Abrechnung Klassenfahrt

  • Der Ehrliche ist wie oft der Dumme. Die Ehrliche auch.

    „Dummerweise“ haben wir ein E-Auto und tanken in der eigenen Garage. 🙈

    Aber zur Erhaltung der Fahrtüchtigkeit sind Pausen zum Beine vertreten wichtig.

  • Das mit der halben Stunde vor Mitternacht ist mir eigentlich egal. Ich wohne nur 5 km von der Schule, da mache ich keine Pause und habe auch keinen Bock noch unterwegs zu laden. Was mich echt ärgert, sind diese willkürlichen, ja, steht in der Verordnung, 70 %. Da komme ich mir echt verarscht vor und es geht mir, so blöd das auch klingt, ums Prinzip.

  • Seitdem weiß ich z. B. auch wie viele Waschmaschinenladungen ich für meinen Laborkittel ansetzen darf

    Verrätst du uns auch wieviele? Denn ich muss ja auch nach jedem Schwimmunterricht die ausgeborgten Schwimmsachen und Handtücher von den Schülern waschen


    Hatte ich bisher nicht wirklich drüber nachgedacht, aber eindeutig Wäsche, die sonst nicht entstehen würde und die ich aufgrund der Größe auch nicht selber tragen könnte weder privat noch sonst wie.

  • Hatte ich bisher nicht wirklich drüber nachgedacht, aber eindeutig Wäsche, die sonst nicht entstehen würde und die ich aufgrund der Größe auch nicht selber tragen könnte weder privat noch sonst wie.

    Mal davon abgesehen, dass ich bezweifle, dass das zu den Aufgaben der Lehrkräfte gehört, muss die Schule entstehende Kosten ggf. sowieso vollständig bezahlen. Das sind in dem Sinne seine keine Werbungskosten.

  • Verrätst du uns auch wieviele? Denn ich muss ja auch nach jedem Schwimmunterricht die ausgeborgten Schwimmsachen und Handtücher von den Schülern waschen


    Hatte ich bisher nicht wirklich drüber nachgedacht, aber eindeutig Wäsche, die sonst nicht entstehen würde und die ich aufgrund der Größe auch nicht selber tragen könnte weder privat noch sonst wie.

    3 Euro pro Ladung (waren es), 10x im Jahr. Ich muss den Laborkittel wegen der Schwefelsäure getrennt waschen, ich weiß daher nicht, wie es mit Badekleidung ist (wäscht du sie extra?) Probieren und gut erklären hilft.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Dass es das bei der Steuer gibt, ist mir bekannt, aber hier ging es doch um eine Kostenabrechnung mit dem Dienstherren. Da habe ich mit ganz viel Glück mal 30 Cent Fahrtkosten pro einfache Strecke bekommen, aber bestimmt kein Tagegeld.

    Selbst schuld. In der Steuererklärung nicht angegeben, also nichts bekommen ;)
    Nennt sich "Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen.
    https://www.finanztip.de/reisekosten-absetzen/

    Die erstattung vom Dienstherrn musst du jedoch angeben - sonst ist es Steuerhinterziehung. Es bleibt dennoch ein Plus.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.

  • ich weiß daher nicht, wie es mit Badekleidung ist (wäscht du sie extra?) Probieren und gut erklären hilft.

    Ich würde den rechnerischen Ansatz wählen, weil ich oft nicht einzeln wasche.

    Badehandtuch und Badekleidung sind ca. 1/4 Maschine, also eine Maschine alle 4 Wochen, bei 40 Wochen Schule sind das dann 10 Maschinen zusätzlich (die ich sonst weniger gewaschen hätte) und dann mal schauen, wie das ist.

    Wenn ich am nächsten Tag Schule hätte, dann würde ich sie genau wie die Handtücher aus der Küche und die Putzlappen usw. in der Schule waschen, aber bis Montag möchte ich die einfach nicht liegen lassen von Donnerstag an und nach 16 Uhr noch warten bis die Maschine dann gelaufen ist dauert mir auch zu lange ;)
    Also muss ich ja zuhause waschen (und ich finde, dass es nett ist, dass ich nur die Waschladung und nicht die Handtücher und Badesachen zum Absetzen angebe ;) )

  • Selbst schuld. In der Steuererklärung nicht angegeben, also nichts bekommen ;)
    Nennt sich "Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen.
    https://www.finanztip.de/reisekosten-absetzen/

    Die erstattung vom Dienstherrn musst du jedoch angeben - sonst ist es Steuerhinterziehung. Es bleibt dennoch ein Plus.

    Nochmal: Die steuerliche Seite ist mir geläufig (und natürlich immer genutzt).


    Was mir fehlt ist eine Quelle, die meinen Dienstherren dazu verpflichtet zu zahlen, in diesem Fall NRW. Habe ich noch nie gehört, vielleicht gibt es das ja hier nicht.

  • Nochmal: Die steuerliche Seite ist mir geläufig (und natürlich immer genutzt).


    Was mir fehlt ist eine Quelle, die meinen Dienstherren dazu verpflichtet zu zahlen, in diesem Fall NRW. Habe ich noch nie gehört, vielleicht gibt es das ja hier nicht.

    In NRW gilt das Landesreisemkostengesetz.

    Da ist die Tagespauschale unter Paragraph 6 geregelt.

    Sofern du in NRW verbeamtet bist.

  • Für Tarifbeschäftigte in NRW gilt das Landesreisekostengesetz durch Tarifvertrag analog.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • So etwas Ähnliches hatten wir hier (Hessen) bei unserer letzten Fahrt. Kollege A erhält nur 50% der Erstattung, Kollege B den vollen Satz. Nach Widerspruch wurde Kollege A auch auf 100% hochgesetzt. Einspruch würde ich auf jeden Fall einlegen.

  • Bei der Berlinfahrt hatte mir das Landesamt Ba-Wü die Übernachtungskosten der Dienstreise auf 18 € pro Nacht gekürzt. (In welcher Notunterkunft kostet ein Zimmer so wenig?) Mit Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim 4 S 300/18 hatte ich Widerspruch eingelegt - und es wurden die vollen Hotelkosten erstattet. Bereits durch diesen Musterbrief war ein guter Teil des GEW-Beitrags refinanziert ;)

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.

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