Klassenfahrten nach UK unter den derzeitigen Rahmenbedingungen

  • Das klingt wirklich sehr anstrengend Zauberwald und leider so, als ob alle Seiten sich ein bisserl zu sehr darauf verlassen, dass du das als Lehrkraft schon schaffen würdest. Gut, dass du dranbleibst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Schon bitter für die Eltern. Ich habe diverse Klassenfahrten ins europäische Ausland. Keine Ahnung wie eine 60 Jahre alte Kollegin sich so verhalten konnte.


    Nun ja, sie wird jetzt sich wohl krankschreiben lassen und dann ab in den Ruhestand. Die Eltern werden ein Leben lang leiden.


    Und die 34 jährige die nicht weiß ob sie den Job noch ausüben kann wird sich schnell in die Dienstunfähigkeit begeben; entspannt zusätzlich mit einer privaten DU falls eine vorliegt.

    Die Eltern werden ein Leben lang Leiden.

  • ...Das ist genau das, was mir an der Diskussion missfällt: Man überhöht diesen Fall aus falscher Solidarität derartig, dass die Grenze zwischen denjenigen, die ihren Job ordentlich machen und denjenigen, wo es dort Defizite gibt, verwischt.

    Wer einen Freifahrtsschein erwartet, ...

    Wer tut denn das?

    • Offizieller Beitrag

    Keine Ahnung, welches Menschenbild Du hier hast - das ist schon ziemlich daneben.

  • So ganz Unrecht hat Schmidt nicht. Bei der derzeitigen Personalsituation sind alle mit dem regulären Betrieb schon überlastet. Das hat u.a. die letzte Befragung der GEW ergeben. In Überlastungssituationen kommt es zu Fehlleistungen. Ob jetzt im konkreten Fall das mitursächlich war weiß ich nicht. Das man hingegen bei der derzeitigen Personalsituation die Durchführung von Fahrten generell aussetzen sollte, ja dem stimme ich zu. Auch süß Sicherheitsgründen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es ist sehr kompliziert. Die Schulbegleitung soll mit, darf aber nur maximal 10 Stunden täglich arbeiten und nicht übernachten. Ihre Kosten werden auch nur zu einem kleinen Teil von der Stadt übernommen. Wer den Rest zahlt, ist unklar. Die Eltern gehen nicht mit, verstehen meine Sorge nicht. Es gibt aber jetzt ein Notfallmedikament, das ich geben darf. Habe aber keine Einweisung und Anleitung dafür. Nicht mal einen Beipackzettel. Die habe ich vom behandelnden Arzt eingefordert, höre aber nichts. Der Mitarbeiter des Jugendamts, der die Schülerin bzgl. der Inklusion betreut ist der Meinung, dass die Eltern sich einbringen sollen. Die wollen aber nicht. Wir sind noch zu keinem Ergebnis gekommen, aber wir arbeiten daran. Ich werde auf alle Fälle nach den Ferien nochmals alle Beteiligten anschreiben, bzw. einen runden Tisch einberufen.

    "Remonstration

    Lieber Herr Schulleiter,

    unter den geschilderten Umständen [...] sehe ich mich nicht im Stande, die sichere Durchführung der Fahrt für den Schüler xxx zu gewährleisten. Da Sie als Schulleiter die Gesamtverantwortung tragen, bitte ich Sie, zu entscheiden, ob xxx unter diesen Umständen an der Fahrt teilnehmen soll.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Zauberwald"


    Schriftlich per Brief, auf eine schriftliche Remonstration muss der Schulleiter schriftlich antworten. Der Begriff muss vorkommen um Missverständnisse aus zu schließen, daraus ergeben sich Rechtsfolgen.

  • Keine Ahnung, welches Menschenbild Du hier hast - das ist schon ziemlich daneben.

    Was meinst du was passiert? Denkst du sie kehren zurück in den aktiven Dienst?


    Das Verhalten beider Kolleginnen war inakzeptabel und da habe ich kein Mitleid mit ihnen; weder als Kollege und noch weniger als Vater.


    Aber hinter solchen Fällen verstecken sich Kollegen in Zukunft wenn sie erklären, dass sie keine Klassenfahrten unternehmen wollen.

