Neue Kollegin bekommt z.T. meine Stunden - ist das üblich?

  • Bzw habt ihr Ideen was ich tun könnte? Mit der chefin habe ich schon gesprochen, es hat aber nicht viel gebracht, sie meinte nur dass sie froh ist dass sie neue Lehrer bekommt und diesen eben auch Stunden geben muss.

    Moin,


    also vorab: Niemandem vom uns stehen irgendwelche Stunden oder klassen zu. Die Verteilung obliegt alleinig der Schulleitung. Auch kann ich verstehen, daß die neuen Kolleginnen erst einmal ein paar Stunden Musik mehr bekommen, denn schließlich müssen sie noch Lehrproblem machen und die sollte man schon ein den Fächern ablegen können, die man auch studiert hat.


    Was du tun könntest: Einen Versetzungsantrag stellen, ganz offiziell über den Dienstweg auf den Schreibtisch der Schulleitung, damit Deine Chefin sieht, daß es dir ernst ist. Wenn Du eh nur fachfremd unterrichtest, kannst Du ja nicht unabkömmlich sein. Folglich müßte sie dich dann ja gehen lassen. Ich habe das Spiel mit meinem Chef auch schon durch, da ging es aber um Abordnungen an andere Schulen mit abweichenden Ferienterminen. Ist ganz toll, wenn das komplette Kollegium in die Ferien verreist, man selber aber da bleiben muß, weil man ja noch eine Teil-Abordnung an der Backe hat. In dem Jahr gab es vom Chef das Ehrenwort, daß es in diesem Jahr die letzte Abordnung wäre und im nächsten Schuljahr ein anderer Kollege an der Reihe ist, um "die Pilze im Galliergebiet zu suchen" (frei nach Asterix). Im nächsten Jahr war ich selbstverständlich wieder der Gelackmeierte.


    Ich habe ihm damals den Versetzungsantrag auf den Tisch gelegt gleich mit dem Hinweis, daß ich ja nicht unabkömnmlich sein könne, denn wäre ich unabkömmlich, würde er mich ja nicht abordnen. Danach hatte sich das Thema Abordnung erledigt. :teufel:

  • (...)Niemandem vom uns stehen irgendwelche Stunden oder klassen zu. Die Verteilung obliegt alleinig der Schulleitung. Auch kann ich verstehen, daß die neuen Kolleginnen erst einmal ein paar Stunden Musik mehr bekommen, denn schließlich müssen sie noch Lehrproblem machen und die sollte man schon ein den Fächern ablegen können, die man auch studiert hat.

    Zumindest hier in BW hat man in der Probezeit nicht nur das Recht darauf mindestens eine Lerngruppe in jedem seiner studierten Fächer zu unterrichten, sondern SLen sind sogar dazu verpflichtet, das sicherzustellen, weil die Revisionsgutachten sich u.a. auf alle unterrichteten Fächer mit besonderem Fokus auf den studierten/im Ref ausgebildeten Fächer beziehen müssen. Auf mehr als eine Lerngruppe pro Fach man dann aber kein Recht mehr (ich habe tatsächlich schon im Ref in einem meiner Fächer nur eine Lerngruppe pro Schuljahr gehabt und auch seitdem, weil ich in meinen anderen Fächern einfach dringender benötigt werde mit meinen Stunden).


    Bei Quereinsteigern, um die es offenbar zumindest teilweise zu gehen scheint, würde ich es dagegen sogar für zwingend geboten halten, dass man diese zunächst einmal intensiv in den tatsächlich studierten Fächern ausbildet und nicht auch noch fachfremd einsetzt, schließlich sollten Quereinsteiger idealiter erst einmal das Handwerkszeug lernen, ehe sie sich in komplett neue Fächer einarbeiten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • gilt auch bei der Bereitschaft für weitere Fächer/ fachfremden Unterricht.

    Ich weiß ja nicht, wie das bei euch geregelt ist, aber hier braucht es keine Bereitschaft außer in Sport, alles andere muss man fachfremd unterrichten, wenn man dazu eingeteilt ist, nur in Sport kann man sich etwas gegen wehren, klappt bei uns aber eigentlich auch nie.


