien sind 3 Wochen Unterricht ausgefallen. Aber: Die letzte Woche (Mottowoche) ist eh ... sagen wir es so nicht so sonderlich intensiv.

    2) War ich persönlich bereits in der WH-Phase und habe meinen Schülern Aufgaben an die Hand gegeben mit der Möglichkeit mich jederzeit anzuschreiben, wenn sie Fragen haben.

    3) Kann ich von angehenden Abiturienten erwarten, dass sie sich den Stoff auch selbst wiederholen. Müssen sie im Studium auch (bzw. da wird noch mehr von ihnen verlangt)

    4) Habe ich ggf. noch Gelegenheit meine Abiturienten nach den Ferien vor Ort zu beschulen, geht man von einer Schulmail von vor den Ferien aus. Kann mir nicht vorstellen, dass Fr. Gebauer zurückrudert. Selbst wenn nicht: Die Schüler kennen meine Mailadresse!

    5) Wenn nur die 9er (alternativ nur die Oberstufe) beschult wird, wird es genügend freie Räume geben ... Zur Not machen die Oberstufenschüler an den Tagen, wo viele Abiturienten ihre Klausuren schreiben, ihre Aufgaben daheim. Genug Aufsichtspersonen lassen sich dann auch finden.

    6) Kann ich Fossi nur 100% zustimmen.

    7) Gibt es auch Abiturienten, die unbedingt ihre Klausuren schreiben möchten, da sie die Hoffnung haben, sich noch zu verbessern! (Ja es gibt auch welche, die Petitionen starten, keine Prüfungen schreiben zu müssen)

    8) Gibt es vll. auch Schüler, die international studieren möchten. Selbst wenn die BL das Abi gegenseitig anerkennen wollen, wie sieht es dann mit ausländischen Hochschulen aus ... Jaja Aufnahmeprüfungen ...

  • "Abi Note", "Master Note", "AbschlussPrüfungen", "wiederspiegeln"... ohne Worte, aber das nur nebenbei.


    Leute, langsam verlier ich die Geduld. Auf die Gefahr hin, Euch auf die Nerven zu gehen: Das, was Du schreibst, ist juristisch vollkommen ohne Belang. Und ja, wie schon des öfteren erwähnt: Leider bin ich auch Jurist und denke deshalb gelegentlich auch so.


    Also nochmal: Der Schüler Klaus-Dieter Meyer hat aufgrund seiner bisherigen Leistungen einen Abi-Schnitt von 1,3 (alternativ, um mal die beiden möglichen Extreme abzubilden: 4,7). Das reicht nach aktueller Rechtslage nicht für ein Medizinstudium. Mit Hilfe der Abiturprüfung könnte er die 1,0 (alternativ: 4,0) ohne weiteres schaffen.

    Mein Post sollte nicht juristisch verstanden werden.

    Ich wollte nur damit sagen, dass die Prüfungen, in den meisten Fällen, keinen großen Einfluss auf die Abschlussnote (Zeugnisnote) haben werden.

    Mehr nicht. Ich habe nicht gesagt, dass die Prüfungen ausgesetzt werden sollen.

    Ich persönlich finde, dass sie unter sehr strengen Auflagen stattfinden können/sollen.


    Dann sollten diese Auflagen aber nicht nur für Abiturienten/Innen gelten sondern auch für den "normalen" Schulbetrieb. Oder sind hier dann Abstände und Hygienemaßnahmen auf einmal unwichtig? Auf der einen Seite werden Abiprüfungen mit Handschuhen verteilt und auf der anderen Seite gibt es inmanchen Schulen keine Seife... Es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.

  • Okay, dazu möchte ich ergänzen: Wenn der Schulbetrieb da eh schon wieder läuft, dann kann man das Abitur auch ganz normal ohne Sicherheitsbrimborium durchführen. Und danach werde ich ins Restaurant gehen oder mit Freundinnen abends im Park grillen.

