Corona und Abschlussprüfungen

  • Diese Regelung, dass niemand sitzenbleibt und niemand schlechtere Noten als die vom 1. Halbjahr haben sollte, hat bei uns dazu geführt, dass sich sehr, sehr viele SuS einen schlanken Fuß gemacht haben. Da konnte man ihnen noch so sagen, dass ihnen das nächstes Jahr auf die Füße fällt, nix zu machen. (Und das sind bei mir nicht die mit den schlechten Bedingungen. Die haben alle Hebel in Bewegung gesetzt, um arbeiten zu können.)

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Entschuldigungen dürfen Schüler formulieren, wie sie wollen. Das hat nichts damit zu tun, ob wir diese akzeptieren.

    Vielleicht sind's auch nur Ausreden. Aber wer weiß, vielleicht kommt da nächstes Jahr noch 'was mit genau der Begründung. Die Noten- und Abschlussverschenker haben derzeit Oberwasser. Sie müssen ihren Driss nicht wie sonst mit Umwegen wie Mahnungen, Nachprüfungen, Förderempfhelungen durchsetzen, sondern schreiben einfach mal in die Vorschriften, alle würden versetzt. Genau so können sie schreiben, jeder dürfe sich einen Abschluss aussuchen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ja klar, ich meinte auch eher Ausreden. Eine Sache mehr, die man vorschieben kann, weil man nicht richtig gelernt hat oder das Homeschooling nicht richtig ernst genommen hat...

    Ja, so habe ich in den ersten Corona-Ferien-Wochen auch gedacht.

    In letzter Zeit bekomme ich Details von Wohnverhältnissen der Schüler mit, da schlackern mir die Ohren. Quasi eingesperrte Schüler in einer engen Wohnung gemeinsam mit den Eltern und Geschwistern. Wie sollten die Schüler da denn Lernen.

    Ich glaube auch nicht, dass meine schwächeren Matheschüler den Satz des Pythagoras selber erarbeiten können. (Hilfestellungen habe ich natürlich in verschiedenster Form angeboten) Was machen die Schüler denn, wenn die Eltern nicht helfen können und PC/Internet/Smartphones/Tablets nicht zur Verfügung stehen?


    (alles rhetorische Fragen)

  • Diese Regelung, dass niemand sitzenbleibt und niemand schlechtere Noten als die vom 1. Halbjahr haben sollte [...]

    Der letzte Teil der Regelung ist mir neu, ehrlich gesagt. Bei uns haben sich einige Schüler im Vergleich zum 1. Halbjahr verschlechtert. Wenn mindestens eine Klausur oder Klassenarbeit geschrieben wurde, finde ich das auch vertretbar.

  • Ich bin mir sicher, dass diejenigen, die den Faktor "Ausreden" betonen, Schüler vor Augen haben, denen es in dieser Hinsicht an nichts mangelt.

    Interessanterweise machen diejenigen den Großteil meiner "Leistungsverweigerer" aus und genau diese müssen eine deutliche Rückmeldung bekommen.

  • Der letzte Teil der Regelung ist mir neu, ehrlich gesagt. Bei uns haben sich einige Schüler im Vergleich zum 1. Halbjahr verschlechtert. Wenn mindestens eine Klausur oder Klassenarbeit geschrieben wurde, finde ich das auch vertretbar.

    Und genau so ist es auch korrekt. Jedoch hat es eigentlich nur in der Q1 Auswirkungen, wobei auch dort natürlich Nullleistungen während Corona nicht berücksichtigt werden dürfen.

  • Der letzte Teil der Regelung ist mir neu, ehrlich gesagt. Bei uns haben sich einige Schüler im Vergleich zum 1. Halbjahr verschlechtert. Wenn mindestens eine Klausur oder Klassenarbeit geschrieben wurde, finde ich das auch vertretbar.

    Habe ich so auch nicht gehört.
    Lediglich natürlich der Hinweis, dass es Ganzjahresnoten sind und die schriftlichen leistungen aus dem ersten Halbjahr natürlich zählen.


