Abrechnung Klassenfahrt

  • Äh, doch. Du bist richtig informiert. Es müssen alle Kosten erstattet werden.

    Nur als Ergänzung: Das gilt inzwischen sogar dann, wenn die Lehrkraft vorab "freiwillig" auf eine (Teil-)Erstattung der Fahrtkosen verzichtet hatte.

  • Das sind Momente, da bekomme ich innerlich einen Anfall. Die GEW hat aus gutem Grund einen Musterstreit hierzu bis zur höchstrichterlichen Entscheidung geführt. Die Lehrkräfte haben damals "freiwillig" im Antrag auf Erstattung verpflichtet. Letztlich fühlten sich die Kollegen moralisch genötigt dies zu unterschreiben. In dem Urteil wurde daher ausdrücklich festgestellt, dass ein solcher Verzicht nicht rechtsgültig ist. Daraufhin wurde den SL ausdrücklich aufgetragen, Fahrten nur noch genehmigen, wenn die Fahrtkosten gedeckt sind. Anderenfalls muss das Land trotzdem zahlen. Es hat ja dann die Möglichkeit die Schulleitung in Regress zu nehmen. Wer sich dann jetzt dieses Spielchen immer noch gefallen lässt, dem ist nicht mehr zu helfen. Es ist hier in keinster Weise unkollegial hier in aller Deutlichkeit auf seine Fahrtkosten zu bestehen. Btw Hierzu gehört nicht nur die Übernahme von Transport und Übernachtung, sondern auch die nach Landesreisekostenvergütung zu erstattenden Tagesgelder.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • pepe

    Als das Urteil raus war, bekam ich auch gleich einen Anruf von einem Kollegen, der unbedingt wissen wollte, wie er es dennoch hinkriegst freiwillig zu verzichten, weil sie ja sonst ihre Klassenfahrten reduzieren müssten. Das Stück was ich danach aus der Tischkante gebissen habe fehlt jetzt noch😂.Da fällt einem dann nicht mehr viel ein .

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Kann man sicher alles machen, aber ob das sinnvoll ist. Ich denke das sind einfach auch Summen, die alles übersteigen, denn in vielen Bundesländern opfert man dafür eh einen Teil seiner Freizeit usw.

  • Kann man sicher alles machen, aber ob das sinnvoll ist. Ich denke das sind einfach auch Summen, die alles übersteigen, denn in vielen Bundesländern opfert man dafür eh einen Teil seiner Freizeit usw.

    Selbst wenn es nur um 10€ Eigenbeteiligung gehen würde wäre das nicht sinnvoll. Diese Frage stellt sich meines Erachtens einfach nicht. Egal mit wie viel Freude und Engagement ich meinen Beruf ausüben mag (und Freude wie Engagement sind bei mir stark ausgeprägt) ist es mein Beruf, nicht mein Freizeitvergnügen, für welches ich privat zahlen würde bzw. müsste. So viel Professionalität bin ich mir selbst wert und habe zum Glück eine SL, die potentielle Selbstzahler- KuK auch unmissverständlich ausbremst und auf die gültige Rechtslage (danke stellvertretend an dieser Stelle an chemikus08 für den diesbezüglichen Einsatz der Gewerkschaften) verweist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke für die Erinnerung durch diesen Thread, ich muss noch meine Klassenfahrt aus dem letzten Schuljahr (April) einreichen.
    6 Monate hat man oder?

  • Auch das Argument, dass man die Kosten ja schließlich von der Steuer absetzen kann, habe ich im letzten Schuljahr noch gehört. Man fasst es wirklich nicht.

    Das wurde mir letztes Jahr auch erzählt, als es hieß, dass es nicht genug Geld gibt. Tja war so doof es zu glauben, nun wird es wenigstens bei der Steuer eingereicht.

    • Offizieller Beitrag

    Als das Urteil raus war, bekam ich auch gleich einen Anruf von einem Kollegen, der unbedingt wissen wollte, wie er es dennoch hinkriegst freiwillig zu verzichten, weil sie ja sonst ihre Klassenfahrten reduzieren müssten

    Ganz einfach - den Antrag auf Erstattung der Reisekosten erst nach frühestens 6 Monaten einreichen. Dann wird IMHO nichts mehr erstattet.

