Abrechnung Klassenfahrt

  • War gestern etwas entsetzt, als ich erfahren habe, dass für meine letzte Klassenfahrt nur ca 55% erstattet werden.

    Unsere Schule hat einen Etat x, der durch alle Schulfahrten geteilt wird. Da nach Corona aufgeholt wurde, gab es entsprechende Fahrten.

    Ich gebe zu, dass ich mich nicht richtig informiert hatte und davon ausgegangen sind, dass alle Fahrtkosten bezahlt werden müssen.

    Ich gebe zu, dass diese Fahrten für mich kein Vergnügen sind und ärgere mich jetzt entsprechend.


    Wie werden die Fahrten bei euch abgerechnet?

    • Offizieller Beitrag

    Klassenfahrten dürften in NRW nur dann von der SL genehmigt werden, wenn entsprechende Reisekostenmittel vorhanden sind. Falls das nicht der Fall ist, darf nicht genehmigt und dann auch nicht gefahren werden.

    Mittlerweile würde ich da ziemlich deutlich sagen, was ich davon halte, wenn man mich im Nachhinein (!) plötzlich auf der Hälfte der Kosten sitzenbleiben lässt. In allen anderen Fällen im ÖD sind immer Mittel für Dienstreisen da - zumindest hatte ich von meiner Arbeit in der Behörde eben diesen Eindruck gewonnen.

  • Der Etat der Schule ist nicht dein Problem. Dir müssen die Kosten erstattet werden, siehe beispielsweise: https://www.spiegel.de/karrier…assenfahrt-a-1234764.html


    Wenn du hartnäckig bleibst, wirst du dein Geld wohl bekommen. Als ob irgendwelche Hinweise auf ein begrenztes Etat vor einem Gericht standhalten. Dafür gibt es Vorgesetzte, die das im Blick haben müssen.


    Du hast ein Anrecht auf die Erstattung deiner Kosten - und zwar vollständig. Nicht locker lassen.

  • Es geht um NRW. Die Regel lautet, entweder werden Fahrten nur bis zum Betrag X für alle Fahrten zusammen genehmigt (alle weiteren Anträge werden abgelehnt) oder alle Fahrten werden genehmigt und später anteilig zum Betrag X erstattet.

    Der Betrag X wird von der Landesregierung gestellt und darf nicht überschritten werden.


    Wir haben die letzte Variante bei uns.

    Das Dilemma ist, dass ich nicht wieder als Quertreiber und Geizhals dastehen möchte, da offensichtlich die anderen damit einverstanden sind.

  • Die Regel lautet

    Was soll das für eine Regel sein? Wer stellte die auf? Wer sagte dir, dass sie gelte?


    oder alle Fahrten werden genehmigt und später anteilig zum Betrag X erstattet.

    Der Betrag X wird von der Landesregierung gestellt und darf nicht überschritten werden.


    Wir haben die letzte Variante bei uns.

    Diese „Variante“ entspricht nicht der Rechtslage. Was bedeutet, das ihr die „habt“? Gibt es dazu einen Beschulss? Eine Weisung? Oder ist das nur wieder tradierter Vollstuss?


    Einschlägig ist hier der sogenannte Wandererlass. Bolzbold hatte bereits erklärt, dass Fahrten nur genehmigt werden dürfen, wenn Geld da ist. Wenn deine Schulleiterin mehr genehmigt hat, hat sie wohl ein Problem.


    Du hast die Fahrt beantragt? Du hast deine voraussichtlichen Kosten angegeben? Die Fahrt wurde genehmigt? Du kannst die tatsächlichen Kosten nachweisen? Dann müssen dir deine Auslagen erstattet werden. Abrechnung einreichen, auf Geld warten. Wenn dir jemand den vollen Betrag vorenthalten möchte, muss sie schon mit einer Begründung kommen.


    Das Dilemma ist, dass ich nicht wieder als Quertreiber und Geizhals dastehen möchte, da offensichtlich die anderen damit einverstanden sind.

    Überleg' dir, was du davon hast, wenn du als stromlinienförmige Duckmäuserin giltst.


    Wenn die anderen mit 55 Prozent einverstanden sind, dann sind sie auch mit 52% einverstanden. Dann ist genug für 100% für dich im Topf.


    Mehr zu einem ählichen Fall in meinem nächsten Post.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    3 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • ... oder sind nur vordergründig einverstanden und wollen ncihts sagen.


    Von außen ist das ja immer leicht gesagt, aber hier sollte sich das Kollegium inkl. SL überlegen, wie in Zukunft intern mit der Situation umgegangen werden sollte. Die Sache ist formal klar: Wenn ich privat verreise, bezahle ich das Hotel auch nicht nur bis zum Betrag X. Das heißt, doch, tue ich. Danach reise ich ab.

