WhatsApp Gruppe ehemalige Schüler*innen

  • Ich unterrichte dieses Schuljahr noch an einer Privatschule und dann unterrichte ich wahrscheinlich garnicht mehr. Vor kurzem haben Schüler*innen, die ich unterrichtet hatte, ihre Mittlere Reife abgeschlossen. Nun haben sie mich über die von der Schule genutzte Kommunikationsplatform, von der ich annehme, dass theoretisch die Vorgesetzten oder SL mitlesen können, gefragt, ob ich an einer WhatsApp Gruppe teilnehmen könnte, bei der laut Aussagen der Schüler*innen auch andere ehemalige Lehrkräfte dabei sind. Ich habe im Prinzip nichts dagegen, weil ich mich mit den Schüler*innen gut verstanden habe. Nur bin ich mir nicht sicher, ob das überhaupt erlaubt ist.


    Es handelt sich dabei um Bayern und Schüler*innen, die zum Großteil noch nicht volljährig sind. Einerseits denke ich, dass die Schüler*innen nun an dieser Schule jedenfalls keine Schüler*innen mehr sind, und ich auch bald keine Lehrkraft mehr. Andererseits warn das ja irgendwann mal Schutzbefohlene und sie sind zudem noch nicht volljährig. Hat irgendwer eine Ahnung, wie es sich mit sowas verhält? Gelten da beide Seiten einfach als Privatpersonen? Selbst wenn, ist mir nichtmal klar, ob eine volljährige Person in einer WhatsAppGruppe mit noch nicht Volljährigen sein darf, die nicht zu ihrer Familie gehören.

  • Ich verstehe die Frage nicht ganz. Ich nehme an, dass die Schüler*innen in Kontakt zu einigen alten Lehrkräften bleiben möchten, mit denen sie sich gut verstanden haben und eventuell zu irgendeiner Jahresfeier diese Lehrkräfte einladen wollen. Langfristig nehme ich an, dass die Gruppe in Inaktivität geraten wird. Ich selbst ziehe daraus keinen persönlichen Nutzen, falls das die Frage sein sollte. Die Schüler*innen will ich natürlich nicht enttäuschen, wenn es vermeidbar ist, und ich finde es immer klasse, zu hören, wenn ehemalige Schüler*innen erfolgreich ihre weitere Schullaufbahn gemeistert haben z.B. wenn ich diese Schüler*innen oder ihre Eltern Jahre später irgendwo sehe und sie mir das erzählen.

  • Erstmal danke für die teils ausführlichen und begründeten Antworten!

    Meine Mailadresse ist über meinen Namen, der ja hoffentlich allen betroffenen Schüler*innen, ehemalig oder nicht, bekannt sein sollte, innerhalb von Sekunden zu finden, da ich neben der Schule noch eine andere Aktivität ausführe, bei der diese Adresse so weit verfügsein sein sollte wie möglich. Dass das nicht bei allen ehemaligen Lehrkräften der Fall ist, ist denke ich wahrscheinlich.

    Meine private Handynummer ist auch vielen Eltern bekannt, weil ich es nie für notwendig gehalten habe, mir eine extra Arbetisnummer zuzulegen. Zwar halte ich es für möglich, dass die Aussage, dass andere ehemalige Lehrkräfte in der Gruppe sind, gelogen ist, aber gleichzeitig halte ich das für äußerst unwahrscheinlich. Bei der sehr geringen, subjektiven Wahrscheinlichkeitseinschätzung ist dieses Risiko für mich damit vernachlässigbar. Natürlich ist es aber sicherer, wenn man ein vermeidbares Risiko erst garnicht eingeht, vor allem wenn man keinen besonderen Nutzen erwartet. Gleichzeitig habe ich grundsätzlich keine so stark risikoaverse Einstellung. Das soll kein Widerspruch zu dem sein, was ihr gesagt habt, sondern einfach eine andere Einschätzung oder Herangehensweise meinerseits.


