Verbeamtung trotz REF mit 40 Jahren?

  • Einen lieben Gruß hier in das Forum, das ist mein erster Beitrag :-).

    ich habe eine Frage zur Verbeamtung in Niedersachsen als Lehrer - passt aber auf adaptiv auf andere Bundesländer, wo das REF (der Vorbereitungsdienst) bis 40 Jahren abgeleistet werden muss (QUELLE: https://www.academics.de/ratgeber/altersgrenze-beamte).

    Ich werde im März 2024 das 40ste Lebensjahr erreichen. Ein halbes Jahr später bin ich dann mit meinem "Master im Lehramtstudium" fertig und werde mich für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) bewerben.

    Sollte ich dann wirklich ein halbes Jahr nach meinem 40sten Geburtstag und somit also DIREKT nach dem Studium einen Platz für den Vorbereitungsdienst bekommen, habe ich dann noch die Chance auf eine Verbeamtung in Niedersachsen?

    Es steht ja in der nds. Verordnung, dass "regulär bis 45 Jahren verbeamtet wird".

    Aber ich habe gelesen, dass das "Höchstalter für den Vorbereitungsdienst" bei 40 Jahren liegen würde.

    Ich werde 2024 dann aber bereits 40 Jahre und 6 Monate alt sein und somit älter als "genau 40".

    Ist mir nach dem Vorbereitungsdienst eine Verbeamtung in Niedersachsen somit überhaupt noch möglich?


    Bliebe als Alternative, nach Hessen zu gehen? Dort gibt es anscheinend KEINE Höchstaltersgrenze für das REF, um noch verbeamtet zu werden.


    Ich freue mich über Antworten :)


    :gruss:

  • Frag deine Gewerkschaft nach der aktuell gültigen Rechtslage für Niedersachsen, wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest und informier dich dann noch einmal vor Antritt des Vorbereitungsdienstes, ob sich bis dahin Änderungen ergeben haben. Letzteres ist nämlich durchaus möglich, weshalb alle aktuelllen Informationen nur mit Vorbehalt zu betrachten sind. (Gerade bei den Altersgrenzen hat sich in manchen BL in den letzten Jahren etwas verschoben, wohl um gegenüber anderen BL in umkämpften Schulformen konkurrenzfähig zu bleiben.)

    Wenn die Höchstaltersgrenze für eine Verbeamtung auf Lebnszeit in Niedersachsen auch nach deinem Vorbereitungsdienst noch bei 45 Jahren liegt, dann kannst du natürlich nach dem Ref noch verbeamtet werden, vorausgesetzt du erfüllst auch die sonstigen Bedingungen einer Verbeamtung, selbst wenn das im Vorbereitungsdienst anders gehandhabt werden würde/müsste.

    Nachdem du zwar nur Hessen und Niedersachsen explizit erfragst, eingangs aber auch allgemein andere BL ansprichst: Hier in BW könntest du auch im Vorbereitungsdienst mit 40 Jahren noch verbeamtet werden wenn die sonstigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Für Niedersachsen: §18 NBG ist doch ziemlich eindeutig, wie ich finde. Der Antritt des Vorbereitungsdienstes ist grundsätzlich in jedem Alter noch möglich, ab dem vollendeten 40. Lebensjahr allerdings nicht mehr im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sondern als Angestellter. Gleichwohl kann vor Vollendung des 45. Lebensjahr anschließend noch in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden. Die Höchstaltersgrenze kann nach §16 NLVO zudem durch vorherige Pflege- oder Betreuungszeiträume ggf. noch überschritten werden.

  • Die Höchstaltersgrenze kann nach §16 NLVO zudem durch vorherige Pflege- oder Betreuungszeiträume ggf. noch überschritten werden.

    Das ist für viele relevant. In BW z. B. werden für jedes eigene Kind pauschal 2 Jahre angerechnet. Wehr- oder Zivildienst natürlich ebenso.

  • Danke für Eure Antworten. Teils auch sehr ausführlich, danke für die Mühe!


    Seph: Du sprichst den Punkt nochmal an, der mir nicht klar ist. Ich dachte, dass man immer automatisch ins REF als "Beamter auf Widerruf" geht, egal ob man später eine Planstelle als "Beamter auf Probe" bekommt.


