Transparenz bei Ermittlung der Entlastungsstunden

  • Hallo zusammen!


    An meiner Schule wird einmal pro Jahr per Formular die Belastung durch Klassenarbeiten/Klausuren abgefragt, woraus dann zusammen mit einigen anderen Belastungsfaktoren wie z.B. Klassenleitung die Zahl der angerechneten Entlastungsstunden ermittelt werden soll. Und während es durchaus eine Übersicht gibt, wie das alles im Prinzip zusammengerechnet werden soll, erfahren wir nur das Endergebnis, so dass es unmöglich ist, im Detail nachzuvollziehen, ob überhaupt korrekt gerechnet worden ist.


    Aus meiner Sicht ist das Thema Arbeitszeit durchaus ein sensibles, weshalb ich mir diesbezüglich eigentlich mehr Transparenz wünschen würde. Daher interessiert mich, wie dies an euren Schulen gehandhabt wird. Erhaltet ihr detaillierte Informationen, die es ermöglichen, die genaue Zahl eurer Entlastungsstunden wirklich nachvollziehen zu können?


    Könnte mir vielleicht in diesem Zusammenhang jemand sagen, wie ich herauskriege, wie groß die Zahl der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Entlastungsstunden überhaupt ist?


    Vielen Dank im Voraus!


    Gruß, P. E.

  • Belastungsfaktoren wie z.B. Klassenleitung

    Man kann jetzt drüber streiten, ob Klassenleitung am Gymnasium ein Belastungsfaktor ist, unabhängig davon finde ich es etwas lächerlich, für eine Klassenleitung überhaupt Anrechnungsstunden zu vergeben, da es meines Erachtens nach zu den Aufgaben eines Lehrers gehört.


    Grundsätzlich ist es aber so, dass ihr in die Art der Berechnung, wie die Schulleitung die Anrechnungsstunden verteilt, keinen Einblick habt. Die SL kann das auch würfeln und den Vorschlag der LK präsentieren. Nur darauf, wie die Stunden überhaupt zustande kommen, also die Schips-Liste, haben Mitwirkungsgremien Anspruch.

    Rechtlich sieht das ganze so aus:


    Zitat

    Über die Grundsätze der Anrechnungsstunden entschei- det die Lehrerkonferenz auf Vorschlag des Schulleiters oder der Schulleiterin.

  • Okay, danke.


    [...], unabhängig davon finde ich es etwas lächerlich, für eine Klassenleitung überhaupt Anrechnungsstunden zu vergeben, da es meines Erachtens nach zu den Aufgaben eines Lehrers gehört.

    Bei uns gibt es für die Klassenleitung (jeweils zwei Lehrer) eine Stunde Entlastung; der Großteil der übrigen Stunden soll für die Korrekturen vergeben werden (die aber natürlich auch zu den Aufgaben eines Lehrers gehören...) .


    Um die Anzahl der Entlastungsstunden zu ergründen, müsste man also die Zahl der Grundstellen kennen - da komme ich jetzt auch gerade nicht weiter. Wie sollte das denn bei einem fünfzügigen Gymnasium (ca. 1200 Schüler bei einer Hundertschaft von Kollegen) ungefähr aussehen?


    Danke!


    Gruß, P.E.

  • Wieso fragst du nicht einfach nach oder guckst in Konferenzprotokoll?


    Ich glaube übrigens du arbeitest dich an der falschen Stelle ab. Es werden sicher kaum Entlastungsstunden verfallen und mit ziemlicher Sicherheit genau die zulässige Anzahl aus dem Kollegiumstopf verteilt.


    Das Problem ist eher euer Verteilschlüssel. Wenn ihr die für normale Lehrertätigkeiten wie Klassenlehrerschaft und Korrekturen verteilt, dann habt ihr keine Stunden für die ganzen Zusatzaufgaben über.


