NRW ab Februar wieder mit Präsenzunterricht!?

  • Dann fände ich den Begriff "außerschulische Lernorte" aber unpassend. Das klingt für mich nach Ausflügen mit thematischen Hintergrund (Museum, Wasserwerk etc. oder auch Wald, Wiese etc. wenn es thematisch zum Unterricht passt ) im Rahmen des Unterrichts und nicht nach Ausflügen zum Spielplatz o. Ä. im OGS Bereich.

    Diese außerschulischen Lernorte können ja durchaus auch der Golfplatz sein, auf dem der Golfverein die Schul-AG durchführt oder das Schwimmbad für die Nichtschwimmer, die dort ihre Übungen machen können.

  • Normale Elternabende wie "Mein Kind ist frech zu den Eltern" - klar. Aber die klassische Klassenpflegschaft habe ich als "Organ der Mitwirkung" laut Coronabetreuungsverordnung verstanden. Weiter oben wurde ja auch schon darüber diskutiert. Aber 100%ig sicher bin ich mir ja auch nicht.

    Dazu gab es eine hier auch schon mal gepostete Rundverfügung. Klassenpflegschaften sind erlaubt.

  • Klassenpflegschaften können aber keine Infoveranstaltungen für kommende Schuljahre sein, da die Eltern dort noch nicht Teil der Klassenpflegschaft sein können. Ansonsten gilt: Dann sollen doch die Klassenpflegschaftsvorsitzenden eine Einladung vorbereiten, so wie es glaube ich eh vorgeschrieben ist.


    Nicht vergessen: Alle Leute müssen einen gültigen, maximal 48 Stunden alten Test vorweisen, um überhaupt das Gelände zu betreten.


    (Man kann alles maximal unattraktiv machen - wäre ich stark für, wenn es Deppen gibt, die meinen, es wäre eine super Idee, 30 Leute in einen Raum zu packen, um über das neue Zebra-Buch in der dritten Klasse zu sprechen)

  • Alle Leute müssen einen gültigen, maximal 48 Stunden alten Test vorweisen, um überhaupt das Gelände zu betreten.

    Das entnehme ich der Coronabetreuungsverordnung NRW nicht.


    "

    (2b) Für alle in Präsenz tätigen Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, sonstiges an der Schule tätiges Personal), die nicht über eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Nummer 1 bis 5 der COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) ver- fügen, werden wöchentlich zwei Coronaselbsttests im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 3 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 8. April 2021 oder ersatzweise PCR-Pooltests durchgeführt. "



    Eltern, die zu einer Klassenpflegschaft kommen, sind auch mit sehr kreativer Auslegung keine "in Präsenz tätigen Personen". Sonst müsste auch jeder Postbote, Paketbote, Handwerker usw. diesen Test vorweisen.


    Da gibt es ausschließlich die Vorgabe der medizinischen Nutzung


    (3) Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske ge- mäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht

  • Das entnehme ich der Coronabetreuungsverordnung NRW nicht.

    Dann lies mal statt nur 2b mal 2a

    Zitat

    An schulischen Nutzungen gemäß Absatz 2 einschließlich der Betreuungsangebote gemäß Absatz 10 dürfen mit Ausnahme von Kindern unter sechs Jahren im Fall des § 36 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW nur Personen teilnehmen, die

    1. an dem jeweils letzten von der Schule für sie angesetzten Coronaselbsttest nach Absatz 2b
    oder ersatzweise an einem PCR-Pooltest mit negativem Ergebnis teilgenommen haben oder
    2. zu diesem Zeitpunkt einen Nachweis gemäß § 2 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 8. April 2021 (GV. NRW. S. 356) über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung vorgelegt haben.

    Eltern, die zu einer Klassenpflegschaft kommen, sind auch mit sehr kreativer Auslegung keine "in Präsenz tätigen Personen". Sonst müsste auch jeder Postbote, Paketbote, Handwerker usw. diesen Test vorweisen.

    Das erfordert keine "kreative" Auslegung. Es ist eher "kreativ", den Absatz 2a nicht zu sehen.

    • Offizieller Beitrag

    Testbescheinigungen in NRW:


    - es gibt einen Schild-Report mit Abfragen

    - die Ergebnisse des Pool-Tests gelten ab dem Tag, an dem das Ergebnis fest steht. Ein Test von Montag wird Dienstag bestätigt und gilt dann 48 Stunden.


    kl. gr. frosch


    P.S.: es gab vor einer Stunde eine entsprechende Mail.

  • die Ergebnisse des Pool-Tests gelten ab dem Tag, an dem das Ergebnis fest steht. Ein Test von Montag wird Dienstag bestätigt und gilt dann 48 Stunden.

    Wenn man sich fragt, wie man Frechheit noch steigern kann, kommt eine Schulmail, die das macht. Gültigkeit des Tests als 72 Stunden. Läuft.


    Ich bleibe dabei - ich mache am Anfang transparent, dass ich Tests nur nach ausführlicher Beaufsichtigung ausstelle, die dazu notwendige Zeit geht von der Unterrichtsdurchführung weg. Dann wird halt zuhause mehr gearbeitet und die Klausuren sind schlechter vorbereitet.


    Mail übrigens hier:

    https://www.schulministerium.n…-corona-testungen-schulen


    Es gibt KEINEN vernünftigen GRUND, so einen Mist einzuführen - KEINEN. Die Tests kann ich an jeder Ecke machen. Der einzige Grund, der mir einfällt ist, dass sich das Land Geld sparen möchte. Tests außerhalb der Schule kosten 20€. Da kann man sich doch lieber den ein oder anderen Test sparen und so ne Wischi-Waschi-Bescheinigung ausfertigen lassen.

