Übergangsgeld und Nichtbewährung

  • in der aktuellen BASS ist nach wie vor von 2 Besuchen die Rede

    Also nach einem Jahr, hatte ich pro Fach einen Besuch. Entwurf nur in einem Fach. Außerdem ein Gespräch. Ist die erste dienstliche Beurteilung


    Und vor Ende der drei Jahren noch einmal zwei Besuche.

  • Erstens kann man doch übergangsweise jemanden einstellen, bis man bessere Bewerber mit besserem Staatsexamen findet.

    Für den Schuldienst gilt das gleiche wie auch für jeden anderen Berufszweig. Ein gutes Zeugnis ist zwar eine Tendenz aber kein Indikator für die Fähigkeiten eines Bewerbers.

  • Also nach einem Jahr, hatte ich pro Fach einen Besuch. Entwurf nur in einem Fach. Außerdem ein Gespräch. Ist die erste dienstliche Beurteilung


    Und vor Ende der drei Jahren noch einmal zwei Besuche.

    Dito. Aber ich musste nur zu einem der Besuche jeweils eine Stundenplanung abgeben.

    Plus je eine Art Kolloquium für beide Beurteilungen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich musste für alle 4 Besuche Entwürfe, wie für das Examen abgeben und hatte zu jeder Stunde eine Nachbesprechung, die so eine Mischung aus Nachbesprechung wie man sie im Ref macht und Kolloquium war. Das hört sich aber stressiger an, als es war. Es war viel entspannter, als im Ref.

    Bei allem war immer nur der SL anwesend.

  • Ich hatte damals tatsächlich nur einen "Unterrichtsbesuch" unseres Schulleiters (mittlerweile sind es aber auch zwei: einer in der Fachrichtung, einer im Unterrichtsfach). Dafür musste ich ebenfalls einen Entwurf abgeben. Am Ende war unser damaliger Schulleiter - der als einziger anwesend war - in meiner Unterrichtsstunde aber nur 30 Minuten zugegen, weil er dann zu einem dringenden Termin wegmusste ;) . Anschließend gab es noch eine Nachbesprechung von ca. 30 Minuten, wo der Schulleiter allerdings nicht nur auf einem Formblatt etwas angekreuzt hat, sondern einen kompletten Text ausformuliert (den er mir übrigens während des Gesprächs zum Lesen vorgelegt hat).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Also mein Schulleiter muss mich absolut abgelehnt haben, denn seit ich seit 2020 wieder in meinem Heimatbundesland bin, habe ich durchgehend Note 2 Beurteilungen und bin gerade unbefristet angestellt worden. Probezeit rum. Ich werde mit Garantie auch keinen Antrag auf Beamtung in BW, wo ich jetzt bin, stellen. Die Zerreissprobe gebe ich mir nicht noch einmal über drei Jahre. Ich gebe meinem Chef dich nicht die Macht, mich mit einer Entscheidung aus dem Bundesland werfen zu können!

  • Da spricht noch immer unglaublich viel Verbitterung aus dir. Kein Schulleiter hat die Macht, jemanden einfach mal so aus einem Bundesland zu werfen.

    Dennoch erst einmal Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Probezeit! Wenn ich das richtig verstehe, geht es dabei aber um die Probezeit als Angestellter und nicht um die Tätigkeit als Beamter auf Probe, oder?

  • Ich gebe meinem Chef dich nicht die Macht, mich mit einer Entscheidung aus dem Bundesland werfen zu können

    Hmm habe ich so nicht erlebt. Tut mir leid für dich

  • Erstens kann man doch übergangsweise jemanden einstellen, bis man bessere Bewerber mit besserem Staatsexamen findet. Erscheint mir eine logische Überlegung.

    Zweitens wird das natürlich genau begründet in einem Gutachten, das man nach dem Gespräch zugeschickt bekommt, aber es lässt sich nicht extern überprüfen, ob die Begründung plausibel ist und mit dem vorherigen Gespräch übereinstimmt, weil ich ja keinen weiteren Kollegen oder wen vom Personalrat in der LP drin habe. Und zu den Vorrednern ( Susannea:( Ja, das ist möglich ohne Anwesenheit vom Personalrat. Laut meinem Anwalt habe ich kein Recht, jemanden außer Prüfer und Chef mit in die LP zu nehmen, weil das kein normales Mitarbeitergespräch ist, sondern eine Prüfungssituation.

    Du vermengst in deinen Ausführungen m.E. viele Bereiche, die aber nicht unmittelbar zusammenhängen.

