Präsenzpflicht während Freistunden und Pausen?

  • Kris24: Vertretungsbereitschaft in dem von dir beschriebenen Sinne ist nicht rechtens. Wenn dein Dienstherr eine Bereitschaft anordnet, dann müsste sie Teil deines Deputats sein. Ist höchstrichterlich abgeklärt worden. Klar, wir machen das für eine Stunde in der Woche auch, dass wir für eine sogenannte Präsenz bereitstehen. Aber drei Stunden die Woche bereithalten? Scheint mir eine ungerechtfertigte Deputatserhöhung zu sein.

    Es war Diskussion und Beschluss in einer GLK (und auch ich habe dafür gestimmt, weil so nicht die mit schlechten Stundenplänen zusätzlich mit gehäuften Vertretungsstunden überlastet werden). Jetzt wird gleichmäßig verteilt. (Und wir haben genug Arbeitsräume, genug PCs für Lehrer (zusätzlich seit kurzem Convertibles für jeden, sogar einen Ruheraum usw.). Es ist nicht problematisch, in der Schule zu sein und halt das Handy an zu haben.


    Es ist auf jeden Fall nicht Teil des Deputats (und in allen anderen Hohlstunden habe ich grundsätzlich frei, nie Vertretung. Ich kann diese also langfristig verplanen).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Es war Diskussion und Beschluss in einer GLK (und auch ich habe dafür gestimmt, weil so nicht die mit schlechten Stundenplänen zusätzlich mit gehäuften Vertretungsstunden überlastet werden). Jetzt wird gleichmäßig verteilt. (Und wir haben genug Arbeitsräume, genug PCs für Lehrer (zusätzlich seit kurzem Convertibles für jeden, sogar einen Ruheraum usw.). Es ist nicht problematisch, in der Schule zu sein und halt das Handy an zu haben.


    Es ist auf jeden Fall nicht Teil des Deputats (und in allen anderen Hohlstunden habe ich grundsätzlich frei, nie Vertretung. Ich kann diese also langfristig verplanen).

    Trotzdem ist es unbezahlte Mehrarbeit und wurde daher auch von unserem Personalrat abgelehnt. Wenn Ausfälle abgefedert werden sollen, dann mit Anrechnung aufs Deputat oder bezahlter Mehrarbeit, daher melden sich auch einige freiwillig, da ab drei oder vier Stunden im Monat abgerechnet werden kann.

    Die Verrechnung mit Deputatsstunden ist aber auch beliebt, dann hat man im nächsten Schuljahr nur noch 24,5 Stunden zu halten oder noch weniger.


    Meine Handynummer ist übrigens der Schule unbekannt und das ist gut so.

    • Offizieller Beitrag

    die "unbezahlte" Mehrarbeit ist aber nur die Bereitschaft. Natürlich werde ich gezwungen, in der Zeit in der Schule zu sein, kann aber korrigieren, kopieren oder mit Kolleg*innen socialising machen, und werde auch selbstverständlich extra bezahlt, wenn ich vertrete (also erst ab der 3. Stunde, natürlich...). Die Korrektur und Kopiertätigkeit sind übrigens auch bezahlte Arbeitszeit, weil sie zu deinen Aufgaben gehören und du hast ehrlich gesagt keinen Anspruch darauf, dass du diese Zeit nur abends zwischen 20 und 21 Uhr machst.
    Da ist es MIR definitiv lieber, 2-3 Stunden in der Woche als Kopier- und Korrekturphase in der Schule einzuplanen und ggf. eine Vertretungsstunde zu haben, als JEDERZEIT abgegriffen werden zu können, in allen meinen Freistunden, oder nach dem ENde des Unterrichts... (und eine solche Regelung geht zu Lasten aller, die eh schon einen löchrigen Stundenplan haben UND der "Nicht-Eltern", weil es ja bekanntlich so ist, dass Nicht-Eltern vor der Schule und nach der Schule immer freie zu verschenkende Zeit haben.
    Da es bei den meisten Menschen ebenfalls so ist, dass sie lieber wissen, wann sie sich worauf einstellen, stimmte auch mein Kollegium für eine solche Lösung und jetzt weiß man, wann man spazieren gehen darf und wann man erst "frei" hat, wenn keine spontane Vertretung kommt.

  • Wie viele Hohl/Freistunden sind denn bei euch so normal?

    Bei uns sind die Hohl/Freistunden begrenzt. Durchschnitt sind 2-3 und der Grenzfall ist 5.