    Ist dem nicht so? Ich dachte, REF ist REF und dass beim REF nicht schon in Beamtenlaufbahn und "keine Beamtenlaufbahn" unterschieden wird.


    Meinungen hierzu?


    Übrigens, nachdem ich heute mit einem Herren vom Kultusministerium geschrieben habe und dieser schrieb, "es gäbe für das REF in NDS gar keine Höchstaltersgrenze", sondern eben nur für die "Verbeamtung im Allgemeinen", schickte ich ihm den Passus samt Gesetzestext + Link von seiner Kultusministeriumsseite.


    Ich bin ja jetzt sooo gespannt, wie er mir am Montag darauf antworten wird. Dort steht es doch schließlich Schwarz auf Weiß, dass für das REF eine Höchstaltersgrenze von 40 Jahren besteht!

  • Guten Morgen,

    auch das Ref kann man als Angestellter ableisten. Es ist zwar nicht Standard, denn die meisten Refs sind Beamter auf Widerruf", aber prinzipiell ist es eben möglich, z.B. für diejenigen, die die amtsärztliche Untersuchung "nicht bestehen".

    Durch gewisse Vorerkrankungen wissen auch manche, dass sie nicht in die PKV kommen bzw. die Risikozuschlägehoch oder die Beiträge immens sind. Einige wollen dann auch gar nicht verbeamtet werden, sondern gehen direkt den Weg als angestellter Lehrer.

  • Guten Morgen Alterra,


    interessant. Wie läuft das dann ab? Hatte gerade beim Googlen einen Fall, da wollte jemand freiwillig das REF im Angestelltenverhältnis machen, da ihn die PKV aufgrund seiner Vorerkrankungen nicht bzw. nur sehr teuer versichern wollte.


    Es gab die Meinungen, dass bei denen (Baden-Württemberg) das REF eh nur als BEAMTER IN WIDERRUF abgeleistet werden kann. Das konnte da aber keiner final bestätigen oder dementieren.


    Somit mutmaße ich erstmal, dass ALLE Refs erstmal die Beamtenlaufbahn gehen.

  • Ach Quatsch, jetzt vertraue doch bitte denen, die es wissen, statt zu mutmaßen. Auch hier in BW kann man natürlich - wie in den restlichen 15 anderen Bundesländern - das Ref als Angestellter absolvieren. Gab in meinem Kurs zrwei, bei denen das der Fall war: Der Eine war zu Beginn des Refs schon 48 und konnte damit nicht mehr verbeamtet werden, der andere hätte zwar im Ref noch verbeamtet werden können, danach aber nicht mehr und ist deshalb direkt schon im Ref freiwillig (denn niemand zwingt dich zur Verbeamtung) als Angestellter eingestiegen. Die MEISTEN Anwärter werden verbeamtet, ja. Das liegt aber vor allem daran, dass es bei den meisten unproblematisch möglich und finanziell auf den ersten Blick attraktiver ist, weil man weniger Abzüge zu zahlen hat.

    Lass dich von deiner Gewerkschaft am Ende deines Studiums beraten, wie dann die Voraussetzungen in deinem BL sind. Und was auch immer du da gegoogelt hast : Die abschließende Einschätzung haben offensichtlich Laien vorgenommen und niemand, der sich die Mühe gemacht hätte, das nachzulesen oder es einfach tatsächlich besser wüsste.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hatte gerade beim Googlen einen Fall, da wollte jemand freiwillig das REF im Angestelltenverhältnis machen, da ihn die PKV aufgrund seiner Vorerkrankungen nicht bzw. nur sehr teuer versichern wollte.


    Es wird doch niemals jemand gezwungen sich privat zu versichern, außer man war's halt schon mal; ansonsten steht einem doch immer der Weg in die GKV offen. Oder täusche ich mich da?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Auch hier in BW kann man natürlich - wie in den restlichen 15 anderen Bundesländern - das Ref als Angestellter absolvieren.

    Interessant wäre hier die Bezahlung. Eine spezielle Anwärtertabelle gibt es im TV-L meines Wissens nicht, oder?

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Interessant wäre hier die Bezahlung. Eine spezielle Anwärtertabelle gibt es im TV-L meines Wissens nicht, oder?

