Stundenplanänderungen

  • Den Kontrolltermin beim Zahnarzt muss ich auf die unterrichtsfreie Zeit legen, generell natürlich immer nachfragen, ob in der Sprechzeit außerhalb der Schulzeit was zu machen ist. Aber sowas wie MRT oder nüchtern Blutabnehmen oder Orthopäde hat nur Dienstagfrüh in 7 Monaten was, dafür muss man frei bekommen und es daher auch zweckmäßigerweise vorher bei der Vertretungsplanung angeben. §616 BGB samt Rechtsprechung war derjenige welche.

  • Wenn du in drei Wochen einen Termin fürs MRT hast und es eine Stundenplanänderung gibt, gehst du zum Schulleiter und sagst: "Ich habe da ein terminliches Problem mit dem neuen Stundenplan." Höchstwahrscheinlich wird man dir dann entgegenkommen.


    Wenn du hingehen und sagst: "Ich habe da einen Arzttermin. Da gehe hin. Keine gibt es keine Diskussion." gibt es höchstwahrscheinlich auch keine Diskussion.

    Sorry, aber bei bestimmten Arztterminen würde ich in der Tat nicht diskutieren. Ich bin chronisch krank und muss daher relativ häufig Arzttermine wahrnehmen, mindestens einmal im Quartal muss ich zum Internisten und bekomme dann meine Medikamente via Spritze, bespreche das weitere Vorgehen, bekomme Blut abgenommen usw. Wenn ich die Praxis verlasse, lasse ich mir direkt den nächsten Termin geben. Natürlich lege ich diese Termine so, dass ich nach aktuellem Stand dann keinen Unterricht habe. Sollte sich in der Zwischenzeit jedoch eine Änderung ergeben, würde ich auf meinen Termin bestehen. Ich bin keineswegs dafür, "Dienst nach Vorschrift" zu machen und durch eine "Drückebergermentalität" das restliche Kollegium zu belasten. Ich denke, wer mich kennt, wird das bestätigen. Aber bei meiner Gesundheit mache ich keine Kompromisse. Diese Termine nehme ich nicht zu meinem Vergnügen wahr, sondern sie sind wichtig für mich und die Erhaltung meiner Dienstfähigkeit.

  • Was habt ihr für Schulleitungen? Oder steigert ihr euch in den Fall hinein?

    Natürlich ist das kein Problem für einen dringenden Arzttermin freigestellt zu werden. Wenn sich abrupt der Stundenplan geändert hat, dann ist das erst recht kein Problem.


    Selbstverständlich guckt man selbst auch, dass man die Termine, so möglich, nicht gerade in die Unterrichtszeit legt. Geht halt nicht immer.

  • Den Kontrolltermim beim Zahnarzt kann ich mir halt nicht drei Monate im Voraus auf Mittwoch 10 Uhr legen und mich dann beschweren, wenn ich dann Unterricht habe

    Ich beschwere mich nicht, sondern teile mit, dass ich da bisher frei hatte und daher der Termin dort legt und leider nicht zu verlegen ist. Meist ist das dann alles kein Problem.
    Verschieben würde ich ihn nicht.
    Natürlich lege ich meine Termine immer auf Mittwochs und Freitags vormittags, denn dort habe ich frei, warum sollte ich die also verlegen müssen, wenn die Schulleitung was verlegt?

    • Offizieller Beitrag

    Was habt ihr für Schulleitungen? Oder steigert ihr euch in den Fall hinein?

    Natürlich ist das kein Problem für einen dringenden Arzttermin freigestellt zu werden. Wenn sich abrupt der Stundenplan geändert hat, dann ist das erst recht kein Problem.


    Selbstverständlich guckt man selbst auch, dass man die Termine, so möglich, nicht gerade in die Unterrichtszeit legt. Geht halt nicht immer.

    Das sehe ich ähnlich und bin davon überzeugt, dass das bei den meisten KollegInnen auch genau SO abläuft. Was dann eben nicht passen sollte, das muss eben freundlich, aber offen angesprochen werden.


    Ich habe erst letzte Woche einen solchen Fall mit einem seit Monaten feststehenden Arzttermin gehabt. Da hatte ich meinen Stundenplan noch nicht. Kurze, freundliche Frage an die SL, ob das geht und warum der Termin notwendig ist. Alles gar kein Problem.