    Um das Ganze gerade zu rücken solltet ihr in nachfolgender Reihenfolge euer Mitbestimmungsrecht konsequent wahrnehmen:

    1. Grundsätze der Unterrichtsverteilung beschließen
    2. Teilzeitkonzept beschließen
    3. Grundsätze der Verteilung der Entlastungsstunden beschließen


    Wenn die Verteilung der Entlastungsstunden intransparent ist, dann stimmt beim nächsten mal nicht zu.;)

  • Die zur Verfügung stehenden Entlastungsstunden sind jedes Jahr anders und hängen von vielen (mir nicht im Einzelnen bekannten) Faktoren und sicher auch von der Schulform ab.


    Wie oben beschrieben könnt ihr lediglich über die %-uale Verteilung abstimmen.

  • so dass es unmöglich ist, im Detail nachzuvollziehen, ob überhaupt korrekt gerechnet worden ist.

    An einer großen Schule ist es wohl auch so gut wie unmöglich, dies jedem einzelnen Kollegen ausführlich zu erklären und die einzelnen Schritte individuell nachzuverfolgen. Aber durchaus denkbar wäre es doch, dass sich der Personalrat dies mal genauer an einem oder zwei Beispielen zeigen und erklären lässt - und dann Richtung Kollegium kommuniziert, dass alles "mit rechten Dingen" zugeht.

  • An einer großen Schule ist es wohl auch so gut wie unmöglich, dies jedem einzelnen Kollegen ausführlich zu erklären und die einzelnen Schritte individuell nachzuverfolgen. A

    Ich denke, mit einer anständigen Excel-Tabelle sollte das überhaupt kein Problem sein.

  • Bei uns wird transparent erklärt, welche gesetzliche Grundlage die Entlassungsstunden haben und wie diese auf die einzelnen Gründe verteilt werden im Kollegium. Man bekommt dann aber nur das eigene Ergebnis ohne Begründung zusammen mit der Mitteilung, welche Lerngruppen man im nächsten Jahr übernimmt.


    Dass es Entlassungsstunden für Klassenleistungen gibt, erstaunt mich immer wieder. Insbesondere am Gymnasium, wo man ja in der Regel nicht mal tagelange Eltern-Schüler-Gespräche führt im Jahr, die Lehrstellensuche begleitet und vermutlich auch die Kontakte mit dem Jugendamt deutlich weniger zahlreich sind.

  • Da hier nun zweimal die Verwunderung durch Gesamtschullehrkräfte ausgedrückt wurde, dass es ausgerechnet am Gymnasium Entlastung für selbstverständliche Lehrertätigkeiten wie die Klassenleitung gibt, möchte ich mal einwenden: Na klar!


    Mal ganz grundsätzlich: Wofür sollte es denn sonst Entlastungsstunden geben, wenn nicht für Lehrertätigkeiten? Ist eine Aufgabe keine Lehrertätigkeit, fällt sie nicht in meinen Arbeitsbereich, also kann ich dafür keine Entlastung erwarten. Aufgaben wie Klassenleitung, Korrekturen, Betreuung von Wettbewerben, Digitalisierung (und damit Administration von Hard- und Software), Inklusion etc. sind Teil meiner Arbeit, also kann ich dafür Entlastung erwarten, wenn die Anforderungen dies erfordern.


    À+

    • Offizieller Beitrag

    Mal ganz grundsätzlich: Wofür sollte es denn sonst Entlastungsstunden geben, wenn nicht für Lehrertätigkeiten? Ist eine Aufgabe keine Lehrertätigkeit, fällt sie nicht in meinen Arbeitsbereich, also kann ich dafür keine Entlastung erwarten. Aufgaben wie Klassenleitung, Korrekturen, Betreuung von Wettbewerben, Digitalisierung (und damit Administration von Hard- und Software), Inklusion etc. sind Teil meiner Arbeit, also kann ich dafür Entlastung erwarten, wenn die Anforderungen dies erfordern

    Umgekehrt wird ein Schuh draus.

    Wenn es explizit Teile deiner Arbeit sind (z.B. die Klassenleitung) , dann ist es in Rahmen deiner Arbeitszeit und deines Gehalts abgegolten. Warum sollte es dann Entlastungsstunden dafür geben.