    Sprich die meisten Sachen sind eben "friss oder stirb", man kann evtl. noch über das was verhandeln und je konkreter unsere Wunschzettel, um so weniger unangenehme Überraschungen gibt es.

  • Ich weiß ja nicht, wie das bei euch geregelt ist, aber hier braucht es keine Bereitschaft außer in Sport, alles andere muss man fachfremd unterrichten, wenn man dazu eingeteilt ist, nur in Sport kann man sich etwas gegen wehren, klappt bei uns aber eigentlich auch nie.


    Sprich die meisten Sachen sind eben "friss oder stirb", man kann evtl. noch über das was verhandeln und je konkreter unsere Wunschzettel, um so weniger unangenehme Überraschungen gibt es.

    Kommt aber stark auf Bundesland und Schulart an, was üblich/rechtlich zulässig ist beim fachfremden Unterricht und was nicht. A Gymnasium gibt es zumindest hier in BW diesbezüglich die strengsten Vorgaben, an den Grundschulen die am wenigsten strengen Vorgaben. Zumindest bezogen auf die Grundschulen dürfte das angesichts des weit verbreiteten Klassenlehrerprinzips in dieser Schulart bundesweit weitestgehend unproblematisch möglich sein.

    Bei mir in der Sek.I ist es ebenfalls SEHR einfach möglich fachfremd zu unterrichten, allerdings kenne ich das bislang nur so, dass man sich dazu bereit erklären muss als Lehrkraft (ich bin so auch zu einem vierten Fach gekommen, habe mich bei Fach fünf aber geweigert, weil mir bei diesem ein zumindest ausreichender fachlicher und didaktischer Hintergrund fehlt).

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  • Also hier wird man explizit nach weiteren studieren Fächern oder “Neigungsfächern” gefragt. In Sport und in den NW gibt es glaube ich Sicherheitsbeschränkungen, z.B bei Physik und Chemie darf man gar nicht einfach los experimentieren, oder ? Da unterrichten bei uns zumindest nur Mint Fachkräfte. Bei den anderen Fächern wie Sprachen , Mathe, Geschichte muss man sich doch zumindest sicher fühlen - ich glaube nicht, dass man jemand erfolgreich gegen den Willen einsetzen kann. Man kann sich also sehr wohl überlegen, welche Fächer man von sich aus “anbietet”. Fachfremder Einsatz ist hier durchaus üblich bei Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Powi, Kunst, Erdkunde in der Unter- und Mittelstufe, das gilt als “zumutbar”.

  • Wenn Du eh nur fachfremd unterrichtest, kannst Du ja nicht unabkömmlich sein.

    Der Logik kann ich nicht folgen. Es kann ja trotzdem jede Lehrerstunde gebraucht werden. Wenn der/die TE versetzt wird und das Fach nicht mehr fachfremd abdecken kann, müsste jemand anderes das übernehmen und dann fehlen evtl. wieder Stunden in einem anderen Fach.

  • Der Logik kann ich nicht folgen. Es kann ja trotzdem jede Lehrerstunde gebraucht werden. Wenn der/die TE versetzt wird und das Fach nicht mehr fachfremd abdecken kann, müsste jemand anderes das übernehmen und dann fehlen evtl. wieder Stunden in einem anderen Fach.

    Mit Blick darauf, dass nahezu keine Schule eine Unterrichtsversorgung von deutlich über 100% haben dürfte, wären deiner Argumentation nach nahezu keine Versetzung mehr möglich. Dass eine Schule grundlegend Bedarf an beliebigen Lehrkräften hat, ist noch kein Hinderungsgrund für eine Versetzung. Die Verweigerung der Freigabe geschieht daher i.d.R. mit Verweis auf den konkreten Fachbedarf, z.B. bei Lehrkräften mit Mangelfächern. Wir achten dann andersherum auch darauf, dass diese Lehrkräfte auch wirklich so eingesetzt werden.

