Schulen sind sichere Orte!?

  • Ich schrieb zweierlei. Wenn es so ist, muss es zur Anzeige gebracht werden. Dann mach das doch einfach.

    Es geht nicht darum, irgendwas zur Anzeige zu bringen oder ein objektives Problem zu lösen, es geht darum, dass man sich in einer unangenehmen Situation besser fühlt, wenn man darüber schimpfen kann, dass andere mit ihrem unmöglichen Verhalten für das Problem verantwortlich sind, weil das angenehmer ist, als sich ein zu gestehen, dass man dem Problem im Grunde hilflos gegenüber steht. Das läuft unter Psychohygiene.

  • Bei uns stand diese Woche eine Mutti samt Quarantäne-Kind auf dem Gang vor der Klasse um zu fragen, ob das Kind denn wenigstens die Klassenarbeit mitschreiben dürfe - es habe sich ja so toll vorbereitet und vielleicht könne man ja einen Tisch auf den Gang stellen? Sie sehe ja ein, dass es Abstand zur Klasse halten solle, aber alleine auf dem Gang sei doch sicher möglich?


    Manche Leute raffen anscheinend einfach gar nicht, was Quarantäne überhaupt bedeutet.


    Wurde übrigens auch nicht angezeigt, sondern nur mit deutlichen Worten des Gabäudes verwiesen.

  • Wurde übrigens auch nicht angezeigt

    Warum nicht? Das frage ich ganz ernsthaft. Ich würde augenblicklich den kantonsärztlichen Dienst anrufen und wenn ich es nicht täte, dann die Schulleitung. Quarantäne bzw Isolation ist eine behördliche Anordnung die rechtsverbindlich ist.


    Wir haben schon einen Schüler an den Löffeln wieder nach Hause geschleift der beim Test war und aufs Ergebnis gewartet hat. Offenbar hatten sie ihm beim Testzentrum nicht deutlich genug gesagt, dass er an der Schule nichts verloren hat, solange er das Ergebnis noch nicht hat. Über Quarantäne und Isolation gibt's absolut nichts zu diskutieren.

  • Dann ist doch alles gut. Und unterstellt habe ich gar nichts, sondern drauf hingewiesen, dass man es wohl zur Anzeige bringen muss.

  • Wie haltet Ihr das denn mit SuS bzw. deren Familien, wenn sie sich nachweislich nicht an die Kontaktbeschränkungen halten?

    Die Eltern eines Kindes schicken immer Fotos und einen Bericht vom Wochenende für den Erzählkreis (das Kind spricht nicht).

    Sie treffen sich weiterhin jedes Wochenende mit mehreren befreundeten Familien gleichzeitig.

    Ich ringe da immer mit mir, wie ich da vorgehen soll. Weise ich die Familie auf die Regelungen hin? Melde ich das irgendwo?

  • Wie haltet Ihr das denn mit SuS bzw. deren Familien, wenn sie sich nachweislich nicht an die Kontaktbeschränkungen halten?

    Die Eltern eines Kindes schicken immer Fotos und einen Bericht vom Wochenende für den Erzählkreis (das Kind spricht nicht).

    Sie treffen sich weiterhin jedes Wochenende mit mehreren befreundeten Familien gleichzeitig.

    Ich ringe da immer mit mir, wie ich da vorgehen soll. Weise ich die Familie auf die Regelungen hin? Melde ich das irgendwo?

    Auch wenn es in den Medien gerne aktuell anders suggeriert wird - es gibt keine Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich. Die "10 Personen / 2 Haushalte-Releglung" ist eine "dringende Empfehlung", aber nichts, was man durchsetzen oder sanktionieren könnte.

  • Auch wenn es in den Medien gerne aktuell anders suggeriert wird - es gibt keine Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich. Die "10 Personen / 2 Haushalte-Releglung" ist eine "dringende Empfehlung", aber nichts, was man durchsetzen oder sanktionieren könnte.

    Echt?

    Ok, hatte ich anders verstanden.

  • Hängt das nicht vom Bundesland bzw. von den Allgemeinverfügungen des Kreises ab?

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Das ist auch so gewollt.

    Ist das so? Ich weiss wirklich nicht ... Habe ich in den deutschen Medien mal gelesen, dass es geahndet wird, wenn man im privaten Bereich gegen die Kontaktbeschränkungen "verstösst"?


