Ruhezeiten vs. Lesenacht: Beamten-Arbeitszeitverordnung

  • Frau S. "Och Frau G., ich finde es schon traurig, wie Sie da rumrechnen. Das macht hier sonst niemand. Ich war erst letzten Samstag auf einer Schulleiterfortbildung, die ging bis 18 Uhr. Dafür haben wir ja 6 Wochen Sommerferien, nicht wahr?"

    Frau G: "Wenn das sonst niemand macht, können die KuK, die dies nicht tun, doch die Lesenacht durchführen."


    Ansonsten zum Arbeitsrecht:

    • Die maximal zulässige Arbeitszeit pro Tag beträgt 10 Stunden (zzgl. Pausen). Da sind aber etwaige Überstunden schon mit drin. Danach ist entsprechend wirklich Schluß.
    • Die Mindestruhezeit pro Nacht beträgt 11 Stunden, die Fahrtzeiten vom Dienst- zum Wohnort fallen allerdings in das Privatvergnügen.
    • Die Mindest-Wochenend-Ruhezeit beträgt 36 Stunden.

    Ich denke schon, daß man im Sinne von Frau S auch eine Lesenacht von Freitag auf Samstag machen kann. Allerdings dürfte es mit der maximal zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden am Freitag dann "interessant" werden. Ich rede allerdings von 10 Zeitstunden (nicht Schulstunden) und die Pausen von 15 Minuten Länge oder mehr sind Pausenzeiten und zählen entsprechend auch nicht dazu. Wenn natürlich in den "Pausen" Schüler vorm Lehrerzimmer stehen und irgendetwas wollen, ist das keine Pause mehr. Entsprechend müßte man bei einer Lesenacht von Freitag auf Samstag dann die Lehrkräfte am Freitagmorgen aus dem Plan nehmen, damit sie ihre maximale Dienstzeit von 10 Stunden einhalten können.

    • Offizieller Beitrag

    Die Mindestruhezeit pro Nacht beträgt 11 Stunden, die Fahrtzeiten vom Dienst- zum Wohnort fallen allerdings in das Privatvergnügen.

    Ist das nicht nach wie vor so, dass das für Lehrer ausgeklammert ist? Oder wurde das inzwischen angepasst.

    Zumindest kann ich mich erinnern, dass du das schon mehrmals geschrieben hast und wir dir jedes Mal den Passus gezeigt haben, wo stand "gilt nicht für Lehrer".


    kl. gr. frosch

  • Ist das nicht nach wie vor so, dass das für Lehrer ausgeklammert ist? Oder wurde das inzwischen angepasst.

    Ja, im Beamtenstatusgesetz NRW steht, daß die Nachtruhe nicht für Lehrer gilt. Aber ich beziehe mich da aufs Europa-Recht, konkret auf die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG.

    --> https://eur-lex.europa.eu/LexU…2003:299:0009:0019:de:PDF


    Auf Seite 3 in Artikel 3 findet man dort: "Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden gewährt wird."


    Im Zweifelsfall hat das EU-Recht Vorrang. Entsprechend ist der Passus im Beamtenstatusgesetz NRW unwirksam und es gilt die EU-Arbeitszeitrichtlinie direkt, zumal die Frist, binnen derer die Bundesrepublik Deutshcland bzw. das Bundesland NRW seine Gesetze anzupassen hatte, schon lange abgelaufen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Okay, dann hat sich im Beamtenstatus-Gesetz nichts geändert.


    Und der andere Punkt ist IMHO eine ewige Diskussion, hier im Forum stand aber schon mehrmals der Hinweis, dass deine Aussage so nicht stimmt. Ich suche die Tage mal danach. Vielleicht hat es aber jemand im Kopf, wo das stand.

  • Wie gesagt, wegen solcher Sachen bin ich schon wiederholt vor der Klasse vorne über gekippt und auf dem Pult eingepennt. Das sind dann halt die Folgen. Auch unsere Arbeitskraft ist endlich.