    Aber Schüler die 4- zum Halbjahr standen und danach die Wochen bis zur schließung und nun bei Präsenztagen nicht durch gute Mitarbeit aufgefallen sind, haben nun auch die 5 kassiert.


    Nun stehen mir wahrscheinlich ein paar Nachprüfungen bevor, da ich ein abschließendes Fach unterrichte.

  • Bei uns gab es von der Schulleitung die Order, dass die Zeugnisnoten nicht schlechter sein darf, als die Halbjahresnote.


    Wenn man im Halbjahr dem Schüler eine 3 gegeben hat und er in den ersten Wochen des zweiten Halbjahres (Vor-Corona-Ferien) eine klare Arbeitsverweigerungshaltung zeigte, dann muss die 3 trotzdem gegeben werden. Ich habe in Mathe beispielsweise in diesen 7-8 Wochen sogar zwei Mathearbeiten schreiben können. Diese zählen jetzt nicht mehr...maximal nur Zugunsten der Schüler.

  • Bei uns gab es von der Schulleitung die Order, dass die Zeugnisnoten nicht schlechter sein darf, als die Halbjahresnote.

    Die gab es bei uns auch. Drei Viertel des Kollegiums hat das auch brav nachgeplappert. Bloß: Von der Schulbehörde gab es lediglich die Ansage, dass den Schülern durch die Schulschließung kein Nachteil entstehen darf.

  • Bei uns gab es von der Schulleitung die Order, dass die Zeugnisnoten nicht schlechter sein darf, als die Halbjahresnote.


    Wenn man im Halbjahr dem Schüler eine 3 gegeben hat und er in den ersten Wochen des zweiten Halbjahres (Vor-Corona-Ferien) eine klare Arbeitsverweigerungshaltung zeigte, dann muss die 3 trotzdem gegeben werden. Ich habe in Mathe beispielsweise in diesen 7-8 Wochen sogar zwei Mathearbeiten schreiben können. Diese zählen jetzt nicht mehr...maximal nur Zugunsten der Schüler.

    Diese Dienstanweisung dürfte rechtswidrig sein, worauf man im Rahmen seiner Remonstrationspflicht natürlich hinweist ;) DIe Leistungsbewertung auf Basis bereits erbrachter Leistungen hat nichts mit Nachteilen aufgrund der Schulschließungen zu tun.

  • Diese Dienstanweisung dürfte rechtswidrig sein, worauf man im Rahmen seiner Remonstrationspflicht natürlich hinweist ;) DIe Leistungsbewertung auf Basis bereits erbrachter Leistungen hat nichts mit Nachteilen aufgrund der Schulschließungen zu tun.

    Da stimme ich dir zu. Begründung ist, dass die Schüler sich theoretisch hätten verbessern können und Einsprüche von aus diesem Grund auch stattgegeben werden.

    Kann ich leider alles nicht beurteilen, da ich als Junglehrer meine Arbeitsaufgabe erstmal woanders sehe.

  • Sie hätten sich ja auch verbessern können - indem sie Aufgaben aus dem Fernlernen einreichen, die man ja durchaus positiv berücksichtigen durfte. Wer das nicht gemacht hat, hat die Note bekommen, die er sich bis zum Zeitpunkt der Schulschließung erarbeitet hat, egal ob er damit besser oder schlechter geworden ist.


    Ganzjahresnoten gab es bei uns übrigens auch nicht, sondern die Leistungen aus dem 1. Halbjahr sollten nur dort berücksichtigt werden, wo in diesem Halbjahr noch keine Klassenarbeit oder Klausur geschrieben wurde.

  • SGanzjahresnoten gab es bei uns übrigens auch nicht, sondern die Leistungen aus dem 1. Halbjahr sollten nur dort berücksichtigt werden, wo in diesem Halbjahr noch keine Klassenarbeit oder Klausur geschrieben wurde.