    Viele KuK an meiner Schule haben gar keine Freistunden. Eine Begrenzung haben wir allerdings nicht, aber ich wüsste nicht, dass jemand (EDIT: mit einer Vollzeitstelle) mal mehr als drei Doppelstunden Freistunde hatte und das waren wirklich Ausnahmefälle. Vertretungsbereitschaft gibt es bei uns auch nicht.

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    • Offizieller Beitrag

    Die Vertretungsbereitschaft ist sicherlich noch angemessen - fünf Freistunden sind natürlich grenzwertig, wobei das von den Fächern und den Lerngruppen abhängt. Du unterrichtest vermutlich viel in der Oberstufe - dann kann das aufgrund der Schienen, in denen die Kurse liegen, durchaus passieren - da kann aufgrund der Gesamtkonstruktion mit allen drei Stufen sowie der Sek I vermutlich nur bedingt Rücksicht auf Freistunden genommen werden.

  • Genau das ist der Grund, der mir genannt wurde.


    Aber jetzt versteht ihr vielleicht, warum ich immer leicht säuerlich werde, wenn hier so oft verlangt wird, dass Teilzeitkräfte auch noch diverse Nachmittage unterrichten sollen. Ich bin ja eh schon viel zu viel in der Schule in Bezug auf meine Stunden und wenn ich dann noch zusätzlich zu allen möglichen Nachmittagsveranstaltungen (heute z.B. pädagogischer Halbtag) auch noch an den anderen Tagen Unterricht halten soll, dann war es das irgendwie mit der halben Stelle.

  • Ja, warum sollten sie denn nicht Nachmittags unterrichten? Wer an einer Ganztagsschule arbeitet, kann nunmal, auch bei Teilzeit, nicht erwarten, dass er nur Vormittags eingesetzt wird.

    Ich glaube, es geht um zusätzliche Nachmittagstermine, wie Elternsprechtag, Studientag usw. die man dann noch an evtl. sogar sonst ganz freien Tagen hat

  • Das Argument, das in dem Zusammenhang mal kam, nämlich, dass jemand mit Teilzeit bewusst auf Bezahlung und einen Teil der Pensionsansprüche verzichtet, um mehr Zeit für private Angelenheiten zu haben, erscheint mir sehr schlüssig. Warum soll also jemand, der freiwillig weniger Geld bekommt, nicht wenigstens bestimmte Wünsche hinsichtlich Arbeitszeiten äußern dürfen?

    • Offizieller Beitrag

    bei dir sind immer viele Argumentationen sehr schlüssig. Vielleicht auch ein schlüssiges Beispiel: Angenommen, ein Lehrer würde 100% Schulzeit abdecken. 2 Lehrer à 50% würden also 100% abdecken. Wenn beide TZ-Lehrer aber nur montags, dienstags, mittwochs arbeiten wollen, dann gibt es sowas wie ein Problem. Auch eine schlüssige Argumentation? und da ist die Tatsache, dass die Lehrer freiwillig auf Geld verzichten, kein Argument.
    Wenn sich im Büro 2 TZ-Kräfte einen Schreibtisch und Rechner teilen, können sie nicht gleichzeitig da sein. Auch wenn sie es sich gewünscht hätten.
    Die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit könnte ein gutes Argument sein, aber systemimmanente Gründe führen dazu, dass Schüler auch im Nachmittagsbereich und in der ersten Stunde Unterricht haben. Wenn fast alle TZ-Kräfte zu dieser Zeit frei haben möchten, klappt es nicht.
    und da habe ich nur das erste Argument ausgefahren. Das Schienen- und Stundenplan-Argument sollte auch schlüssig erscheinen. (Keine Klasse möchte 5 Stunden Mathe auf Montag/Dienstag haben, weil es besser passt, oder: die Sportkurse würden gerne ab und zu auf dem Sportplatz oder in der Halle sein, und nicht auf dem Beton im Hof. Genauso wie es im Büro nur einen Rechner gibt, gibt es nur eine Halle.)

  • Keine Klasse möchte 5 Stunden Mathe auf Montag/Dienstag haben

    DAs Argument bring doch hier mal dem Schulamt, der bei 6 Stunden Mathe die der Schule fehlten einen Lehrer von einer anderen Schule von 1.-6. Stunde einen Tag die Woche abgeordnet hat. Die Schule sollte dann gucken, wie sie das hinbekommt.

