Euer Vorgehen setzt erstmal alle unter einen Generalverdacht.
Nein. Es verdächtigt diejenigen, die an ihrer Identitäts- und Altersfeststellung nicht mitwirken.
Die Frage nach der Feststellung der Minderjährigkeit ist meines Erachtens grundsätzlich auch schon berechtigt - vielleicht sollte einfach ganz generell kein Bleiberecht gewährt werden, wenn eine Identität inkl. Geburtsdatum nicht zweifelsfrei geklärt werden kann.
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