Geförderte Laptops in NRW - Insiderwissen bitte hier

  • Das ist nicht ganz richtig. Wenn die vorher beim Apple School Manager eingepflegt werden, sprich der Händler die Organisations-ID einträgt für die Bestellung, dann braucht man keinen Mac. Dann erscheinen die im ASM, können mit einem Klick (oder automatisch) in das MDM transferiert werden und dann muss man das iPad nicht mal in die Hand nehmen. Das ist dann völlig egal, ob man 1 oder 5000 iPads hat.


    Wenn die aber NICHT eingepflegt werden, dann sind es 20 Minuten Aufwand PRO IPAD mit einem MacO

    Okay - vielleicht haben wir uns dann zu dämlich angestellt - war aber definitiv nicht so einfach wie ein Android-Tablet einzurichten und zu administrieren. Dazu kam dann noch die Pflicht eine Kreditkarte zu hinterlegen......mmh welche Schule hat eine Kreditkarte?

  • zu dämlich angestellt


    So würde ich es nicht ausdrücken, aber irgendwas habt ihr nicht korrekt gemacht. Ihr braucht euch auch keine eigene Apple-ID anlegen oder eine Kreditkarte angeben.


    Ich habe das ja alles selbst gemacht bei uns, Beantragung vom Apple School Manager, vom MDM etc.


    Wenn ich Apps kaufen möchte, dann mache ich das ja über den Apple School Manager über das Volume Purchasing Program (VPP), das Guthaben dafür muss ich bei Apple oder einem autorisierten Händler kaufen https://support.apple.com/de-de/HT202983 und das wars.

  • Mir geht es eher um den im Artikel genannten Punkt, dass ein Eigenanteil für Reparaturen zu erbringen sei. Bei

    Da muss man tatsächlich unterscheiden: Das Muster vom Ministerium ist überflüssig und nervig. Die im Artikel erwähnte Forderung der Schulträgerin widerspricht der geltenden Rechtslage.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Generell: du traust es dir vielleicht zu, aber da sitzen auch Lehrer vor, die bei der Anweisung "Fahren sie den laptop herunter" einen Fahrstuhl suchen gehen. sorry, ist leider so.

    Da hilft keine Vereinbarung. Da hülfe es, seine Mitarbeiterinnen entsprechend auszubilden.


    Die "warum steht das da drin"-Punkte ignoriere ich mal. Es steht drin, weil es rechtlich klargestellt sein muss. Auch wenn es eigentlich klar sein sollte.

    Eben. Eigentlich alles klar. Uneigentlich möchte man aber trotzdem etwas mit Pornos andeuten.


    Ausschließlich dienstliche Verwendung": natürlich. Da landen personenbezogene Daten drauf, für die der Lehrer nicht mehr die "Erklärung zu den pers. Daten auf Privatgeräten" unterschreiben muss. Verantwortlich ist der Schulträger für die Sicherheit der Daten. Dass man das Risiko möglich gering hält und der User nicht auch noch private Daten darauf verwaltet und damit ein Risiko eingeht, sollte klar sein.

    Zum einen hätte man die Trennung von didaktischen Werkzeug und Verwaltungs-IT aufrecht erhalten können. Ich muss da keine personenbezogenen Daten drauf speichern. Finde ich bei ‘nem Mobilgerät eh nicht optimal.


    Aber während die Mischnutzung bei meinem privaten Rechner völlig wumpe ist, verursacht der Aufruf einer Web-Seite aus privatem Interesse mehr Sicherheitsprobleme als der Aufruf einer Seite zur Unterrichtsvorbereitung.


    Automatische Updates: wieso regst du dich wegen dem Wochenende auf? Du zitierst doch selber, dass dort unter anderem explizit steht "z.B. einmal die Woche". Du musst das Ding nicht am Wochenende hochfahren. Wie das in den Ferien ist, müsste man allerdings schauen. Da würde ich dir recht geben - wobei du das noch nicht einmal geschrieben hast.

    Wenn‘s automatische Updates sein sollen, dann sollen die automatisch ablaufen. Und mich nicht nerven. Ich habe einen Dienstlaptop wegen Zeugnissoftware. Windows 10 spielt da gelegentlich Updates ein. Da Muss ich nichts bestätigen oder das Gerät jede Woche anschalten.


    Alles, was da „vereinbart“ werden soll, entspricht einem Geist er Unterstellung, dass Lehrerinnen mit so einem Gerät nicht umgehen könnten, damit eh nur dummes Zeug machen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Pornos

    Pornographie. Von einer Lehrkraft sollte doch erwartet werden, dass korrekte Begriffe verwendet werden. Sonst fangen die Leute irgendwann an, Mathe statt Mathematik und Info statt Informatik zu sagen, und das wär doch furchtbar, oder?

