Diskussion über Kopftuch unter Schülern

  • Ihr erwartet doch nicht ernsthaft, dass religiöse Regeln in sich oder gar im Abgleich mit der Realität Sinn ergeben? Man beruft sich ja gerade auf Religion, um absurde Ideen nicht sachlichen Kriterien unterwerfen zu müssen.


    Ich ließe mich da auf keine Diskussion ein, welches denn nun die „richtige“ Interpretation irgendeines dicken Buches ist. Es sei denn, ich wollte einen Krieg anzetteln. Dafür sind Diskussionen um Details der Dogmen in der Geschichte immer gut gewesen.


    Auf eine innerreligiöse Diskussion ließe ich mich nicht ein.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    3 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Quittengelee

    "Kopftuch ja, alles andere nein". Hmm, es gibt auch noch andere Religionen. So kann ich mich an einen Schüler erinnern, der gehörte den Sikhs an. Der kam immer mit seiner sauber gebunden Kopfbedeckung. Soll ich ihm jetzt die Kopfbedeckung verweigern? Und an einen praktizierenden Rastafari kann ich mich auch erinnern. Der müsste schon auf sein Gras verzichten, da sollte er doch wenigsten seinen Kopfschmuck weiter tragen dürfen. Auch als Tarifbeschäftigter habe ich ein Gelöbnis geleistet, dass mich auch dazu verpflichtet Gerechtigkeit gegenüber jedermann auszuüben.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ob mal ein Baseballmützenträger oder eine Baskenmützenträgerin geklagt hat, dass er oder sie die Kopfbedeckung im Unterricht tragen können dürfen sollte

    Da hier nur die persönliche Freiheit betroffenen ist und nicht einer Massenideologie, wird das wohl noch keiner gemacht haben.

  • Nur sehe ich nicht ein oder vielmehr widerspricht es dem Gerechtigkeitsprinzip, wenn ich die eine religiöse Kopfbedeckung erlaube und die andere nicht.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nur sehe ich nicht ein oder vielmehr widerspricht es dem Gerechtigkeitsprinzip, wenn ich die eine religiöse Kopfbedeckung erlaube und die andere nicht.🤷

    Ja, wurde doch schon mehrfach geschrieben, alles gut. Ich fand einfach die kanadischen Biker mit Turban super, deswegen hab ich den Artikel verlinkt. Ich hab den Mützenkampf schon lange beendet, schrieb ich weiter oben.

  • Bei uns tragen fünf Lehrerinnen Kopftuch.

    Darf ich es als Elternteil ablehnen, daß meine Kinder von solchen Lehrerinnen unterrichtet werden? Da die Islamverbände das Kruzifix aus den Klassenzimmern weggeklagt haben, muß im gleichen Zug das Kopftuch auch weg. Schließlich vertreten die Lehrerinnen den Staat.

  • Du darfst Dich dazu äußern. Die SL auf einen Schulkonferenz Beschluss verweisen. Eine Beschwerde bei der nächsthöheren Dienststelle geht ins Leere, da der Schulfrieden ja wohl durch den Konferenzbeschluss gegeben sei.

    Ich persönlich finde es auch unglücklich, da Schule nach außen neutral auftreten sollte.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    Sehe ich ähnlich. Wenn die Lehrerin Kopftuch trägt, muß auch das Kruzifix an die Wand und der Chanukkia-Leuchter aufs Pult.

    Nein.

    Das Kopftuch der Lehrerin ist eher vergleichbar mit dem persönlichen Kreuzchen, dass der ein oder andere Lehrer um den Hals trägt.

    Oder mit dem Habit einer Ordnesfrau, die als Lehrerin arbeitet. Alles drei sind Zeichen der persönlichen Religiösität. Das Kreuz an der Wand ist Zeichen einer schulischen Vorgabe.

  • Apropos Sikh: keine Ausnahme für Helmpflicht wg. Turban, weil die Sicherheit anderer vorgeht...

    https://www.spiegel.de/spiegel…as-erlaubt-a-1165990.html


    Ob mal ein Baseballmützenträger oder eine Baskenmützenträgerin geklagt hat, dass er oder sie die Kopfbedeckung im Unterricht tragen können dürfen sollte?

    Die Sicherheit beim Motorradfahren ist aber auch ein anderes Kaliber als "Mütze ab, macht man so".