    Lediglich natürlich der Hinweis, dass es Ganzjahresnoten sind und die schriftlichen leistungen aus dem ersten Halbjahr natürlich zählen.

    Das finde ich sehr seltsam. Wie kann es denn sein, dass es im selben Bundesland an der einen Schulform - in kiggies Fall am BK - Ganzjahresnoten gibt, an der anderen - in Maylins Fall Gymnasium bzw. Gesamtschule - nicht? Müsste das nicht für alle Schulformen eines Bundeslandes gleich gehandhabt werden? Oder ist das bei euch, Maylin85 , eine Corona-bedingte Regelung, die nur in diesem Schuljahr ausnahmsweise gilt?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Das sind die aktuellen Auslegungen der Coronaanweisungen unserer Bildungsministerin: Großzügige Notenvergabe, niemand darf Sitzenbleiben. Abschlussprüfungen (ZAP) mussten geschrieben werden, dürfen aber nur als LZK gewertet werden (machen sonst 50% aus), eine Vornote durfte es auch nicht geben (macht sonst die anderen 50% aus).

    Dadurch sind alle irritiert und vorsichtig. Laut meinen Infos darf man davon ausgehen, dass jedem Widerspruch anstandslos von der BezReg stattgegeben wird. Deshalb würde mein SL jedem Widerspruch direkt zustimmen.

    Ich hätte mir bei einigen Schülern viel Arbeit ersparen können. In diesem Halbjahr habe ich eine LZK und die "ZAP" geschrieben. Es wurden vor Corona Quartalsnoten gebildet. Die darf ich bei negativen Fällen aber nicht benutzen. Das Quartal war ja so kurz und überhaupt hätten sie ja keine Zusatzaufgabe zur Notenverbesserung angeboten bekommen und die Bildungsministerin...

    :uebel:

  • Das ist am BK ja in unterschiedlichen Bildungsgängen schon unterschiedlich. Und warum sollte das gleich sein? Sind doch überall andere APOs.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    • Offizieller Beitrag

    Ihr Lieben, bevor Ihr Euch so über die scheinbar zu lasche Vorgabe durch das Ministerium auslasst, überlegt doch einmal, was die Alternative gewesen wäre.
    Ich wage einmal zu behaupten, dass die Zahl an Widersprüchen und anschließenden Klagen mit Sicherheit deutlich höher gewesen wäre, wenn man hier strengere Maßstäbe angelegt hätte.
    Ich finde es ehrlich gesagt auch nicht schlimm, wenn man versucht, den Schülern so wenig Nachteile wie möglich entstehen zu lassen.

    Was die Ganzjahresnoten betrifft:

    Die gibt es in der Sek I gemäß APO-SI in NRW nicht. Die Fachlehrkraft muss laut VV 21.1.2 zu Abs. 2 bei der Notenbildung für das zweite Halbjahr die Note des ersten Halbjahres mit berücksichtigen. Dasselbe gilt übrigens auch für die Einführungsphase in der gymnasialen Oberstufe.

    Maylin85
    Der Begriff "Berücksichtigung" ist in Deinen Ausführungen irreführend.
    Du meinst vermutlich die Fortschreibung der Kursabschlussnote des ersten Halbjahres als Kursabschlussnote des zweiten Halbjahres in der Einführungspase oder der Qualifikationsphase. Und im Falle von Defiziten aus dem ersten Halbjahr gibt es hier m.E. zu Recht Nachprüfungsmöglichkeiten in allen Fächern.

  • Ich verstehe, was du meinst und bin auch sehr für den Schutz vieler Schüler.

    Aber ich habe z.B zwei 5er in diesem Halbjahr schriftlich vorliegen, Quartalsnote vor Corona 5, hat nie Hausaufgaben gemacht, dadurch sonstige Mitarbeit kaum möglich und ich muss jetzt eine 4 geben. Bei betreffende Person wurden nun 2 Noten in den Hauptfächern verbessert, damit ein FOR und nicht der HA auf dem Zeugnis steht.

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