    Entlastungsstunden gibt es für Sachen, die OnTop kommen.

  • Da hier nun zweimal die Verwunderung durch Gesamtschullehrkräfte ausgedrückt wurde, dass es ausgerechnet am Gymnasium Entlastung für selbstverständliche Lehrertätigkeiten wie die Klassenleitung gibt, möchte ich mal einwenden: Na klar!


    Mal ganz grundsätzlich: Wofür sollte es denn sonst Entlastungsstunden geben, wenn nicht für Lehrertätigkeiten? Ist eine Aufgabe keine Lehrertätigkeit, fällt sie nicht in meinen Arbeitsbereich, also kann ich dafür keine Entlastung erwarten. Aufgaben wie Klassenleitung, Korrekturen, Betreuung von Wettbewerben, Digitalisierung (und damit Administration von Hard- und Software), Inklusion etc. sind Teil meiner Arbeit, also kann ich dafür Entlastung erwarten, wenn die Anforderungen dies erfordern.

    Die Verwunderung mag daher rühren, dass die "Entlastungsstunden" eigentlich Anrechnungsstunden für besondere Belastungen sind (vgl. u.a. §14 NDS ArbZVO). Weder Korrekturen noch die Tätigkeit als Klassenlehrkraft sind per se "besondere Belastungen", die eine solche Zuweisung rechtfertigen würden. Das mag in begründeten Einzelfällen bei sehr hohen Korrekturbelastungen anders aussehen, wie auch der Bericht des Expertengremiums Arbeitszeitanalyse mit Blick auf die nds. Arbeitszeitstudie feststellte, die Tätigkeit als Klassenlehrkraft tauchte aber auch dort gerade nicht als Bereich für die Vergabe von Entlastungsstunden auf.

  • Da hier nun zweimal die Verwunderung durch Gesamtschullehrkräfte ausgedrückt wurde[...]


    Wofür sollte es denn sonst Entlastungsstunden geben, wenn nicht für Lehrertätigkeiten? Ist eine Aufgabe keine Lehrertätigkeit, fällt sie nicht in meinen Arbeitsbereich, also kann ich dafür keine Entlastung erwarten. Aufgaben wie Klassenleitung, Korrekturen, Betreuung von Wettbewerben, Digitalisierung (und damit Administration von Hard- und Software), Inklusion etc. sind Teil meiner Arbeit, also kann ich dafür Entlastung erwarten, wenn die Anforderungen dies erfordern.

    Zu diesen Stunden heißt es:

    Für die ständige Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben, zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen, für die Mitgliedschaft im Lehrerrat und für die Tätigkeit als Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen können die Schulen über folgende Anrechnungsstunden je Stelle...

    Insofern finde ich es auch verwunderlich, wenn damit normale Tätigkeiten abgegolten werden. Korrekturen gehören zu Vor- und Nachbereitung von Unterricht, die Tätigkeiten der Klassenleitung gehören nach ADO ebenfalls zum normalen Dienstgeschäft.


    Letztendlich ist es aber egal, was ich oder andere Externe dazu meinen. Wenn eure Lehrerkonferenz diesen Verteilungsgrundsätzen und der Verteilung zustimmt, dann ist doch alles gut. Dafür gibt es ja das Mitbestimmungsrecht. Nicht jede Schule/jedes Kollegium hat die gleichen Schwerpunktsetzungen und Bedürfnisse.


    Edit: Ich sehe gerade, die langsame Formulierung meiner Antwort hat sich mit Seph und frosch überschnitten. ;)

  • NDS

    Grundsätzlich Zustimmung. Und/aber eine genauere Erläuterung:

    In den Bundesländern ist die Arbeitszeit der Lehrkräfte immer unterschiedlich definiert. In NDS angeblich besonders niedrig. Dafür gibt es aber auch so gut wie keine Entlastungsstunden. In anderen BLs ist die Arbeitszeit (auf dem Papier) deutlich höher. Und dann werden standardmäßig Entlastungen verteilt (für Klassenleitungen, Oberstufenkurse, Korrekturen, ...).


