Wieso fehlen so viele Schulleiter?

  • Wobei man ja bei den Grundschulen nur von A12 auf A13 springt

    Das kommt in BW auf die Größe (Schülerzahl) der Grundschule an. An größeren Grundschulen bekommt der Rektor A 14 und der Konrektor A 13 (so wie an größeren SBBZ der Rektor A 15 und der Konrektor A 14 bekommt).

    Dadurch, dass ich noch nie an einer schulleitungslosen Schule war, stellt sich mir die Frage, wie das dann eigentlich gehandhabt wird? Werden die Nächsthöheren (Konrektoren etc.) bspw. verpflichtend herangezogen? Organisiert das Kollegium selbst die Schule? Übernimmt Jemand vom Schulamt die Leitung?

    An den kleineren Grundschulen (an denen es keinen Konrektor gibt und der Rektor tatsächlich nur A 13 verdient, siehe oben) übernimmt der dienstälteste Kollege kommissarisch.

  • Was passiert, wenn sich kein Schulleiter findet:


    a) es gibt einen Konrektor, dann übernimmt der das kommissarisch. Fürs Konrektor-Gehalt. Ich hatte das für gut 13 Monate an meiner alten Schule. Bewerben wollte ich mich da aber trotzdem nicht als Schulleiter.

    Ich kenne aber Schulleiter, für die das der letzte Anstoß war. "Wenn ich eh kommissarisch die Arbeit habe, kann ich dafür auch mehr Geld bekommen.

    Was hat man von der kommissarischen Schulleitung? Erst einmal nichts - außer

    • Erfahrung
    • Schulamt hat einen guten Eindruck (deswegen bin ich wahrscheinlich eines Morgens aufgewacht und war plötzlich Schulleiter im Paradies*
    • Ab einer kommissarischen Tätigkeit von einem Jahr braucht man die SLQ-Fortbildung nicht machen. (Wobei ich die jedem empfehlen würde.)
    • Entlastungsstunden hat man natürlich auch.

    b) es gibt keinen Konrektor, dann übernimmt in der Regel der/die Dienstälteste die Aufgabe. Was hat man davon? Siehe a)


    c) Ich wurde als Konrektor auch schon einmal (freiwillig) mit einer halben Stelle für einige Monate an eine andere Grundschule abgeordnet, der Schulleiterposten unbesetzt war. Was hat man davon? Man kann sich die Schule anschauen und überlegen, ob man sich bewerben möchte. Außerdem siehe a)


    Ich glaube, viele andere Möglichkeiten gibt es nicht.


    kl. gr. frosch


    * Nein, ich bin natürlich nicht morgens aufgewacht und war Schulleiter. Aber der Schulrat ist bei einer Veranstaltung auf mich zugekommen und hat mich explizit gebeten, dass ich mich doch im "Paradies" bewerben möge.

  • Du bist doch an einer GS in NRW oder nicht? Was musstest du denn machen um SL zu werden? Ist doch in NRW mega aufwändig

  • kleiner gruener frosch


    Es gibt in Ausnahmefällen noch die noch viel besc**** Variante


    d) Die SL einer benachbarten Schule muss auch die Leitung an der zweiten Schule kommissarisch übernehmen (und dann noch mehr Aufgaben an der eigenen Stammschule delegieren oder liegen lassen).


    Diese Option kann man niemandem wünschen, kam aber leider auch schon vor.


    PS: Der Vorteil davon liegt immerhin darin, dass neben einer gewissen Erfahrung auch die Problematik der Stellung als Vorgesetzter umgangen wird. Wenn das innerhalb eines Kollegiums gelöst werden muss, kann das erhebliche Verwerfungen mit sich bringen.

  • Ja. Wobei im Grunde ist das Möglichkeit c. Das läuft ja irgendwie darauf hinaus.

    Aber wenigstens waren wir zu zweit. Da ging das. Wenn man alleine ist, ist es .... schwierig.


    Tommi: ich gehörte zur ersten Generation, die in OWL als Grundschulkonrektoren an einer SLQ-Fortbildung teilnehmen konnte. (Sehr gut.) Und ich gehörte zur letzten Generation, die das Eignungsfeststellungs-Verfahren (EFV) noch nicht machen musste. (Noch besser. ;) )


    Heute ist beides Pflicht. Ausnahme: SLQ-Teilnahme, siehe oben.