    Darf ich es als Elternteil ablehnen, daß meine Kinder von solchen Lehrerinnen unterrichtet werden? Da die Islamverbände das Kruzifix aus den Klassenzimmern weggeklagt haben, muß im gleichen Zug das Kopftuch auch weg. Schließlich vertreten die Lehrerinnen den Staat.

    Anders als Lehrkräfte hat das Klassenzimmer kein Recht auf Religionsfreiheit (oder ein Recht auf sonst irgendwas), daher hinkt der Vergleich schon ein wenig. Zum Neutralitätsgebot des Staates im Zusammenhang mit seinen Beschäftigten gabs ja nun wirklich genug Urteile.

  • kleiner gruener frosch

    Sowas gibt es bei uns alles nicht. Oder eben alles gleichzeitig, wie in dem einen Klassenraum, in dem die Willkommensklasse unterrichtet wird. Schaufensterpuppe mit Kopftuch und Auge der Fatima in der Ecke, Chanukkia-Leuchter auf dem Pult und Kruzifix, Deutschlandfahne und die Übersicht in Deutschland verbotener Waffen an der Wand.

  • Oder eben alles gleichzeitig, wie in dem einen Klassenraum, in dem die Willkommensklasse unterrichtet wird. Schaufensterpuppe mit Kopftuch und Auge der Fatima in der Ecke, Chanukkia-Leuchter auf dem Pult und Kruzifix, Deutschlandfahne und die Übersicht in Deutschland verbotener Waffen an der Wand.

    WTF?

  • Nein.

    Das Kopftuch der Lehrerin ist eher vergleichbar mit dem persönlichen Kreuzchen, dass der ein oder andere Lehrer um den Hals trägt.

    Oder mit dem Habit einer Ordnesfrau, die als Lehrerin arbeitet. Alles drei sind Zeichen der persönlichen Religiösität. Das Kreuz an der Wand ist Zeichen einer schulischen Vorgabe.

    Bei uns sind genau alle diese Dinge verboten, ich darf mein Kreuz nicht sichtbar tragen, die Erzieher dürfen ihr Kopftuch nicht tragen (die Praktikanten aber schon, warum auch immer) usw.

  • Die Religionslehrer die ich kenne sind alle beim Land beschäftigt. Selbst die Pfarrer sind ans Land abgeordnet.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Die Religionslehrer die ich kenne sind alle beim Land beschäftigt. Selbst die Pfarrer sind ans Land abgeordnet.

    Ja, das ist in einigen Bundesländern so, aber wie wir neulich schon mal festgestellt hatten, z.B. eben in Berlin und Brandenburg nicht und somit dürfen die die Sachen tragen, zumal Neutralität ja eh nicht vorhanden ist.

  • Aus rechtlicher Sicht spannend ist, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 2015 klargestellt hat, dass pauschale Verbote zum Tragen religiöser Symbole für Lehrkräfte gerade nicht zu halten sind und nicht einfach mit einer abstrakten Gefahr begründet werden können. Auch hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass wenn es überhaupt zu einer entsprechenden Untersagung kommen darf, davon grundsätzlich alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen unterschiedslos anzusehen sind.


    Das hat aber bisher weder Länder wie Berlin davon abgebracht, entsprechend pauschale Verbote gesetzlich zementiert zu behalten, noch Länder wie Bayern, eine Bevorzugung christlicher Weltanschauungen im Kontext mit dem Tragen religiöser Symbole zu verwerfen.

  • es ist wirklich schade, dass sich diese "Religiöse-Zeichen-Gesetze" handwerklich derartig schlecht waren, dass dem BVerfG nichts anderes übrig blieb, als sie zu verbieten. Vermute, da stand den MacherInnen ihr eigener Rassismus im Weg.

    Selbst so massive Veränderungsbefürworter wir Mafalaani sprechen von einem Aushandlungsprozess - es ist keiner, wenn die "heimische" Seite alles durchwinkt. Daher meine ich, es ist die Aufgabe von jedeR von uns, zu überlegen, ob und wo die persönliche Grenze gesetzt ist, anstatt einfach nur alles zu tolerieren. Bei mir ist es so, dass ich mich bei SuS gerne noch streite, aber z.B. mit ner Richterin mit Kopftuch hätte ich massive Probleme. Sie kann ja vonmiraus im Kämmerlein Kopftuch tragen, aber es fällt mir schwer, zu glauben, dass jemand in irgendeiner Form neutral und bundesgesetzgehirngewaschen ist, die die Zurschaustellung ihrer Religiosität nicht mal ein paar Stunden hintenan stellen kann.

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