    Insgesamt halte ich das mit der Mailadresse für die beste Option. Ich denke zwar, dass das etwas ist, was heutige Schüler*innen für antiquitiert halten und damit es als eine Art von Ablehnung ansehen werden, aber sollten die Schüler*innen irgendwelche Jahresfeiern vereinbaren sollen, ist das über die Handynummer oder Mailadresse genauso möglich. Wäre aber das überhaupt erlaubt? Der Hinweis, dass meine Mailadresse leicht zu finden ist, würde zum gleichen Ziel führen, aber auch da ist mir nicht klar, ob das erlaubt wäre.

    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe davon aus, dass man Dir den Unterschied zwischen Kommunikation per E-Mail und Kommunikation per WhatsApp nicht extra erklären muss.

    Letztlich ist es Deine Entscheidung.

    Ich habe vor mehreren Jahren für mich entschieden, weder meine Handynummer herauszugeben noch WhatsApp-Kontakte im dienstlichen Kontext zu nutzen. Einzige Ausnahme war die Studienfahrt in der Q1 - aber die SuS' hatten die klare Ansage, wie sie damit umzugehen haben. Hat funktioniert.


    Beim Umgang mit ehemaligen SchülerInnen bin ich "old-school". Wenn volljährig, akzeptiere ich FB Freundschaftsanfragen, davor konsequent nicht. Direkten Kontakt über WhatsApp etc. pflege ich auch nicht zu ehemaligen SchülerInnen. Ich bin ihr Lehrer und nicht ihr Buddy. Für gelegentlichen Kontakt reicht mir E-Mail oder auch mal in einigen wenigen Fällen der FB-Messenger.

  • Letztlich muss der Fragesteller diese Frage für sich beantworten, ob er das möchte oder nicht. Gestellt war die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit.

    Sobald die Schüler die Schule verlassen haben, besteht kein dienstlicher Kontakt mehr. Die Kommunikation via whatsapp dürfte daher nicht mehr dienstlichen Einschränkungen unterliegen. Die Kontakte sind ab dann privater Natur und entsprechend zu beurteilen. Zumindest ist dies meine Rechtsauffassung. Ob das dann zweckmäßig und empfehlenswert ist, möge der Teilnehmer für sich selber entscheiden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich persönlich habe kein Problem damit, meine private Telephonnummer herzugeben (ich stehe außerdem sowieso im amtlichen Telephonbuch - jeder, der meinen Namen kennt, hat sofort meine Telephonnummer; früher (also vor Jahrzehnten) mußte man extra bezahlen, wenn man nicht im Telephonbuch stehen wollte - jetzt ist das natürlich nicht mehr so, aber ich bin viel zu faul, da irgendetwas zu ändern). Ich habe damit auch keine schlechten Erfahrungen gemacht, ganz im Gegenteil! Wer meine Telephonnummer haben will (klarerweise interessiert es mich schon, wieso), bekommt sie auch (zumal er sie ja sowieso mit einem Mausklick oder so herausfindet (siehe amtliches Telephonbuch!) Bei Anfragen, die dienstliche Dinge betreffen, verweise ich halt auf die diesbezüglich empfohlenen Kommunikationskanäle (dienstliche e-mail, oder so). Andere Anfragen, insbesondere von Leuten, die nicht mehr meine Schüler sind sind, beantworte ich aber gerne auch via WhatsApp oder so. Da WhatsApp (und das meiste andere Zeugs) ohnedies ab 14 erlaubt ist, sehe ich auch kein Problem damit, wenn die Schüler noch nicht volljährig sind.

    Wie gesagt, ich habe noch nie schlechte Erfahrungen damit gemacht, daß meine Telephonnummer quasi frei zugänglich ist; rechtlich gibt es da - wenn die Schüler die Schule verlassen haben - auch keine Probleme (bei uns auch vorher nicht); ob du ehemaligen Schülern, die dich offenbar mögen, eine direkte Kommunikation erleichtern willst, mußt du entscheiden. Ich persönlich habe auf WhatsApp (und anderen Kommunikationskanälen) weder ein Profilbild, noch sage ich etwad über mich aus, und private Photos kommen da ohnedies nicht hinein - das ist für mich ein Kommunikationskanal, und nichts anderes. Ich denke, daß du dir nichts "vergibst", wenn du ehemaligen Schülern deine Nummer gibts - wer weiß, vielleicht entstehen ja sogar Freundschaften daraus!?

