? Zwangsabordnungen NRW Sek II

  • Und Du hast Deine Autolosigkeit selbst gewählt. Genauso, wie ich mir vorhalten lassen muß, daß meine lange Pendlerstrecke mein Privatproblem ist, mußt Du Dir vorhalten lassen, daß deine Wohnortwahl dein Privatproblem ist. Es steht Dir selbstverständlich frei bei jeder Abordnung in die Nähe der jeweiligen Einsatzschule umzuziehen, wenn Du Dich weigerst lange Anfahrten zu akzeptieren.

    Schon schade, dass du den Unterschied nicht erkennst.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich kenne Menschen mit MS, die epileptische Anfälle bekommen oder einen Hirntumor hatten, die dürfen bzw. können bald nicht mehr Auto fahren. Sei einfach dankbar, dass du Krankheiten nur vom Hörensagen kennst.

  • Ich kenne Menschen mit MS, die epileptische Anfälle bekommen oder einen Hirntumor hatten, die dürfen bzw. können bald nicht mehr Auto fahren. Sei einfach dankbar, dass du Krankheiten nur vom Hörensagen kennst.

    Ach was. Alles nur Gefälligkeitsatteste, um Defekt zu spielen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Als ich meinen Dienst angetreten habe, sagte mein damaliger Abteilungsleiter nur: "Herr Plattyplus, sein sie froh, daß die Residenzpflicht für Lehrer abgeschafft wurde und das sie als Single-Mann keine Haushälterin mehr einstellen müssen, um ihrem Dienst vollumfänglich nachkommen zu können."


    Noch Fragen was etwaige Einmischungen eingeht?

    Das ist für mich keine Einmischung in dein Privatleben sondern lediglich ein dämlicher Spruch (der mir zu einem Ohr 'rein und zum anderen wieder 'raus gehen würde) deines Vorgesetzten gewesen.

    Heute ist das auch ein blöder Spruch, aber er zeigt auch den Wandels des Beamtentums auf. Mit der Rücknahme der Einmischung ins Privatlebens geht eine Zunahme der Eigenverantwortung einher. Die führt halt auch dazu, dass ich als Lehrer selbst dafür verantwortlich bin, wie ich zum Dienstort komme.

  • Die führt halt auch dazu, dass ich als Lehrer selbst dafür verantwortlich bin, wie ich zum Dienstort komme.

    Und eben dies bedeutet für mich auch, daß ich einen neuen Dienstort nicht mit Verweis auf meinen festen Wohnsitz (Ich will nicht umziehen!) unter gleichzeitigem Ausschluß langer Wege (2 Stunden mit dem ÖPNV sind unzumutbar, der eigene PKW sowieso!) ablehnen kann.


    Im Gegensatz zu damals hat man heute die freie Wahl entweder lange Strecken oder fortwährende Umzüge in Kauf zu nehmen, aber irgendeine dieser beiden Kröten muß man schlucken.

  • Als ich meinen Dienst angetreten habe, sagte mein damaliger Abteilungsleiter nur: "Herr Plattyplus, sein sie froh, daß die Residenzpflicht für Lehrer abgeschafft wurde und das sie als Single-Mann keine Haushälterin mehr einstellen müssen, um ihrem Dienst vollumfänglich nachkommen zu können."


    Noch Fragen was etwaige Einmischungen eingeht?

    Nein, keine. Die Abteilungsleiterin hat hinreichend erklärt, dass es bestimmte Formen der Einmischung eben nicht mehr gibt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Lies noch mal meinen Beitrag. Ich habe im Prinzip nur die Einschätzung gefragt, was als vernünftige Anbindung zu verstehen ist.
    Ich würde nie im Leben jemandem sagen, dass anderthalb Stunden Pendeln hinnehmbar sind, ICH nehme es für MICH im Rahmen meiner Mittel in Kauf, weil ich um meine Einschränkungen weiß.
    Und nein, ich habe keine Angststörung. Und selbst wenn, dann wäre es so, es ist kein Grund, nicht für das Land arbeiten zu dürfen.
    Und nachdem ich mir meinen Beitrag noch mal gelesen habe, passt es vielleicht, dass du auf deine übergriffige Art auf die Idee kommst, und es ist vermutlich sehr symptomatisch für die Lage vieler gesundheitlich beeinträchtigter Menschen, dass ich nicht von selbst denke, meine Lage sei es wert, als solche dargestellt zu werden. Also danke für den Impuls. Ich hab genug körperliche Gründe.