    1. Bewährung wird durch die Dienstlichen Beurteilungen in der Probezeit festgestellt, nicht allein durch einzelne Unterrichtsbesuche der Schulleitung. Gegen diese Dienstlichen Probezeitbeurteilungen kannst Du Widerspruch einlegen, Begründungen einsehen oder Stellungnahmen abgeben. Hast Du das getan und dich an die obere Schulaufsichtsbehörde gewendet?

    2. Du überschätzt die Rolle von Schulleitungen. Solche Erwägungen – erst ein schlechteres Examen einstellen, um Lücken zu füllen, später einen besseren Kandidaten/-in einstellen und den anderen rauswerfen - sind beamtenrechtlich völliger Unsinn und in der Kultusverwaltung in keiner Hinsicht praktikabel.

    3. Die Verlängerung nach drei Jahren auf fünf Jahre ist kein "Spiel", sondern eine Maßgabe des Beamtenstatusgesetzes. Im Gegenteil: Würde jemand nach drei Jahren entlassen, wäre das vor jedem Verwaltungsgericht zurecht höchst angreifbar.

  • Es kann ja auch sein, dass die Chemie einfach nicht stimmte und natürlich auch, dass die SL voreingenommen war... Nicht jeder Lehrer passt zu jeder Schule.


    Wir können hier natürlich nicht beurteilen, wie die Dinge nun tatsächlich abliefen. Es gibt Fälle, in denen die Entlassung aufgrund mangelnder Eignung gerechtfertigt ist und sicherlich auch Fälle, in denen die SL unliebsame Personen absägt, die ansich durchaus geeignet für den Beruf sind. Beides ist aber vergleichsweise selten...


    Auch, wenn eine Entlassung aufgrund mangelnder Eignung für die SL mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, heißt das natürlich noch lange nicht, dass die Entlassung vor Gericht keinen Bestand hat. Schließlich hat die SL einen Ermessensspielraum, der vom Gericht nur eingeschränkt geprüft werden kann.


    Bei einer Verlängerung der Probezeit sollte man natürlich auch aktiv werden und den Personalrat als Unterstützung hinzuziehen.


    Wenn dir deine neue SL wohlgesonnen zu sein scheint, würde ich an deiner Stelle die Verbeamtung in BW beantragen. Ein plötzlicher Sinneswandel der SL ist dann doch sehr unwahrscheinlich - das würde ja heißen, dass sie sich vorher die ganze Zeit getäuscht hat... und wer gibt schon gerne Fehler zu?

  • Da spricht noch immer unglaublich viel Verbitterung aus dir. Kein Schulleiter hat die Macht, jemanden einfach mal so aus einem Bundesland zu werfen.

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Bei mir an der Schule gab es den Fall, dass ein unglaublich beliebter Kollege (bei Schülern, Eltern, im Kollegium) eine Probezeitverlängerung bekommen hat. Er wurde dann versetzt. Mit dem Ergebnis einer deutlich besseren Beurteilung in der Verlängerung und anschließender Beförderung.

    Der hier geschilderte Fall zeigt ja, dass keine völlige Inkompetenz vorliegt. Sonst wäre er jetzt nicht unbefristet angestellt tätig.

  • Einspruch einlegen kann man zwar, aber alle Anwälte inklusive der GEW Rechtsberatung sagten, man hat schlechte Chancen hat, dagegen etwas zu unternehmen. Man hat mich auch zum Schluss dazu gebracht, doch noch selbst zu kündigen. Ich sollte laut telefonischer Auskunft noch länger im Beamtenverhältnis bleiben sollen bis Ende Dezember anstatt mich wie im August angekündigt Ende September zu entlassen. Das hätte ich mir erstens nicht mehr geben wollen und zweitens wäre eine Bewerbung so mitten im Schuljahr mir auch schwieriger erschienen, also habe ich Anfang Oktober dann an meiner neuen Schule angefangen. Na ja, ich gehe mal davon aus, dass anscheinend Angestellte milder beurteilt werden als Beamte in Probezeit.