    Ich lese das gerade. Weiß gar nicht, warum mir dieses Unterforum angezeigt wurde 🤷‍♂️


    Du bist es doch, der einen Arbeitsweg von > 100 km hat, richtig? Ich bin eine zeitlang einmal wöchentlich 70 km zum Seminar gefahren und empfang das als Belastung. Jemand anders ist hier dreimal wöchentlich 70 km hin und wieder zurück gefahren, um seiner Sportmannschaft treu zu bleiben, und hat das irgendwann eingestellt. Von Kollegen, die im Unterricht eingeschlafen sind, habe ich allerdings nie auch nur gehört. Kurz: Die Arbeitsbelastung mag (zu) hoch sein, aber denkst du nicht, dass 1000 km Autofahren in der Woche dich ebenso schlauchen wie fünf Unterrichtsstunden?

  • Jemand anders ist hier dreimal wöchentlich 70 km hin und wieder zurück gefahren, um seiner Sportmannschaft treu zu bleiben, und hat das irgendwann eingestellt. Von Kollegen, die im Unterricht eingeschlafen sind, habe ich allerdings nie auch nur gehört.

    Bei mir geht es bei der Strecke aber nicht um eine Sportmannschaft, die ich dann sausen lassen würde. Bei mir würde so ein Umzug bedeuten, daß ich dann mein Familienleben an den Nagel hängen müßte und ich bin in keinster Weise dazu bereit für meinen Brötchengeber Frau und Kindern „lebt wohl“ zu sagen, um in die Nähe der Schule umzuziehen!


    An meiner Schule kenne ich nur einen weiteren Kollegen, der zugibt, daß er aufgrund der Dienstzeiten schon einmal im Unterricht eingepennt ist. In meiner eigenen Schülerzeit bin ich allerdings auch schon Zeuge geworden wie ein Pauker auf dem Pult zusammengesunken ist.

  • Ah, OK. Ich wollte dir das auch nicht nahelegen, aber ich würde bei so einer außergewöhnlichen Belastung eben auch darin die Ursache fürs Einschlafen sehen und nicht in der Arbeitsbelastung. Nicht, dass es überhaupt so einfach wäre, die Ursache einzugrenzen. Aber die Arbeitsbelastung und die Dienstzeiten teilen du und dein Kollege ja mit den anderen. Täglich drei Stunden Autofahren dagegen nicht.

  • Täglich drei Stunden Autofahren dagegen nicht.

    Sag das nicht. Was die Strecke angeht, bin ich bei uns zwar Spitzenreiter, was die Fahrzeit angeht, kann ich mit manchen Kollegen und mit der Schulleitung jedoch nicht mithalten. Die sind mangels freier Autobahn länger unterwegs.


    Das ist halt das Los, wenn man, wie in NRW, über einhundert Fakulten im berufsbildenden Bereich hat. Da ist der Arbeitsmarkt immer sehr klein und die Strecken werden weit. Niedersachsen hingegen kommt mit wesentlich weniger Fakulten aus. Jedoch kann ich mich nicht in dem anderen Bundesland bewerben, weil es dort meine Fächer so gar nicht gibt.

  • 100 Fakulten? Wahnsinn! Ohne nachgezählt zu haben würde ich bei uns auf um die 30-40 tippen. (Wobei ich die Fachpraxis und die Fachtheorie in einem Fach als eine Fakultas zähle nur mit zwei verschiedenen Unterrichtsschwerpunkten.)

  • Mit Übernachtung?


    Geht nur in Räumen, wo der vorbeugende Brandschutz gewährleistet ist!

    Dazu zählen auch die Fluchtwege!

    Sprich: Ausstattung mit akustischen Rauchmeldern überall!



    a) … hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes:

    • Schulen und Turnhallen sind nicht prinzipiell mit automatischen Rauchmeldern und Brandmeldeanlagen ausgestattet. Warnsignale werden allenfalls manuell ausgelöst.
    • Sind Brandmeldeanlagen vorhanden, so überwachen diese ggf. nur Teilbereiche (z.B. Flure als Rettungswege).
    • Es wird somit vorausgesetzt, dass Brände in ihrer Entstehungsphase durch anwesende Personen erkannt werden, die sich dann rechtzeitig selbst in Sicherheit bringen können.