    Aber darum ging es eben nicht, sondern was die Grenze ist. und zwei Stunden fände ich ein bisschen sehr viel, nachdem ich eben für meine Planstelle umgezogen bin (sehr gerne).
    Ich will es keinesfalls beschwören, aber Entfernung wäre vor Schulform für mich ein Kriterium bzw. vor Antrag auf Entlassung (also bei einer mittel- bzw. langfristigen Versetzung. Ich klebe nicht am Job. An meiner Gesundheit schon.)

  • Aber darum ging es eben nicht, sondern was die Grenze ist. und zwei Stunden fände ich ein bisschen sehr viel, nachdem ich eben für meine Planstelle umgezogen bin (sehr gerne).
    Ich will es keinesfalls beschwören, aber Entfernung wäre vor Schulform für mich ein Kriterium bzw. vor Antrag auf Entlassung (also bei einer mittel- bzw. langfristigen Versetzung. Ich klebe nicht am Job. An meiner Gesundheit schon.)

    Genau: Was ist die Grenze?


    Für mich wäre die Grenze z.B. nicht bei einem einmaligen Wohnortwechsel für die Planstelle erreicht. Will man keine langen Fahrtstrecken in Kauf nehmen, muß man einen fortwährenden Wohnungswechsel während der kompletten Dienstzeit hinnehmen. Landläufig zieht man dann der Arbeit hinterher.


    Mein Opa war verbeamteter Lokführer bei der Reichsbahn, Oma war Hebamme. Beide hatten sie Residenzpflicht. Als sie geheiratet haben, haben sie darum gebeten, daß einer von beiden von der Residenzpflicht entbunden wird, um einen gemeinsamen Hausstand zu gründen. Daraufhin wurde Oma von der Residenzpflicht befreit. Sie durfte in den Nachbarort ziehen, bekam aber zur Auflage, daß sie auf eigene Kosten einen Führerschein machen und sich ein KFZ (Auto oder Motorrad) zuzulegen hatte.


    Ok, war jetzt nicht das Problem, weil sie 1937 eh schon den Führerschein gemacht und 1938 ein Motorrad gekauft hatte, um die Frauen noch rechtzeitig zur Hausgeburt zu erreichen. Aber so läuft das halt, von wegen was zumutbar ist.

  • Ja guuut, 1938 als Maßstab für heute. Hm, schwierig. Meine Großväter wurden etwas später nach Russland abgeordnet. ;)


    Dass Abordnungen nur Symptome bekämpfen kommt mir hier etwas zu kurz. Vielleicht kommt jemand dem Geheimnis auf die Spur, weswegen eigentlich niemand an bestimmten Schulen arbeiten möchte. Ideen?

  • Wir leben in einem Rechtsstaat. Da ist geregelt, wie Rechtsgüter abzuwägen sind. Und man kann alles gerichtlich überprüfen lassen.


    Die Einschätzungen empathieloser Stammtischpöblerinnen, denen es anscheinend nur gut geht, wenn es anderen schlecht geht, spielt da tatsächlich keine Rolle.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Die Frage , wo die Grenze der Zumutbarkeit liegt ist nicht eindeutig zu klären. Letztlich ist es eine Güterabwägung bei der viele Aspekte zusammen kommen. Letzten Endes muss jeder für sich zunächst beurteilen, wo seine persönliche Grenze liegt, denn das kann abhängig vom Gesundheitszustand schwanken. In dem Moment wo diese Grenze erreicht ist, kann ich nur jedem raten, sich mit dem Personalrat und falls behindert mit seiner Schwerbehindertenvertretung in Verbindung zu setzen. Können auch die nicht abhelfen, so kann möglicherweise ein Fachanwalt weiterhelfen. Ich sage bewusst Fachanwalt, denn die Verhältnisse bei uns sind so komplex, dass beispielsweise ein Anwalt, der sich gut im Arbeitsrecht auskennt, aber vom Verwaltungsrecht nur wenig Ahnung hat, bei Beamten fehl am Platz wäre. Hier muss schon jemand ran, der sich in diesem Bereich auskennt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Weiter gehts mit der Abordnung.

    Nachdem die weitere Abordnung für ein ganzes Jahr fallen gelassen wurde, weil vom Dezernenten behauptet wurde, ich sei einverstanden, es aber nicht war, war ich nun für 5 Wochen sozusagen daheim bezahlt. Aber auch ein komisches Gefühl, irgendwie auf Abruf da zu stehen.

