Schule nach den Osterferien [NRW u.a.]

  • Was sit eigebtlich aus der Regelung geworden, dass die Abschlussklassen drei Wochen vor der Prüfung nicht mehr in Präsenz kommen?

    Davon habe ich noch nie gehört. Wo steht diese Regel?

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Davon habe ich noch nie gehört. Wo steht diese Regel?

    Stand irgendwo mal, hab ich auch gehört.


    Lohnt sich aber doch nicht mehr. Die Teilnahme an der Prüfung ist ja ohne Test möglich, daher ist ein vorheriger Schutz der Prüflinge gar nicht notwendig.

  • Was sit eigebtlich aus der Regelung geworden, dass die Abschlussklassen drei Wochen vor der Prüfung nicht mehr in Präsenz kommen?

    Also wir setzen das um an unserer Schule. Einige Klassen befinden sich daher nun in Distanz (sowohl Berufsschule, als auch Fachschule, als auch FOS)

  • Huch. Dann hätten die 10er ja nur noch eine Woche Schule.

    Bei uns erfolgt nun natürlich Distanzunterricht mit entsprechender Vorbereitung auf die Prüfungen. Aber ja Präsenzunterricht gibt es nicht mehr.



    Habe es noch einmal rausgesucht, es steht nur für die Berufskollegs drin:

    https://www.schulministerium.n…zum-schulbetrieb-nach-dem


    Hierbei ist der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden und in Distanzform weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden.

  • Ist bei uns nicht vorgesehen. Selbst für die Zeit nach den ZPs habe ich keine Infos darüber, ob die Präsenzzeit dann für die 10er endet.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Am BK entspannt das die Lage extrem.

    Aber Sek I ist ja wieder was anderes .... das Übliche.


    Aber eigentlich müsste doch dann die Inziddenz gelten und die Ausnahme für Abschlussklasse weg sein? Sind dann ja durch.

    Ist aber auch immer die Frage, was die Schulleitung draus macht.

  • Ist auch meine bekannte Rechtslage. Es gibt keine Verpflichtung, das Kind zu schicken, wenn offiziell gewünscht wird, das Kinder nicht geschickt werden. Denn ansonsten gäbe es keinen Anwendungsfall für diese Regelung, denn eine Notbetreuung ist quasi immer möglich.


    NRW hat den von dir angesprochen Wunsch bereits seit Ewigkeiten.

    Aus Interesse: Hat jemand eine Quelle für diese Rechtslage?

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Seite vom Gesundheitsministerium:

    Wie können Eltern Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, auch wenn ihr Kind gesund ist?

    Mit der neuen Regelung erhalten Eltern im Jahr 2021 auch Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat. Das heißt: Eine Einrichtung zur Kinderbetreuung oder eine Schule ist pandemiebedingt behördlich geschlossen, der Zugang zur Einrichtung oder Zeiten sind eingeschränkt oder die Präsenzpflicht im Unterricht wurde ausgesetzt (z.B. bei Homeschooling, Distanzlernen). Kinderkrankengeld kann auch beantragt werden, wenn das Kind eine Einrichtung auf Empfehlung von behördlicher Seite nicht besucht.“

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Hm. Aber eingeschränkter Zugang ist doch ein Zugang, also ich verstehe es so, dass man das Kind doch bringen kann/muss, weil man arbeiten muss?

    Ich hab mich damit nie beschäftigt, weil es für uns nicht wichtig ist, aber es interessiert mich jetzt einfach mal.

  • Aber eingeschränkter Zugang ist doch ein Zugang, also ich verstehe es so, dass man das Kind doch bringen kann/muss, weil man arbeiten muss?

    Diese Aussage bezieht sich darauf, dass man Kinderkranktage nehmen kann, auch wenn der Zugang nur beschränkt ist oder das zu Hause Betreuen nur empfohlen wird. Ist im Gesetzestext sicher genau geregelt, Urteile dazu kenne ich nicht. Also einfach mal den Gesetzestext googeln. Das Gesetz gilt bundesweit.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Hm. Aber eingeschränkter Zugang ist doch ein Zugang, also ich verstehe es so, dass man das Kind doch bringen kann/muss, weil man arbeiten muss?

    Ich hab mich damit nie beschäftigt, weil es für uns nicht wichtig ist, aber es interessiert mich jetzt einfach mal.

    Kinderkrankengeld kann auch beantragt werden, wenn das Kind eine Einrichtung auf Empfehlung von behördlicher Seite nicht besucht.


    Ich finde das eindeutig und exakt geregelt. Da muss du auf keine Urteile oder so schauen. Die aktuelle Lage ist, dass der Familienminister darum bittet, Kinder möglichst zuhause zu betreuen.


    Wenn du Kinder hast, machs doch ganz einfach: Beantrage einen Kindkrank-Tag mit Bezug auf die o.g. Begründung und lass dir das genehmigen.

  • Ich sehe das auch so, zumal in der Schulmail steht, dass "in der Regel" keine Klassenarbeiten geschrieben werden können.


    Anscheinend gibt es aber Schulen, due trotzdem welche ansetzen und sich auf den Prüfungs-Passus berufen. Konkret geht es hier um Klasse 7 und 8.

    Hier bei uns in der Gegend werden z.T. Klassenarbeiten angesetzt und geschrieben. Allerdingst sind wir noch lange nicht bei 165 und damit im ganz normalen Wechselunterricht. An meiner eigenen Schule wird auf eine Klassenarbeit reduziert und selbst diese nicht geschrieben, sondern durch alternative Prüfungsformen ersetzt.


    Die Schulmail schließt ja auch nicht aus, dass Klassenarbeiten geschrieben werden dürfen. Es darf nur nicht der Regelfall sein, sonden nur nach Abwägung der Bedingungen vor Ort.

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