    Nö, die Grundbezüge sind gleich bei verbeamteten und angestellten Anwärtern. (Die Abzüge kann man sich dann durchrechnen, um das entsprechend durchkalkulieren zu können. Habe ich vor dem Ref auch gemacht, weil ich überlegt habe, dass Ref im Angestelltenverhältnis zu absolvieren.)

    Für BW findet man die aktuellen Anwärterbezüge hier (steigen meines Wissens im Januar wieder um 50€ an).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ürigens, nachdem ich heute mit einem Herren vom Kultusministerium geschrieben habe und dieser schrieb, "es gäbe für das REF in NDS gar keine Höchstaltersgrenze", sondern eben nur für die "Verbeamtung im Allgemeinen", schickte ich ihm den Passus samt Gesetzestext + Link von seiner Kultusministeriumsseite.

    Deine Quelle oben zitiert falsch. In dem Paragraphen, um den es geht, geht es nur um Höchstgrenzen für das Beamtenverhältnis, nicht um eine generelle Höchtsgrenze für die Einstellung ins Ref.


    Es ist schon merkwürdig, dass du irgendwelchen Drittquellen im Internet mehr Vertrauen schenkst, als den Leuten, die genau für die Einstellung ins Ref zuständig sind. Denen sollte man auch nicht immer alles glauben, aber hier deckt sich die Aussage mit dem Gesetzestext.

  • Übrigens, nachdem ich heute mit einem Herren vom Kultusministerium geschrieben habe und dieser schrieb, "es gäbe für das REF in NDS gar keine Höchstaltersgrenze", sondern eben nur für die "Verbeamtung im Allgemeinen", schickte ich ihm den Passus samt Gesetzestext + Link von seiner Kultusministeriumsseite.


    Ich bin ja jetzt sooo gespannt, wie er mir am Montag darauf antworten wird. Dort steht es doch schließlich Schwarz auf Weiß, dass für das REF eine Höchstaltersgrenze von 40 Jahren besteht!

    Er hat doch Recht. Für den Antritt des Referendariats an sich gibt es auch keine Höchstaltersgrenze, für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach §18 Absatz 2 NBG aber schon. Bitte darauf achten, dass die Frage nach der Verbeamtung nicht vermischt wird mit der Frage der Einstellung in den öffentlichen Dienst an sich.

  • Er hat doch Recht. Für den Antritt des Referendariats an sich gibt es auch keine Höchstaltersgrenze, für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach §18 Absatz 2 NBG aber schon. Bitte darauf achten, dass die Frage nach der Verbeamtung nicht vermischt wird mit der Frage der Einstellung in den öffentlichen Dienst an sich.

    Ich schrieb doch, dass es eine offizielle Quelle war und somit natürlich nicht die Anfangsquelle.


    DAS sandte ich ihm:


    (2) In das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung eines Vorbereitungsdienstes kann eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.


    NIEDERSÄCHSISCHES BEAMTENGESETZ: http://www.voris.niedersachsen…doc.id=jlr-BGND2009V16P18

  • (2) In das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung eines Vorbereitungsdienstes kann eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr, als schwerbehinderter Mensch das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.


    NIEDERSÄCHSISCHES BEAMTENGESETZ: http://www.voris.niedersachsen…doc.id=jlr-BGND2009V16P18

    Auch da steht nichts von einer Höchstgrenze für das Ref. Nur von einer Grenze um Beamter auf Widerruf zu werden.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Auch da steht nichts von einer Höchstgrenze für das Ref. Nur von einer Grenze um Beamter auf Widerruf zu werden.

    Um letzteres geht es dem/der TE doch! Es war hier nicht nach einem Höchstalter gefragt, mit dem man noch ins Referendariat starten kann (siehe auch Threadtitel).

    Oder verstehe ich da was falsch?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Um letzteres geht es dem/der TE doch! Es war hier nicht nach einem Höchstalter gefragt, mit dem man noch ins Referendariat starten kann (siehe auch Threadtitel).

    Oder verstehe ich da was falsch?

    Es war auf die Aussage vom TE bezogen, dass der Mitarbeiter in der Behörde gemeint hat, es gäbe für das Ref keine Obergrenze.

    Als Beleg, dass es die gäbe, hatte er dann diesen Absatz zitiert.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

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