    Bei mir war es "nur" eine Revision. Eine Stunde halten, eine Stunde hospitieren und beraten, eine Konferenz leiten, ein Kolloquium. Ging alles.

  • An meiner alten Schule gab es aus diversen Gründen keine SL und keine der 2 Vertreter mehr, also auf gut deutsch gar niemanden. Dann wurde ein SL einer andren Schule, der an meiner alten Schule mal einfach Lehrer war, dorthin als SL zwangsabgeordnet. Im letzten Jahr vor der Pensionierung.

    Währenddessen wurde seine neue Schule, an der er ja eigentlich SL war, vom Stellvertreter geleitet.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Dadurch, dass ich noch nie an einer schulleitungslosen Schule war, stellt sich mir die Frage, wie das dann eigentlich gehandhabt wird? Werden die Nächsthöheren (Konrektoren etc.) bspw. verpflichtend herangezogen? Organisiert das Kollegium selbst die Schule? Übernimmt Jemand vom Schulamt die Leitung?

    Die Rangfolge ist eigentlich ganz einfach:

    1. Kommt der Schulleiter (a16)
    2. Ist der Schulleiter nicht da, kommt der Stellvertreter (a15)
    3. Ist der Stellvertreter auch nicht da, kommen die Abteilungsleiter (StD. /a15) gemäß ihrem Dienstalter, also ihren Dienstjahren.
    4. Ist von den Abteilungsleitern auch niemand da, kommen die OStR. (a14) gemäß ihrem Dienstalter
    5. Ist von den OStR. (a14) auch niemand da, kommen die StR. (a13) gemäß ihrem Dienstalter

    Wenn es also ganz hart kommt, muß der kleine a13er in seiner Probezeit die Schule leiten. Mir ist das selber auch passiert. Ich hatte mein Referendariat an einer anderen Schule, wurde dort nicht übernommen und war gerade 7 oder 8 Wochen an meiner jetzigen Schule als Beamter auf Probe. Ich hatte die Abendschule und war an dem Abend der einzige Pauker in dem ganzen Gebäude.


    In unserer Kreissporthalle fand irgendeine Sportveranstaltung mit Zuschauern statt, alkoholisierte Zuschauer hatten sich in der Tür geirrt und haben unsere Schule gestürmt. Inzw. war es kurz vor 21.00 Uhr, die Polizei kam und es lag an mir dem gröhlenden Mopp ein Hausverbot zu erteilen, das die Polizei dann durchgesetzt hat. In dem Moment war ich der dienstälteste greifbare Pauker und hatte damit die volle Handlungsfreiheit und -verantwortung für den ganzen Laden.

  • Es ist doch aber ein Unterschied, ob mal einen Tag lang oder eine Woche lang die SL nicht da ist

    oder ob sie nie da ist.


    An den kleinen GS wuppt so manches Kollegium alles mögliche, weil keine SL da ist, gerade weg, gerade krank, gerade zur SQL, gerade sonst wo, gerade im Bewerbungsverfahren, gerade ...


    Da gibt es keine Stellvertretung, die Arbeit muss dann irgendwie aufgeteilt werden, manchmal auch über Jahre.

  • Wenn es also ganz hart kommt, muß der kleine a13er in seiner Probezeit die Schule leiten.

    Das was du da beschreibst, würde ich jetzt nicht unbedingt als "Schule leiten" beschreiben.

    Aber natürlich hat bei Nicht-Anwesenheit der Schulleitung in einem solchen Fall der nächst"rangige" die Verantwortung per Delegation. Kann wie bei dir mit der Abendschule sein oder weil man zur Schulleiterdienstbesprechung ist. Oder weil die Schulleitung andere Termine hat. Oder weil der Schulleiter auch mal mit auf einen Ausflug geht.

    Das sind aber immer nur zeitlich sehr befristete Zeiträume und keine "Schulleitungslose Schule", wie Cherry es wahrscheinlich meint.

  • Okay, mag an der Abendschule liegen.

    Vielleicht ist es auch an weiterführenden Schulen so.

    Ich sehe das wohl nur aus "Grundschul-Perspektive". Wenn keine dringenden Termine anliegen, bin ich selbstverständlich während der Unterrichts- und Kern-OGS-Zeiten (1. - 8. Stunde, ca. 7 Uhr bis ca. 15 Uhr) im Haus. Und ich hoffe, dass Corona mit sich bringt, dass der ein oder andere Außentermin auch in Zukunft online stattfinden wird.

