rechtzeitige Ankündigung von Stundenplan-Änderung?

  • in NRW sind keine Bereitschaftsstunden vorgesehen, außer die LehrerInnenkonferenz verabschiedet ein Vertretungskonzept, das diese beinhaltet. Entsprechend hängt die Zahl der Bereitschaftsstunden bei einer vollen Stelle von den Vorgaben in diesem Konzept ab.

  • in NRW sind keine Bereitschaftsstunden vorgesehen, außer die LehrerInnenkonferenz verabschiedet ein Vertretungskonzept, das diese beinhaltet. Entsprechend hängt die Zahl der Bereitschaftsstunden bei einer vollen Stelle von den Vorgaben in diesem Konzept ab.

    Unser Konzept sieht 2 Bereitschaftsstunden vor und im Winter noch zwei zusätzliche wegen des höheren Bedarfs. Aber das dürfte schon oberen Rand des zumutbaren liegen.

  • Es geht doch nicht um generelle Bereitschaft, sondern um eine Stundenplanänderung. Wenn Kollegin A schwanger wurde oder Kollege B vom Auto überfahren, muss der Schulleiter sofort eine Entscheidung treffen. Was interessieren denn da private Termine? Man kann allenfalls freundlich darum bitten, zu sagen "da komm ich nicht" würde mir niemals einfallen. Und ich streite mich gern mit unserer SL wenn's ums Prinzip geht. Hier sehe ich aber überhaupt keine Rechtsgrundlage. Facharzttermine ja, alles andere- Privatvergnügen.

  • Es geht doch nicht um generelle Bereitschaft, sondern um eine Stundenplanänderung. Wenn Kollegin A schwanger wurde oder Kollege B vom Auto überfahren, muss der Schulleiter sofort eine Entscheidung treffen. Was interessieren denn da private Termine? Man kann allenfalls freundlich darum bitten, zu sagen "da komm ich nicht" würde mir niemals einfallen. Und ich streite mich gern mit unserer SL wenn's ums Prinzip geht. Hier sehe ich aber überhaupt keine Rechtsgrundlage. Facharzttermine ja, alles andere- Privatvergnügen.

    im großen und ganzen stimme ich dir zu, ich würde es auch nie verlangen.


    Aber aktuell in der "teilweise Fernunterricht-Phase und bei Kursstufe/Abschlussklasse" (um die geht es hier, bei Kleinen im Klassenunterricht würde ich versuchen die Stunde mit einer Kollegin zu tauschen), würde ich mein Problem freundlich vortragen und gleich anbieten, Fernunterricht anzubieten und für Fragen in einer VK bereitzustehen. Und das ist bei uns i. a. möglich. Es geht ja um eine Einzelstunde und nicht dauerhaft.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Es geht doch nicht um generelle Bereitschaft, sondern um eine Stundenplanänderung. Wenn Kollegin A schwanger wurde oder Kollege B vom Auto überfahren, muss der Schulleiter sofort eine Entscheidung treffen. Was interessieren denn da private Termine? Man kann allenfalls freundlich darum bitten, zu sagen "da komm ich nicht" würde mir niemals einfallen. Und ich streite mich gern mit unserer SL wenn's ums Prinzip geht. Hier sehe ich aber überhaupt keine Rechtsgrundlage. Facharzttermine ja, alles andere- Privatvergnügen.

    Der Schulleiter kann kurzfristige Vertretung anberaumen, aber dafür gibt es in NRW eine Rechtsgrundlage und unter Abwägung der Interessen und Belange def Kolleginnen/Kollegen. Bei der schwangeren Kollegin wird er auch eine langfristige Vertretung besorgen können/dürfen oder langfristige Mehrarbeit anordnen können, aber auch nur auf Grund der entsprechenden Regelungen.

    Bei Stundenplanänderungen sollte auch der Lehrerrat angehört werden.

  • Was habt ihr für Schulleitungen und Kollegien?


    Natürlich kann sich der Stundenplan mal kurzfristig ändern, schließlich gibt es auch kurzfristige Vorfälle in der Schule, z.B. weil ein Kollege plötzlich dauerhaft ausfällt. Wenn dann irgend jemand wegen der Kurzfristigkeit in der 1. Woche des neuen Stundenplans nicht kann, dann wird halt vertreten.


    Wenn ich einen unsensiblen Vertretungsplaner hätte, dann würde ich mich vorher mit einem Kollegen abstimmen, der bereit ist mich zu vertreten.

    Dann ist es für den Vertretungsplaner sehr viel schwerer nein zu sagen.

  • Stimmt Kris24, das bietet sich an. Es gibt sicher verschiedene, unkomplizierte Möglichkeiten. Ich verstehe die Frage aber so, dass es Probleme geben dürfte, sonst hätte die TE das vermutlich selbst mit der Schulleitung fix geklärt.