    Sicherlich wird es auch in den nächsten Schuljahren (Stichwort Lehrermangel) immer wieder mal z.B. aus den Ministerien Ansätze geben, die Arbeitszeit der Lehrkräfte zu erhöhen. Zum Beispiel in Niedersachsen, wo man angeblich (!) mit die niedrigsten Arbeitszeiten hat.

    Die Schulsysteme der Bundesländer (und noch viel mehr über Staatsgrenzen hinweg) lassen sich nicht so einfach nur mit Blick auf einzelne Zahlen (z.B. Stundenkontingent, "Stundenlohn") vergleichen. Da muss man deutlich mehr mit in den Blick nehmen. (Oder unterlässt mit Absicht oder in Unkenntnis, um ganz populär über überbezahlte "faule Säcke" herziehen zu können.)

  • Ich finde es schon deswegen richtig, Entlastungspunkte für Klassenleitungen zu geben, weil gar nicht jeder eine hat. Wer z.B. Französisch und Latein unterrichtet, was an manchen Schulen beides im klassenübergreifenden Kurssystem läuft, hat praktisch nie Klassenleitungen. Kollegen mit periodischen Fächern meist auch nicht. Dagegen sind gerade Hauptfachlehrer, die ohnehin die höheren Korrekturbelastungen haben, hier oft dauerhaft betroffen und haben selten mal ein Jahr ohne.

    Gerade in der sehr betreuungsintensiven Erprobungsstufe finde ich Entlastung für Klassenlehrertätigkeiten absolut angemessen.


    Zum Thema: an meiner letzten Schule gab es ein Punktesystem für fest definierte Tätigkeiten und man hat jedes Jahr eine Übersicht bekommen, wie viel Entlastung einem gerade auf dem Papier zusteht. Alle paar Jahre gab es die dann auch im Stundenplan. Ich meine, die Liste für das Gesamtkollegium war auch transparent einsehbar.

  • Ich finde es auch gerechtfertigt, wenn es Entlassungsstunden für Klassenleistungen gibt. Nur warum Gymnasien ein Budget dafür zu haben scheinen und andere Schulformen, in denen das deutlich mehr Arbeit macht, nicht, erschließt sich mir nicht.

  • Nur warum Gymnasien ein Budget dafür zu haben scheinen und andere Schulformen, in denen das deutlich mehr Arbeit macht, nicht, erschließt sich mir nicht.

    Das ist mir auch schleierhaft. Wir haben als vierzügige Gesamtschule etwas unter 40 Anrechnungsstunden aus dem LK-Topf.


    Wenn wir jeder Klassenleitung jetzt eine Stunde geben würden, wären das 24 Anrechnungsstunden, das wäre weit mehr als die Hälfte aller Anrechnungsstunden.

    sehr betreuungsintensiven Erprobungsstufe

    Jetzt nichts gegen dich, aber es ist immer interessant, was Kolleginnen und Kollegen vom Gymnasium als sehr betreuungsintensiv empfinden.



    In NDS angeblich besonders niedrig. Dafür gibt es aber auch so gut wie keine Entlastungsstunden. In anderen BLs ist die Arbeitszeit (auf dem Papier) deutlich höher. Und dann werden standardmäßig Entlastungen verteilt (für Klassenleitungen, Oberstufenkurse, Korrekturen, ...).

    https://www.kmk.org/fileadmin/…unden_der_Lehrer_2017.pdf


    Ist jetzt kein gigantischer Unterschied zu NRW. Und der Standard-Lehrer an meiner Schulform, egal ob S1 oder S2, hat keine Anrechnungsstunden. Trotz Klassenleitung und Co

    • Offizieller Beitrag

    Das ist mir auch schleierhaft. Wir haben als vierzügige Gesamtschule etwas unter 40 Anrechnungsstunden aus dem LK-Topf

    Das wären ungerechnet etwa 10 Anrechnungsstunden bei uns an einer zweizügigen Grundschule. Davon können wir nur träumen. 😉

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