    Für die Schule würde es bedeuten, dass seltener, kürzer und/oder günstiger gefahren wird. Oder ich lasse mich über den Tisch ziehen.

  • Anekdote: Früher stand auf den Fahrtanträgen mit drauf, dass man auf die Erstattung verzichte. Das ist später verschwunden, nachdem ein Gericht festgestellt hatte, dass ein solcher Passus formularmäßig nicht zulässig sei und daher auch rechtlich nicht bindend. Danach wurden die Regeln geändert.


    Ich fand das damals schon Scheiße, also habe ich das durchgestrichen. Später, beim Einreichen der Abrechung, wollte mir dann die Schulleiterin einen von anteiliger Erstattung erzählen mit Bezug auf diesen Passus. Ich gab an, dass sich in meinem Antrag ein solcher Passus nicht fände wegen Streichung. Dann, sagte die Schulleiterin, hätte sie wohl nicht aufgepasst. Wenn sie den Antrag so genehmigt hätte, bekäme ich auch die volle Erstattung, die anderen dann wohl weniger. Hat mir niemand übel genommen. Zumindest nicht so sehr, dass ich es gemerkt hätte.


    Ich stellte noch klar, dass ich nicht beabsichtig hätte, sie über den Tisch zu ziehen, sondern davon ausgegangen bin, dass die Streichung deutlich genug war.


    Ich habe dann noch die Teilnahme an einer geplanten Fahrt abgesagt, nachdem klar war, dass es keine volle Erstattung mehr geben werde.


    Das war damals, als anteilige Erstattung noch üblich und durch die Vorschriften gedeckt war.


    Ich bin erst wieder gefahren, als die volle Erstattung in die Vorschriften aufgenommem war.


    Das tatsächlich jetzt noch jemand so etwas versucht, ist schon dreist.

  • Befürchte, die meisten betroffenen Lehrerinnen und Lehrer sind damit einverstanden, weil die Klassenfahrten lieben und als eine Art Urlaub ansehen (ansonsten verstehe ich die Begeisterung nicht). Zumindest hört man von bestimmten Gruppen, dass die Lehrer zuerst angeheitert sind:-)

  • Befürchte, die meisten betroffenen Lehrerinnen und Lehrer sind damit einverstanden, weil die Klassenfahrten lieben und als eine Art Urlaub ansehen (ansonsten verstehe ich die Begeisterung nicht). Zumindest hört man von bestimmten Gruppen, dass die Lehrer zuerst angeheitert sind:-)

    Okay. Ja, dann sehen die das so. Und du siehst das anders.


    Ich glaube nicht, dass die weniger Spaß haben, wenn du die rechtmäßige Erstattung bekommst. Und du hast auch nicht mehr Spaß, wenn du dem sozialen Druck nachgibst.


    Womöglich gibt es aber noch andere, die es so sehen, aber sich nicht trauen, etwas zu sagen. Deren Problem, sicherlich. Aber trotzdem kannst du dich bei denen beliebt machen, wenn du den Anfang machst mit Recht und Gesetz in dieser Frage.

  • Befürchte, die meisten betroffenen Lehrerinnen und Lehrer sind damit einverstanden, weil die Klassenfahrten lieben und als eine Art Urlaub ansehen (ansonsten verstehe ich die Begeisterung nicht). Zumindest hört man von bestimmten Gruppen, dass die Lehrer zuerst angeheitert sind:-)

    Ob ich das persönlich schön finde oder nicht hat mit der dienstlichen Veranlassung und der Kostenerstattung nix zu tun.


    Dienstfahrten werden von Dienstherren erstattet, zu 100%. Da gibt es keine Etats oder Töpfen oder was auch immer.

  • Ob ich das persönlich schön finde oder nicht hat mit der dienstlichen Veranlassung und der Kostenerstattung nix zu tun.


    Dienstfahrten werden von Dienstherren erstattet, zu 100%. Da gibt es keine Etats oder Töpfen oder was auch immer.

    Einen Etat gibt es durchaus (jedenfalls hier in BW) für derartige Fahrten pro Kalenderjahr. Wenn der erschöpft ist, dann kann eben nichts mehr genehmigt werden, weil sonst die erforderliche Kostenerstattung nicht möglich wäre. Bei uns wird deshalb in der GLK klar abgesprochen, wie viel Geld vorhanden ist und wie hoch insofern die Lehrerkosten sein dürfen pro erforderlicher Fahrt, welche Klassen Fahrten machen dürfen, wie viel für Wandertage zur Verfügung steht an Fahrtkostenerstattung. Was dann noch übrig bleibt im Topf kann für zusätzliche Tagesausflüge z.B. ins Elsass genutzt werden. Eigenfinanzierung ist unzulässig (haben bei uns durchaus auch KuK letztes Schuljahr vorgeschlagen zu hohe Eigenanteile einfach selbst zu zahlen, das wurde aber von unserer SL komplett abgeschmettert als rechtlich unzulässig und unzumutbar).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Da gibt es keine Etats oder Töpfen oder was auch immer.