  • so wie bei uns...


    Läuft alles nur auf dem Buckel der engagierten A12 Lehrerinnen. Wir halten alles aus. Leider.

  • gerade bei so großen Schulen Frage ich mich häufiger, warum Schulleitungen aus dem Lehramt entstammen müssen. Sie unterrichten am Ende ja meist nur noch wenige Stunden.

    Vielleicht könnte da eine Öffnung was bringen.

  • gerade bei so großen Schulen Frage ich mich häufiger, warum Schulleitungen aus dem Lehramt entstammen müssen. Sie unterrichten am Ende ja meist nur noch wenige Stunden.

    Vielleicht könnte da eine Öffnung was bringen.

    Weil es sicher nicht schadet, wenn eine Führungskraft noch genau weiß, welche spezifischen Tätigkeiten und Arbeitsbelastungen die MitarbeiterInnen ausführen bzw. haben.

  • Verlust der 6 Wochen Sommerferien

    Warum denn das? Bei uns teilt sich das SL-Team - also Schulleiter, stellvertretende Schulleiterin sowie die fünf Abteilungsleiter*innen - den "Feriendienst" auf. Länger als zwei Wochen ist niemand dieser Personen in den Ferien in der Schule; auch unser Schulleiter nicht. Er übernimmt aber meistens den Feriendienst in der ersten und letzten Woche der Sommerferien, um dann noch bzw. wieder in der Schule zu sein.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ja eben, von denen hat doch gerade keiner mehr 6 Wochen Ferien am Stück. Bei uns hat die SL üblicherweise 3 Wochen Ferien im Sommer. Ich finde die 6 Wochen Ferien so großartig, dass ich nicht darauf verzichten wollte.

  • Länger als zwei Wochen ist niemand dieser Personen in den Ferien in der Schule

    Und wer ist dann der Gekniffene, der mitten in den Sommerferien das Telefon bewachen muß und deshalb 2 Wochen am Anfang und 2 Wochen am Ende frei hat? Einen Australien-Urlaub kann man bei der Urlaubsplanung als Abteilungsleiter jedenfalls vergessen. Dein SL sucht sich mit "Ich bin die erste und die letzte Woche da" ja das Schokoladenstück raus. In der letzten Woche müssen eh alle da sein und wenn er ansonsten nur die erste Woche an der Schule ist, bleiben ihm zumindest 4 Wochen Urlaub am Stück.


    Nachtrag: Oder man macht es wie der Schulleiter zu meinen Schülerzeiten vor 25 Jahren: Man legt als Schulleiter selber ein Sabbatjahr ein. :pirat:

  • Die Rangfolge ist eigentlich ganz einfach:

    1. Kommt der Schulleiter (a16)
    2. Ist der Schulleiter nicht da, kommt der Stellvertreter (a15)
    3. Ist der Stellvertreter auch nicht da, kommen die Abteilungsleiter (StD. /a15) gemäß ihrem Dienstalter, also ihren Dienstjahren.
    4. Ist von den Abteilungsleitern auch niemand da, kommen die OStR. (a14) gemäß ihrem Dienstalter
    5. Ist von den OStR. (a14) auch niemand da, kommen die StR. (a13) gemäß ihrem Dienstalter

    Wenn es also ganz hart kommt, muß der kleine a13er in seiner Probezeit die Schule leiten. Mir ist das selber auch passiert. Ich hatte mein Referendariat an einer anderen Schule, wurde dort nicht übernommen und war gerade 7 oder 8 Wochen an meiner jetzigen Schule als Beamter auf Probe. Ich hatte die Abendschule und war an dem Abend der einzige Pauker in dem ganzen Gebäude.


    In unserer Kreissporthalle fand irgendeine Sportveranstaltung mit Zuschauern statt, alkoholisierte Zuschauer hatten sich in der Tür geirrt und haben unsere Schule gestürmt. Inzw. war es kurz vor 21.00 Uhr, die Polizei kam und es lag an mir dem gröhlenden Mopp ein Hausverbot zu erteilen, das die Polizei dann durchgesetzt hat. In dem Moment war ich der dienstälteste greifbare Pauker und hatte damit die volle Handlungsfreiheit und -verantwortung für den ganzen Laden.

    Da an vielen BKs regelmäßig Abendschule ist, dürfte diese Situation üblich sein. Meine SL ist jedenfalls kaum abends da, außer sie hat selbst ihren eigenen Unterricht.

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