    Zum einen hätte man die Trennung von didaktischen Werkzeug und Verwaltungs-IT aufrecht erhalten können. Ich muss da keine personenbezogenen Daten drauf speichern. Finde ich bei ‘nem Mobilgerät eh nicht optimal.

    Da stimme ich zu. Wenn ich keine Clouddienste nutzen darf, mit denen der Schulträger eine Vereinbarung geschlossen hat, müsste ich mir wohl statt OneDrive überlegen, wie ich die Daten vernünftig auf die Mobilgeräte bekomme, ohne dass ich per Hand kopieren muss. Und nein, ich habe dort keine Notenlisten oder andere Dinge liegen, nur meine Arbeitsblätter und ähnliches. Das ist halt alles wieder von vorne bis hinten nicht durchdacht und es wird ein Konzept auf die Lehrergeräte geklatscht, dass super im stationären Betrieb in Ministerien und Co funktioniert.


    Alternativ könnte man auch einen VPN-Zugang realisieren können, mit dem man z.B. auf personenbezogene Daten zugreifen kann.


    Bei grober Fahrlässigkeit muss man übrigens aufpassen. Das ist per (nicht perfekt nachgeschlagener ) Definition nämlich alles, was bei gesundem Menschenverstand nicht passiert wäre. Und da fallen tatsächlich unfassbar viele Dinge drunter, die man im Alltag einfach so macht. Frage mich nur, ob hier die Diensthaftpflicht greift.


    Es wäre nett, wenn die Leute, die schon Verträge bekommen, mal die relevanten Passagen inhaltlich zusammengefasst hier posten - dann dürfte auch die Zuordnung zum Schulträger nicht mehr gegeben sein.


    Übrigens: Ganz grundsätzlich muss man bei IT tatsächlich davon ausgehen, dass der Nutzer noch unerfahrener (oder "dümmer") ist als man es sich im schlimmsten Fall vorstellen kann. Meine Tätigkeit an der Schule lässt mich ständig vermuten, dass man früher kein Studium benötigt haben muss, um Lehrer zu werden und das man seitdem unterm Stein hinten rechts in der Höhle gelebt hat.

  • Übrigens: Ganz grundsätzlich muss man bei IT tatsächlich davon ausgehen, dass der Nutzer noch unerfahrener (oder "dümmer") ist als man es sich im schlimmsten Fall vorstellen kann. Meine Tätigkeit an der Schule lässt mich ständig vermuten, dass man früher kein Studium benötigt haben muss, um Lehrer zu werden und das man seitdem unterm Stein hinten rechts in der Höhle gelebt hat.

    Ein "gefällt mir" reicht nicht, um das zu unterstreichen!

    Wenn ich mir überlege, dass selbst Kollegen, die kurz vor der Pensionierung stehen, erst Mitte 30 waren, als die rasante Verbreitung der digitalen Technik und kurz darauf der digitalen Medien begann, klingt das mit dem Stein echt plausibel.

  • Meiner Erfahrung nach ist das auch tatsächlich so.

    Pornos kucken? Rassistische Inhalte laden? (Okay, letzteres kann einem ja pssieren, wenn man die tagesschau-Seite lädt. Ja nachdem, welcher Politiker da gerade zitiert wird.) So etwas machen Lehrerinnen mit dienstlichen Geräten? Dem muss man durch eine Verinabrung vorbeugen?


    Und was die Unfähigkeit der Benutzung angeht. Die beseitigt man erst recht nicht durch eine Verienbarung. Da wäre eine entsprechende Ausbildung angebracht. Aber da dürfte der Investitionsstau noch höher sein als bei der Hardware.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Die Beiträge von O. Meier sind leider mal wieder sehr gefährliches Halbwissen. Warum verbietet der Arbeitgeber auf den Geräten per Nutzungsvereinbarung die private Nutzung (wie er es sinnvollerweise vermutlich auch für die dienstliche Logineo-eMailadresse getan hat)? Um dich zu kontrollieren, dir auf den Geist gehen zu wollen oder weil er dich für dumm hält? Ich würde doch mal eher vermuten, damit er, falls du krank wirst, verstirbst oder meinetwegen auch der Verdacht besteht, dass du damit ziemlichen Unfug getrieben hast, auf das Gerät zugreifen darf. Das darf er nämlich explizit nicht mehr, wenn die Privatnutzung gestattet ist, nicht einmal wenn er exzessiven Pornographiekonsum während der Arbeitszeit vermutet.


    Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass der Personalrat bei der Mustervereinbarung beteiligt worden ist, genau diese Dienstvereinbarungen sind nämlich auch in allen Bistümern in NRW ein richtig heißes Thema, weil man da (auch zu Lasten des Arbeitnehmers) einiges versauen kann. Ich würde also erst einmal darauf vertrauen, dass euer HPR einen guten Job gemacht hat und nicht dass ein Random BK Lehrer über profunde Kenntnisse in Arbeits- und Beamtenrecht verfügt. :P

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    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • ch würde doch mal eher vermuten, damit er, falls du krank wirst, verstirbst oder meinetwegen auch der Verdacht besteht, dass du damit ziemlichen Unfug getrieben hast, auf das Gerät zugreifen darf.

    Ja. Vermutungen sind prima. Trotzdem darf mir auffallen, dass das bei der dienstlichen Mitnutzung der privat finanzierten Geräte alles nicht so wichtig war.


    Ich brauche den Mist, den das Land uns da andrehen will, nicht. Erst recht nicht privat. Ich find's halt nur bezeichnend. Jahrzehntelang haben wir dem Land, das in der Zeit mit der Schulter gezuckt hat, unsere privaten Computer, Scanner, Drucker, Internetanschlüsse zur Verfügung gestellt. Da konnten wir übrigens mit mehrerlei Accounts Privates von Dienstlichem trennen. Jetzt kommen die mit einem Alibi-Popelsteil um die Ecke. Und dann geht es nicht darum, dass die Dinger in den Einsatz kommen. Sondrn das erste, woran gedacht sind, sind die abers, die erhobenen Zeigefinger und Verdächtigungen.


    Das ist mein Kritikpunkt.


    Das ist aber auch schon wurscht. Diese Maßnahme bringt uns in der Digitalisierung im Allgemeinen und im Online-Unterricht keinen Millimeter weiter. Im Wesentlichen wird da Geld verbrannt.


    Es wäre halt trotzdem wichtig, dass man genau durchliest, was einem da vorgelegt wird, bevor man es unterschreibt. Im Zwiefelsfall sollte man sich beraten lassen.

  • Naja diese Mustervereinbarung hat schon deutliche Schwachstellen. Zum Beispiel diese:

    Zitat von 4.7 Speicherdienste

    Die Ablage und der Austausch von Daten und Dokumenten mit Personenbezug über Cloudspeicherdienste, zu denen seitens des Landes Nordrhein-Westfalen, des Schulträgers oder der Schule kein Vertragsverhältnis besteht, ist untersagt. Gleiches gilt für die Verwendung von Diensten aus dem Bereich „Social Media“.

    • Was fällt alles unter den Bereich "Social Media"?
    • Darf ich nicht einmal bei 4teachers Unterrichtsmaterial bereitstellen? Der Personenbezug ist ja durch mich als Nutzer hergestellt.
    • Was ist überhaupt mit Daten, wo sich der Personenbezug auf mich selbst beschränkt?
    • Wo finde ich eine abschließende Liste der Firmen/Organisationen mit denen das Land, mein Schulträger, meine Schule ein Vertragsverhältnis hat? Ich meine selbst beim regionalen Rechenzentrum von IT.NRW nehme ich das nur an, wüßte aber nicht, wo ich das rechtssicher nachlesen kann...

    Ich für meinen Teil werde die konkrete Nutzervereinbarung, die ich dann bekomme, zumindest ähnlich penibel und kritisch lesen, wie sie im Zweifelsfall auch gegen mich angewendet würde.

  • kodi: ad1) Das ist nicht abschließend geregelt und kann auch schlecht abschließend geregelt werden, ansonsten ploppt morgen eine neue Social Media Plattform auf und alle Lehrer unterschreiben eine neue Dienstvereinbarung? Der Sinn dahinter ist die massive Datensammelwut von Facebook et al., die das Land nicht mit seinen Rechnern in Zusammenhang sehen möchte.

    ad2) Wieso nicht? Du wirst da ja kaum Schülernotenlisten ablegen, aber vor allem wo ist das denn ein Cloudspeicherdienst? Da geht es eher um sowas wie Dropbox.

    ad3) Daten mit Personenbezug, die schulischen Kontext haben und sich nur auf dich beziehen? Was willst du da hochladen? Deine Gehaltsabrechnung?

    ad4) Wenn ein Vertragsverhältnis besteht, solltest du das wissen, weil es dir dein Dienstherr mitgeteilt hat. Gibt es das beim Land über Logineo? Bei uns wären es Microsoft Produkte, weil unser Träger das bestellt und ausgerollt hat. Ansonsten musst du erst einmal davon ausgehen, dass kein Vertragsverhältnis besteht. Bei uns gäbe es dann die Möglichkeit beim Datenschutzbeauftragten des Trägers um Prüfung und Erlaubnis zu bitten (ist etwas weniger restriktiv als beim Land), aber der Hintergrund ist auch einfach. Das wäre eine Datenverarbeitung in Auftrag, die darfst du als Lehrer gar nicht in Auftrag geben, das muss das Land oder der Träger machen, sonst verstößt es gegen die DSGVO.