    Für Klassenfahrten in NRW hat tatsächlich jede Schule einen jährlichen Etat. Außerdem muss die Schulkonferenz ein Fahrtenprogramm beschließen. Darauf muss sich die Entscheidung der Genehmigung einer Klassenfahrt beziehen.

  • Okay. Ja, dann sehen die das so. Und du siehst das anders.


    Ich glaube nicht, dass die weniger Spaß haben, wenn du die rechtmäßige Erstattung bekommst. Und du hast auch nicht mehr Spaß, wenn du dem sozialen Druck nachgibst.


    Womöglich gibt es aber noch andere, die es so sehen, aber sich nicht trauen, etwas zu sagen. Deren Problem, sicherlich. Aber trotzdem kannst du dich bei denen beliebt machen, wenn du den Anfang machst mit Recht und Gesetz in dieser Frage.

    So ist es. Immer wenn man mal Kritik übt oder kritisch nachfragt bei etwas, bekommt man am nächsten Tag im Lehrerzimmer etliche Rückmeldungen von Kollegen, die das super gut finden.


    Einer muss halt anfangen. Ich weiß, ist nicht immer leicht.

  • Die Fahrtkosten müssen erstattet werden. Die Schulleitung könnte bei der zuständigen Stelle der BR zu Kreuze kriechen und erläutern, warum ausgerechnet in diesem Jahr der ein Jahr im Voraus benannte Maximalbetrag, der weiter oben bereits genannt wurde, überschritten werden musste. Die BR kann einem solchen Antrag dann ausnahmsweise zustimmen und die Gelder auszahlen. Wie in einem anderen Thread geschrieben wurde, wird der SL der Kopf gewaschen, und zwar nicht mit Seife; ob es Kürzungen für die Schule in anderen Bereichen gibt, ist dann Sache der BR, damit muss sich die SL dann herumschlagen.

    Zukunftsperspektivisch sollte in der Lehrer- und Schulkonferenz ein Fahrtenprogramm festgelegt werden, bei dem sichergestellt ist, dass die Lehrkräfte 100% zurückerhalten. Im Übrigen hat die BR Münster bei ihren entsprechenden Verfügungen zu den Reisekosten zuletzt wieder darauf hingewiesen, dass die SL die Verfügungsgewalt über etwaige Freiplätze hat. Um ein Fahrtenprogramm zu erhalten, kann man diese für Lehrkräfte nutzen (nur die LK selbst dürfen diese beim Veranstalter nicht einfordern).

  • Die Fahrtkosten müssen erstattet werden. Die Schulleitung könnte bei der zuständigen Stelle der BR zu Kreuze kriechen und erläutern, warum ausgerechnet in diesem Jahr der ein Jahr im Voraus benannte Maximalbetrag, der weiter oben bereits genannt wurde, überschritten werden musste. Die BR kann einem solchen Antrag dann ausnahmsweise zustimmen und die Gelder auszahlen. Wie in einem anderen Thread geschrieben wurde, wird der SL der Kopf gewaschen, und zwar nicht mit Seife; ob es Kürzungen für die Schule in anderen Bereichen gibt, ist dann Sache der BR, damit muss sich die SL dann herumschlagen.

    Zukunftsperspektivisch sollte muss in der Lehrer- und Schulkonferenz ein Fahrtenprogramm festgelegt werden, bei dem sichergestellt ist, dass die Lehrkräfte 100% zurückerhalten. Im Übrigen hat die BR Münster bei ihren entsprechenden Verfügungen zu den Reisekosten zuletzt wieder darauf hingewiesen, dass die SL die Verfügungsgewalt über etwaige Freiplätze hat. Um ein Fahrtenprogramm zu erhalten, kann man diese für Lehrkräfte nutzen (nur die LK selbst dürfen diese beim Veranstalter nicht einfordern).

    Ich habe das in meinen Augen inhaltlich unzutreffende Verb ersetzt. Damit dann volle Zustimmung. :top: Auch bei uns an der Schule wurde bei entsprechenden Debatten rund um Fahrtkosten und Erstattungen von der SL auf Freiplätze hingewiesen. Persönlich halte ich diese für problematisch, weil das versteckte Kosten sind, die auf die SuS umgelegt worden sind durch Veranstalter. Damit arbeiten darf man aber auch hier in BW ausdrücklich seitens des Dienstherrn.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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