Täuschungsversuch KA von Schüler nachträglich verändert

  • Gibt man die 6 nicht, werden alle anderen Schülerinnen um ihre ehrliche Leistung betrogen. In deren Sinne darf man also nicht handeln? Sondern nur im Sinne der Betrügerin? Ja, so erzeugt man nachhaltig einen Gerechtigkeitssinn bei den Schülerinnen.

    Du darfst so handeln, wie es die Gesetze und Verordnungen vorschreiben. Dann handelst du auch im Sinne der anderen Schüler. Einen Gerechtigkeitssinn erzeugst du sicherlich nicht damit, wenn du dich nicht an die Vorgaben hälst.

  • Ja, Susi. Und vielleicht schaffen wir es weiterhin, Küchenpsychologie und persönliche Wertungen gegenüber anderen Usern zugunsten des fachlichen Austausches zurücktreten zu lassen.

    Ich glaube, du willst mir irgendetwas sagen, aber leider verstehe ich nicht, was. 😬


    Wie auch immer, mein Beitrag

    OT:

    Wie wir uns alle auf die erste schulische Forumsdiskussion seit ewigen Zeiten stürzen. 😀

    war eigentlich positiv gemeint = schön, dass wir uns hier mal wieder über ein schulisches Problem austauschen und dass sich so viele an der Diskussion beteiligen.

  • 2 Stunden Nachsitzen und Telefonat mit den Eltern wegen Urkundenfälschung und Täuschungsversuch


    Tatsächlich realisiere ich gerade erst, dass es in BW noch die schulische Ordungsmaßnahme Nachsitzen gibt.

    Ansonsten wundere ich mich, wie sehr bei vielen der hier Beteiligten noch der Strafaspekt im Vordergrund steht.


    Sogar "Vertrauensverlust" führt mich persönlich nur zu Kopfschütteln; mit sowas rechnet man doch in unserem Beruf alltäglich. Sind doch "Zöglinge". Anders vielleicht am Berufskolleg!


    Hm ...

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Tatsächlich realisiere ich gerade erst, dass es in BW noch die schulische Ordungsmaßnahme Nachsitzen gibt.

    Ansonsten wundere ich mich, wie sehr bei vielen der hier Beteiligten noch der Strafaspekt im Vordergrund steht.


    Sogar "Vertrauensverlust" führt mich persönlich nur zu Kopfschütteln; mit sowas rechnet man doch in unserem Beruf alltäglich. Sind doch "Zöglinge". Anders vielleicht am Berufskolleg!


    Hm ...

    Hm ... also ich möchte schon eine gewisse Eben an Miteinander in meinem Klassenzimmer. Dazu gehört Vertrauen. Wer auf's Klo muss, darf gehen - im Vertrauen, dass er/sie das nicht für Dummheiten nutzt. Nein, ich unterstelle meinen SuS nicht täglich, dass sie mein Vertrauen missbrauchen ... nenn mich naiv, aber daran haben über 25 Jahre Lehrer nichts geändert, im Gegenteil.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, du willst mir irgendetwas sagen, aber leider verstehe ich nicht, was. 😬


    Wie auch immer, mein Beitrag

    war eigentlich positiv gemeint = schön, dass wir uns hier mal wieder über ein schulisches Problem austauschen und dass sich so viele an der Diskussion beteiligen.

    Ja, und ich wollte Dir zustimmen und hoffe, dass wir alle das weiterhin so gut hinbekommen.

  • Nein, ich unterstelle meinen SuS nicht täglich, dass sie mein Vertrauen missbrauchen ...

    Da tu ich ja auch nicht; wenn dann aber mal eine so nen Blödsinn gemacht hat, wie es oben dargestellt wurde, rufe ich auch nicht direkt nach der "Todesstrafe", im Normalfall auch nicht nach ner Ordnungsmaßnahme. Zielführender - und Vertrauen wahrender - halte ich niederschwelligere erzieherische Einwirkungen wie ein Gespräch, vielleicht noch verknüpft mit einer Mahnung. Aber das hängt nun auch wie oben schon gesagt ganz von dem bisherigen Verhalten der Schülerin ab.


    Ich würde schon gerne das Gesicht meiner Schülerin sehen, wenn ich ihr meinen Scan vorlege ...