  • Es gibt KEINEN vernünftigen GRUND, so einen Mist einzuführen - KEINEN.

    Ich finde die Begründung auch hanebüchen.

    "

    Die Schulen haben umfangreiche Informationen erhalten, die fortlaufend,

    multimedial, produktspezifisch und mehrsprachig im Bildungsportal

    abrufbar sind. Die Informationsvideos erklären detailliert, wie ein

    Selbsttest durchzuführen ist, um aussagekräftige und eindeutige

    Ergebnisse als Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu erhalten."

    Alleine weil es Informationen gab, sind wir ausreichend geschult ...

  • Das impliziert ja auch, dass ich bei 30 Leuten gleichzeitig überwachen kann, ob sie alles richtig machen. Das könnte ich mit dem Video vermutlich bei genau einer Person gleichzeitig. Testdurchführung inkl. Wartezeit im Röhrchen und Tropfen dauert dann 2 Minuten pro Person. Stunde rum, fertig

  • Da sieht man, wie gut Online-Unterricht funktioniert. Also, wenn man das als Argument braucht. Ansonsten geht nichts über Präsenzunterricht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • 72h sind zu lang, da stimme ich zu. Aber die Lolli Tests sind doch PCR Tests und damit um einiges sicherer als Schnelltests, auch wenn diese von "geschultem" Personal in einem der vielen Testzentren durchgeführt werden. Deshalb fände ich es unlogisch, dass die Kinder, die aktuell mit Lolli Tests getestet in ein Testzentum müssen, um da so einen Schnelltest zu machen.

    • Offizieller Beitrag

    Mal kurz eine andere Frage:

    ich gehe eigentlich im Moment davon aus, dass es noch wieder eine Allgemeinverfügung geben muss, damit der Unterricht starten kann. Liege ich da falsch? Beim Start des Wechselunterrichts vor einigen Wochen war es doch genauso. Die Inzidenz lag unter 165 und am 5. Tag gab es die Verfügung. Dann ging es los.


    Oder ist die Aussage vom Ministerium "5 Werktage unter 100" schon Verfügung genug? *kopfkratz*

    • Offizieller Beitrag

    Meinst Du das hier?

    210526_av_feststellung_gem._ss_1_abs._2a_coronaschvo.pdf (mags.nrw)


    Und natürlich § 1a Abs. 4 CoronaBetrVO

    (4) Für die Feststellung des jeweiligen Wertes der Sieben-Tage-Inzidenz sind die vom Robert Koch-Institut im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen fortlaufend veröffentlichten Daten maßgeblich. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales macht das Datum bekannt, an dem in dem jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt Beschränkungen der schulischen Nutzung nach Absatz 1 oder Absatz 2 in Kraft treten beziehungsweise nach Absatz 3 außer Kraft treten.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, die. Aber das ist keine aktuelle. Wo war die denn verlinkt? Da müsste es dann ja eigentlich noch was Neues geben.


    Okay. Es ist die aktuellste. Ich habe jetzt auch eine vom 27. Mai zun den bundesweiten Verordnungen gefunden. Da stehen wir bei "unter 100" drin.

    Also: alles gut. ..... Und ja, ich würde meinem Beitrag jetzt den "verwirrt"-Smily geben. Denn ich bin verwirrt. *kopfkratz*

  • Ich habe mir gerade das Formular angesehen, dass Unterscheidet zwischen Selbsttest und Selbsttest unter Aufsicht. Hab ich gerade nen Brett vorm Kopf dass mich das nun völlig verwirrt?

    • Offizieller Beitrag

    Ne. ich glaube, die unterscheiden zwischen "Schnelltest" und "Selbsttest unter Aufsicht".

    Mit Schnelltest meinen sie wahrscheinlich generell Tests wie im Testzentrum. Und Selbsttest: da weiß man dann halt, dass die Person selber tätig war.


    kl. gr. frosch

  • Wenn man sich fragt, wie man Frechheit noch steigern kann, kommt eine Schulmail, die das macht. Gültigkeit des Tests als 72 Stunden. Läuft.

    ist bei PCR-Tests (was die Lolli-Tests ja sind) für mich aber okay, da die deutlich genauer sind. Da lieber einen 72-Stunden alten PCR-Test als einen 24-Stunden alten PoC-Test

  • ist bei PCR-Tests (was die Lolli-Tests ja sind) für mich aber okay, da die deutlich genauer sind. Da lieber einen 72-Stunden alten PCR-Test als einen 24-Stunden alten PoC-Test

    Kann man so sehen, ist wohl auch richtig. Nüchtern betrachtet werden die Grund- und Förderschüler mit ihrem PCR-Test auch nicht besoffen im Innenraum einer Gastronomie sitzen, sondern vielleicht mit Papa ne Pommes abholen oder so. Das ist bei meinen SuS am BK schon was anderes.

  • Nüchtern betrachtet werden die Grund- und Förderschüler mit ihrem PCR-Test auch nicht besoffen im Innenraum einer Gastronomie sitzen, sondern vielleicht mit Papa ne Pommes abholen oder

    Oder:


    Inzidenz 35-50


    Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote sind im Innenbereich mit 20, im Außenbereich mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung möglich, wenn diese getestet, geimpft oder genesen sind. Auch im Innenbereich sind keine Masken nötig.

  • Ne. ich glaube, die unterscheiden zwischen "Schnelltest" und "Selbsttest unter Aufsicht".

    Mit Schnelltest meinen sie wahrscheinlich generell Tests wie im Testzentrum. Und Selbsttest: da weiß man dann halt, dass die Person selber tätig war.


    kl. gr. frosch

    Nur das da folgendes steht:


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