Steuerklassen nach Heirat...

  • ...wie schaut es dabei aus, wenn ein Ehepartner eine verbeamtete Lehrkraft in Steuerklasse I bisher darstellte und nun die Ehe mit einer Person eingeht, welche ebenso bis zur Eheschließung in Steuerklasse I war.

    Ist es so, dass einer der beiden sich automatisch im Hinblick auf Steuerklasse "noch schlechter" darsteht?

    Wäre super, wenn es hierzu Statements gibt!


    Ich danke euch :)

  • Zunächst werdet ihr automatisch vom Finanzamt beide in Steuerklasse IV einsortiert, das ist die I für Verheiratete, wo beide den üblichen Grundfreibetrag haben. Auf Antrag könnt ihr III/ V (oder IV/IV mit Faktor) als Kombi wählen in der von euch gewünschten Aufteilung. In V entfällt der Grundfreibetrag und damit muss ein besonders hoher Anteil versteuert werden, dieser "Fehlbetrag" beim Grundfreibetrag wird aber dem Partner/der Partnerin mit der III dazu gegeben, so dass hier das zu versteuernde Einkommen deutlich sinkt. Automatisch steht also keine von euch beiden schlechter da bei der Steuerklasse.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Kleine Ergänzung noch, weil das vielen nicht bewusst ist: III/V ändert nicht an der gemeinsamen Jahressteuerlast, beeinflusst nur, wer welchen Anteil an der Jahressteuerlast vorauszahlen muss. Der Ausgleich erfolgt in jedem Fall wie bei IV/IV (oder der bisherigen I) über den Lohnsteuerjahresausgleich. Vor allem bei sehr ähnlichen Einkommenshöhen lohnt es sich eher über IV/IV mit Faktor nachzudenken und sich das durchzurechnen. Vor der Geburt eines Kindes kann es hilfreich sein, wenn das Elternteil, welches den Elterngeldbezug haben wird in die III wechselt, um den Elterngeldbezug zu erhöhen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Kleine Ergänzung noch, weil das vielen nicht bewusst ist: III/V ändert nicht an der gemeinsamen Jahressteuerlast, beeinflusst nur, wer welchen Anteil an der Jahressteuerlast vorauszahlen muss.

    In der Summe nicht, aber durch Inflation wird die Kaufkraft gemindert. Aktuell sehr spürbar, aber normalerweise soll es ja "nur" 2% sein. Je weniger man also vorauszahlt, desto besser.

  • In der Summe nicht, aber durch Inflation wird die Kaufkraft gemindert. Aktuell sehr spürbar, aber normalerweise soll es ja "nur" 2% sein. Je weniger man also vorauszahlt, desto besser.

    Das spielt aber eigentlich auch nur eine Rolle, wenn zum Ende der Periode hin deutliche Lohnsteigerungen durchgesetzt werden könnten. Das ist jedoch nicht absehbar. Ansonsten muss die Steuerlast so oder so aus der gleichen Summe von Einkünften bestritten werden.

  • Das spielt aber eigentlich auch nur eine Rolle, wenn zum Ende der Periode hin deutliche Lohnsteigerungen durchgesetzt werden könnten. Das ist jedoch nicht absehbar. Ansonsten muss die Steuerlast so oder so aus der gleichen Summe von Einkünften bestritten werden.

    Inflation ist ein kontinuierlicher Prozess. Je früher man das Geld hat, desto weniger ist man davon betroffen. Zu viel gezahlte Steuern bekommt man erst mehr oder weniger ein Jahr später. Das ist wie ein Kredit an das Finanzamt, nur ohne Zinsen. Keine Bank macht sowas, also mache ich das auch nicht. Es geht nicht um die Summe, das ist mir klar. Es geht um cashflow, der ist wichtiger.

  • Zumal man nicht bloß die Inflation rechnen darf sondern auch daran denken muß, daß man ansonsten das Jahr noch ein Jahr lang "für sich arbeiten lassen könnte", indem man es z.B. in einem Aktienfonds parkt. Diesen entgangenen Zinsgewinn muß man auch noch rechnen.

  • Interessant dazu: Im Koalitionsvertrag steht übrigens folgendes:


    Zitat

    "Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft."


    Hier werden einige, insbesondere Männer, aber noch staunen. Häufig (nicht immer) ist es ja so, dass Männer den Nettozuwachs in SK III als ihr persönliches Mehreinkommen sehen.

  • Nein, über die Einkommenssteuererklärung, der Lohnsteuerjahresausgleich kann nur vom Ag vorgenommen werden und bezieht sich eben nur auf die eine Person, wenn sich z.B. unterjährig die Steuerklasse o.ä. geändert hat.