  • Ich kann deinen Unmut nachvollziehen. Es passiert auch mir, dass ich vorwiegend in Deutsch eingesetzt werde, obwohl ich liebend gerne Erdkunde unterrichte. Erdkunde wird dann meist von anderen KollegInnen fachfremd unterrichtet - "Stadt-Land-Fluss", so die einhellige Meinung, kann ja jeder.


    Du darfst dir bei der Unterrichtsverteilung lediglich, meist am Ende des Schuljahres, etwas wünschen. Ob dieser Wunsch erfüllt wird, liegt jedoch alleinig in der Hand der Schulleitung. Meines Wissens nach darf man nur Religion und Sport nicht fachfremd unterrichten (kirchliche Unterrichtserlaubnis, Unfallgefahr).


    Deinen Blick auf andere KollegInnen kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Egal ob beamtet oder angestellt, noch im Studium oder das Examen bestanden - sie sind alle gleichwertige Mitglieder des Kollegiums.

  • Egal ob beamtet oder angestellt, noch im Studium oder das Examen bestanden - sie sind alle gleichwertige Mitglieder des Kollegiums.

    Naja, nicht so ganz, denn im Ref ist hier vorgeschrieben, welche Fächer du mindestens wieviel Stunden haben musst und damit bekommen die natürlich erstmal das entsprechende und dann erst der Rest.

    Also es muss mehr Rücksicht auf sie genommen werden

  • Zumindest hier in BW hat man in der Probezeit nicht nur das Recht darauf mindestens eine Lerngruppe in jedem seiner studierten Fächer zu unterrichten, sondern SLen sind sogar dazu verpflichtet, das sicherzustellen, weil die Revisionsgutachten sich u.a. auf alle unterrichteten Fächer mit besonderem Fokus auf den studierten/im Ref ausgebildeten Fächer beziehen müssen.

    Hast du eine Quelle dafür? Ich denke, das ist auch von der Schulform abhängig?

  • Ich schließe mich sehr vielen Aussagen an, insbesondere natürlich, es gebe keine "meine Klassen" usw.



    Ein gutes Leitungsteam hat allerdings auch klare sachliche Kriterien für die UV. Transparent für Kollegium und Personalrat. Und als Grundlage der eigenen Arbeit. Diese würde ich über PR oder durch Themenanmeldung in einer Gesamtkonferenz (oder wie immer das in dem BL heißt) durchaus mal erfragen. Hilft dir zwar nicht für den Moment, aber ist doch auch interessant.



    UV ist ein wirklich schwieriges Geschäft und selbst in einer Schule mit sehr guter Personalversorgung haben wir dieses Jahr damit Ende März begonnen und uns insgesamt 9x á 2-3 Stunden getroffen und abgestimmt. Dazu zahlreiche Stunden Einzelarbeit.

    W ir haben klare und transparente Kriterien.

    Und da wir versuchen, sie möglichst gut einzuhalten ( und unser Kollegium kaum abseitige Wünsche bringt) , führt dies am Ende zu einer systemisch sehr sinnvollen UV bei gleichzeitiger hoher Personalzufriedenheit.

    UV-Team = SL + Stv + DL

  • Hast du eine Quelle dafür? Ich denke, das ist auch von der Schulform abhängig?

    Ob es von der Schulform abhängig ist vermag ich nicht zu sagen, wäre natürlich möglich. Quelle: Wenn ich die nächsten Tage daran denke frage ich mal den Schulrechtler meines Vertrauens, wo das nachzulesen wäre, da ich mich zumindest in meinem momentanen Zustand absolut nicht mehr entsinnen kann, nur noch weiß, dass ich das im Ref gelesen oder in Schulrecht gehört habe. (War schon eine seeeeeeehr lange Woche, mit einigen Überstunden sei es durch an Covid erkrankte, kurzfristig ausgefallene KuK, Schulfeste, ...- mein Gehirn ist nur noch begrenzt denkfähig.) Sollte ich es vergessen, kannst du mich gerne noch einmal daran erinnern. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ehrlich gesagt, bin ich schon sehr zufrieden, wenn ich die beiden Fächer, die in nicht gerne unterrichten möchte, auch nicht unterrichten muss. Wir dürfen immerhin 2 Sachen angeben, die wir gar nicht wollen.