    Ganz genauso sieht es aus. Daher kam hier auch schon mehrfach die Bitte, nicht gleich den Teufel an die Wand zu malen. Wenn Unterricht wieder normal laufen kann, ist das alles kein Problem und wenn nicht, dann können relativ problemlos dennoch die Abschlussprüfungen durchgeführt werden. Die Entscheidung, wie es weitergeht, treffen aber nicht wir. Spätestens übermorgen wissen wir alle ein bisschen mehr und können uns dann hier gerne darüber austauschen, wie wir die Prüfungen/den ggf. anlaufenden Unterricht konkret an unseren Schulen realisieren. Ich freue mich auf den Ideenaustausch auf Basis der von außen gegebenen Rahmenbedingungen dann mit euch allen.

  • Ich bin gespannt, ob wir Matheleute dann für die Prüfungen auch ausreichend Einmalhandschuhe für die Zurücksetzung der ganzen Taschenrechner erhalten. Da müssen bei unserem Modell mehrere Tasten bedient werden und, um die evtl. frischen Viren nicht von einem auf den nächsten Rechner zu übertragen, müssen jedesmal neue Handschuhe verwendet werden. Außerdem dauert es dann auch noch viel länger.
    Schaun mer mal, was so alles passiert. An vielen Stellen wird der Teufel in Details stecken, an die die Entscheidungsträger nicht unbedingt denken.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ich bin gespannt, ob wir Matheleute dann für die Prüfungen auch ausreichend Einmalhandschuhe für die Zurücksetzung der ganzen Taschenrechner erhalten. Da müssen bei unserem Modell mehrere Tasten bedient werden ...

    Mache ich seit Jahren so:

    Vor den Kurs stellen und genau die Tastenreihenfolge diktieren, die jeder Schüler parallel mit-tippt, bis zu dem Punkt, bis nur noch das letzte mal Enter gedrückt werden muss. Dann gehe ich rum und mache diesen letzten Tastendruck selber. Auch das könnte man dann noch vermeiden, wenn jeder Schüler die Enter-Taste drückt, wenn ich ihm gerade über die Schulter gucke.

  • Ja, das habe ich auch überlegt, dann kann ich aber die Abstandsregel nicht mehr einhalten.
    Und lässt du anschließend die SuS den Rechner zentral irgendwo hinlegen, bis sie sich den Prüfungsteil B abholen?
    Bisher setze ich die Rechner zurück, während Teil A bearbeitet wird.


    Bis zu dem letzten Tastendruck (wäre bei mir F1) könnten die SuS zwischendurch auch mogeln und bestimmte Add Ons also evtl. Bilder auf dem Rechner belassen. Mir persönlich wär‘s ja Wurscht: was sollten die sich da schon hellseherisch draufpacken außer evtl. die Eingabevarianten für Lösungen von Binomialverteilungsaufgaben, die etwas komplexer sind. Aber das ist jetzt schon ziemlich Off Topic und eher was für PN.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    Einmal editiert, zuletzt von MarieJ ()

  • In Hessen wird in der FOS die Note der schriftlichen Prüfung 1/1 mit der Jahresnote verrechnet. Dies kann einen riesen Unterschied beim Fachabitur ausmachen, gerade in den Schwerpunktfächern.

  • Holla, die Waldfee!!! Bei uns ist es in der FOS 2/3 (Jahresnote = Vornote) zu 1/3 (Note der schriftlichen Prüfung).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Nein, das ist bei uns immer so! Oder verstehe ich deine Frage falsch?

    Ich wundere mich nur, dass es in Hessen 50:50 bewertet wird, also die Vornote nur die Hälfte der Endnote ausmacht (oder - anders ausgedrückt - die schriftliche Prüfung einen höheren Anteil an der Endnote hat als es bei uns der Fall ist).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Nein, das ist bei uns immer so! Oder verstehe ich deine Frage falsch?

    Ich wundere mich nur, dass es in Hessen 50:50 bewertet wird, also die Vornote nur die Hälfte der Endnote ausmacht (oder - anders ausgedrückt - die schriftliche Prüfung einen höheren Anteil an der Endnote hat als es bei uns der Fall ist).

    kenne mich bei FOS nicht aus ... deshalb frage ich :)

  • NRW: In den mündlichen Abiturprüfungen darf nach jetzigem Stand niemand eingesetzt werden, der zu einer Risikogruppe gehört. Auch nicht, obwohl es in einem Prüfungsraum sehr gut möglich ist, Abstände einzuhalten.


    Das wird ein Spaß.