    Dann sollte es an eine Gesamtschule gehen. Ging es auch. Aber indem von Seiten der Bezirksregierung bei Schulen rumgefragt wurde, wer noch einen Lehrer gebrauchen kann.

    Eine hat "zugegriffen"... der Plan sieht dann so aus, dass ich mit Kollegen als Doppelbesetzung mitlaufen soll und im Dezember die Klassen übernehmen, wenn die Kollegen in Elternzeit gehen bzw. Klassen beaufsichtigen, wo Kollegen in Elternzeit sind. Arbeitsaufträge sind erstellt von den Kollegen. Einzig ein Q2 Grundkurs soll sofort eigenständig von mir geführt werden, der wurde bislang von einem Kollegen im Rahmen von Vorgriffsstunden geleitet.

    Viele Stunden sind aber auch Aufsicht bzw. Vertretungsreserve... insgesamt habe ich den Eindruck, dass akutester Bedarf auch hier nicht besteht.


    Für die Schule sicher selbstverständlich, für mich aber unangenehm: Einsatz in der Unter- und Mittelstufe. Laut, wild, Gekreische... Vertretungsstunden ohne vorhandene Aufgaben. Auf meine Nachfrage bei der Schulleitung, was ich da machen soll: "Das ist Ihr Problem." Dazu Aufsichten über eine Stunde im Gekreische... die Smartwatch zeigte über 80db an. Mir brummt der Kopf. Während die anderen Kollegen weiter die angenehmeren kleinen Klassen am Abendgymnasium unterrichten dürfen. Perspektive unklar. Ätzend.

    • Offizieller Beitrag

    Für die Schule sicher selbstverständlich, für mich aber unangenehm: Einsatz in der Unter- und Mittelstufe. Laut, wild, Gekreische... Vertretungsstunden ohne vorhandene Aufgaben. Auf meine Nachfrage bei der Schulleitung, was ich da machen soll: "Das ist Ihr Problem." Dazu Aufsichten über eine Stunde im Gekreische... die Smartwatch zeigte über 80db an. Mir brummt der Kopf. Während die anderen Kollegen weiter die angenehmeren kleinen Klassen am Abendgymnasium unterrichten dürfen. Perspektive unklar. Ätzend.

    Au weia.

    Mein Tipp: Besorge Dir umgehend professionellen Gehörschutz. Das gibt es in Form von Otoplastik mit entsprechendem Filter und man bekommt das beim Hörakustiker. Das waren bei mir gut investierte 250 Euro. Ich ziehe diese Teile in der Schule immer dann an, wenn es mir zu laut wird, und es bringt wirklich etwas. Man hört trotzdem noch gut durch die maßangefertigten Teile und es kommt auch im Gegensatz zu Oropax nicht zu Problemen mit dem Druckausgleich.

  • Ich wollte einfach mal n Update geben und damit deutlich machen, dass man durchaus bei den Abordnungen rumgereicht werden kann.


    Was ich immer noch nicht verstehe und zunehmend belastet ist der fehlende Zeithorizont (der auch für die Schule perspektivisch problematisch ist): keiner kann sagen (oder will es) was nach dem halben Jahr passiert: Verlängerung, andere Schule, zurück zur alten Schule.


    Auch die Tatsache, im Prinzip wochenlang nach den Ferien auf Abruf da zu stehen und dann innerhalb von wenigen Tagen von 0 auf 100 in einer gänzlich unbekannten Schulform anzugelangen ist nicht so wirklich befriedigend.


    Klar kann man jetzt immer sagen: Freu dich, dass du 5 Wochen verlängerten bezahlten Urlaub mit schönem Wetter hattest. Aber wenn man das auch mal dem Steuerzahler erzählt.


    Im Ergebnis kommt mir diese ganze Abordnungssache dogmatisch und im Kern nicht durchdacht vor.

    • Offizieller Beitrag

    Auch auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole:

    - Du hast dich an deinem WBK ins Aus geschossen.

    - Du hast dich wahrscheinlich mit deiner Arbeit in der DaZ-Klasse ins Aus geschossen.

    - Vielleicht hast du dich sogar durch deine Beiträge im Forum ins Aus geschossen.

    ...

    Und jetzt bist du ein Unterbringungsfall.

    Sorry - meine Vermutung aufgrund deiner Berichte. (Aber ich glaube, ich habe das schon einmal geschrieben. )

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