  • Hast du eine Quelle dafür? Ich denke, das ist auch von der Schulform abhängig?

    Das gilt noch nicht mal so absolut im Ref.

    Während des zweiten Ausbildungsabschnitts werden in der Regel dreizehn, bei Schwerbehinderung zwölf, Wochenstunden selbstständig unterrichtet, davon mindestens elf, bei Schwerbehinderung zehn, Wochenstunden in kontinuierlichen Lehraufträgen. Diese sollen die Ausbildungsfächer umfassen.

    Ist an Realschulen also nur eine Soll-Vorschrift. Am Gym ist es gar nicht vorgeschrieben (aber natürlich grundsätzlich sinnvoll):

    Während des zweiten Ausbildungsabschnitts werden wöchentlich zehn bis zwölf, bei Schwerbehinderung in der Regel neun bis elf, Unterrichtsstunden selbstständig und begleitet unterrichtet, davon mindestens neun, bei Schwerbehinderung in der Regel acht, Unterrichtsstunden in Form eines kontinuierlichen selbstständigen Lehrauftrags. Die Schulleitung trägt Sorge dafür, dass nach dem Erziehungs- und Bildungsauftrag sowie in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften unterrichtet wird.

    Dass man in der Probezeit ein Recht auf seine studierten Fächer hätte, wäre mir tatsächlich völlig neu.
    Das halten wir insbesondere bei Drei-Fach-Kombinationen regelmäßig nicht ein.

  • Ich möchte ja ungern wieder der Bösewicht sein aber wenn Studentinnen deine Stunden bekommen würde ich mir mal ganz ernsthaft Gedanken darüber machen warum das so ist.


    Deine Aussage, dass dir etwas zusteht und du dienstälter bist zeigen mehrere Dinge:
    1. Bei Dienstrecht und co. hast du anscheinend geschlafen, als es behandelt wurde

    2. Älter bedeutet nicht mehr Rechte. Gruselig was für ein Denken scheinbar bei einigen vorherrscht.

    3. Mieses Verhältnis zur SL

  • Ich möchte ja ungern wieder der Bösewicht sein aber wenn Studentinnen deine Stunden bekommen würde ich mir mal ganz ernsthaft Gedanken darüber machen warum das so ist.


    Deine Aussage, dass dir etwas zusteht und du dienstälter bist zeigen mehrere Dinge:
    1. Bei Dienstrecht und co. hast du anscheinend geschlafen, als es behandelt wurde

    2. Älter bedeutet nicht mehr Rechte. Gruselig was für ein Denken scheinbar bei einigen vorherrscht.

    3. Mieses Verhältnis zur SL

    Die TE hat lediglich vermutet, die neuen Kolleginnen seien möglicherweise noch nicht mit dem Studium fertig. Sie kennt aber offenbar weder eine der neuen Lehrkräfte noch hat sie Einblick in die Personalakten. Dass neue Lehrkräfte auch tatsächlich Stunden übernehmen und nicht nur im Lehrerzimmer abhängen sollen, liegt auf der Hand. Dass dafür bisherige Lehrkräfte auch mal Klassen abgeben müssen, ist ebenso offensichtlich und hat erst einmal überhaupt nichts mit der Kompetenz dieser Lehrkräfte zu tun. Ich finde es daher unglaublich dreist, der TE hier ihre generelle Kompetenz als Lehrkraft streitig zu machen. Dass die Einstellung "Dienstälter bedeutet mehr Rechte" nicht passt, wurde ja bereits hinreichend bearbeitet.

  • Ich möchte ja ungern wieder der Bösewicht sein aber wenn Studentinnen deine Stunden bekommen würde ich mir mal ganz ernsthaft Gedanken darüber machen warum das so ist.

