Tarifrunde eingeläutet

  • Das hängt ja wohl vom Wert ab. Bis 800€ kannst du es sofort voll abschreiben, ist das Gerät teurer, gilt weiterhin AfA.

    Das weiß das Programm auch. Aber da ich die letzten Geräte in verschiedenen Jahren gekauft habe, hat es gereicht.


    Früher musste man die Preise der Geräte addieren (und kam darüber), jetzt nicht mehr.


    Die Daten ändern sich wirklich oft.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Das hängt ja wohl vom Wert ab. Bis 800€ kannst du es sofort voll abschreiben, ist das Gerät teurer, gilt weiterhin AfA

    Die Finanzverwaltung hat im letzten Jahr verfügt, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Anwendersoftware generell ein Jahr beträgt, wenn Geräte oder Lizenzen seit dem 1. Januar 2021 erworben worden sind. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises. Die vorherige Grenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ von 800 Euro netto spielt für PCs, Notebooks und Software keine Rolle mehr. Wie zu erwarten, gab es bereits zahlreiche Fragen zu der Neuregelung der Sofortabschreibung.

    Wer möchte, kann Computer, Notebooks, Drucker und Software aber auch wie bisher über drei Jahre abschreiben (BMF-Schreiben vom 26.2.2021, BStBl 2021 I S. 2989).

    Aktuell hat das Bundesfinanzministerium mehrere Zweifelsfragen beantwortet, die in den letzten Monaten aufgekommen sind. So sieht es sich veranlasst, explizit darauf hinzuweisen, dass sowohl Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften als auch Steuerzahler mit Überschusseinkünften von der Neuregelung profitieren. Das heißt: Sowohl Gewerbetreibende und Freiberufler als auch Arbeitnehmer dürfen ihre Anschaffungskosten für Computer und Software sofort voll abschreiben (BMF-Schreiben vom 22.2.2022, IV C 3 – S 2190/21/10002 :025).

  • Danke @NRW-Lehrerin , dann hatte ich es richtig in Erinnerung (mein Desktop war knapp darunter, daher war ich mir vorher nicht mehr sicher). Drucker ging getrennt im Jahr darauf.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • @NRW-Lehrerin

    Na danke für die Info, das mit der Abschreiberei (Lehrer mögen Kein abschreiben :) habe ich bisher sein gelassen, aber für den nächsten PC Kauf, weiß ich Bescheid.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Zum Thema: Steuererklärung steht nicht im Lehrplan, dafür Unternehmensführung.

    Das finde ich bis zu einem gewissen Grad auch gut. Steuererklärung "muss" fast jeder deutsche schreiben und da seh ich persönlich die Eltern in der Pflicht (Ja wir wissen alle, dass die das auch nicht können. Aber dennoch seh ich nicht die Schule dafür zuständig - zumindest außerhalb von bestimmten Berufsausbildungen)


    Während Unternehmensführung hier eher spezialwissen darstellt, was man in einer "spezialisierten" Ausbildung kennen sollte. Nicht Ohne Grund gehen viele selbstständige schnell Pleite, weil sie davon garkeine Ahnung haben. Und ja nicht jeder macht sich später selbsständig, aber der einzelne Braucht auch nur einen kleinen Teil der Ausbildung. Wenn man danach geht, kann man die Ausbildung auf einen Monat zusammenstampfen und dort nur die Basics lehren, die jeder in der jeweiligen Ausbildungssparte braucht. Und wenn wir dabei sind, können wir auch alle Schüler nach der 7. Klassen entlassen. Alles danach ist auch nur spezialwissen, was einige brauchen.

  • Das Grundprinzip einer allgemeinbindenden Schule ist, den Lernenden eine so umfangreiche Kompetenz in grundlegenden Kulturtätigkeiten zu vermitteln, dass sie die Übertragung auf unterschiedlichste Anwendungsfälle in ihrem privaten Leben oder in ihrer beruflichen Tätigkeit hinterher problemlos bewältigen.


    Das deutsche Schulsystem war jahrzehntelang sehr erfolgreich und zwar unter weitgehender Ausblendung jeglichen "Praxisbezugs" im allgemeinbindenden Schulwesen. Praxisbezug in verschiedenen Ausprägungen spielt in den letzten 20 Jahren in der Schule eine immer größer werdende Rolle, dass damit irgendeine Qualitätsverbesserung korreliert, kann man ganz offensichtlich abschreiben.

  • Das finde ich bis zu einem gewissen Grad auch gut. Steuererklärung "muss" fast jeder deutsche schreiben und da seh ich persönlich die Eltern in der Pflicht (Ja wir wissen alle, dass die das auch nicht können. Aber dennoch seh ich nicht die Schule dafür zuständig - zumindest außerhalb von bestimmten Berufsausbildungen)

    Lesen und schreiben muss auch fast jeder Deutsche, also dann sollte das auch im Elternhaus passieren. Steuererklärung explizit im Unterricht finde ich auch nicht besonders Sinnvoll. Das Steuersystem gehört aber schon dort hin. Es ist schon eindrucksvoll wie absurd das Stellenweise ist.

