• Ich bleibe dabei, hätte man mich nicht verbeamtet, hätte ich mir einen anderen Job gesucht. Diese Ungerechtigkeit könnte ich persönlich nicht ertragen und bewundere jeden Angestellten, der die Motivation findet morgens aufzustehen.

  • Ich bleibe dabei, hätte man mich nicht verbeamtet, hätte ich mir einen anderen Job gesucht. Diese Ungerechtigkeit könnte ich persönlich nicht ertragen und bewundere jeden Angestellten, der die Motivation findet morgens aufzustehen.

    Und ich bleibe dabei, Verbeamtung ist für mich keineswegs erstrebenswert ;)

  • Ich kann z.B. nicht einfach irgendwie versetzt werden, ich kann streiken, für meine Rechte einstehen usw. ich habe im Gegensatz zu vielen Beamten eben nicht mehr oder weniger meine Seele verkauft.


    Ich kann auch einfach kündigen, ohne das es Nachteile bringt usw.

  • Ich kann z.B. nicht einfach irgendwie versetzt werden, ich kann streiken, für meine Rechte einstehen usw. ich habe im Gegensatz zu vielen Beamten eben nicht mehr oder weniger meine Seele verkauft.


    Ich kann auch einfach kündigen, ohne das es Nachteile bringt usw.

    Versetzt werden kann ich auch nur bedingt und kündigen bzw. meine Entlassung beantragen kann ich auch jederzeit. Welche Nachteile sollte ich denn im Gegensatz zu einem Angestellten dabei haben?


    Das recht streiken zu dürfen ist eigentlich das einzige, was einem Beamten wirklich fehlt.

  • Könntet ihr niemals machen, denn wenn du zwei Kinderfreibeträge bei 3 hast, hättet ihr bei 4 jeder 2! Kinderfreibeträge.

    Stimmt. Ändert aber nicht viel.

    meine Entlassung beantragen kann ich auch jederzeit. Welche Nachteile sollte ich denn im Gegensatz zu einem Angestellten dabei haben?

    Z. B., dass bei der Nachversicherung für die Rente das deutlich niedrigere Beamtenbrutto zugrundegelegt wird. Fakt ist, dass Du den Beamtenstatus nicht ohne weiteres aufgibst - und schon gar nicht, wenn Du mal die 45 oder 50 hinter Dir hast.

    Versetzt werden kann ich auch nur bedingt

    Aber wesentlich leichter als ein Angestellter. In den (zugegeben: seltenen) Fällen, wo Personal abgebaut werden muss, gehen die Beamten zuerst. Die muss man nämlich nicht fragen.

  • Natürlich hat der Beamtenstatus die genannten Nachteile, aber selbst wenn wir mal konservativ rechnen mit 500€ Unterschied im Monat. Das sind dann 6000€ im Jahr. Das mal, sagen wir, 35 Dienstjahre, da sind wir bei über 200k €. Auf die verzichte ich nur sehr ungern, FÜR DIE GLEICHE ARBEIT!


    Lehrer ist für mich ein Job, ich reiße mich nicht darum ihn für weniger Geld zu machen, da würde ich mich lieber in ein Büro setzen. Aber muss jeder selber wissen.

  • Natürlich hat der Beamtenstatus die genannten Nachteile, aber selbst wenn wir mal konservativ rechnen mit 500€ Unterschied im Monat. Das sind dann 6000€ im Jahr. Das mal, sagen wir, 35 Dienstjahre, da sind wir bei über 200k €. Auf die verzichte ich nur sehr ungern, FÜR DIE GLEICHE ARBEIT!


    Lehrer ist für mich ein Job, ich reiße mich nicht darum ihn für weniger Geld zu machen, da würde ich mich lieber in ein Büro setzen. Aber muss jeder selber wissen.

    Du hast schon Recht, ABER, du findest auch nicht so ohne weiteres einen Bürojob, bei dem du das Gleiche wie ein angestellter Lehrer Verdienst. So wenig ist das definitiv nicht, auch, wenn es gerne und oft so dargestellt wird!

    Ich bin nicht verbeamtet und habe auch keine Chance mehr, verbeamtet zu werden. Trotzdem bin ich sehr gerne Lehrerin und mir fallen nur wenige Jobs ein, die ich stattdessen lieber machen würde.

  • Z. B., dass bei der Nachversicherung für die Rente das deutlich niedrigere Beamtenbrutto zugrundegelegt wird. Fakt ist, dass Du den Beamtenstatus nicht ohne weiteres aufgibst - und schon gar nicht, wenn Du mal die 45 oder 50 hinter Dir hast.

    In BW findet jedoch nach Beendigung des Dienstverhältnisses keine Nachversicherung in der Rentenkasse statt. Die Pensionsansprüche bleiben erhalten, nennt sich Altersgeld.

  • In BW findet jedoch nach Beendigung des Dienstverhältnisses keine Nachversicherung in der Rentenkasse statt. Die Pensionsansprüche bleiben erhalten, nennt sich Altersgeld.

    Wieder was gelernt. Schon beachtlich wie sehr sich Bundesländer unterscheiden.

