Corona und Abschlussprüfungen

    • Offizieller Beitrag

    In NRW hat die AfD jetzt die dritte Lesung des Corona-Gesetzes durchgesetzt - und ob die Prüfungen nun ausgesetzt werden, entscheidet das Parlament und nicht die Ministerin. In Kombination damit, dass erst Mittwochnachmittag überhaupt klar sein wird, ob das Kontaktverbot gelockert wird, dürfte das Ganze wirklich spannend werden.

  • Bolzbold In dem Teil des neuen Gesetzes, den ich in dem Thread „Fakten usw.“ von Cdl zitiert habe, steht nur, dass das Parlament das Ministerium für Schule und Bildung ermächtigt, die Prüfungsordnungen in diesem Schuljahr zu verändern. Davon, dass das Parlament es direkt selbst entscheidet, habe ich nichts gelesen oder gehört. Und jau, die Afd hat dem Gesetz nicht zugestimmt, deshalb: 3. Lesung :autsch:

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ich finde die ganze Sache hinsichtlich der Abiturprüfungen in NRW momentan sehr schwierig zu beurteilen bzw. bewerkstelligen. Die Prüfungen wurden ja drei Wochen nach hinten verlegt und sollen unter "Corona Auflagen" stattfinden. Das war der Stand vom 27.03 und wenn ich mal einkaufen gehe, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Schulen am 20.4. wieder normal öffnen dürfen, vor allem nicht, bevor die Abiturprüfungen geschrieben wurden. Sollte es einen Coronafall an der Schule geben, stellt sich die Frage, ob dann der ganze Laden wieder geschlossen werden müsste und ob es ggf. auch Auswirkungen auf die Abiprüfung hat. Auch wird gemunkelt, dass der Mittelwert bisherigen Noten als Abiturnote ggf. akzeptiert werden soll. Finde ich persönlich auch sehr schwierig, da die Abiturprüfungen in NRW schon einen großen Stellenwert für die Note aufweisen und Schüler ja in der Regel meist erst kurz vor Schluss merken, dass es um die Wurst geht. Dann müsste den Schülerinnen und Schülern zumindest angeboten werden, dass sie eine mdl. Prüfung zur Verbesserung dieses Mittelwerts ablegen können. Generell ist das für SuS und für uns schwierig zu handeln. Für die Kids sehe ich es so, dass diese natürlich viel mehr Vorbereitungszeit erhalten haben, aber auch seit 2 Monaten nicht mehr aktiv im Unterricht waren, bei uns Kollegen sieht es so aus, dass wir innerhalb von 4-5 Wochen (bei mir wären es 4 Wochen mit dem Englisch LK und dem Geschichte bili Grundkurs) die Abiturprüfungen zu korrigieren (+ Zweitkorrekturen) und die mdl. Prüfungen abzunehmen haben. Generell bestimmt machbar, wenn jedoch der Schulbetrieb (und darüber wissen wir dann hoffentlich Mittwoch Bescheid) mitsamt Klassenarbeiten (bei mir wären es noch 4 Stück im gleichen Zeitraum)/Konferenzen/Elternsprechtagen etc weiterzulaufen hat, wird dies schon ein Ding der Unmöglichkeit. Auch empfinde ich die Benotung der Schülerinnen und Schüler in der Sek 1 als sehr schwierig, vor allem wenn Klassenarbeiten noch gestrichen werden. Am liebsten wäre es mir, Noten auszusetzen... Die Versetzung ist ja eh schon "so gut wie" gewährleistet, da es keine blauen Briefe gab, auch würde ich mich schwer tun, in dieser Situation eine versetzungsrelevante 5 zu setzen. Alles schwierig und egal was Mittwoch entschieden wird, es wird nicht jeder damit einverstanden sein, seien es Schüler oder Lehrer. Dies gilt dann aber zu akzeptieren, wir schaffen das!

    "If you never try, then you'll never know" - Coldplay

  • Auch wird gemunkelt, dass der Mittelwert bisherigen Noten als Abiturnote ggf. akzeptiert werden soll. Finde ich persönlich auch sehr schwierig, da die Abiturprüfungen in NRW schon einen großen Stellenwert für die Note aufweisen und Schüler ja in der Regel meist erst kurz vor Schluss merken, dass es um die Wurst geht. Dann müsste den Schülerinnen und Schülern zumindest angeboten werden, dass sie eine mdl. Prüfung zur Verbesserung dieses Mittelwerts ablegen können.