  • NRW: In den mündlichen Abiturprüfungen darf nach jetzigem Stand niemand eingesetzt werden, der zu einer Risikogruppe gehört. Auch nicht, obwohl es in einem Prüfungsraum sehr gut möglich ist, Abstände einzuhalten.


    Das wird ein Spaß.

    Wo steht das?

    Und was ist, wenn der Fachprüfer / die Fachprüferin einer Risikogruppe angehört?

  • Wir haben das als Mail von der Bezirksregierung erhalten:


    Dietmar.Schade@bezreg-muenster.nrw.de

    Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,


    anlässlich der bevorstehenden schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen möchte ich mit den beigefügten Hinweisen einen Teil der Nachfragen, die von Ihnen zum Abitur 2020 gestellt wurden, beantworten.


    Ich beziehe mich dabei weitgehend auf Informationen, die in Besprechungen mit dem MSB mehrfach gegeben, aber bislang nicht offiziell verkündet wurden.

    • Es gibt keine Höchstzahl von Schülerinnen und Schülern, die sich in einem Prüfungsraum aufhalten dürfen; der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den beteiligten Personen ist auf jeden Fall einzuhalten; vor dem Hintergrund der Größe des Raums ergibt sich dann die Anzahl der Personen, die dort geprüft werden dürfen.
    • Zum Umgang mit im Prüfungsraum zentral ausliegenden Lektüren, Formelsammlungen, Duden, Wörterbüchern, …: siehe BAD-Handlungsempfehlung-Prüfungssituation:

    https://www.schulministerium.n…ng-Pruefungssituation.pdf


    Alle Personen (SuS, LuL), die auf gemeinsam genutzte Materialien zugreifen, sollten bereit gestellte Einmalhandschuhe verwenden und die Materialien ggf. nach Gebrauch desinfizieren.

    • Lehrkräfte sollten bei der Verteilung sowie beim Einsammeln von (Prüfungs-)Materialien an / von Schülerinnen und Schüler Handschuhe und Mundschutz tragen, weil dabei der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

    Dies betrifft insbesondere auch den Austausch der Materialien im Fach Mathematik (hilfsmittelfreier Teil, Teil mit Hilfsmitteln) während der Prüfung; ggf. kann der Austausch „dezentral“ im Raum organisiert werden.

    • Zum Einsatz von zur Risikogruppe gehörenden Lehrkräften in Prüfungssituationen gilt nach heutigem Kenntnisstand:

    Lehrkräfte, die zur Risikogruppe „60+“ gehören, können nach schriftlicher Erklärung im Prüfungsverfahren eingesetzt werden. Alle anderen Risikogruppen dürfen nur in Situationen ohne Schülerkontakt eingesetzt werden, z. B. bei der Aufgabenauswahl zur schriftlichen Abiturprüfung, bei der Erstellung der Prüfungsaufgaben für die mündliche Abiturprüfung, …


    Während der schriftlichen Abiturprüfung soll die zur Risikogruppe gehörende Lehrkraft im Prüfungsraum durch eine Fachlehrkraft vertreten werden, aber während der gesamten Prüfungsdauer (telefonisch) erreichbar sein.


    In der mündlichen Prüfung darf die prüfende Lehrkraft – sofern sie zur Risikogruppe gehört – per Videokonferenz zugeschaltet werden, wenn die prüfende Lehrkraft und der Prüfling zuvor schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben. Die anderen Mitglieder der Prüfungskommission und auch der Prüfling müssen persönlich anwesend sein.

    • Zu den Rahmenbedingungen und besonderen Erfordernissen bei Experimenten und Materialien in den Fächern Physik, Chemie, Biologie, Technik, Ernährungslehre und Kunst sollen die Schulen zeitnah noch Informationen durch das MSB erhalten.

    Auch wenn damit nicht sämtliche Fragen zur Durchführung des diesjährigen Abiturs beantwortet sein mögen, hoffe ich doch, dass die genannten Hinweise ein wenig mehr Handlungssicherheit in herausfordernden Zeiten geben.


    Ich wünsche Ihnen, auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, einen guten Start in die nächste Woche, insbesondere natürlich die Abiturphase, und hoffe, dass Sie und Ihre Schulgemeinde die nächsten Wochen positiv gestalten und erleben können, vor allem aber gesund bleiben.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dietmar Schade

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

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