  • Mein Arbeitgeber hat ja schon groß getönt, dass man für so hohe Forderungen kein Geld hat. Die Argumentation merke ich für meinen nächsten Einkauf beim Aldi, mal schauen, ob die mit sich verhandeln lassen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Mein Arbeitgeber hat ja schon groß getönt, dass man für so hohe Forderungen kein Geld hat. Die Argumentation merke ich für meinen nächsten Einkauf beim Aldi, mal schauen, ob die mit sich verhandeln lassen.

    Das würde ich eher beim Finanzamt vorbringen. Wenn sie eine Nachzahlung wollen.

  • Zum Thema: Steuererklärung steht nicht im Lehrplan, dafür Unternehmensführung.

    Das finde ich bis zu einem gewissen Grad auch gut. Steuererklärung "muss" fast jeder deutsche schreiben und da seh ich persönlich die Eltern in der Pflicht (Ja wir wissen alle, dass die das auch nicht können. Aber dennoch seh ich nicht die Schule dafür zuständig - zumindest außerhalb von bestimmten Berufsausbildungen)


    Während Unternehmensführung hier eher spezialwissen darstellt, was man in einer "spezialisierten" Ausbildung kennen sollte. Nicht Ohne Grund gehen viele selbstständige schnell Pleite, weil sie davon garkeine Ahnung haben. Und ja nicht jeder macht sich später selbsständig, aber der einzelne Braucht auch nur einen kleinen Teil der Ausbildung. Wenn man danach geht, kann man die Ausbildung auf einen Monat zusammenstampfen und dort nur die Basics lehren, die jeder in der jeweiligen Ausbildungssparte braucht. Und wenn wir dabei sind, können wir auch alle Schüler nach der 7. Klassen entlassen. Alles danach ist auch nur spezialwissen, was einige brauchen.

    Unternehmensführung in der Schule, von Leuten die davon keine Ahnung haben..guter Witz:sterne:

  • Unternehmensführung in der Schule, von Leuten die davon keine Ahnung haben..guter Witz:sterne:

    Naja es gibt durchaus auch Lehrkräfte mit eigener Firma. Ich kenne einige.

  • Unternehmensführung in der Schule, von Leuten die davon keine Ahnung haben..guter Witz:sterne:

    Unternehmensführung? Ganz einfach - billig einkaufen, teuer verkaufen. Scheint aber so mancher "Unternehmensführer" nicht zu wissen.

  • Unternehmensführung? Ganz einfach - billig einkaufen, teuer verkaufen. Scheint aber so mancher "Unternehmensführer" nicht zu wissen.

    🤣🤣🤣 alles klar, du hast schonmal keine Ahnung von Unternehmensführung

  • Dann erklär doch mal. Und fang bitte mit der Erläuterung an, was an dem von mir zitierten Grundsatz falsch ist (umgekehrt wird ja wohl auch kein Schuh draus).

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Es geht nicht darum, dass dieser einfache kaufmännische Grundsatz im Handel falsch wäre, sondern darum, dass das mit Unternehmensführung erst einmal herzlich wenig zu tun hat. Unternehmensführung gilt selbst als Produktionsfaktor und umfasst u.a. die strategische Unternehmensplanung, die Ausgestaltung der Hierarchie-Ebenen, die Verwendung geeigneter Systemstrukturen usw.


    Yummi


    Ich hatte z.B. in Thüringen als Leistungskurs das Fach "Wirtschaft&Recht", dort sind Grundzüge der Unternehmensführung durchaus Inhalt des Unterrichts der Oberstufe, der einen gehörigen Anteil BWL beinhaltet. In Niedersachsen wiederum zielt das Fach "Politik-Wirtschaft" im Teilbereich Wirtschaft v.a. auf VWL, entsprechende Inhalte kann ich dort eher nicht finden.

  • Ist doch neu, dass die Übertragung der TVL-Ergebnisse in den Forderungen explizit von Verdi auch auf die Pensionsempfänger gefordert wird? (bislang immer nur Beamte)


    Das ist in der laufenden Tarifrunde besonders relevant, da eine Sonderzahlung zu erwarten ist (die dann auch Pensionäre bekommen sollen). Empfänger von Renten (daher ehemalige Tarifbeschäftigte) werden natürlich leer ausgehen (da gibt es keinerlei Forderung, denkbar wäre etwa VBL-Empfängerkreis in Rente, sicherlich wäre eine komplizierte Rechtskonstruktion erforderlich).


    Die Übertragung der Sonderzahlung auf Pensionäre soll also von den streikenden Tarifbeschäftigten erkämpft werden (klar, dass das formal nicht Gegenstand des Tarifvertrages sein kann - aber warum nimmt man das in den Forderungskatalog erst auf?)

  • Die Übertragung der Sonderzahlung auf Pensionäre soll also von den streikenden Tarifbeschäftigten erkämpft werden (klar, dass das formal nicht Gegenstand des Tarifvertrages sein kann - aber warum nimmt man das in den Forderungskatalog erst auf?)


    Was ist deine Alternative? Forderungen für die Übertragung auf Rentenempfänger sind im Rahmen des Tarifabschlusses nicht möglich, darum sollte man auf

    die Sonderzahlung für Pensionäre von vornherein verzichten?


    Dieser reflexastige Blick nach links und rechts, ob irgendjemand vielleicht mehr profitiert, als man selber, ist das beste, was der Arbeitgeberseite passieren kann.

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