    Ich sehe da - wie sicher schon mal erwähnt - keine justiziable Lösungsmöglichkeit. Jeder Abiturient, der irgendeinen NC verpasst, wird vors Verwaltungsgericht ziehen und mit genau diesem Argument erfolgreich gegen seine Abinote vorgehen. Was vielleicht funktionieren würde: Abiprüfung auf freiwilliger Basis zur Verbesserung des bisher erreichten Schnittes. Das würde die Zahl der Prüflinge eventuell verringern.


    Ok - setzen wir für dieses Jahr den NC aus. Dann stehen halt diejenigen auf der Matte, die in den letzten Jahren zu schlecht waren und dies nur ihrer Prüfungsnote verdanken (wird ja auch genügend Leute geben, die sich verschlechtern). Ein Teufelskreis... einzige Möglichkeit: Wir schaffen den NC bis auf weiteres ab, lassen alle Bewerber zu und schaffen halt zusätzliche Studienplätze. War mir eh immer schleierhaft, warum Leute mit 1,0-Abi die einzigen sein sollen, die als Ärzte geeignet sind.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ändern sich bei euch die Noten so sehr durch das Abitur? Bei mir überhaupt nicht (gut ein Zehntel kann auch über NC entscheiden). Und von meinen Kollegen habe ich bisher auch nichts anderes gehört. Es ist in meinen Augen nur ein juristisches Problem.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

    • Offizieller Beitrag

    Jurist*innen sind sicher in der Lage aus allem, ein "justiziables Problem" zu machen, aber ernsthaft: es gibt immer wieder genug Reformen, so dass dann jeder klagen könnte, weil er im Jahr davor mehr Zeit für Klausuren hatte, einen LK weniger gehabt hätte, eine andere Fremdsprachenpflicht, usw..

  • Ändern sich bei euch die Noten so sehr durch das Abitur? Bei mir überhaupt nicht (gut ein Zehntel kann auch über NC entscheiden). Und von meinen Kollegen habe ich bisher auch nichts anderes gehört. Es ist in meinen Augen nur ein juristisches Problem.

    Klar, ich hab mir damals als Schülerin errechnet, dass ich im Extremfall eine 1,8 oder auch nur eine 2,6 schaffen könnte.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Klar, ich hab mir damals als Schülerin errechnet, dass ich im Extremfall eine 1,8 oder auch nur eine 2,6 schaffen könnte.

    Wie oft kommen solchen extremen Beispiele vor?


    Ich erlebe es bei meinen Schülern jedoch immer wieder, dass sie sich durch die Abiprüfungen um eine Zehntelnote verbessern/ verschlechtern. Das kann bzgl. des NC schon viel ausmachen manchmal. Und wenn es nur das subjektive Gefühl ist: Ich hätte mich ja verbessern können.


    Ein anderes Problem sehe ich eher darin, dass bereits einige BL geschrieben haben (zumindest teilweisen). Nehmen wir einen Schüler aus einem BL, wo schon geschrieben wurde oder wo geschrieben wird. Der hat einen NC von 1,4 (benötigt für sein Wunschsstudium jedoch eine 1,3). Dieser Schüler bekommt mit, dass in einem anderen BL die Durchschnittsnote aus der Q1/Q2 gilt ... und klagt.


    Gleichwohl sehe ich die Problematik des Infektionsschutzes ... de aber gewährleistet werden könnte, wenn man an den Tagen, wo Abiprüfungen geschrieben wird, wenige / keine anderen Jahrgänge kommen lässt.Wären max. 9 Tage (Mit dem Tag nach christi Himmelfahrt, wo bisher an vielen Schulen eh ein Brückentag geplant war) Bleiben 8 Tage, eventuell sogar weniger, wenn an einer Schule an einem Tag wegen der Fächerkombi keine Abiklausur geschrieben wird ... oder an einem Tag schreiben nur sehr wenige Schüler. Beispiel: 20.5: Spanisch/Portugiesisch/Griechisch.

    Beispiel 2:18.5. Latein/Italiensch/Niederländisch/Russisch/Türkisch

    Beispiel 3: 15.5. Französisch


    ... betrifft a) nicht alle Schulen und b) teils nicht so viele Schüler wie in anderne Fächern

  • Realistischerweise ändern sich Abschlussnoten durch die Abiturprüfung um ein bis zwei Zehntel, mehr nur in seltenen Fällen. Trotzdem halte ich die Prüfungen für wichtig, weil sie die erste große Abschlussprüfung im Leben ist und auch darauf vorbereiten soll, dass so etwas dann das ein oder andere Mal wieder vorkommt. Die Abschlussprüfung ist eben auch ein "Abschluss" für die Schüler und darum auch gefühlt für diese wichtig.