    Also ... Bei uns ist es klar kommuniziert, dass im privaten Bereich keiner gucken und sanktionieren kommt, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Ergo kann ich da auch als Lehrperson nichts machen. Ich erzähle den Jugenlichen einfach wie ich es halte, versuche also Vorbild zu sein. Ich verzichte z. B. dieses Jahr definitiv auf Weihnachten. Dazu müsste ich mich sowieso schon mal freitesten lassen um überhaupt ohne Quarantäne nach Deutschland fahren zu können und dort würden wir dann mit 20 Personen oder so aus 5 verschiedenen Haushalten zusammenkommen ... äh ... nein, sicher nicht. Meine Lebensgefährtin kann gerne fahren, es ist ihre Verwandtschaft und vor allem ihre Mutter, das ist was anderes, ich muss das dieses Jahr nicht haben.


    Mit meiner eigenen Klasse habe ich natürlich schon ausführlicher gesprochen, die machen das eigentlich sehr gut. Sie gehen einfach immer mit den gleichen Personen aus der Klasse raus. Wenn ich in anderen Klassen was von Geburtstagspartys höre, dann frage ich mal ganz unverbindlich nach und lasse mir erzählen. Meistens ergibt sich's dann so im Gespräch, dass man drauf hinweisen kann, wo vielleicht Optimierungsbedarf besteht. Was sie dann wirklich daheim machen, das weiss ich ja nicht. Aber es geht mich auch nichts an. Ich habe bis dahin mein Möglichstes gemacht, finde ich.

  • Auch wenn es in den Medien gerne aktuell anders suggeriert wird - es gibt keine Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich. Die "10 Personen / 2 Haushalte-Releglung" ist eine "dringende Empfehlung", aber nichts, was man durchsetzen oder sanktionieren könnte.

    In Baden-Württemberg steht das in der Verordnung (es ist also seit 2. November nicht nur eine Empfehlung).


    https://www.baden-wuerttemberg…na/faq-corona-verordnung/


    Ich zitiere daraus.


    9 Ansammlungen

    (1) Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind untersagt.

    (2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich

    1. in gerader Linie verwandt sind,
    2. Geschwister und deren Nachkommen sind oder
    3. höchstens zwei Haushalten angehören,

    einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.

    (3) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt ferner nicht für Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen.


    Es wird auf der Seite noch einmal genau erklärt (leicht verändert ab 18. November) . Unter (ich zitiere wieder)


    Welche Regeln gelten für den privaten Raum?

    Zum privaten Raum gehören Wohnungen, Wohngruppen in Einrichtungen und besondere Wohnformen, wie etwa betreutes Wohnen und andere nicht für die Allgemeinheit zugängliche und privat genutzte Flächen und Gebäude wie etwa Schrebergärten, Garagen, Hallen, Stückle, Dachböden oder Keller.

    Hier dürfen nur noch zehn Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten zusammenkommen. Wenn mehr als zehn Personen in einem Haushalt leben, gilt diese Beschränkung selbstverständlich nicht. Es dürfen dann aber keine weiteren Personen aus einem zweiten Haushalt hinzukommen. Davon ausgenommen sind Ehegatten, Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft), Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Verwandte in direkter Linie. Dabei dürfen es aber ebenfalls insgesamt nicht mehr als zehn Personen sein. Die in § 9 der Corona-Verordnung beschriebenen Einschränkungen und Ausnahmen sind durch den neuen § 1a der Corona-Verordnung bis zum 30. November außer Kraft gesetzt.

    Das bedeutet, dass die Personen auch aus mehr als zwei Haushalten kommen können, wenn die oben genannten Kriterien zutreffen und es insgesamt nicht mehr als zehn Personen sind.


    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Für einzelne Bundesländer will ich mich nicht festlegen, es mag sein, dass es es lokale Regelungen gibt. Beim Treffen der Länder mit der Bundeskanzlerin stand das auch als verbindliche Regelung auf dem Zettel, es ist dann aber bei einer "dringenden Empfehlung" (Originalton Merkel auf der anschließenden Pressekonferenz) geblieben.

    Der Gedanke dahinter war, dass der private Bereich besonders geschützt ist und man befürchtet, dass entsprechende Regelungen hier hinterher von Gerichten einkassiert werden, darum versucht man eine dingende Empfehlung als Regelung zu verkaufen, während gleichzeitig gegen dringende Empfehlungen nicht geklagt werden kann und man nicht riskiert, eine öffentliche Klatsche zu bekommen, nach der sich dann keiner mehr an die Vorgabe hält.