    Und es ging doch hier um Wünsche äußern, das finde ich legitim, dass die nicht immer umsetzbar sind, ist dann der andere Punkt

  • Das Argument, das in dem Zusammenhang mal kam, nämlich, dass jemand mit Teilzeit bewusst auf Bezahlung und einen Teil der Pensionsansprüche verzichtet, um mehr Zeit für private Angelenheiten zu haben, erscheint mir sehr schlüssig. Warum soll also jemand, der freiwillig weniger Geld bekommt, nicht wenigstens bestimmte Wünsche hinsichtlich Arbeitszeiten äußern dürfen?

    Ja, natürlich müssen diese Wünsche von Teilzeitkräften erfüllt werden. Teilzeitkräfte werden in Schulen im Gegensatz zu anderen Berufen rigoros ausgebeutet, Stichwort unteilbare Aufgaben. Hinzu kommt, dass die meisten Teilzeitler mehr Zeit und Engagement in Unterrichtsvorbereitung stecken, als es Vollzeitkräfte tun (können). Im Gegensatz zu den unsäglichen, unteilbaren Aufgaben ist letzteres zumindest durch die Teilzeitkräfte selbst regulierbar, in der Praxis aber wohl sehr schwierig, sagen zumindest nahezu alle Teilzeitlehrkräfte.

    Das mindeste Entgegenkommen ist es, dass Teilzeitler bevorzugt Sonderwünsche erfüllt bekommen.

  • Hast Recht, chilipaprika. Im Idealfall ergänzen sich 2 Teilzeitkräfte a 50% freiwillig so, dass die Anforderungen an eine Vollzeitkraft erfüllt werden. Sollte das nicht gehen, kann es in der Tat zu Problemen bei der Stundenplanung geben, wenn die Vollzeitkräfte das nicht auffangen. Daher mein Kompromissvorschlag: Teilzeitkräfte nennen zumindest einen wichtigen Wunsch, der auch garantiert erfüllt wird. Beim Rest wird zumindest versucht, ihnen entgegenzukommen, wobei hierauf keine Garantie besteht.

    Dass Teilzeitkräften gar nicht entgegengekommen wird, fände ich ihnen jedoch unfair, da in der Regel private Gründe vorliegen und die Alternative zumindest für manche (gerade bei Pflege von Angehörigen oder kleinen Kindern) dann die komplette Aufgabe des Jobs wäre, wovon die Schule am Ende gar nichts hätte.

  • Übrigens wäre ohne Teilzeitler ein Großteil der Arbeit bei uns gar nicht leistbar.

    Beispiel vom Schulentwicklungstag: Arbeit am Curriculum

    Man stelle sich eine hypothetische Fachschaft vor, bei der zwei Vollzeitkräfte alle Stunden in dem Fach abdecken. Dann arbeiten an dem Curriculum auch genau zwei Leute. Hat man anstatt zwei Vollzeitkräften für dieselbe Anzahl Unterrichtsstunden hypothetischerweise sechs Teilzeitkräfte, dann arbeiten sechs Personen am Curriculum. Diese unteilbare Aufgabe wird nicht etwa prozentual verteilt bei uns, da müssen sich Teilzeitler genauso wie Vollzeitler einbringen. Durch die Masse an Teilzeitlern ist der Schulbetrieb überhaupt erst möglich, weil die ganze Last der unteilbaren Aufgaben für die Vollzeitkräfte massiv entlastet wird, weil die Teilzeitler genötigt werden einen überproportionalen Anteil (bezogen auf ihr Deputat) zu tragen.

    Das gilt für hunderte Aufgaben und Bereiche an der Schule.

  • Ja, warum sollten sie denn nicht Nachmittags unterrichten? Wer an einer Ganztagsschule arbeitet, kann nunmal, auch bei Teilzeit, nicht erwarten, dass er nur Vormittags eingesetzt wird.

    Weil ich laut Stundenplan schon an 3 Nachmittagen unterrichte, dazu kommt noch der Konferenztag, der an meiner Schule sehr rege genutzt wird. Oder wie heute, an meinem freien Tag, der pädagogische Halbtag. Das macht dann 4 Nachmittage. Finde ich unfair. Ich kenne keinen Vollzeitkollegen, der mehr macht. Die meisten weniger. Dafür kriege ich halb so viel Geld, dafür würde ich eigentlich erwarten, dass ich auch nur halb so viele Nachmittage da sein muss. Sprich: die Vollzeitkollegen 4 (incl. Konferenznachmittag), die Teilzeitkollegen 2 (incl. Konferenznachmittag).

  • Aber TZ vs. VZ hat doch Bezug zur Stundenzahl und nicht wann eingesetzt wird. Man könnte doch theoretisch nur 4 Nachmittage und dafür keinen Vormittag eingesetzt werden.

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