  • Ganz einfach - den Antrag auf Erstattung der Reisekosten erst nach frühestens 6 Monaten einreichen. Dann wird IMHO nichts mehr erstattet.

    Das ändert aber nichts daran, dass SLen ein Fahrtenkonzept, welches das dafür gegebene Budget überschreiten würde bei vollständiger Einreichung, gar nicht erst bewilligen dürfen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Einen Etat gibt es durchaus (jedenfalls hier in BW) für derartige Fahrten pro Kalenderjahr. Wenn der erschöpft ist, dann kann eben nichts mehr genehmigt werden, weil sonst die erforderliche Kostenerstattung nicht möglich wäre

    Das mag ja sein. Das ist aber nicht das Problem der Lehrkraft. Wenn die Fahrt genehmigt wurde, dann sind die Kosten zu erstatten. Punkt aus fertig. Vor Gericht wird das genau so ausgehen.

  • Auch das Argument, dass man die Kosten ja schließlich von der Steuer absetzen kann, habe ich im letzten Schuljahr noch gehört. Man fasst es wirklich nicht.

    Ich konnte mich nicht zwischen lachen, weinen und verwirrt entscheiden.

  • Klasse zu lesen, wie es anderswo praktiziert wird. Bei uns kennen wahrscheinlich die wenigsten die Gesetzeslage, mich eingeschlossen.

    Trotzdem erstaunt mich, dass doch alle betroffenen Kollegen schlucken, da sonst die geliebte Fahrt ausfallen müsste. Scheint also für die meisten Kollegen ein richtiges Vergnügen zu sein, auf das man sich das ganze Jahr freut.

  • Scheint also für die meisten Kollegen ein richtiges Vergnügen zu sein, auf das man sich das ganze Jahr freut.

    Für mich waren es die letzten beiden Fahrten tatsächlich, ich habe es nicht als übermäßig stressig empfunden und hatte selbst viel Spaß. Und ja die KuK, die jeweils mit mir waren haben es auch so empfunden. Das hängt sicherlich von den Fahrten ab, aber es gibt das durchaus.


    Es sollten dann auch beide Seiten akzeptiert werden.

    Das mit dem Geld natürlich nicht. Da solltest du einfordern, was dir zusteht.

  • Bei uns kennen wahrscheinlich die wenigsten die Gesetzeslage, mich eingeschlossen.

    Und da haben wir ihn wieder, der Kardinalfehler in vielen Kollegien, man ist über die Rechtslage nicht informiert. Leute, wir verschwenden viel Zeit für manchmal müssige Diskussionen. "Sollen die Schüler das Handy auf dem Schulhof verwenden dürfen, mit oder ohne Ohrstecker, was ist in den Regenpausen und was auf dem Klo?" Das ist spätestens der Moment, wo man auf seinem Handy auch Gesetztestexte lesen kann, zu denen man sonst nicht kommt. Und wem das zu eintönig ist. Die Gewerkschaften haben das aufbereitet und stellen einschlägige Sachartikel zur Verfügung. Vielfach sogar ohne Zugangsbeschränkung, auch für Nichtmitglieder.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Das mag ja sein. Das ist aber nicht das Problem der Lehrkraft. Wenn die Fahrt genehmigt wurde, dann sind die Kosten zu erstatten. Punkt aus fertig. Vor Gericht wird das genau so ausgehen.

    Ich habe an keiner Stelle etwas anderes behauptet. Natürlich muss eine von einer SL bewilligte Fahrt bezahlt werden. Genau deshalb beginnt das Problem nicht bei den einzelnen Lehrkräften, die dann Anträge einreichen oder halt auch nicht, sondern bei der SL, die sicherstellen muss, dass bewilligte Fahrten durch den Etat gedeckt sind, weil sonst im Zweifelsfall die SL in Regress genommen werden könnte oder an anderer Stelle Geld fehlt an der Schule

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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