  • Ich habe mit meiner Klasse eine Whatsappgruppe, habe nie gemerkt, dass es irgendwie negativ war - zu Coronazeiten war es aber sehr praktisch.

    ...das kann ich nur unterschreiben ;)


    Kommt halt immer darauf an, wie man von seinen SuS "gesehen" wird.


    Ich habe KuK welche am liebsten als "Mensch ohne Privatleben" durch den Schulalltag laufen. Schlimm :(

    Haben diese etwas zu verbergen?


    Zur "Erziehung/Bildung" gehört es ebenso "offen" und auch bestimmte Dinge mitzuteilen, nur so kann "Vertrauen" entstehen und das ist die Voraussetzung für effektives Lernen!

    Zumal kommt es ja immerzu darauf an, wie ich mit WhatsApp umgehe und was ich darüber veröffentlichen möchte ;)

  • Ist denn in NRW die Nutzung von WhatsApp im schulischen Zusammenhang erlaubt? Hier in NDS ist dies uns Lehrkräften aus Datenschutzgründen schon seit Jahren untersagt.

    Kommt halt immer darauf an, wie man von seinen SuS "gesehen" wird.


    Ich habe KuK welche am liebsten als "Mensch ohne Privatleben" durch den Schulalltag laufen. Schlimm :(

    Haben diese etwas zu verbergen?

    Ich gebe meine Handynummer prinzipiell nicht gerne 'raus, sondern i. d. R. meine Festnetznummer. Dementsprechend gebe ich sie auch nicht an Schüler*innen. Das hat aber doch überhaupt nichts damit zu tun, dass ich mich mit den SuS nicht auch mal über mein Privatleben unterhalte oder irgendwas zu verbergen hätte.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich bin auch an einer BBS ;) . Aber - wie gesagt - meine Handynummer erhalten nur Freund*innen, sehr gute Bekannte und Familienmitglieder; die ist für mich einfach sehr "privat" und hat daher in meinem beruflichen Alltag nichts zu suchen (Ich gebe sie auch bei Arztpraxen, Versicherungen usw. nicht an). Alle anderen - auch SuS und Eltern - sollen bitte über meine Festnetznummer mit mir Kontakt aufnehmen (da habe ich übrigens auch noch keine schlechte Erfahrungen gemacht, wenn ich diese an die SuS meiner Klasse und deren Erziehungsberechtigte herausgegeben habe). Ansonsten gibt es ja immer die Möglichkeit, mich über meine dienstliche E-Mail-Adresse zu kontaktieren.

    In irgendeinem anderen Thread schrieb ich vor Kurzem m. E. schon mal, dass ich über meine Handynummer zudem nicht wirklich gut erreichbar bin. Ich stelle es oft aus, während am Festnetztelefon immer der Anrufbeantworter läuft.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich habe mit meiner Klasse eine Whatsappgruppe, habe nie gemerkt, dass es irgendwie negativ war - zu Coronazeiten war es aber sehr praktisch.

    Meine Tochter hatte im Mathekurs Klasse 11/12 eine whatsapp-Gruppe mit dem Mathelehrer und dem Kurs. Bis 18 Uhr hat er geantwortet. Oft hatten die Schüler das gleiche Problem mit den Hausaufgaben und es hat gereicht, was der Lehrer einem antwortet. Es ging eigentlich fast immer um unterrichtliche Themen. Meine Tochter fand es super, aber er ist auch ein Lehrer, der einem nach U.schluss noch allein was erklärt hat.