  • Natürlich lege ich meine Termine immer auf Mittwochs und Freitags vormittags, denn dort habe ich frei, warum sollte ich die also verlegen müssen, wenn die Schulleitung was verlegt?

    Weil du dort mit hoher Sicherheit nicht tatsächlich frei hast, sondern lediglich unterrichtsfrei (nach aktuellem Plan). Mir ist nicht bekannt, dass es durchsetzbare Ansprüche auf konkrete freie Wochentage gäbe. Das mag in bestimmten Arbeitsverträgen bei Angestellten regelbar sein, aber auch das vermutlich nicht im Rahmen der Standard-Tarifverträge im ÖD.


    Natürlich wird das für die meisten SL ein nachvollziehbarer Grund sein, hier eine Ausnahmeregelung zu treffen und dich dennoch für den wichtigen Termin freizustellen. Auch ist wie von Bolzbold bereits dargestellt eine Dienstbefreiung zu gewähren, wenn die Wahrnehmung wirklich nicht außerhalb der Dienstzeit möglich ist. Ein genereller Anspruch auf Unverrückbarkeit von Terminen, wie er hier von einigen teils dargestellt wurde, besteht aber nicht.

  • Mir ist nicht bekannt, dass es durchsetzbare Ansprüche auf konkrete freie Wochentage gäbe.

    Das kommt darauf an, wenn du da keine Kinderbetreuung hast, dann ist das in Berlin durchsetzbar, weil sonst der AG dir Kinderbetreuung stellen muss, gehört in den Frauenförderplan ;)

  • Außerdem habe ich in Teilzeit Anspruch auf einen freien Tag, nicht auf einen unterrichtsfreien Tag. Sprich liegen dort Konferenzen Studientag o.ä. ist der Tag mit einem anderen freien Tag auszugleichen, wenn ich daran teilnehmen soll, das überlegt sich jede Schulleitung gut.

  • Außerdem habe ich in Teilzeit Anspruch auf einen freien Tag, nicht auf einen unterrichtsfreien Tag. Sprich liegen dort Konferenzen Studientag o.ä. ist der Tag mit einem anderen freien Tag auszugleichen, wenn ich daran teilnehmen soll, das überlegt sich jede Schulleitung gut.

    Joah, das wäre in deinem Fall dann aktuell der Mittwoch ODER der Freitag, nicht beide Tage die komplett frei sind, nicht nur unterrichtsfrei. Und natürlich könnten diese Tage sich ändern infolge eines neuen Stundenplans, so nicht zumindest einer davon fest abgesprochen ist mit der SL als generell freier Tag während der Teilzeit.


    Ich habe aktuell ebenfalls zwei unterrichtsfreie Tage in der Woche. Der eine ist im Rahmen meiner Integrationsvereinbarung fest vereinbart als komplett frei für Arzttermine. In der Vereinbarung wurden aber zwei Wochentage zur Auswahl für die Stundenplaner dafür festgelegt, einen davon muss ich bei einer Änderung des Stundenplans also immer erhalten, de fakto ändert dieser Tag sich dann aber im Schuljahresverlauf nicht, damit ich langfristig planen kann. Bei einmaliger Sonderterminen an diesem Tag (Schulfest) die mit entsprechendem Vorlauf bekannt sind, bekomme ich dementsprechend einen Ausgleichstag in der Woche des Schulfest es eingeplant, so ich nicht signalisieren, dass ich den Sondertermin nicht ermöglichen kann (was noch nie der Fall war).

    Der zweite Tag ist lediglich im aktuellen Stundenplan unterrichtsfrei. Teilweise finden dann aber nachmittags Konferenzen oder Fortbildungen statt oder ich werde von den Stundenplanern gefragt, ob man den Vormittag bei einer Unterrichtsverlegung innerhalb der Woche mit belegen dürfe (was ich immer ermögliche, ich habe ja meinen festen Ärztetag für planbare Arztbesuche an dem ich die meisten davon auch tatsächlich terminieren kann). In diesem Schuljahr hatte ich aber nur zwei solcher Teilbelegungen dieses unterrichtsfreie Tages und hätte bei unverschiebbaren Terminen diese immer wahrnehmen können.


