Videokonferenzen

  • Was sagen eigentlich eure Datenschutzbeauftragten zum Thema "Videokonferenzen"? Können sie für die Kinder sowie die Lehrpersonen verpflichtend angeordnet werden?

    Wie kann man eine Videokonferenz ohne dienstliches Endgerät datenschutzkonform gestalten? Gibt es evtl. aktuelle Rechtsvorschriften, die diese Fragen beantworten?

  • Weiß nicht, ob das schon jemand gepostet hat, liegt jetzt wohl beim EuGH.


    Zitat

    1. Die Beteiligten streiten darüber, ob es bei der Einführung eines Livestreamunterrichtes durch Videokonferenzsysteme neben der Einwilligung der Eltern für ihre Kinder oder der volljährigen Schüler, auch der Einwilligung der jeweiligen Lehrkraft bedarf oder die hier erfolgende Datenverarbeitung durch § 23 Abs. 1 S. 1 HDSIG gedeckt ist, sowie über die Frage, ob ein Mitbestimmungsrecht nach § 74 Abs. 1 Nr. 17 HPVG oder lediglich ein Beteiligungsrecht nach § 81 Abs. 1 HPVG gegeben ist.


    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • So, vorneweg: Ich bin nicht Julia und mein Schulleiter verfolgt mich nicht.


    Diese Woche wurde ich von SuS einer meiner Klassen darüber informiert, dass eine Klassengruppe bei WhatsApp erstellt wurde mit Bildern von mir aus der Videokonferenz und gewaltsamen Äußerungen der Ersteller. Menschlich wenig überraschend: Sowohl diejenigen, die das empört und nicht mittragen möchten durch ihr Schweigen habe ich entsprechend eingeschätzt, als auch die 3 Leute, die das aktiv betreiben überraschen mich an der Stelle gar nicht. Persönlich dennoch verletzend, nicht zuletzt auch, weil die breite Mehrheit einfach Mitglied in der Gruppe bleibt und es durch ihr Schweigen mitträgt, was dort geschrieben und betrieben wird.

    Nach einem Gespräch mit meiner Schulleitung zur weiteren Vorgehensweise wird es wohl juristische Konsequenzen geben inklusive Gefährderansprache durch die Polizei.

    Ich bin einerseits sehr froh, hier den unmissverständlichen Rückhalt meiner Schulleitung zu haben und andererseits gerade auch ganz schön traurig und müde ob des Vertrauensmissbrauchs. Mein Kopf weiß zwar, dass die drei, die das betreiben, sich darüber nur Luft verschaffen, weil ich ihre anderen Störmanöver im Fernunterricht so erfolgreich bekämpfe, dass sie den Mitschülern weitestgehend verborgen bleiben, ergo keine Unterrichtszeit dadurch verloren geht bzw. aktive Mitarbeit konstant einfordere und auch durchsetze, emotional kostet mich das dennoch im Moment zusätzliche Kraft damit so umzugehen, dass mein Unterricht (und damit viele völlig unbeteiligte SuS) nicht darunter leidet.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das tut mir wirklich Leid!

    Lass dich am besten auch extern juristisch beraten, damit du weißt welche Möglichkeiten du hast und entscheiden kannst, welche du da verfolgen willst.

    So sehr deine SL dir im Moment auch Rückhalt gewährt, müssen ihre Interessen nicht deckungsgleich mit deinen sein.

  • Liebe CDL , ich möchte dich mal ganz feste knuddeln :troest:


    Weißt du, was mir spontan einfiel? Hier hat doch jemand im Anhang stehen, dass man aus Mettwurst kein Marzipan macht und so ist das wohl. Du hast mit viel Einfühlungsvermögen, Witz, Intelligenz und Fachwissen versucht, alle Jugendlichen gleichermaßen zu Marzipanrosen zu formen, aber die Mettwurst, die wird nur zu so unförmigen Klumpen. Gut, dass dein Chef dir den Rücken stärkt und richtig, dass der Metzger die Polizei sich dem annimmt. Lass die mal machen und strafe die Würstchen solange mit Verachtung. Und vielleicht magst du mit den Eltern ins Gespräch kommen, dass die dem Mett die Hölle heiß räuchern, das ist noch wirksamer als Polizei.