  • In Niedersachsen sollen auch immer die Interesse der Lehrkräfte berücksichtigt werden. Trotzdem haben wir auch die Aussage, dass die Sicherstellung des Unterrichtes Vorrang hat. Gerade heutzutage. Wir sind verlässliche Grundschule. Was ist, wenn plötzlich 3 Lehrkräfte erfahren, dass sie am Wochenende gemeinsam mit jemanden zusammensaßen, der positiv ist? Die Kollegen gehen natürlich sofort nach Hause. Aber das muss auch vertreten werden. Und dann braucht man schon einen verdammt guten Grund, um frei zu bekommen. Dort überwiegt in der Regel das dienstliche Interesse und der AG hat auch nichts anders machen können. Eine Freundin hatte das mal auf einer Klassenfahrt. Sie sollten am Mittwoch mit einer Kollegin wechseln. Die zweite begleitende Lehrkraft wurde aber auf der Fahrt krank und sie ist dann deswegen bis Freitag vor Ort geblieben.


    Um zum TE zurückzukommen. Auch dort ist es sicherlich so, dass man die Umstände betrachten muss. Hätte die Schule das schon frühzeitig wissen können? Ist die Umstellung zwingend kurzfristig möglich? Wenn Lehrkräfte kurzfristig ausfallen ist es rechtlich anders als wenn die lange geplante Stundenplanänderung eintritt. Hat die Schulleitung Alternativen, die weniger persönlich betroffen sind? Hat die Schule Alternativen, das Problem anders zu lösen. Stillarbeit für die Klasse? Juristisch wird das sicherlich auf ein Abwägen der Interessen hinauslaufen.


    Normal wäre es sicherlich einfach das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen. Eine gute SL würde wahrscheinlich eine Lösung finden.


    Wenn so etwas ein Problem ist, ist es tatsächlich bei wichtigen Terminen zu empfehlen, diese der SL im Vorfeld mitzuteilen und darauf hinweisen, dass man dann nicht zur Verfügung stehen würde. Gleichzeitig mit der Frage, ob Bedenken vorliegen.

  • In NRW ist es beispielsweise bei Vertretungsstunden folgendermaßen:


    Zitat von ADO NRW

    (3) Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern.

    Das bezieht sich hier zwar auf den Vertretungsplan, aber vielleicht kann man hier auch Rückschlüsse auf den Stundenplan ziehen.

    Wenn sich der Stundenplan ändert, und ich lege einen privaten Termin in die "allgemeine Unterrichtszeit der Schule" - dann habe ich Pech gehabt.

  • Facharzttermine ja, alles andere- Privatvergnügen.

    Und warum nimmst Du Facharzttermine aus? Einen Notar- oder Gerichtstermin verlegst Du auch nicht mal eben so. Und ganz ehrlich: Momentan würde ich meinen Kolleginnen sogar einen vormittäglichen Friseurtermin ermöglichen wollen.

    Ich mag die Nonchalance nicht, mir der hier alles nicht-dienstliche als (vernachlässigbares) "Privatvergnügen" abgetan wird. Auch der Beamte hat ein Recht darauf, seine Lebenszeit im absehbaren Rahmen selbst zu verplanen.

  • Umgekehrt darf die Schule ja auch beliebig über meine Nachmittagstermine verfügen, auch als Halbtagskraft. Es kann ja aber nicht sein, dass ich sowohl die Vormittage als auch die Nachmittage freihalten muss bei 50 % Bezahlung. Also lege ich selbstverständlich Termine auch auf Vormittage, sofern ich da keinen Unterricht habe. Und ich wäre auch angefressen, wenn dann so kurzfristig eine Änderung kommt.


    Und mal ehrlich: Auch als Vollzeitkraft: Wann soll man denn dann Termine legen, wenn man quasi von 8.00 - 17.00 der Schule zur Verfügung stehen muss, aber der Notar etc. ebenfalls nur Termine bis 17.00 Uhr anbietet? Man kann eben nicht alles nur abends erledigen, Arzttermine schon mal gar nicht.

  • Danke. Aktuell ist es ja noch schwieriger fr irgendwas Termine zu bekommen.

    Ich musste jetzt auch die Termine zum Kauf vom 1. Ranzen und einem neuen Kindersitz fürs Auto auf den freien Vormittag legen, weil die Nachmittagstermine ewig lange voll sind, ich nach dem Unterricht auch frühestens dann um 15.00 von der Kita abholen kann und dann müsste ich die Schwester ggf mitnehmen, was teilweise nicht erlaubt ist... und wer weiß ob die Läden nach den Ferien überhaupt noch auf sind.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Und warum nimmst Du Facharzttermine aus?

    Weil es rechtlich erlaubt ist. Arzttermine möglichst außerhalb der Arbeitszeit, es sei denn, es geht nicht anders. Bei Fachärzten geht's nicht anders, da wartet man mehrere Monate. Eigentlich müsste man diesen Termin sogar angeben, damit man ausgeplant werden kann.