  • Karl-Dieter

    Mit der Interpretation wäre ich vorsichtig. Bedenke bitte, dass jeder Nutzer von WhatsApp zwangsläufig auch Daten im Sinne der DSGVO verwaltet. Sobald dies im beruflichen Kontext geschieht, stehe ich als erstes vor dem Problem, dass mir in NRW die Nutzung privater Endgeräte zur Verarbeitung von Schülerdaten untersagt ist . Und ehrlich gesagt habe ich, gerade als Tarifbeschäftigter, nicht das geringste Interesse daran mich arbeitsrechtlich angreifbar zu machen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich weiß nicht genau, was du damit sagen möchtest, wenn du schreibst, es käme darauf an, wie man von seinen SuS gesehen werde, könntest du das vielleicht erläutern?


    Ich laufe definitiv nicht durch die Schule als "Mensch ohne Privatleben", beantworte durchaus auch mal Schülerfragen zu mir als Privatperson (vor allem in den Pausaufsichtszeiten kommt da immer sehr viel, woraus sich oft gute Gespräche mit SuS ergeben, die etwas über sich erzählen, wenn sie merken, dass ich ihre Fragen offen beantworte bzw. nachvollziehbare Grenzen ziehe, wo nötig) bzw. binde selbstverständlich meine persönlichen Lebenserfahrungen an entsprechend geeigneter Stelle mit ein, z.B. wenn es darum geht einseitige Vorstellungen der SuS über Menschen mit Behinderung aufzubrechen. Dennoch möchte ich mich nicht über WhatsApp mit meinen SuS vernetzen- dürfte das auch gar nicht, da das hier in BW nicht zulässig ist, egal wie andere KuK aus BW das handhaben mögen. Ich bin schließlich kein "Buddy" meiner SuS, den man mal eben mitten in der Nacht anschreiben dürfte, um zu fragen, welche Hausaufgaben für den nächsten Tag zu erledigen wären. "Offenheit" um eine vertrauensvolle Beziehung entwickeln zu können inkludiert eindeutig nicht, dass ich über soziale Medien privat "befreundet"/vernetzt sein müsste mit SuS, mit denen ich völlig klar nur beruflich zu tun habe, das hat für mich durchaus auch etwas von gesunder Rollentrennung sowohl meinerseits als eben auch für die SuS zu tun, die sich nicht immer gegen unerwünschte Nähe/Kontakte bereits wehren können.

    Ich vermisse also nichts, bloß weil ich die Grenzen meines Bundeslandes respektiere. Umgekehrt kann ich ganz problemlos über unsere Schulplattform mit meinen SuS in Kontakt bleiben. Dort dürfen sie mich mit ihren Fragen einzeln anchatten, in der Fach- oder Klassengruppe Fragen stellen, die alle betreffen könnten, erhalten zentrale Informationen, aber auch individuelle Antworten. Vertrauen entsteht dadurch, dass ich zuverlässig, zeitnah, freundlich antworte, offene Fragen erkläre, niemanden herabsetze, auch bei persönlichen Problemen ansprechbar bin und Unterstützungssysteme aktiviere, erforderliche Gespräche führe, etc. Gemeinsame WhatsApp- Gruppen haben erst einmal gar nichts mit einem vertrauensvollen Miteinander zu tun, dieses ergibt sich erst durch die tatsächliche Kommunikation, die auf anderen, datenschutzrechtlich unproblematischeren/zulässigen Kanälen genauso gut stattfinden kann.


    Tatsächlich hat nur eine Mutter eines meiner Schüler meine private Telefonnummer und ist mit mir über WhatsApp vernetzt. Das liegt aber daran, dass wir im selben Verein aktiv sind und hat nichts mit ihrem Sohn zu tun.

    Meine Tochter hatte im Mathekurs Klasse 11/12 eine whatsapp-Gruppe mit dem Mathelehrer und dem Kurs. Bis 18 Uhr hat er geantwortet. Oft hatten die Schüler das gleiche Problem mit den Hausaufgaben und es hat gereicht, was der Lehrer einem antwortet. Es ging eigentlich fast immer um unterrichtliche Themen. Meine Tochter fand es super, aber er ist auch ein Lehrer, der einem nach U.schluss noch allein was erklärt hat.