    • Offizieller Beitrag

    Der Vergleich mit den anderen Bundesländern ist aber ganz sicher nicht stichhaltig:
    Wieviele BaWü-Abiturient*innen klagen denn, wenn sie nach dem Abitur in einem anderen Bundesland studieren und dann feststellen, dass sie woanders weniger festgelegte Abiturfächer gehabt hätten und sogar viel weniger Klausuren gehabt hätten?
    Es ist nunmal Bildungsföderalismus. Was schwierig wäre, wäre, wenn innerhalb eines Bundeslandes das Abitur unterschiedlich vergeben werden sollte. Und selbst da gibt es sicher Umstände, die es rechtfertigen könnten.


    Das mit den "nur 8-9 Abiturtagen":
    WENN Infektionsschutz bedeutet, dass die Abiturprüfungen nur in Kleingruppen ablaufen können. Warum hätte man überhaupt noch normale Klassen, die beschult werden würden (davor, parallel, danach?)?
    Wenn man die Lerngruppen halbiert und durch ein zu findendes System beschult: nach den Abiturprüfungen werden hoffentlich alle korrigierenden Kolleg*innen von ihrem Recht auf Korrekturtagen Gebrauch machen. (Ich weiß, dass es kein solches Recht gibt, es wurde aber auch in der Schulmail darauf hingewiesen, dass man Rücksicht darauf nehmen soll, was auch immer damit angedacht war, ich denke konkret an Korrekturtagen). Wer kümmert sich dann um die Schüler*innen?
    Selbst WENN alle Kolleg*innen einer Schule diese geteilten Lerngruppen unterrichten würden, bedeutet dies eine riesige Erhöhung der Unterrichtsstunden (nicht jede Lerngruppe kann geteilt und dann alternierend unterrichtet werden, wie schon mal vorgeschlagen).
    WENN der Infektionsschutz für Lehrkräfte gewährleistet werden muss, dann fehlen uns aber nicht wenige Kolleg*innen.


    Meinem Gefühl nach: ein Problem ohne zufriedenstellende Lösung :(

    Mittlerweile denke ich mir:
    WENN man unbedingt die Abiturprüfungen durchführen will, hätte man die Termine nicht (so weit nach hinten) verschieben dürfen. Das Virus wird drei Wochen später nicht gefährlicher sein. Dann hätte man direkt nach den Osterferien (zumindest in NRW) die Abiprüfungen in Minigruppen, während die restlichen Schüler*innen zuhause mit Fernunterricht beschult werden (offen gelassene Option: je nach Schulgröße könnten vielleicht die 5er/6er parallel in alternierenden Gruppen beschult werden?)
    und es ermöglicht, dass man je nach Lage dann nach dem Abitur guckt, ob und wie der Rest der Schüler*innen normal beschult werden kann.

    Ich verstehe den Wunsch und das Bedürfnis von Vielen (mir inklusive), Bescheid zu wissen, kann aber nicht verstehen, dass Politiker*innen dem nachkommen. Dadurch werden ganz viele Optionen verbaut. Und wenn sie einmal sagen "an dem Tag X entscheiden wir", WARUM ZUM KUCKUCK preschen soviele Bundesländer vor und erzählen ständig irgendetwas Neues??

    Argh, nicht mehr ärgern, das lokal bestellte Osteressen ist gerade abgeholt worden, ich gehe genießen :)
    #supportyourlocals

  • WENN Infektionsschutz bedeutet, dass die Abiturprüfungen nur in Kleingruppen ablaufen können. Warum hätte man überhaupt noch normale Klassen, die beschult werden würden (davor, parallel, danach?)?

    Ganz genau diese Frage ist es! Ich habe mir für SLH durchgelesen, wie da Abitur ablaufen soll. Sehr strikte Bedingungen, finde ich gut. Unter diesen Bedingungen halte ich es für machbar aus infektionstechnischer Sicht.

    Diese Bedingungen schließen aber folgich jeglichen, normalen Unterricht komplett aus. Kategorisch. Lest euch durch, wie das ablaufen soll. Der Aufwand für die Abiprüfungen (Aufgaben mit Handschuhen verteilen, Kleinstgruppen, Toiletten desinfizieren und viele weitere Dinge) bedarf stundenlanger Vor- und Nacharbeit. Das kann nur einmal gemacht werden, am Abiturtag.