  • Es ist schon allein fraglich, wie frei wir Menschen in unseren Entscheidungen sind. Vieles deutet darauf hin, dass wir keinen freien Willen haben, jedoch baut unser ganzes Strafsystem darauf auf, dass wir autonom entscheiden. Ich selbst halte auch daran fest, weil mir die menschliche Autonomie ein sehr hohes Gut ist und Autonomie ist natürlich eng verknüpft mit Verantwortung und Moralität. Allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, dass diese Annahme falsch ist. Die Humanwissenschaften und auch die Philosophie geben uns viele Argumente dafür. Allein deshalb versuche ich, so viel Empathie aufzubringen, wie ich kann. Menschen sind unvorsichtig, fehleranfällig, oft ignorant, leider manchmal auch grausam... aber wahrscheinlich auch determiniert.


    Mir tun alle Beteiligten leid.

    • Offizieller Beitrag

    Was meinst du was passiert? Denkst du sie kehren zurück in den aktiven Dienst?


    Das Verhalten beider Kolleginnen war inakzeptabel und da habe ich kein Mitleid mit ihnen; weder als Kollege und noch weniger als Vater.


    Aber hinter solchen Fällen verstecken sich Kollegen in Zukunft wenn sie erklären, dass sie keine Klassenfahrten unternehmen wollen.

    Ja, das Verhalten war inakzeptabel, da bin ich ganz bei Dir. Aber dann gleich küchenpsychologisch mit vorgespielter Dienstunfähigkeit zu kommen, geht mir zu weit.

    Wer sich hinter solchen Fällen versteckt, dem muss man eben erklären, dass man keine Probleme bekommt, wenn man elementaren Bestandteilen der Dienstpflicht nachkommt - ich beziehe mich hier auf das Kümmern vor Ort. Wieso die Kolleginnen das nicht getan haben, wird wohl ihr Geheimnis bleiben.

    • Offizieller Beitrag

    Das würde ich hier in der Tat auch tun. Es gibt Fälle, in denen ich die Verantwortung nicht haben wollte.

  • P.S.: eine Schuld des Ministeriums sehe ich nicht. Auch wenn du sie dir hier gerade konstruierst.

    Ich bin mir da nicht so sicher. Nicht darin, dass Klassenfahrten angeordnet werden, sondern eben in der Begründung im Urteil, dass Vorabfragen zwingend notwendig seien. Wenn Lehrkräften in diesem formalen Punkt der Prozess gemacht wird, dann sollte dafür das Ministerium die Verantwortung übernehmen. Denn genau das könnte doch in anderen Fällen auch passieren. Fürs Schwimmen gibt's sooo genaue Anweisungen und wenn man sich an alle hält und dann trotzdem etwas passiert, ist man nicht persönlich haftbar. Wenn sich das durch dieses Urteil geändert hätte und Lehrkräften eine persönliche Teilschuld zugesprochen werden kann, weil sie nicht im Vorfeld an irgendwas anderes gedacht haben, das bislang niemand verlangt hat, dann haben wir halt schon ein Problem. Genau darum geht es mir zumindest.


    Das im Spiegel beschriebene Verhalten der beteiligten Personen steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

  • Was ich mich bei der Berichterstattung noch gefragt habe, ist ob es da eventuell eine Informationsfragmentierung gab. Also die betreuenden Lehrer auch deshalb falsch handelten, weil jeder einzelne nur ein kleines Bruchstück der Situation kannte und daher die Dramatik der Situation nicht erkannt wurde.

    Das halte ich auch für wahrscheinlich.