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  • Ich (obgleich selbst eher tendenziell "Hardliner") finde es auch durchaus interessant, die unterschiedlichen Positionen und Argumente zu lesen und nehme ziemlich sicher auch was für mich selbst mit.


    Ich hab's ja in meinem Unterrichtsalltag eher mit Härtefällen zu tun, z.T. auch mit kriminellen Jugendlichen, daher auch meine oftmals eher hart anmutende Linie (damit kommt aber meine Schülerklientel i.d.R. gut zurecht) - umso interessanter ist es, auch mal die Einwürfe von z.B. Grundschullehrern zu lesen.


    Während ich bei dem Wort "Schüler" an einen Halbstarken in Jogginghose mit Bauchtasche und Kippe hinterm Ohr denke, erscheint vor dem geistigen Auge eines anderen ein Zehnjähriger mit Sommersprossen. :lach:


    Mimi_in_BaWue, halt uns doch auf dem Laufenden, wie die Geschichte ausging!

  • Es geht um einen Schüler, nicht eine Schülerin.

    Womöglich ist die Schülerin männlich, mag sein. Welche Relevanz hat das?


    Du beschwerst dich stets laut, wenn man in deinem Namen das Leerzeichen vergisst, aber andere bewusst zu misgendern ist in Ordnung ... ?

    Die Lautstärke machst du woran fest? Ansonsten sehe ich nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat.


    PS: Für Hinweise zur Grammatik soll es einen Extra-Thread geben.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Meiner Ansicht nach ist es wichtig, zwischen der Bewertung einer Leistung und einer Bestrafung für ein Fehlverhalten deutlich zu unterscheiden.

    Ein „ungenügend“ wird ja auch nicht für andere Fehlverhalten (wie etwa Schlagen einer Mitschülerin) vergeben.

    Eine solche Sanktion hätte den Rache- bzw. Abschreckungsaspekt als moralische Grundlage. In der Schule steht stets der erzieherisch Aspekt im Vordergrund.


    Insofern finde ich auch die Regelung der APOGOSt in NRW sinnvoll, dass man die Täuschung auch vom Umfang her beurteilen soll und entsprechende Teile einer Klausur dann nicht bewertet. Hier wird das „ungenügend“ nur verwendet, wenn es sich um eine sehr umfangreiche Täuschung handelt und deshalb kaum noch eine eigene Leistung zu erkennen ist.

    Ich kenne zwar eventuelle bisherige Rechtsauslegungen der entsprechenden Stellen nicht, denke aber, dass dort nicht die Sanktion, sondern die Beurteilbarkeit der Leistung im Vordergrund steht. Alles weitere wäre dann mit erzieherischen bzw. Ordnungsmaßnahmen zu ahnden.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ich nehme die Klassenarbeit also nochmal mit und vergleiche die mitgenommen Klassenarbeit mit der eingescannten auf meinem Rechner und siehe da - der Schüler hat die Antwort im Nachhinein, während der Beprechung, hingeschrieben. :teufel:

    Ich finde es ja gut, dass du den Schüler bei seinem Betrugsversuch im Nachhinein erfolgreich überführen konntest und er so nicht noch damit durchkommt, kann mir aber nicht vorstellen, dass man Klassenarbeiten/Klausuren auf dem anscheinend sogar privaten Rechner einscannen darf -> Datenschutz.


    Mich erinnert es an die Fälle, in denen eindeutige Beweise (z.B. ein unerlaubter Mitschnitt eines Gesprächs) für ein Delikt vorliegen, die dann rechtlich aber leider nicht verwendet werden dürfen.

  • einscannen


    Das wurde selbstverständlich über den Dienstkopierer neben dem Lehrerzimmer praktiziert, der den Scan auch nicht gespeichert hat.

    Nehme ich an ...

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    • Offizieller Beitrag

    In NRW:

    man könnte es evtl. in der Anlage zur VO DV I, Abschnitt B, finden. Da geht es um die Leistungsdaten.


    In Zukunft wäre das Speichern auf dem heimischen Privatgerät aber nicht mehr erlaubt.