    Es gibt nur die Möglichkeit folgende Farce zu veranstalten: das Abitur unter Sicherheitsbedingungen stattfinden zu lassen, und diese danach direkt über Bord zu werfen. Dann kann man an normalen Unterricht denken. Sonst nicht.

  • Jurist*innen sind sicher in der Lage aus allem, ein "justiziables Problem" zu machen, aber ernsthaft: es gibt immer wieder genug Reformen, so dass dann jeder klagen könnte, weil er im Jahr davor mehr Zeit für Klausuren hatte, einen LK weniger gehabt hätte, eine andere Fremdsprachenpflicht, usw..

    Leuten die Möglichkeit vorzuenthalten, ihre Abiturnote durch die vorgesehene Prüfung zu verbessern (oder zu verschlechtern, eh klar!), ist aber kein juristisches, sondern ein tatsächliches Problem. Analoges Beispiel: Warum kann man wohl nach einer Änderung der Prüfungsordnung an der Uni noch jahrelang Prüfungen nach "alter Ordnung" ablegen?

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    • Offizieller Beitrag

    weil man an der Uni keinen offiziellen (einzuhaltenden) Verlaufsplan gibt. Man gewährt Menschen, die sich in einem Studiengang eingeschrieben haben, die Zeit (oft 1,5 Regelstudienzeit) ihren Abschluss zu machen. Ich kann mich trotzdem jetzt nicht in einem Diplomstudiengang einschreiben, der durch einen Bachelor ersetzt wurde, selbst wenn ich rein theoretisch ab jetzt 12 Semester hätte und verspreche, ganz schnell und zeitig zu studieren.
    Die Veranstaltungen wurden ersetzt, blabla... An der Schule kann ich nicht den LK einklagen, den es letztes Jahr gab, der aber dieses Jahr mangels Interessent*innen nicht zustande kommt, allerdings muss mir meine Schule eine Lösung anbieten, wenn ich die 11. Klasse nicht schaffe und mein Kurs im Jahr darauf nicht angeboten wird.
    Ich habe Vertrauensschutz, aber nicht im Vergleich zum Rest der Welt.

  • Die kurzen Korrekturfristen betreffen ja die allermeisten Bundesländer, von daher wüsste ich nicht, wieso nicht auch deutschlandweit eine Verlängerung der Einschreibungsfristen an den Unis umsetzbar sein sollte. Aber nun gut, es ist so, wie es eben ist.

    Die kurzen Korrekturfristen sind doch überhaupt nur dann ein Thema, wenn die anderen Jahrgänge parallel dazu wieder vollständig zu beschulen sind. Und auch dafür ist zumindest in Niedersachsen zum Glück vorgesorgt worden. Pünktlich mit dem Schulverwaltungsblatt zum 01.04.2020 ist für die Schulen nun eine rechtssichere Regelung zur Gewährung von Korrekturtagen getroffen worden, die gerade bei kurzen Fristen relativ deutlich ausfallen.

  • Klar wird irgendwer klagen, ich glaube aber nicht, dass irgendwer auch Recht bekommt. Dann werden die Prüfungsordnungen geändert und fertsch ist der Lack.


    (Zum Verbessern in Prüfungen: Ist es möglich, dass sich Schüler*innen v.a. in den Ländern verschlechtern, in denen es zentrale Prüfungen gibt? Nur so ne Idee. Ich hätte damals sehr davon profitiert, wenn mein Schnitt aus den Kursen gezählt hätte, ich hab mich in allen Fächern im Abi verschlechtert...)

  • Ganz genau diese Frage ist es! Ich habe mir für SLH durchgelesen, wie da Abitur ablaufen soll. Sehr strikte Bedingungen, finde ich gut. Unter diesen Bedingungen halte ich es für machbar aus infektionstechnischer Sicht.

    Auch nur unter diese Bedingungen sollte, wenn überhaupt, der „normale“ Unterricht bei dem Lockerungsvorhaben durchgeführt werden. Alles andere wäre mit Verlaub „verarsche“.


    Es herrscht doch viel mehr Risiko bei wechselnden SuS und räumen sich zu infizieren oder nicht die Hygienemaßnahmen einzuhalten als bei „5Std auf einem Platz sitzend eine Prüfung zu schreiben“.

