Ferienverlängerung bis 8.1 - Urlaubsplanung

  • Nochmals, die Maschinen sind voll bis zum 6.1.

    Über Remote kann ich überall auf der Welt Fernunterricht halten. Deswegen war der Begriff verlängere Ferien etwas unglücklich von mir gewählt.

    Aber mit dem Berliner Beispiel habe ich dir ganz schön aufgezeigt, dass es eben auch sein kann, dass kein Fernunterricht dort gewünscht ist, sonern Präsenzpflicht der Lehrer besteht (und das ohne Notbetreuung).

  • Ski-Fahren soll ja schön sein, um die Jahreszeit. Und die Pisten in der Schweiz sind auf, wie ich neulich in diesem Forum gelesen habe ... .

    Ich weiß allerdings nicht, ob es in der Liftgondel WLan gibt, wegen Fernunterricht, da kann Wollsocken sicher mit Details helfen.

  • Ski-Fahren soll ja schön sein, um die Jahreszeit. Und die Pisten in der Schweiz sind auf, wie ich neulich in diesem Forum gelesen habe ... .

    Ich weiß allerdings nicht, ob es in der Liftgondel WLan gibt, wegen Fernunterricht, da kann Wollsocken sicher mit Details helfen.

    Also wenn Lehrer aus D sich Urlaub in der Schweiz leisten können, dann scheint das Gehalt ja mehr als gut zu sein.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Über Remote kann ich überall auf der Welt Fernunterricht halten. Deswegen war der Begriff verlängere Ferien etwas unglücklich von mir gewählt.

    Mal ein ganz anderer Aspekt: Arbeiten von überall auf der Welt mag für dich technisch möglich sein, ohne Arbeitsgenehmigung muss es im Ausland aber nicht legal sein.


    LG DFU

  • ohne Arbeitsgenehmigung muss es im Ausland aber nicht legal sein.

    Meinst Du eine Arbeitsgenehmigung des Urlaubslandes? Die wäre im vorliegenden Fall nicht erforderlich.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Meinst Du eine Arbeitsgenehmigung des Urlaubslandes? Die wäre im vorliegenden Fall nicht erforderlich.

    Du meinst, dass man als Lehrer ohne Arbeitsgenehmigung aus jedem Land der Welt arbeiten darf? Das glaube ich nicht. Üblicherweise verlangen die Länder, in denen man arbeitet zumindest ihren Anteil der Einkommenssteuer.


    Nicht ohne Grund verbieten das große Firmen wie SAP, obwohl sie ihrer Belegschaft ansonsten freie Hand beim Homeoffice lassen. Innerhalb Deutschlands alles kein Problem, aber Homeoffice vom Ausland aus ist dort nicht erlaubt.


    LG DFU

  • Wir haben hier Ausgangsbeschränkungen. Ich darf nur noch aus triftigen Gründen das Haus verlassen. Ob wohl Urlaub auf den Kanaren unter triftige Gründe fällt?

    Reisetätigkeit ist nach wie vor erlaubt, du darfst deine Oma in Schleswig-Holstein besuchen, du darfst auch ins Ausland reisen, die Grenzen sind im Gegensatz zum Frühjahr offen. (Da hätte man sogar theoretisch aus D ausreisen dürften, nur in praktisch kein Land einreisen.)

  • Nee, Moebius, reinen Urlaub geben die Regelungen nicht her.

    Ich zitiere aus den Ausgangsbeschränkungen, die in meinem LK gelten:

    Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

    Triftige Gründe sind insb.

