Unterschrift und Amtsbezeichnung: Zeugnisse in NRW

  • Guten Abend zusammen,


    zu meiner Frage habe ich hier im Forum nur eine Diskussion (von 2013) gefunden. Bei uns an der Schule "glaubt man", dass Zeugnisse von der KL mit ", Amtsbezeichnung" unterschrieben werden müssen. Ich finde das ehrlich gesagt etwas affig und habe mal recherchiert. Herausgefunden habe ich aber an entsprechender Stelle in der BASS nur, dass die Unterschrift handschriftlich erfolgen muss.


    Nun stellt sich mir also die Frage, wo ich weitere Informationen finde bzw. ob es überhaupt Vorschriften dazu gibt, die Amtsbezeichnung zu verwenden (z.B.Zeugnisse, Prüfungsprotokolle etc.).


    Lieben Dank

    S.

  • Wenn deine SL das glaubt : Schriftlich nachfragen, wo das stehe, weil dir dies bislang unbekannt gewesen wäre und du genau nachlesen wolltest, was wie zu gestalten sei. Wenn es eine Regelung gibt, kommt diese oder alternativ auf dem Weg die schriftliche Anweisung, derart vorzugehen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich kenne keine Regelung dazu. Bei uns ist jedoch ein Strich für die Unterschrift und unter diesem steht der Name mit Amtsbezeichnung. Daher unterschreibe ich nur mit Namen.

  • Ich wüsste offen gestanden nicht, was die Eltern die Amtsbezeichnung (und damit die Besoldungsgruppe) anginge. Die Weitergabe unnötiger personenbezogener Daten dürfte wiederum unzulässig sein.

  • Ich wüsste offen gestanden nicht, was die Eltern die Amtsbezeichnung (und damit die Besoldungsgruppe) anginge. Die Weitergabe unnötiger personenbezogener Daten dürfte wiederum unzulässig sein.

    90% können nix damit anfangen oder ist es völlig egal.

  • Bei uns ist jedoch ein Strich für die Unterschrift und unter diesem steht der Name mit Amtsbezeichnung.

    Auf unseren Zeugnissen steht nur der Vor- und Nachname der Lehrkraft, ohne Amtsbezeichnung. Die steht allerdings beim Schulleiter.

    Ich habe meine Amtsbezeichnung noch nirgends meiner Unterschrift hinzugefügt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • (2) Die Beamtin oder der Beamte führt im Dienst die
    Amtsbezeichnung des ihr oder ihm übertragenen Amtes. (§ 77 LBG NRW (2)).


    Wenn die Schulleitung das auf den Zeugnissen sehen will, heißt das für mich: Ich unterschreibe mit Amtsbezeichnung. Wenn sie das nicht will, kräht vermutlich auch kein Hahn danach.

  • Hallo zusammen,


    danke für eure zahlreichen Rückmeldungen!


    Der Germanist , dein Verweis lässt ja schon die Interpretation zu, die Amtsbezeichnung verpflichtend zu ergänzen.


    Ich bin einerseits natürlich nicht ständig in der Situation, so unterschreiben zu müssen aber andererseits, wenn dann Zeugnisse etc. anstehen, finde ich es wirklich albern. Ich werde auf jeden Fall mal bei der SL anfragen, ob die gedruckte Version der Amtsbezeichnung plus Unterschrift nicht reicht. Mal sehen, wie die Reaktion ist. Vermute, das ganze ist so ein bisschen "Gym-Chic" ;), überall das Amt zu erwähnen..



    Wünsche jedenfalls allen NRWler*innen schöne Sommerferien!


    S.

    • Offizieller Beitrag

    Einmal abgesehen vom Landesbeamtengesetz oder der Anweisung durch die Schulleitung:
    Ich finde mich immer dann total geil, wenn neben meinem Namen noch StD ergänzen kann. Damit bin ich etwas Besseres und fühle ich mich den StR(') und den OStR(') überlegen.

    (Und wer die Ironie in diesem Beitrag findet, darf sie behalten UND bekommt ein Fleißkärtchen.)


    :P

  • Ich finde mich immer dann total geil, wenn neben meinem Namen noch StD ergänzen kann.

    Ach du warst das... dereinst in der Schwimmhalle. :P Die verantwortliche Aufsicht muss bei uns neben dem Namen der Schule, Anzahl der Kinder und Schwimmzeit unterschreiben. Es gibt dann tatsächlich solche Einträge. Ist schon irgendwie lächerlich...