    b) … für Übernachtungsgäste:

    • Prinzipiell gilt: Der weitaus größte Teil der bei einem Brand getöteten Personen ist im Schlaf durch das Einatmen von Brandrauch erstickt.
    • Deshalb fordert die BauO NRW, Schlafräume (in Wohnungen, in Hotels etc.) mindestens mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.
    • Wer jedoch in einer Schule oder einer Turnhalle ohne ausreichende Rauchwarnmelderüberwachung übernachtet, wird im Brandfall ggf. nicht rechtzeitig geweckt, kann nicht mehr flüchten und erstickt.


    c) … für die Feuerwehr:

    Soweit keine entsprechenden Informationen vorliegen, wird die Feuerwehr in Schulen und Turnhallen bei einem Brand in der Nacht nicht davon ausgehen, dass Menschen zu retten sind und sich primär auf die Brandbekämpfung konzentrieren.

  • Wie oft sind denn in letzter Zeit bei Lesenächten Schulen in NRW abgefackelt?

    Darum geht es nicht. Rein rechtlich mußt Du in einem solchen Fall wohl eine Brandwache stellen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit für einen Brand sehr gering ist.

    Da darf der Kollege dann nachts selber also nicht eine Minute selber schlafen sondern muß Wache schieben, was die Anzahl der Überstunden und das Problem mit den Ruhezeiten weiter verschärft.

    • Offizieller Beitrag

    Super112 Wie oft sind denn in letzter Zeit bei Lesenächten Schulen in NRW abgefackelt?

    Hä? Wie platty schon schreibt - es geht nicht darum, wie oft das bei Lesenächten schon passiert ist.

    Sorry, aber eine solche Antwort auf den Hinweis auf die Brandschutz-Bestimmungen halte ich für reichlich ... unpassend. *kopfschüttel*

  • Ich halte den Kommentar auch für mehr als unpassend.

    Neben meiner Tätigkeit als Lehrer bin ich seit 27 Jahren aktiv bei einer großen Freiwilligen Feuerwehr. Mittlerweile als Hauptbrandmeister.

    Außerdem als Beauftragter für Arbeitsschutz, Sicherheit und Brandschutz an unserer Gesamtschule mit 2 Standorten.

    Ich weiß also, wovon ich schreibe....

  • Als Lehrer muss ich davon ausgehen, dass das Schulgebäude brandschutztechnisch auf dem aktuellen Stand ist. Immerhin kommt alle zwei Jahre jemand von der Feuerwehr und dem Schulträger vorbei und prüft das.

  • Hmmmm, ich habe schon öfter überlegt, warum man im Schulhaus nie Rauchmelder sieht, wie zu Hause. Ich dachte immer, die sind irgendwo "versteckt"... Kann es also sein, dass es sowas gar nicht gibt, weil es nur vorgeschrieben ist, wenn man dort schläft?

  • Hmmmm, ich habe schon öfter überlegt, warum man im Schulhaus nie Rauchmelder sieht, wie zu Hause. Ich dachte immer, die sind irgendwo "versteckt"... Kann es also sein, dass es sowas gar nicht gibt, weil es nur vorgeschrieben ist, wenn man dort schläft?

    Genau das


    Bei dir daheim sind Rauchmelder auch nur in den Räumen vorgesehen, in denen regelmäßige Menschen schlafen.


    Edit: Vorgesehen soll "vorgeschrieben" heißen. Angebracht werden können Rauchmelder natürlich überall.

  • Ich halte den Kommentar auch für mehr als unpassend.

    Neben meiner Tätigkeit als Lehrer bin ich seit 27 Jahren aktiv bei einer großen Freiwilligen Feuerwehr. Mittlerweile als Hauptbrandmeister.

    Außerdem als Beauftragter für Arbeitsschutz, Sicherheit und Brandschutz an unserer Gesamtschule mit 2 Standorten.

    Ich weiß also, wovon ich schreibe...

    Vielleicht kannst du uns dann ja mit der entsprechenden Gesetzesstelle helfen, damit wir nächstes mal etwas in der Hand haben.

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