    Ich mag die Nonchalance nicht, mir der hier alles nicht-dienstliche als (vernachlässigbares) "Privatvergnügen" abgetan wird.

    Das ist ja im Forum oft missverständlich, nur weil jemand eine Info weitergibt, findet er oder sie diese Info weder automatisch gut noch ist er verantwortlich dafür.

  • Das ist ja im Forum oft missverständlich, nur weil jemand eine Info weitergibt, findet er oder sie diese Info weder automatisch gut noch ist er verantwortlich dafür.

    Die Formulierung "Privatvergnügen" klingt da ein bisschen anders.

    Weil es rechtlich erlaubt ist. Arzttermine möglichst außerhalb der Arbeitszeit, es sei denn, es geht nicht anders. Bei Fachärzten geht's nicht anders, da wartet man mehrere Monate. Eigentlich müsste man diesen Termin sogar angeben, damit man ausgeplant werden kann.

    Du magst recht haben (Quelle? Oder ist das solides juristisches Halbwissen?), aber es geht hier gar nicht um das Recht darauf, Termine während der Arbeitszeit wahrzunehmen, sondern darum, dass die Arbeitszeit in mehr oder weniger exaktem Rahmen im Vorhinein (und das meint eher Wochen als Tage) festzustehen hat.

  • Die Formulierung "Privatvergnügen" klingt da ein bisschen anders.

    Okay, weniger flapsig wäre vielleicht besser gewesen. Mich wundert aber, wenn mehrere Kollegen einfach raten, seinem Chef zu sagen, man könne da halt schlicht nicht. Abgesehen davon, dass wir nicht wissen, was diese Kollegen in der Realität ihrem Chef wirklich sagen, muss ja vor allem einzig der die Konsequenzen ausbaden, der Solches sagend, bei seinem Chef vorspricht. Wenn MrsPace also einen schwierigen Chef hat, ist es total egal, was wir alle unseren Chefs sagen oder was unsere Chefs tun würden. Ich find's immer schwierig, andere potentiell in die kommunikative Scheiße reinzureiten, indem man sowas rät.


    Die Info mit den Facharztterminen hab ich von der GEW. 'Arzt und Arbeitszeit' kann man aber auch andernorts nachlesen.


    ... , sondern darum, dass die Arbeitszeit in mehr oder weniger exaktem Rahmen im Vorhinein (und das meint eher Wochen als Tage) festzustehen hat.

    Was halt aus Gründen auch nicht gesetzlich in Stein gemeißelt wurde, oder? Unterrichtsversorgung muss gewährleistet sein.

  • Mich wundert aber, wenn mehrere Kollegen einfach raten, seinem Chef zu sagen, man könne da halt schlicht nicht. Abgesehen davon, dass wir nicht wissen, was diese Kollegen in der Realität ihrem Chef wirklich sagen, muss ja vor allem einzig der die Konsequenzen ausbaden, der Solches sagend, bei seinem Chef vorspricht. Wenn MrsPace also einen schwierigen Chef hat, ist es total egal, was wir alle unseren Chefs sagen oder was unsere Chefs tun würden. Ich find's immer schwierig, andere potentiell in die kommunikative Scheiße reinzureiten, indem man sowas rät.

    Na, Ratschläge aus einem Forum nicht unreflektiert zu übernehmen würde ich aber einem erwachsenen Menschen grundsätzlich schon zutrauen.

    'Arzt und Arbeitszeit' kann man aber auch andernorts nachlesen.

    Legen wir doch mal das altbewährte Motto zugunde: "Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz"...

    § 616 Vorübergehende Verhinderung

    Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

    Von Arztbesuchen steht da nichts.

    Was halt aus Gründen auch nicht gesetzlich in Stein gemeißelt wurde, oder?

    Ebensowenig eine wie auch immer geartete grundsätzliche Verpflichtung für Lehrer (oder Polizisten oder Krankenschwestern oder Feuerwehrleute), auf Abruf Gewehr bei Fuß zu stehen.

    Nochmal: Ja, es gibt spontan eintretende Stundenplanänderungen. Und ja, es kann schon sein, dass ein spontan umgeplanter Kollege dann erstmal Zeit und Gelegenheit braucht, sein außerdienstliches Leben auch entsprechend umzuplanen. Das muss ich halt berücksichtigen. Der betreffende Kollege könnte auch vor Freude über den neuen Stundenplan tot umfallen, dann ist mein ganzer schöner Plan Essig.

  • Ich mag die Nonchalance nicht, mir der hier alles nicht-dienstliche als (vernachlässigbares) "Privatvergnügen" abgetan wird. Auch der Beamte hat ein Recht darauf, seine Lebenszeit im absehbaren Rahmen selbst zu verplanen.

    Es geht darum, dass du dir als Lehrkraft die Vormittage innerhalb der Schulzeit freihalten sollst. Was meinst du wie es bei normalen Angestellten läuft? Die haben auch den Tag voll. Du bist da als Lehrkraft schon durchaus privilegiert.

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