    Wenn man auf Nr. Sicher gehen will: es gibt eine Kopie, die verschlossen im Lehrerzimmer liegt und am Ende des Jahres vernichtet wird.


    kl. gr. frosch.


    P.S.: Was ich mich mal frage - keine Sorge, ich will Mimi das nicht unterstellen - wie beweiskräftig ist die Kopie.

    Es wäre für mich kein Problem, die Arbeit nach der Beschwerde zu nehmen, einzuscannen, die Aufgabe rauszuschneiden, das Ganze entsprechend zu bearbeiten und das ganze auszudrucken. Dann würde ich sagen "Moment, das stand da vorher nicht!" Warum? Es soll ja auch Lehrer geben, die keine Fehler zugeben möchten.

    Worauf ich hinauswill: kann man die vorhandene Kopie beim Lehrer anzweifeln? Würde die Kopie als sicheres "Beweismittel" zugelassen werden? Oder steht auch dann noch Aussage gegen Aussage?


    Wie gesagt: ich möchte das niemandem, speziell Mimi nicht, unterstellen.

  • Die Chemiekollegin ist mit Sicherheit in der Lage, die verwendeten "Tinten" hinsichtlich ihrer Identität zu überprüfen. (Beispiel)

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  • interessanter Randaspekt beim googlen zum Thema, während Mylady "Sisi" schaut:


    List oder Täuschung? - Eine rechts- und emotionsethnologische Untersuchung des Täuschungsverbots im deutschen Rechtssystem


    https://refubium.fu-berlin.de/…df?sequence=1&isAllowed=y

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  • Nanana jetzt lasst ihr aber mal die Kirche im Dorf. In bawü darf ich sehr wohl Kopien der Klassenarbeiten, die bei mir geschrieben wurden, auf meinem Privatrechner haben.


    Zufälligerweise liegt mein Scan im dokumentenechten PDF/A Format vor. Ich betreibe schon lange ein (nahezu… so viel wie das deutsche Finanzamt es eben zulässt) papierloses Büro und hab da so meine Marotten und Techniken.

  • Sieht do

    --> laut dieses Textes ist es keine schwere Täuschung.

    Hier wird gesagt, dass in bestimmten Fällen eine schwere Täuschung vorliegt. Das schließt aber andere Fälle nicht aus.


    In NRW tatsächlich, da muss ich den Mahnerinnen zustimmen, wird die Luft dünn, wenn man eine 6 geben wollte. Dann bleibt nur der Hickhack mit einer Ordnungsmaßnahme oder man belässt es bei einem strengen Blick und erhobenem Zeigefinger.


    Die Täuschende geht insgesamt kein hohes Risiko ein, dafür hat die Lehrerin den Aufwand.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Achso. Noch ein praktischer Tipp. Ich streiche immer leere Teile und Lücken in der Arbeit durch. Dann kann man da nichts einfügen. Am Ende der Arbeit kommt ein Strich, danach die Note. Dahinter kann nichts mehr kommen.

  • Achso. Noch ein praktischer Tipp. Ich streiche immer leere Teile und Lücken in der Arbeit durch. Dann kann man da nichts einfügen. Am Ende der Arbeit kommt ein Strich, danach die Note. Dahinter kann nichts mehr kommen.

    Das mache ich auch so, nachdem mal vor etlichen Jahren eine Schülerin mir ihren Vokabeltest nach Rückgabe wieder nach vorne brachte mit der Anmerkung, sie habe doch auf der Rückseite noch einige Vokabeln stehen. Diese waren aber mit schwarzer Farbe geschrieben (ursprünglich hatte sie einen Kuli mit blauer Mine benutzt) und ich fragte die Schülerin dann drekt, ob sie mich wohl verschaukeln wolle und diese Wörter nicht gerade erst auf die Rückseite geschrieben habe. Das gab sie (knallrot werdend) dann auch sofort zu und wir verblieben so, dass ich diese Wörter wieder mit Rotstift durchstrich und sie nochmal darauf hinwies, dass man mich nicht so schnell hinter's Licht führen könne. Sie entschuldigte sich mehrmals und gut war's. War eigentlich eine sehr nette Schülerin, aber auch ziemlich ehrgeizig und daher in dem Moment wohl enttäuscht, dass sie den Vokabeltest "versemmelt" hatte.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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