  • Das ist übrigens eine absolute Mär, dass Tarifbeschäftigte weniger leicht versetzt werden können als Beamte....Da gelten identische Regelungen (nur hat der Tarifbeschäftigte eine schlechtere Position, da bei hartnäckigem Widerstand durchaus Kündigung droht). Es gibt arbeitsrechtlich auch keinen besonderen Kündigungsschutz mehr für TBs des ÖDs (außer im Bestandsschutz für einige Altbeschäftigte)


    Kurzarbeit, Gehaltskürzungen usw. wären übrigens rechtlich problemlos per Tarifvertrag für TBs möglich - der TB ist völlig der im Lehrerbereich beamtendominierten GEW und den Beamtenbundgliederungen ausgeliefert (Beamte sind durch die amtsangemessene Alimentation rechtlich doch recht komfortabel gesichert)


    Für Bundeslandwechsel existieren auch identische Regelungen, allerdings fällt der Tarifbeschäftigte dann i.d.R. auf Erfahrungsstufe 3 zurück. Auch bei einer Bewerbung auf eine höher eingruppierte Stelle im selben Bundesland fällt man ja erst einmal um eine Erfahrungsstufe mitsamt Stufenlaufzeit zurück, so dass Karriere eigentlich finanziell für TBs kaum attraktiv ist (eher Selbstausbeutung)


    Streikrecht ist auch ein recht zweifelhaftes Privileg, solange die Tarifergebnisse regelmäßig eh auf Beamte voll übertragen werden (und netto bringen z.B. 2% Erhöhung dem Beamten regelmäßig mehr Zuwachs als dem Tarifbeschäftigten) - die persönlichen Kosten eines Arbeitskampfes (Streikgeld deckt nicht gesamtes Gehalt ab, setzt zudem Gewerkschaftsbeitrag voraus; Streikgeld wird teilfinanziert auch aus Beamtenbeiträgen - beim GEW mehr als in den DBB-Gewerkschaften) trägt zudem der Tarifbeschäftigte.


    Mit der Pension verliert ein Beamter bei vorzeitigem Ausscheiden halt einen Anspruch, den ein TB nie gehabt hat - von daher kann man da auch nicht so richtig von Nachteil sprechen. Falls das Brutto des Beamten gegenüber einem tätigkeitsgleichen TB niedriger lag (nicht immer der Fall), dann wird das mehr als kompensiert durch den vorherigen Netto-Gehaltsvorteil (VBL ist so zusammengestrichen worden und mit Sozialabgaben belegt worden, dass das auch kein wirklich wichtiges Argument mehr ist). Und in den Ländern mit dem skandalösen Altersgeld für ausgeschiedene Beamte isses eh keine Frage...


    Ich vermag wirklich überhaupt keinen Vorteil einer Beschäftigung als Tarifbeschäftigten auf Stellen des gehobenen oder höheren Dienstes erkennen...

  • Zitat
    Die Pensionsansprüche bleiben erhalten, nennt sich Altersgeld.

    Das Altersgeld gibt es aber nicht in jedem Bundesland, in Bayern z.B. nicht.

    Habe zu dem Stichwort nähere Infos gesucht.


    Die europäische Rechtsprechung hat verlangt, dass der Beamte nicht übermäßig benachteiligt werden darf, was die Pensionsansprüche angeht, wenn er in derselben Branche im EU Ausland arbeitet (nach Kündigung in Deutschland).


    Leider ignorieren die meisten Bundesländer dieses Urteil.


    Sollte es umgesetzt werden, böte es so einen, wenn auch etwas umständlichen Weg, ohne große Pensionsverluste auszusteigen.


    Auch wenn ich noch keine konkreten Pläne diesbezüglich habe, lassen mich diese Infos doch etwas erleichterter aufspielen.


    Eine gute Woche!

  • Ich kann z.B. nicht einfach irgendwie versetzt werden, ich kann streiken, für meine Rechte einstehen usw. ich habe im Gegensatz zu vielen Beamten eben nicht mehr oder weniger meine Seele verkauft.


    Ich kann auch einfach kündigen, ohne das es Nachteile bringt usw.

    Man hat eine deutlich kürzere Wiedereingliederung bei längerer Krankheit, man fällt irgendwann ins Krankengeld, bei Beförderungen in höherem Alter bringt einem das faktisch kaum was für die Rente etc

  • Man hat eine deutlich kürzere Wiedereingliederung bei längerer Krankheit, man fällt irgendwann ins Krankengeld, bei Beförderungen in höherem Alter bringt einem das faktisch kaum was für die Rente etc

    Es hat hier keiner nach Nachteilen von Angestellten gesucht, sondern nach denen der Verbeamtung, du bist mal wieder am Thema vorbei.


    Beförderung gibt es nicht, Krankengeld wird aufgestockt je nach Länge der Beschäftigung und kürzere Eingliederung nicht wirklich, also nicht mal Nachteile für Angestellte.,

  • Karl-Dieter : Wenn jemand - so wie Susannea - mit ihrer Angestelltenstelle zufrieden ist, warum musst du dagegen "anreden"? Sie wird doch selbst wissen, ob es ihr gefällt, oder nicht, und da sie ganz klar sagt, dass sie nicht verbeamtet werden wollen würde (tolle Satzkonstruktion!), steht es dir m. E. in keiner Weise zu, darüber zu urteilen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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