  • Die kurzen Korrekturfristen sind doch überhaupt nur dann ein Thema, wenn die anderen Jahrgänge parallel dazu wieder vollständig zu beschulen sind. Und auch dafür ist zumindest in Niedersachsen zum Glück vorgesorgt worden. Pünktlich mit dem Schulverwaltungsblatt zum 01.04.2020 ist für die Schulen nun eine rechtssichere Regelung zur Gewährung von Korrekturtagen getroffen worden, die gerade bei kurzen Fristen relativ deutlich ausfallen.

    Hast du einen Link zum Schulverwaltungsblatt, in dem das steht?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • weil man an der Uni keinen offiziellen (einzuhaltenden) Verlaufsplan gibt. Man gewährt Menschen, die sich in einem Studiengang eingeschrieben haben, die Zeit (oft 1,5 Regelstudienzeit) ihren Abschluss zu machen. Ich kann mich trotzdem jetzt nicht in einem Diplomstudiengang einschreiben, der durch einen Bachelor ersetzt wurde, selbst wenn ich rein theoretisch ab jetzt 12 Semester hätte und verspreche, ganz schnell und zeitig zu studieren.
    Die Veranstaltungen wurden ersetzt, blabla... An der Schule kann ich nicht den LK einklagen, den es letztes Jahr gab, der aber dieses Jahr mangels Interessent*innen nicht zustande kommt, allerdings muss mir meine Schule eine Lösung anbieten, wenn ich die 11. Klasse nicht schaffe und mein Kurs im Jahr darauf nicht angeboten wird.
    Ich habe Vertrauensschutz, aber nicht im Vergleich zum Rest der Welt.

    Ok, vielleicht war mein Beispiel etwas schief. Lass es mich korrigieren:

    Also, ich bin Lehramtsstudent im 15. Semester. Ich studiere auf Staatsexamen, weil das in meinem Land noch so ist. Ich habe mich 15 Semester lang darauf verlassen, dass meine im Studium erbrachten Leistungen nicht für die Abschlussnote zählen, sondern allein das Staatsexamen entscheidet.

    Jetzt kommt der pater patriae und sagt, "Aufgrund der momentanen Krise lassen wir die Staatsexamina ausfallen. Es zählen deshalb die Noten der Pflichtscheine, deren Durchschnitt bildet die Examensnote."


    Oder: Ich bin Referendar und stehe kurz vor dem 2. Staatsexamen. Ich habe mich zwei Jahre lang darauf verlassen, dass sich meine Prüfungsnote aus verschiedenen Leistungen während und einer größeren Prüfung am Ende des Refs bildet.

    Jetzt kommt der pater patriae und sagt, "Aufgrund der momentanen Krise sind die Schulen geschlossen. Deshalb lassen wir die praktischen Prüfungen am Ende des Referendariats ausfallen und nehmen stattdessen die normalerweise nicht benoteten Leistungen der ersten Unterrichtsbesuche."


    Analog: Ich bin Schüler der Q2 oder Klasse 12 oder wie auch immer das in meinem Ländchen heißt. Ich habe mich eineinhalb Jahre lang darauf verlassen, dass ich am Ende meiner Schullaufbahn eine Prüfung ablegen kann, die einen großen Teil meiner Abschlussnote ausmachen wird. Deshalb habe ich mich nicht hinter alle Fächer mit der gleichen Energie geklemmt, sondern die Sache auch mal schleifen lassen.

    Jetzt kommt der pater patriae und sagt das Gleiche wie oben.

    Das hat mit nicht wählbaren LKs und dergleichen rein gar nichts zu tun. Du sprichst selbst von "Vertrauensschutz" - und genau der ist nicht gegeben, wenn jetzt plötzlich die Möglichkeit genommen wird, den eigenen Abischnitt in genau der Weise zu steuern, die bei Eintritt in die Oberstufe vorgesehen war.

  • Dein post suggeriert, dass sich diese Person (Studium, Referendariat oder Schule), die kompletten Jahre vor den Abschlussprüfungen minimal Betätigt hat. Dann aber in den Prüfungen auf einmal das Maximal gibt und Leistungen zeigt.


    Das ist meistens nicht der Fall.


    Wenn ich von mir ausgehe, hat sich weder meine Abi Note, noch Bachelor oder Master Note, noch die Note im Ref durch die AbschlussPrüfungen gravierend verändert.


    Die Abschlussprüfungen spiegeln doch das wieder, was man im Laufe der Zeit lernt. War man immer gut/schlecht wird das in der Prüfung ähnlich sein.


    Natürlich gibt es immer Ausnahmen.

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