    Was heißt hier “deine Stunden” und was hat das eine mit dem anderen zu tun? Die Einstellung des TEs bezüglich der Anrechte eines Dienstälteren ist fragwürdig, aber als Antwort darauf zu implizieren, dass der TE eine schlechte Lehrkraft sei, ist wirklich kindisch.

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Das gilt noch nicht mal so absolut im Ref.

    Ist an Realschulen also nur eine Soll-Vorschrift. Am Gym ist es gar nicht vorgeschrieben (aber natürlich grundsätzlich sinnvoll):

    Dass man in der Probezeit ein Recht auf seine studierten Fächer hätte, wäre mir tatsächlich völlig neu.
    Das halten wir insbesondere bei Drei-Fach-Kombinationen regelmäßig nicht ein.

    Erst einmal danke für die Verlinkung der Quellen, sehr interessant einerseits und andererseits in der Praxis dann teilweise doch anders gehandhabt. In meinem Ausbildungsjahrgang galt im Ref, dass wir an der Realschule bei drei studierten Fächern in drei Fächern ausgebildet werden MUSSTEN (explizite Vorgabe des Seminars) weil wir am Ende in allen drei Fächern auch jeweils eine Lehrprobe zu absolvieren hatten. Lediglich diejenigen mit vier studierten Fächern konnten auswählen und reduzieren. Das scheint aktuell anders zu sein, da unsere aktuelle Anwärterin nur in zwei ihrer drei studierten Fächer ausgebildet wird, möglicherweise greift aktuell also das "soll", wobei ich tatsächlich nicht gesichert weiß, ob sie womöglich das Ref in Teilzeit absolviert und nur deshalb das 3.Fach momentan noch nicht ausgebildet wird, weil das erst später startet. Werde ich versuchen herauszufinden und dann ggf. noch einmal ergänzen. Im Gymnasialbereich sind 3-Fach-Kombis deutlich seltener, insofern lässt sich das schlecht vergleichen. In meiner Studienordnung hatten noch alle drei Fächer, erst die aktuell gültige Studienordnung hat auf zwei Fächer reduziert, so dass sich an der Stelle gerade insgesamt etwas ändert in der Sek.I.


    Das mit der Probezeit scheint von meinem Schulrechtsdozenten zu stammen, jedenfalls habe ich das sowohl in meinen handschriftlichen Notizen aus Schulrecht gefunden (vergessen zu entsorgen, obgleich das groß und breit auf dem Ordner steht :D), als auch auf einer PPT-Folie des Dozenten. Leider ohne Rechtsquelle, da werde ich noch einmal genauer graben, muss aber auch erwähnen, dass mein Schulrechtsdozent zumindest an einer anderen Stelle uns damals auch schlichtweg falsch informiert hat und an weiteren Punkten ungenau (habe ich damals dann jeweils mit dem Schulrechtler meines Vertrauens aufgedröselt und mir die korrekte Rechtslage/Vorgehensweise/... mit dessen Hilfe ergänzend notiert). Ich kann insofern spontan nicht ausschließen, dass das am Ende noch so ein Fehler im Skript war, der nie korrigiert wurde. Ich versuche das übers WE zu klären.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Bei Dienstrecht und co. hast du anscheinend geschlafen, als es behandelt wurde

    Wo wurde je so etwas behandelt?
    Im Lehramtsstudium?
    Im Referendariat?

    Wenn ja, dann hab ich das auch verschlafen.



    Ich möchte ja ungern wieder der Bösewicht sein aber wenn Studentinnen deine Stunden bekommen würde ich mir mal ganz ernsthaft Gedanken darüber machen warum das so ist.

    Ähnliches ging mir auch durch den Kopf, hab mich bislang nur noch nicht getraut, sowas zu schreiben.

    zu implizieren, dass der TE eine schlechte Lehrkraft sei, ist wirklich kindisch.

    Genau solche Kommentare hatte ich befürchtet.

    Und da rate ich anderen: "Sapere aude!" :autsch:

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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