  • Einmal abgesehen vom Landesbeamtengesetz oder der Anweisung durch die Schulleitung:
    Ich finde mich immer dann total geil, wenn neben meinem Namen noch StD ergänzen kann. Damit bin ich etwas Besseres und fühle ich mich den StR(') und den OStR(') überlegen.

    (Und wer die Ironie in diesem Beitrag findet, darf sie behalten UND bekommt ein Fleißkärtchen.)


    :P

    DU meinst das ironisch. Leider gibts diese Exemplare dann doch öfter mal an Schule. :flieh:

    • Offizieller Beitrag

    Das kann ich für meine Schule nicht bestätigen.

    (Gleichwohl gab es durchaus die eine oder andere Unsicherheit seitens einzelner Mitglieder des Kollegiums, als ich als externer A15er neu an die Schule kam. Ich habe mich aber in der Regel mit Vornamen vorgestellt bzw. bin auf das Angebot des Duzens seitens der älteren KollegInnen eingegangen.)

  • Schwierig ist dies übrigens bei tarifbeschäftigten Kollegen, sie sind 'Beschäftigte/r' (auch wenn sie auf einer mit A 15 besoldeten Stelle sitzen)


    Dieser ganzen LiA-Kram und ähnliches scheint mir nur ein rechtlich nicht gedeckter Notbehelf zu sein (zumal bei LiA Verwechslungsgefahr mit 'in Ausbildung' besteht - und es 'Angestellte' ja gar nicht mehr juristisch gibt).


    'Beschäftigter' umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten mit ganz unterschiedlichen Qualifikationsniveaus (natürlich auch völlig jenseits der unterrichtlichen Tätigkeit)


    Ps. In Bayern ist dies geregelt mit z.B. StR i.BV. (soll 'in Beschäftigtenverhältnis' heißen - kann man natürlich verwechseln mit 'Berufsvorbereitung'). Wie schauts in anderen Bundesländern aus?-Ohne verbindliche Regelung von ministerieller Seite dürfte formal nur 'Beschäftigte-/r' zulässig sein, eigentlich gar nicht gehen dürfte eigentlich alles mit 'Angestellte', da es Angestellte rechtlich nicht mehr gibt).


    In vielen Bundesländern ist auch überhaupt die Bezeichnung oder Benennung eines tarifbeschäftigten Kollegen (auch mündlich oder gegenüber den Schülern) als 'Lehrer' problematisch, da eine Verwechslungsgefahr mit der Amtsbezeichnung 'Lehrer' im GS- und Sek. I-Bereich besteht. Ähnliches gilt in etlichen Bundesländern für den Begriff 'Sonderpädagoge'.


    Die unberechtigte Verwendung' vom Amtsbezeichnungen ist übrigens strafbar. Wer absolut auf Nummer sicher gehen will, spricht bei den nicht mit einem Amt versehenen Kollegen nur von 'Beschäftigten'. Natürlich schwer durchzuhalten gegenüber SuS und Eltern - nein Kollege S ist kein Lehrer, sondern ein Beschäftigter, der euch unterrichtet (da Lehrer auch Amtsbezeichnung ist - und im System öffentliche Schule sicher Verwechslungsgefahr mit Amtsbezeichnung besteht - außerhalb der Schule kann sich freilich jeden Lehrer nennen)

  • Man lernt doch nie aus. Ich kenne es nur mit Amtsbezeichnung und ganz brav Komma zwischen dem Vor- und Nachname und fand das schon immer sehr befremdlich. Als ich mal ein Praktikum in Bayern gemacht habe, wurden die Amtsbezeichnungen sogar auf dem Sprechstundenplan veröffentlicht.

  • Komisch, dabei brauchen doch zumindest die Oberstudienräte sich in Bayern mal gar nichts darauf einzubinden, kommt die Beförderung doch von selbst.

    • Offizieller Beitrag

    Hier verweise ich noch einmal auf den Link von mir weiter oben.

    Alle tarifbeschäftigten Mitarbeitenden im Ministerium tragen die "Amtsbezeichnung" "RB(e)", sprich Regierungsbeschäftigte(r).


    Diese tarifbeschäftigten Leute gibt es dort bis hoch in die Abteilungsleitungsebene. Das dürfte in den anderen Ministerien nicht anders sein.

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