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  • Ich freue mich, wenn ich endlich ein (funktionierendes, sinnvolles) Dienstgerät bekomme. Ich finde aber Herrn Meiers Einwände einleuchtend. Es ist schon komisch, wenn man jahrzehntelang (!) seine privaten Geräte nutzt (nutzen muss!) und dann auf einmal jemand anfängt, zig Auflagen rauszuhauen, wie denn das neue Gerät (nicht) zu benutzen ist.


    Am Ende gilt natürlich "Wo kein Kläger, da kein Richter" und wenn ich mit dem Dienstgerät abends nach Unterrichtsideen suche und dabei Onlineradio höre oder zwischendurch auf Amazon surfe, wird wohl niemand danach fragen.


    Aber klar, wenn das Gerät zig Überwachungstools hat (GPS, Internetseiten-Log, Fernwartung,...), Seiten gesperrt sind etc., fühlt man sich eben auch überwacht.


    Ich sehe es wie kodi und werde genau lesen und mir das Gerät genau ansehen.

    • Offizieller Beitrag

    Es wird, wie ich schon einmal schrieb, vermutlich auf diesen völligen Irrsinn hinauslaufen, dass wir unsere bisherigen, privat angeschafften Geräte parallel weiterbenutzen, weil wir auf den Dienstgeräten unsere von uns selbst angeschaffte und verwendete, möglicherweise fachspezifische Software entweder nicht aufspielen dürfen oder das Gerät zu schwach auf der Brust ist, um sie laufen zu lassen...

  • Es wird, wie ich schon einmal schrieb, vermutlich auf diesen völligen Irrsinn hinauslaufen, dass wir unsere bisherigen, privat angeschafften Geräte parallel weiterbenutzen, weil wir auf den Dienstgeräten unsere von uns selbst angeschaffte und verwendete, möglicherweise fachspezifische Software entweder nicht aufspielen dürfen oder das Gerät zu schwach auf der Brust ist, um sie laufen zu lassen...

    Du hattest aber nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, dass das anders kommen könnte?


    Ich meine sogar, dass es soweit kommen wird, dass wir unseren privateigentümlichen Geräte vorwiegend weiter benutzen werden und die dienstlichen IT-Placebos im Wesentlichen in der Ecke liegen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

    • Offizieller Beitrag

    Nein, habe ich nicht. Ich gehe fest davon aus.
    Problematisch wird es dann, wenn wir offiziell keine personenbezogenen Daten mehr auf unseren privaten Endgeräten verarbeiten dürfen, weil wir dann ja Dienstgeräte haben. Und ich gehe davon aus, dass das so kommen wird, weil es die Datenverarbeitungsverordnung vereinfacht.

    Mir wäre eine Wahl zwischen Dienstgerät oder Endgerätepauschale für die KollegInnen, die eigene Geräte verwenden, lieber gewesen. Besonders lächerlich wird es dann, wenn man weiß, wie die Preisklasse der Geräte ist, die in den Behörden verwendet werden. Da reden wir einschließlich Peripherie gerne mal über Faktor 4 im Vergleich zu den schulischen Endgeräten...

  • Eine gute, praktikable Lösung wäre aus meiner Sicht:


    - Convertible mit Linux drauf als Basis (gut wartbar, virenfrei, überträgt keine Daten irgendwohin ohne dass man es will)

    - falls nötig für Verwaltungs/Noten/Sonstwas-Software: Virtuelles Windows 10 mit Spezialsoftware. Dieses kann durch die Virtualisierung leicht abegschottet werden (Sandbox)

    - eine weitere virtuelle Win10-Maschine, auf der die KuK installieren können, was sie wollen (ihre gewohnte, bevorzugte Software also). Wenn sie diese zerschießen, setzt man sie mit einem Knopfdruck in den Ausgangszustand zurück


    Wer für seinen Workflow ein IPad braucht, hat dann halt Pech (lässt sich nicht virtualisieren), aber das wäre eine gut wartbare und dabei trotzdem individualisierbare Lösung.


    In guter Qualität für 500€ wird das allerdings schwierig (bei großen Stückzahlen für 700€ aber sicher machbar). Nur mich fragt ja keiner.

  • Eine gute, praktikable Lösung wäre aus meiner Sicht:

    Das klingt schon mal alles vernünftig. Allerdings sind das Gedanken, die man sich hätte vorher machen müssen.


    Nur mich fragt ja keiner.

    You name it. Man lässt Kollegien zwar gerne "Konzepte" für jeden Driss erstellen, gemacht wird dann aber immer irgendetwas anderes, das nicht zu viel kostet.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

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