    In der Zwischenzeit kannst du dir in Ruhe überlegen, ob und auf welche Weise du bereit bist, eine Entschuldigung anzunehmen. Denn die Enttäuschung, dass aus Mettwurst kein Marzipan mehr wird, könnte auch Beruhigung weichen, denn zumindest weißt du, dass in Zukunft eher das Schlachterbeil und der Kettenhandschuh passen und du dir die Ziseliermesser und das feine Modellierset für die anderen Schüler*innen aufhebst.

  • Lass dich am besten auch extern juristisch beraten, damit du weißt welche Möglichkeiten du hast und entscheiden kannst, welche du da verfolgen willst

    Ja, am besten noch auf eigene Rechnung... Nein, das ist völlig unnötig. Eigene Strafanzeige erstatten (wichtig: auch Strafantrag stellen!) reicht. Einen Anwalt bräuchtest du nur für die zivilrechtliche Durchsetzung eventueller Schadensersatzansprüche. Die dürften hier aber ausscheiden.

  • Danke @samu für dieses Bild von Mettwurst- Röschen. Das werde ich wohl so schnell nicht wieder loswerden. :rotfl:


    Wir sind bereits dabei das Mett SEHR heiß zu räuchern (Details muss ich übergehen, dazu ist das gerade noch zu aktuell und in Werdung).


    Danke für eure Anteilnahme und all eure Hinweise. Das tut gut und hilft auch weiter. :rose:

    (Falls Frau Arbeitshund das letzte Memo erhalten hat ist morgen erst einmal ausschlafen angesagt, das wird gut tun (also wird sie sich um 7 Uhr nochmal bereitwillig an mich ranschmiegen, um spätestens um halb acht anzufangen zu fiepen oder zu brummen und sollte ich um 8 Uhr etwa immer noch unwillig unter der Decke verharren auf mir rumzuhüpfen beginnen...^^). Freie Vormittage sind immer SEHR geruhsam bei uns.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: +e

  • Freie Vormittag sind immer SEHR geruhsam bei uns.)

    Wo kämen wir denn da hin, wenn wir an freien Vormittagen bis 8.00h schliefen?! Nein, nein, da muss die Frisbeescheibe schon 1000x über die Wiese geworfen worden und das Futter lieblich klingend in den Napf gefallen sein.

  • Ich schaue dabei sehr lieblich, weil parallel die Kaffeemaschine mich so arg lieblich anröchelt, was meine Hormone in Wachwerdwallung bringt. Zählt das? Frisbee muss gar nicht sein (ich habe ihr gegenüber bislang bewusst verschwiegen, dass es so etwas gibt in dieser besten aller Welten ), Dummies werfen 1000x reicht völlig.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • CDL


    Das tut mir leid, was dir da passiert ist.


    Wahrscheinlich ist das sowieso schon geplant, aber zur Sicherheit: Neben den juristischen Maßnahmen (die ich wichtig finde) und pädagogischen Maßnahmen (bzw. Maßnahmen im Rahmen von § 90 SchG) sollten die entsprechenden SuS imho auch von weiteren Videokonferenzen ausgeschlossen werden. Auf jeden Fall bei dir als Lehrkraft, besser generell an der Schule.


    Bei uns steht in den zu unterschreibenden Bedingungen für die Teilnahme an Videokonferenzen ganz klar, dass ein Ausschluss die Konsequenz von jeglichen Foto-, Audio- und Videoaufnahmen ist.

  • Ja, am besten noch auf eigene Rechnung... Nein, das ist völlig unnötig. Eigene Strafanzeige erstatten (wichtig: auch Strafantrag stellen!) reicht. Einen Anwalt bräuchtest du nur für die zivilrechtliche Durchsetzung eventueller Schadensersatzansprüche. Die dürften hier aber ausscheiden.

    Zivilrechtlich besteht ebenfalls ein Unterlassungsanspruch. Abmahnung und Unterlassungserklärung wirken durchaus Wunder (weil es das Geld der Eltern kostet). Auf die Staatsanwaltschaft oder den Dienstherren kann man sich leider nicht immer verlassen.

  • Punkt für Dich. Ich hatte tatsächlich nicht über den Schadensersatz hinaus gedacht.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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