    Ich halte es für sinnvoll, mit dem Stundenplanungsteam das Gespräch zu suchen bei großen Problemen durch Änderungen, aber eben auch die innere Flexibilität mitzubringen, nicht beständig herumzurechteln, wenn der Stundenplan sich in einer für einen selbst ungünstigen Weise ändert, sondern sich bewusst zu machen, wie viele Stunden Arbeit es die Stundenplaner kosten kann, auch nur eine Stunde im Plan von Lehrkraft X zu verschieben, damit diese gefühlt günstiger liegt. Nicht alle Stundenplaner haben dasselbe feine Händchen für diese Arbeit, aber alle sind letztendlich sehr engagiert und geben ihr Bestes.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Joah, das wäre in deinem Fall dann aktuell der Mittwoch ODER der Freitag, nicht beide Tage die komplett frei sind, nicht nur unterrichtsfrei. Und natürlich könnten diese Tage sich ändern infolge eines neuen Stundenplans, so nicht zumindest einer davon fest abgesprochen ist mit der SL als generell freier Tag während der Teilzeit.

    Bei mir sind beide für das komplette Schuljahr fest als frei festgelegt, da kann sich nichts ändern, sind auch beide frei, nicht unterrichtsfrei, das waren die Bedigungen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich halte es für sinnvoll, mit dem Stundenplanungsteam das Gespräch zu suchen bei großen Problemen durch Änderungen, aber eben auch die innere Flexibilität mitzubringen, nicht beständig herumzurechteln, wenn der Stundenplan sich in einer für einen selbst ungünstigen Weise ändert, sondern sich bewusst zu machen, wie viele Stunden Arbeit es die Stundenplaner kosten kann, auch nur eine Stunde im Plan von Lehrkraft X zu verschieben, damit diese gefühlt günstiger liegt. Nicht alle Stundenplaner haben dasselbe feine Händchen für diese Arbeit, aber alle sind letztendlich sehr engagiert und geben ihr Bestes.

    Wir hatten das ja auch anderswo mehrmals im Forum diskutiert: Es ist völlig klar, dass ein Stundenplan im Wesentlichen die Unterrichtsversorgung bzw. -abdeckung zu gewährleisten hat. Danach können individuelle Wünsche berücksichtigt werden - und es ist fast immer so, dass es einen Freud des anderen Leid bedeuten kann.

  • Arzttermine kannst du außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit legen.

    Kommt auf die Schule an. Denk einfach mal an eine allgemeine Unterrichtszeit montags-freitags 7.30-21.00 Uhr und samstags 7.30-16.00 Uhr.

    Wenn man sich diese allgemeine Unterrichtszeit freihalten will für alle Eventualitäten, kommt man weder zum Arzt noch zum Friseur.

  • Den Kontrolltermim beim Zahnarzt kann ich mir halt nicht drei Monate im Voraus auf Mittwoch 10 Uhr legen und mich dann beschweren, wenn ich dann Unterricht habe

    Kann ich schon, wenn ich Mittwoch Vormittag generell frei habe. Wenn sich dann nachträglich der Stundenplan ändert, so daß ich auf einmal an dem Tag doch unterrichten muß, sehe ich da schon einen Grund zum Jammern.

  • Kann ich schon, wenn ich Mittwoch Vormittag generell frei habe. Wenn sich dann nachträglich der Stundenplan ändert, so daß ich auf einmal an dem Tag doch unterrichten muß, sehe ich da schon einen Grund zum Jammern.

    Laut ADO hast du keinen "Mittwoch generell frei", sondern du hast vielleicht mal keinen Unterricht, d.h. aber nicht, dass du "frei" hast.

  • Karl-Dieter:

    Denk einfach mal an eine Schule, in der die Unterrichtszeit nicht von Montag-Freitag von 8.00-13.20 Uhr geht sondern Montag-Freitag 7.30-21.00 Uhr und Samstag 7.30-16.00 Uhr.


    Bei der ersten Schule würde ich Dir zustimmen. Da kann man sich die komplette potentielle Unterrichtszeit freihalten. Bei der zweiten Schule geht das eher nicht, weil man dann gar kein Privatleben mehr hätte. Da geht es dann um die Entgrenzung der Arbeit und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

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