    Dafür gibt es doch inzwischen (hoffentlich) an allen (weiterführenden) Schulen andere, zulässige Lösungen, wie beispielsweise Moodle.


    Ich habe in jedem meiner Fächer für jede darin unterrichtete Klasse eine eigene Fach-Klassengruppe in unserem Schulsystem und bin zusätzlich in jeder meiner Klassen noch im Hauptklassenteam Mitglied, wo es auch ein "digitales Lehrerzimmer" gibt zum Austausch von Informationen innerhalb der Lehrkräfte einer Klasse. Wenn ich meinen Klassen Informationen zentral zukommen lasse stelle ich das digital ein, die SuS erhalten eine Push- Nachricht auf ihr Handy, dass es etwas Neues gibt in Team X und müssen z.B. mit einem "Daumen hoch" reagieren, damit klar ist, dass sie die Information gesehen haben. Wenn sie Fragen zu Hausaufgaben haben- die dort dann auch für erkrankte SuS zu finden sind samt Materialien- stellen sie diese online entweder im Team für alle einsehbar oder in einer privaten Nachricht an mich. Bei Fragen, die alle betreffen könnten ("Was genau ist in Aufgabe X gemeint mit unbekannter, hochsprachlicher Formulierung Y?") antworte ich einmal an die fragende Person, sowie noch einmal zentral in der entsprechenden Klassengruppe, weil das dann erfahrungsgemäß vielen hilft. Bei rein individuellen/persönlicheren Fragen ("Verstehen Sie, was ich meine, wenn ich als Antwort XYZ schreibe?"- Kommt öfters mal von den VKL- SuS auf Deutsch oder Englisch) bleibt das unter vier Augen.

    Das machen SEHR viele Lehrkräfte bei mir im Kollegium genau so. Durch die Fern- und Wechselunterrichtsphasen, sowie die vielen Quarantänen in den letzten zwei Jahren haben das die meisten von uns fest in ihr übliches Repertoire übernommen. WhatsApp braucht dafür wirklich niemand von uns heutzutage mehr.


    Und um zur Ausgangsfrage zurückzukommen: Ich würde mich auch mit ehemaligen SuS nicht in WhatsApp-Gruppen vernetzen (eh sei denn, dies würde sie sich z.B. durch eine gemeinsame Vereinsaktivität ergeben), umso weniger, wenn diese noch gar nicht volljährig sind.

    Wenn Ehemalige mitteilen möchten, welchen Weg sie eingeschlagen haben, gibt es dafür viele Wege, die ich für geeigneter erachten würde, wie das Schreiben einer Email an den Schulmailaccount der Lehrperson, die Teilnahme an öffentlichen Schulveranstaltungen (zu denen bei uns immer viele Ehemalige kommen) oder auch einfach ein sonstiger persönlicher Besuch in der ehemaligen Schule. Letzte Woche war ein Ehemaliger bei uns, der unbedingt seiner ehemaligen Klassenlehrerin sein Abschlusszeugnis aus dem dualen Studium zeigen wollte, welches er sich auf ganz hartem Weg erkämpft und erarbeitet hatte, weil er dieser Lehrerin so dankbar war für ihren besonderen Einsatz um ihn. Auch beim Schulfest waren wieder zahlreiche Ehemalige, die sich unglaublich gefreut haben, wieder an ihrer alten Schule zu sein, zu entdecken, was neu ist, Gespräche mit ehemaligen Lehrkräften zu führen, andere ehemalige Klassenkameraden zu treffen. Das ist doch letztlich viel schöner und befriedigender für alle Beteiligten, als digitale Begegnungen es sein könnten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Zitat von Laborhund:


    "2018 erhöhte der Messenger-Dienst in seinen Nutzungsbedingungen das Mindestalter für europäische Nutzer*innen von 13 auf 16 Jahre. Bei unter 16-Jährigen müssen die Erziehungsberechtigten der Nutzung zustimmen".


    Danke für die Information!