    Nach neuerer Begrifflichkeit hast du recht. Es ist aber noch nicht sooooooo lange her, dass man die freiwillige Einkommenssteuererklärung von Arbeitnehmern mit diesem Begriff gemeint hat. Bei mir ist das insofern durchaus auch noch so verankert, verstanden wurde ich offenbar auch von Mituser:inne:n korrekt, haben also wohl auch andere noch anders abgespeichert (was kein Weltuntergang ist). Aber der Gummipunkt für die aktuell korrekte Begrifflichkeit geht eindeutig an dich.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In der Summe nicht, aber durch Inflation wird die Kaufkraft gemindert. Aktuell sehr spürbar, aber normalerweise soll es ja "nur" 2% sein. Je weniger man also vorauszahlt, desto besser.

    Das war auch nicht als Empfehlung meinerseits gemeint, nur als Einordnung ganz unabhängig von den gerade aktuell durchaus sinnvollen zusätzlichen Gedanken zu Inflationsaspekten. Zu viele Mitmenschen sind leider der Auffassung, dass III/V die Gesamtsteuerlast positiv beeinflussen könnte. Vor allem Frauen landen so viel zu oft in der ungünstigen V, was nachweisbar zu Nachteilen bei Arbeitslosen-, Eltern,- oder auch Krankengeld führt. Darüber hinaus erhöht sich infolge der höheren Abzüge, die eine Erhöhung der eigenen Arbeitszeit z.B. nach Elternzeiten finanziell unattraktiv erscheinen lassen, die Wahrscheinlichkeit, dass insbesondere Frauen einen höheren Teilzeitanteil beibehalten, was wiederum bedeutet, dass III/V indirekt auch mit die späteren Rentenansprüche beeinflusst, weil viele AN diese ganzen Vorgänge und ihre Implikationen auf diverse familiäre/persönliche Entscheidungen nicht mit bedenken. Meine SuS erhalten insofern von mir immer den Hinweis, dass ich insbesondere allen Mädchen im Raum dringend vor der Falle III/V abrate sobald es nicht mehr rein um Elterngeldfragen geht, wo diese Aufteilung (mit der rechtzeitigen III, die für das Elternteil, welches vorrangig in Elternzeit geht- also im Regelfall die Frau, nicht den Mann- finanziell sinnvoll sein kann) vorteilhaft sein kann und begründe das auch entsprechend. Scheidungen sind schließlich häufig und man sollte auf seine eigenen Rentenansprüche achten als Frau, um nicht von vornherein qua Gechlecht von Altersarmut bedroht zu sein (auch wenn es immer noch weiterer Vorsorge bedarf, auch die kann man aber finanziell nur stemmen, wenn man nicht in der Minijob- oder Teilzeitfalle hängen bleibt).


    III/V schafft negative Erwerbsanreize und ist insofern eine vor allem für Frauen nachteilige Form des Ehegattensplittings.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • 30 Jahre

    Sag ich doch: Es ist noch nicht soooooooo lange her. Die meisten Schulgebäude in meiner Stadt sind bereits deutlich länger unsaniert im Dienst und offensichtlich noch pfenniggut. :zahnluecke:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Rundumschlag:


    Es ist einfach unfassbar, wie schlecht sich viele mit dem Thema Steuern generell auskennen. Das reicht vom Gedanken "was man absetzen kann ist geschenkt" bis hin zu der Fehlvorstellung, die Gesamtsteuerlast würde sich ändern, je nach gewählter Kombination. Sehr seltsam.

  • Naja, es gibt halt Menschen, die bei bestimmten Themen einfach sofort eine Blockade im Kopf haben - sei es bei Gesetzen, bei Steuern oder ganz schlicht wenn irgendwo Schalter und Knöpfe dran sind.

  • Rundumschlag:


    Es ist einfach unfassbar, wie schlecht sich viele mit dem Thema Steuern generell auskennen. Das reicht vom Gedanken "was man absetzen kann ist geschenkt" bis hin zu der Fehlvorstellung, die Gesamtsteuerlast würde sich ändern, je nach gewählter Kombination. Sehr seltsam.

    Das ist der Grund, warum ich vor Jahren angefangen habe, mit Oberstufenschülern eine Einheit zum Steuersystem, Steuererklärungen u.ä. einzuschieben. Ich finde es wirklich bedenklich, dass das in der Schule kaum behandelt wird.

  • Das habe ich auch schon mehrfach gemacht, zudem bei den Azubis. Persönliche Erfahrungswerte: das Interesse war sehr mäßig, bei den Azubis deutlich stärker. Auch wenn es in letzter Zeit häufig thematisiert/kritisiert wird wie "ich kann Gedichte analysieren, aber keine Steuererklärung/Mietverträge machen", war es bei mir so wie beschrieben. Steuer etc war/ist für die Kids der Oberstufe zu weit weg

  • Steuerklassen sind Kokolores.
    Die wirken sich nur auf den Abzug der Steuer während de laufenden Jahres und auf die "Vorauszahlung" aus.
    Beim Jahresausgleich geht es nur noch darum, ob man gemeinsame oder getrennte Steuerveranlagung macht.
    Nur das gibt letzlich den Ausschlag über Steuerschuld oder Rückerstattung.
    Da man als Lehrer*in sowieso meist über dem Werbungskostenfreibetrag liegt, lohnt sich die Steuererklärung immer.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.

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