    Das Bayern es trotzdem versucht, ist jetzt nicht überraschend, weil Bayern. Wenn die Betroffenen es auf einen Prozess ankommen lassen, bin ich auf das Ergebnis gespannt.

  • Jetzt muss ich aber schon mal was grundsätzlich zu diesem "in diesen Stadteilen/Gegenden/Bezirken"-Geschwafel loswerden, das kommt ja hier in verschiedenen Zusammenhängen auch jenseits von Corona immer mal wieder hoch. Meine Schule hat das "schlechteste" Einzugsgebiet im Kanton. Birsfelden Am Stausee und Pratteln Industrie sind die beiden grössten Migrantensiedlungen im Landkanton, alle Jugendlichen, die von dort kommen, gehen per Definition bei uns zur Schule. Der Ausländeranteil an schweizer Gymnasien liegt im Schnitt bei etwa kläglichen 10 % (gemäss Statistik müssten es eigentlich 25 % sein), wir haben vor allem an der FMS Klassen, da wird bei KEINEM der Jugendlichen zu Hause Deutsch gesprochen. Hier geht's jetzt nicht um Deutschland vs. Schweiz, sondern es geht um genau mein Schulhaus, das nur zur Klarstellung.


    Wir haben keine Probleme mit Integration, mit Leistungsverweigerung und auch nicht mit Corona. Ich bin mir fast sicher, dass wir zumindest in der deutschsprachigen Schweiz eines der "verseuchtesten" Schulhäuser sind und das mag in der Tat daran liegen, dass viele "unserer" Eltern Geringverdiener sind, die sich in einem sozialen Milieu bewegen, in dem es eher schwierig ist sich an Hygieneregeln zu halten. Eine Putzfrau oder ein Maurer kann halt schlecht ins Homeoffice, nicht wahr? Das hält uns aber nicht davon ab, penibel darauf zu achten, dass die Regeln *im* Schulhaus eingehalten werden und dass sich *im* Schulhaus Corona nicht weiterverbreitet. Aber wir jammern auch sonst nicht rum, dass die Eltern ja dieses und jenes nicht machen oder so und so sind, das geht mir weitestgehend am Allerwertesten vorbei, die habe ich nicht im Unterricht. Dieses ewige Klagen über die Umstände, was soll das denn. Ich muss doch mit dem leben und arbeiten, was einfach ist und ich muss es so nehmen, wie es kommt.


    Früher hatten wir noch einen grösseren Anteil an Jugendlichen aus dem benachbarten Aargau an der Schule, da gab's dann immer die paar Kollegen, die von den tollen Fricktalern schwärmten und über die doofen Birsfeldener und Pratteler schimpften. Ja, tolle Wurst. Zum Glück wird der Anteil an Fricktalern in den letzten Jahren immer geringer (zum Glück deshalb, weil damit auch die müssigen Vergleiche aufhören) und vor allem der Anteil an ewig gestrigen Kollegen mit ihren verklärten Elite-Phantasien.

  • Liebe Maylin85 glaub mir, wenn du das Virus hast, dann merkst du das. Es ist wie eine Grippe, nur sehr sehr viel heftiger.

    Ich kenne Leute, die haben niemanden getroffen und sind immer mit FFP2/FFP3-Maske nach draußen gegangen und sie haben das Virus trotzdem bekommen. Masken schützen, aber nur bedingt.

    Also wenn ich lese, dass Corona wie eine Grippe sein soll, nur sehr sehr viel heftiger, dann wird mir mehr als bange.

    Ich hatte die echte Grippe und bin fast daran gestorben.

    Heftiger kann ich mir gar nicht vorstellen. Und ich will's auch nicht.

    Träte bei mir deine Beschreibung zu, dann würde ich eine Coronainfektion nicht überleben.

  • Kopfschloss: Der schwerwiegende Verlauf betrifft ja eine Minderheit, ein Großteil der Betroffenen hat nur leichte Erkältungssymptome.

    2 Mal editiert, zuletzt von Lindbergh ()

  • Und die 13.000 Menschen mit tödlichen Verläufen haben dann halt einfach Pech gehabt?

    Dazu sage ich nichts, sonst wird mir wieder menschenverachtende Inhalte unterstellt. In das Fettnäpfchen trete ich nicht mehr ;) .

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