Wofür nutzt ihr die Lehrer-Ipads

  • Tatsächlich habe keine kostenlose App für Noten gefunden - vll können mich da andere noch korrigieren. Ich bin bei Numbers und Excel geblieben.

  • Danke für die Antworten bisher.

    Ich habe mich entschieden mir Tabellen mit Numbers selbst zu erstellen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Auf meinem Dienst-iPad lassen sich Verlauf und Cookies nicht löschen. Das hängt offensichtlich damit zusammen, dass das System die zentral eingerichteten Beschränkungen als Kindersicherung auffasst. Auch wenn eine private Nutzung ohnehin nicht gestattet ist, finde ich das unschön. Ist das bei euch auch so und akzeptiert ihr das?

  • Das weiß ich gar nicht, muss ich mal ausprobieren. Aber wenn das so wäre, fände ich das auch äußerst unschön und ein Eingriff in meine Privatsphäre. Selbst wenn ich nur dienstliches surfe.

  • Das weiß ich gar nicht, muss ich mal ausprobieren. Aber wenn das so wäre, fände ich das auch äußerst unschön und ein Eingriff in meine Privatsphäre. Selbst wenn ich nur dienstliches surfe.

    Deswegen wird man ja faktisch gezwungen, immer noch ein privates Gerät vorzuhalten.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das eine ist, das solche Daten erhoben werden. Das andere, dass diese ausgelesen werden. Da gibt es Regeln, wann und wie das passieren darf.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Aber wenn das so wäre, fände ich das auch äußerst unschön und ein Eingriff in meine Privatsphäre. Selbst wenn ich nur dienstliches surfe.

    Gerade bei Verbot der privaten Nutzung kann dies auch kein Eingriff in deine Privatsphäre sein. Im Übrigen ist es durchaus so, dass ein AG bei konkreten Anhaltspunkten für exzessive Privatnutzung auch Mitarbeiter-Geräte überwachen und eine Kontrolle der Internetnutzung am Arbeitsplatz durchführen darf, bei allgemeinem Verdacht auf Privatnutzung zumindest stichprobenartig. Lediglich die anlasslose permanente Überwachung ist auch am Arbeitsplatz nicht erlaubt.


    Eine solche dürfte im öffentlichen Dienst schon an der Kapazität der verfügbaren IT-Stellen scheitern. Insofern muss man sich bei vertragsgemäßer Nutzung der vom AG zur Verfügung gestellten IT auch keine Sorgen machen.

  • Gerade bei Verbot der privaten Nutzung kann dies auch kein Eingriff in deine Privatsphäre sein. Im Übrigen ist es durchaus so, dass ein AG bei konkreten Anhaltspunkten für exzessive Privatnutzung auch Mitarbeiter-Geräte überwachen und eine Kontrolle der Internetnutzung am Arbeitsplatz durchführen darf, bei allgemeinem Verdacht auf Privatnutzung zumindest stichprobenartig. Lediglich die anlasslose permanente Überwachung ist auch am Arbeitsplatz nicht erlaubt.


    Eine solche dürfte im öffentlichen Dienst schon an der Kapazität der verfügbaren IT-Stellen scheitern. Insofern muss man sich bei vertragsgemäßer Nutzung der vom AG zur Verfügung gestellten IT auch keine Sorgen machen.

    Ich nutze mein Ipad nicht privat. Trotzdem möchte ich nicht, dass jemand meinen Verlauf ausliest. Auch wie ich dienstlich surfe, z.B. um Klausurtexte zu finden, gehört zu meiner Privatsphäre.

  • Ich nutze mein Ipad nicht privat. Trotzdem möchte ich nicht, dass jemand meinen Verlauf ausliest. Auch wie ich dienstlich surfe, z.B. um Klausurtexte zu finden, gehört zu meiner Privatsphäre.

    Das ist doch ein Widerspruch in sich. Selbstverständlich darf der AG dir vorgaben machen, wie du dienstlich zu surfen hast. Er könnte auch eine Whitelist erstellen und nur bestimmten Seiten freigeben.


    Es geht auch erstmal nicht um das Auslesen sondern um das Speichern der Daten. Die Vorgabe, dass der SL jederzeit auf die Geräte zugreifen und die Arbeit überwachen kann, ist sicherlich nicht haltbar. Aber die Vorgabe, dass die Seitenverläufe 30 Tage gespeichert werden und bei Verdacht eines Missbrauchs geprüft werden, ist sicherlich statthaft. Insbesondere, wenn der AG die private Nutzung untersagt hat.

  • Die Vorgabe, dass der SL jederzeit auf die Geräte zugreifen und die Arbeit überwachen kann, ist sicherlich nicht haltbar. Aber die Vorgabe, dass die Seitenverläufe 30 Tage gespeichert werden und bei Verdacht eines Missbrauchs geprüft werden, ist sicherlich statthaft. Insbesondere, wenn der AG die private Nutzung untersagt hat.

    Herzlich Willkommen in 1984

  • Herzlich Willkommen in 1984

    Da hast du was nicht verstanden. Du musst privat und dienstlich unterscheiden. Sagt der Koch seinem Chef auch, dass es ihn nichts angeht, was er in die Suppe gemacht hat? Das ist Privatsache.

  • Es geht darum, dass es solche "Einschränkungen" woanders außer im öffentlichen Dienst nicht gibt.


    Mein Freund ist Informatiker im nur Homeoffice und der Laptop kann SELBSTVERSTÄNDLICH auch privat genutzt werden, solange die Arbeit erledigt wird. Er besitzt überhaupt keinen anderen.

  • Also wir haben auch dienstliche iPads aber die dürfen wir auch Privat nutzen. Das ist kein Problem solange das iPad nicht nur für private Zwecke nutze, aber wenn man Netflix und co runtergeladen hat oder mal auf Amazon vorbeischaut, ist das vollkommen legitim bei uns. Uns wird da vertraut, dass das Private da nicht die überhand nimmt.

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Also Leute, jetzt haben wir endlich diese digitale super-duper eierlegende Wollmilchsau bekommen, die wirklich für alle dienstlichen Aufgaben hervorragend geeignet ist, und dann wird immer noch gemeckert. Lehrer!

  • pepe wie du meinem Profil entnehmen kannst…

    Und unser IT Team. Netflix kann ja genauso gut für den Unterricht genutzt werden (Fremdsprachen und co)- somit widerspricht die App Netflix nicht dem dienstlichen Nutzen. Auch über Amazon kann ich mir in dem Moment ja schulische Produkte kaufen.

    Ich bezweifle dass einer meiner Kollegen sich jetzt ein Spiel runterladen würde. Was das angeht, weiß ich tatsächlich nicht wie das gehandhabt wird. Die einzigen Apps die ich mir selbst runtergeladen habe, waren aber Anton und Geogebra, da ich immer auch mein privates iPad mit dabei habe. Aber wie gesagt, Netflix dürfen wir downloaden

    Holy Moses met the Pharaoh

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    "Let my people go!"

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    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • pepe wie du meinem Profil entnehmen kannst…

    Und unser IT Team. Netflix kann ja genauso gut für den Unterricht genutzt werden (Fremdsprachen und co)- somit widerspricht die App Netflix nicht dem dienstlichen Nutzen.

    Deswegen kannst du auch Netflix nutzen. Aber du darfst es halt nicht privat nutzen. Der Kopierer ist auch für die dienstliche Nutzung. Trotzdem darf ich ihn nicht einfach privat nutzen.

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