  • Karl-Dieter

    Mit der Interpretation wäre ich vorsichtig. Bedenke bitte, dass jeder Nutzer von WhatsApp zwangsläufig auch Daten im Sinne der DSGVO verwaltet. Sobald dies im beruflichen Kontext geschieht, stehe ich als erstes vor dem Problem, dass mir in NRW die Nutzung privater Endgeräte zur Verarbeitung von Schülerdaten untersagt ist . Und ehrlich gesagt habe ich, gerade als Tarifbeschäftigter, nicht das geringste Interesse daran mich arbeitsrechtlich angreifbar zu machen.

    Ich als Beamtin auch nicht und wenn es "nur" Stress mit der Schulleitung ist.

    Und was macht man mit SuS, die aus welchen Gründen auch immer kein WhatsApp haben?

    Meine Tochter hatte im Mathekurs Klasse 11/12 eine whatsapp-Gruppe mit dem Mathelehrer und dem Kurs. Bis 18 Uhr hat er geantwortet. Oft hatten die Schüler das gleiche Problem mit den Hausaufgaben und es hat gereicht, was der Lehrer einem antwortet. Es ging eigentlich fast immer um unterrichtliche Themen. Meine Tochter fand es super, aber er ist auch ein Lehrer, der einem nach U.schluss noch allein was erklärt hat.

    Das geht auch mit Moodle, IServ, Teams (chat-Funktion) [soweit Teams genutzt werden darf im jeweiligen BL].

    Und wenn ich Schüler*in xy eine Frage beantworte und sie/ er die Antwort bei WhatsApp postet, so ist es ihre/ seine Entscheidung.

    Und wenn ich in IServ / Moodle & Co antworte, kann ich auch ohne datenschutzrechtliche Probleme SuS-Lösungen bewerten.


    Uns ist es ausdrücklich verboten auch mit Eltern via WhatsApp Kontakt aufzunehmen. Wir sollen sie anrufen und/ oder ihnen ne Mail schreiben und/ oder ihnen über die SuS mitteilen, dass wir mit ihnen sprechen möchten (oder ihnen Termine mitteilen möchten)

  • Karl-Dieter

    Mit der Interpretation wäre ich vorsichtig. Bedenke bitte, dass jeder Nutzer von WhatsApp zwangsläufig auch Daten im Sinne der DSGVO verwaltet. Sobald dies im beruflichen Kontext geschieht, stehe ich als erstes vor dem Problem, dass mir in NRW die Nutzung privater Endgeräte zur Verarbeitung von Schülerdaten untersagt ist . Und ehrlich gesagt habe ich, gerade als Tarifbeschäftigter, nicht das geringste Interesse daran mich arbeitsrechtlich angreifbar zu machen.

    Ergänzend dazu:

    Selbst als Privatperson (was ja im Falle des TOs zutrifft) ist die Nutzung von WhatsApp kritisch zu sehen - zumindest, wenn man WhatsApp Zugriff auf das Adressbuch gewährt und nicht vorher von jeder einzelnen Person im Adressbuch die explizite Erlaubnis zur Weitergabe dessen Daten eingeholt hat.


    Dazu ein Zitat aus einem Gerichtsbeschluss von 2017:

    Zitat
    Wer den Messenger-Dienst "WhatsApp" nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen.

    Wer durch seine Nutzung von "WhatsApp" diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

    Das stammt zwar noch aus Vor-DSGVO-Zeiten, ich sehe allerdings nicht inwiefern die DSGVO etwas an der Situation geändert hätte. Ich kenne keine aktuelleren Urteile, was vmtl. auch daran liegt, dass man aus dem eigenen Freundeskreis tendenziell keine Klagen zu fürchten hat und es nicht vor Gericht endet. Wenn man aber dazu übergeht Privates mit Beruflichem zu mischen, kann die Hemmschwelle bei den betroffenen Personen schon deutlich geringer ausfallen.

    "In einer Gesellschaft in der Privatsphäre kriminalisiert wird, haben nur noch Kriminelle Privatsphäre" - frei nach Phil Zimmermann

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