    • Besuch eines anderen Haushaltes, solange dabei eine Gesamtzahl von 5 Personen nicht überschritten wird
      (Kinder unter 14 Jahren aus den Haushalten nicht mitgezählt)
    • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
    • Besuch von/die Wahrnehmung von Angeboten von Schulen, Tagesbetreuungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, Angeboten der außerschulischen Bildung, Musik- und Fahr- und Hochschulen, soweit diese in Präsenzform stattfinden dürfen, und die Teilnahme an Prüfungen
    • Versorgungsgänge, Einkauf und der Besuch von Dienstleistungsbetrieben in zulässigem Ausmaß
    • Besuch von Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen
      (ebenfalls bis zu 1 weiterer Haushalt, max. 5 Personen, Kinder unter 14 Jahren aus den Haushalten nicht mitgezählt)
    • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
      (ebenfalls bis zu 1 weiterer Haushalt, max. 5 Personen, Kinder unter 14 Jahren aus den Haushalten nicht mitgezählt)
    • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
    • Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
    • Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden
    • Begleitung Sterbender sowie die Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familienkreis,
    • Sport und Bewegung an der frischen Luft (allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie eines weiteren Haushaltes, insgesamt max. 5 Personen (Kinder unter 14 Jahren aus den Haushalten nicht mitgezählt)
    • Versorgung von Tieren
    • Behördengänge
    • Teilnahme an Gottesdiensten und an Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften
    • Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes
  • Reisefreiheit kann nicht einfach so per Verordnung beschränkt werden.

    Auch vom Flughafen München geht der Reiseverkehr aktuell völlig normal weiter und es ist tatsächlich so, wie der TE geschrieben hat, bestimmte Fernflüge sind aktuell sehr gut gebucht und werden auch in den nächsten Wochen weiter bedient (Südafrika, Dubai, etc.).


  • Lasst uns doch froh und munter sein angesichts solcher Preise NACH den Ferien!

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Also bei uns wird es genau so laufen, wie vermutet, Notbetreuung, angeleitetes Lernen von zuhause und jeder Lehrer hat seinen Arbeit anzutreten, von wo, wird erst kurzfristig mitgeteilt.


    Also auf Grund solcher Sachen würde ich zumindest nichts längeres buchen, wenn du dann nicht rechtzeitig zurück bist, falls du dich in der Schule persönlich zeigen musst.

  • Moebius: noch einmal, die Oma in SH darf ich besuchen, aber eine Reise allein aus touristischen Gründen geben die oben zitierten Ausgangsbeachränkungen in meinem LK nicht her. Eine touristische Reise ist kein triftiger Grund das Haus zu verlassen.

  • Moebius: noch einmal, die Oma in SH darf ich besuchen, aber eine Reise allein aus touristischen Gründen geben die oben zitierten Ausgangsbeachränkungen in meinem LK nicht her. Eine touristische Reise ist kein triftiger Grund das Haus zu verlassen.

    Noch mal: du kannst das für dich gerne so interpretieren, die Realität sieht aber aktuell anders aus.

  • Noch mal: du kannst das für dich gerne so interpretieren, die Realität sieht aber aktuell anders aus.

    Das gilt ganz nebenbei auch für einige andere Elemente aus der Verordnung. Zum Beispiel für die "Treffen im privaten Umfeld"-Regel. Da steht auch drin, dass sich maximal 5 Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, gleichzeitig kann und wird diese Regel nicht durchgesetzt werden (und das kommuniziert die Polizei auch ganz offen so). Die Polizei darf die Wohnung, insbesondere zwischen 22 und 6 Uhr nur dann zwangsweise betreten, wenn sie einen Durchsuchungsbefehl hat. Den bekommt sie aber in den allermeisten Fällen nicht, wenn kein offenkundiger, massiver Verstoß vorliegt.

    Die Regelung ist als Verordnung in Kraft gesetzt, in der Realität hat sie aber lediglich einen Apel-Charakter, sie ist mit staatlichen Mitteln im Rahmen des Grundgesetzes nicht durchsetzbar.

  • Selbst wenn es nicht verboten wäre, würde ich nicht für viel Geld derzeit nach Kuba oder auf die Kanaren fliegen. Gesetzt den Fall, ich bin infiziert oder stecke mich im Flieger an, wollte ich in keinem dieser Orte als eventuell intensivmedizinisch zu betreuender Patient auf das örtliche Gesundheitswesen angewiesen sein. Oder auch nur in Hotelquarantäne gesteckt werden und nicht mehr ausreisen können.

    Ehrlich gesagt fehlt mir da die Vorstellungskraft, wie man auf eine derartige Idee überhaupt kommen kann und dieses Risiko freiwillig eingeht. Völlig unabhängig von Verordnungen, Gesetzen und Dienstherren.

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