    Es waren vier Lehrer:innen vor Ort, die zunächst alle angeklagt waren. Die Fahrt ging wohl auch nur drei Tage, war also vermutlich vollgepackt mit Programm. Warum die Schüler:innen am Donnerstagabend, nach dem Essen beim Chinesen, keinen Lehrer gefunden haben, wissen wir nicht, vielleicht hatten sie ein Organisationsgespräch. Wie intensiv sie gesucht haben, wissen wir auch nicht. Dass am nächsten Tag viel Stress war, kann man sich vorstellen. Dass allerdings freitagabends immer noch niemand bei der Schülerin war, kann man sich eigentlich nur in kodis Sinn erklären. Niemand von den Vieren hat den Ernst der Lage erkannt, vielleicht nicht jeder überhaupt etwas von der Übelkeit der Schülerin mitbekommen oder sich persönlich zuständig gefühlt. Das OLG hat ja auch geurteilt, dass die Lehrer als medizinische Laien die Notlage nicht erkennen mussten und dass eine Verkettung unglücklicher Umstände vorgelegen habe. Damit möchte ich das Verhalten der vier Lehrer:innen nicht entschuldigen. Ich gehe aber davon aus, dass sie normalerweise selbstverständlich nach ihren kranken Schülern schauen. Diesmal ist es aus Gründen, die wir nicht kennen, nicht rechtzeitig geschehen. Niemand der vier wurde dafür verurteilt.


    Die beiden Lehrerinnen wurden verurteilt, weil sie für die Planung der Fahrt zuständig waren. Die jüngere der beiden war damals 29 Jahre alt, also recht neu im Dienst. Möglicherweise war es die allererste Fahrt, an deren Planung sie beteiligt war. Natürlich war sie erwachsen und verantwortlich, aber dass sie sich auf ihre erfahrene Kollegin verlassen hat und davon ausgegangen ist, dass diese weiß, was zu tun ist, finde ich mehr als verständlich. Was geschehen ist, ist für alle sehr bitter.

  • Und mich wundert es immer noch, dass das Mädchen oder die Mitschüler die Eltern des Mädchens nicht früher mit ins Boot geholt haben. Ich dachte, es gäbe so viele Helikopter- Rasenmäher - Eltern heutzutage.

  • Genial! Jetzt wird versucht den Mitschülern eine Teilschuld in die Schuhe zu schieben.:autsch:


    Selbst wenn man noch nie eine Klassenfahrt organisiert hat, gibt es im Netz genug Informationen worauf man zu achten hat. Die gibt es schon seit Jahren, also zieht die Karte der jungen Kollegin, die sich an der erfahrenen Kollegin orientiert hat nicht.

  • Genial! Jetzt wird versucht den Mitschülern eine Teilschuld in die Schuhe zu schieben.:autsch:

    Das stimmt doch gar nicht! Das hast DU gesagt!



    Ich frage mich auch, ob man Jugendliche den ganzen Tag allein im Hotelzimmer (in einen fremden Land) lassen kann. Bei meinen Grundschülern ginge das jedenfalls nicht. Von daher will ich das was platty schrieb gar nicht so von der Hand weisen. Viel zu wenig Personal für so eine Fahrt.

  • Aber dann gleich küchenpsychologisch mit vorgespielter Dienstunfähigkeit zu kommen, geht mir zu weit.

    Ich halte es durchaus für realistisch, das eine Lehrkraft, die die Verantwortung für den Tod einer Schülerin hat, nicht mehr vor der Klasse stehen kann. Auf mehreren Ebenen: man selbst wird das kaum so wegstecken können, wenn man nicht völlig abgestumpft ist, und auch die Behörde wird kaum ein Interesse daran haben, da dies natürlich in jeder Klasse, die die Lehrkraft übernimmt, sofort Thema Nummer 1 sein wird.

  • Ich halte es durchaus für realistisch, das eine Lehrkraft, die die Verantwortung für den Tod einer Schülerin hat, nicht mehr vor der Klasse stehen kann.

    Wobei der Presse auch zu entnehmen ist, dass die Staatsanwaltschaft diesen Prozess zuerst gar nicht führen wollte, wohl weil sie die Teilschuld einer jeden Lehrerin als zu gering erachtet hat. Nur auf massiven Druck seitens der Eltern kam es überhaupt zu diesem Verfahren.


    Ich hätte mir jedenfalls gewünscht, dass die Eltern mit auf der Anklagebank gesessen hätten, Begründung: Unterlassene Benachrichtigung der Schule über entsprechend schwerwiegende Krankheiten.


    Habe aber auch gerade selber den Fall, dass mich der Schulpsychologische Dienst über einen meiner Schüler aufklären musste, weil die Eltern auf „Datenschutz“ plädiert haben und mir nicht sagen wollten, was mit ihrem Sohn los ist.

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