    Und was ich die allerletzte Unverschämtheit finde, ist, dass man mir einen Brief vom LBV zukommen liess, in dem man mir mitteilte, dass kein Anspruch auf Altersgeld bestehe und ich mich deshalb nachversichern lassen soll bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur, weil ich auf dieses Schreiben nicht reagiert habe, stehen mir laut Mitteilung jetzt doch 400 EEuro Altersgeld zu, weil ich die 5 Jahre geknackt hatte. Es ist ein kleines Schmerzensgeld 😉

  • Mein Anwalt sagte mir, einen Mitarbeiter dazu zu bringen, dass er selbst kündigt, sei ein übliches Vorgehen, weil man dann juristisch nicht mehr angreifbar sei. Jedenfalls habe ich wegen der Nichtbewährung keinerlei Möglichkeit mehr, mich nochmal an einer öffentlichen Schule in NS zu werden, egal welche Schulform. War vorher ein Gymnasium, jetzt bin ich mit meinen Fächern an einer Gewerbeschule. Mein Chef findet meinen Unterricht so gut, dass ich jetzt auch Meisterkurse im ADA-Schein zusätzlich unterrichten darf.

  • In NDS geht man in die Verlängerung, insgesamt dann bis zu 5 Jahre, aber die Bewährung wird alle halbe Jahr erneut geprüft. Das kann auch mit einem Schulwechsel einhergehen. Dann bewertet eine andere SL oder Dezernentin.


    Es gibt jedes Mal mindestens 2 Besuche, die Schule muss Beratung anbieten und es geht, wie oben schon gesagt, nie allein um die Besuche in den studierten Fächern, sondern um die gesamte Aufgabenfülle. Zu Grunde liegt quasi der Beurteilungsbogen aus dem Ref, der öffentlich zugänglich ist.

    Auch gibt es ein Gespräch samt Protokoll, in dem angesprochen wird, woran es scheitert.


    Hat man eine Nichteignung aus einem anderen BL, bekommt man in NDS keine Stelle mehr, spätestens bei der Prüfung durch die Behörde direkt vor der Einstellung, also nach Bewerbungsverfahren etc., wird der Vertrag verweigert.

  • Wow, den letzten Satz wusste ich nicht. Das ist allerdings echt hart.

  • Wow, den letzten Satz wusste ich nicht. Das ist allerdings echt hart.

    Aber auch völlig nachvollziehbar. Ich würde auch niemanden einstellen, der sich woanders nicht bewährt hat. Die Bewährung ist ja auch ungleich einfacher als eine 2. Staatsprüfung z.B. Da muss schon einiges im Argen liegen, wenn jemand es bei sovielen Leute nicht schafft.

  • Aber auch völlig nachvollziehbar. Ich würde auch niemanden einstellen, der sich woanders nicht bewährt hat. Die Bewährung ist ja auch ungleich einfacher als eine 2. Staatsprüfung z.B. Da muss schon einiges im Argen liegen, wenn jemand es bei sovielen Leute nicht schafft.

    ,,Da muss schon einiges im Argen liegen" halte ich für einen extrem gefährlichen Satz, wenn man nicht dabei war.

    Dass es keine 1 ist ist klar, aber keine 4 an anderer Form und in anderem Land?

  • ,,Da muss schon einiges im Argen liegen" halte ich für einen extrem gefährlichen Satz, wenn man nicht dabei war.

    Dass es keine 1 ist ist klar, aber keine 4 an anderer Form und in anderem Land?

    Sehe ich ebenfalls so. Hier in NRW reicht es, trotz 2. Staatsexamen in einem Vertretungsvertrag an eine Schule mit einem Schulleiter zu geraten, dem deine Nase nicht passt. Wenn man sich einmal als Vertretungskraft nicht bewährt hat, ist man raus. Wahnsinn, oder?


    Edit: Mir ist das nicht passiert. Was aber wirklich so ist: Bewirbt man sich trotz Nichtbewährung auf eine Planstelle, fliegt man spätestens aus dem System, wenn man auf dem Bogen der Bezirksregierung ein gewisses Kreuzchen setzen muss. Nämlich, dass man erklärt, sich noch nie nicht bewährt zu haben. Andernfalls kommt die Einstellung nicht zustande.

  • In NDS geht man in die Verlängerung, insgesamt dann bis zu 5 Jahre, aber die Bewährung wird alle halbe Jahr erneut geprüft. Das kann auch mit einem Schulwechsel einhergehen. Dann bewertet eine andere SL oder Dezernentin.

    In den drei mir persönlich bekannten Fällen einer Probezeitverlängerung (alle in BW) gab es immer auch die Möglichkeit anschließend versetzt, abgeordnet oder zumindest teilabgeordnet zu werden, damit die Beurteilung eben durch andere erfolgt. Dass das im dargestellten Fall anders war, wundert mich am meisten.

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