Krankheitstage in den Ferien ausbezahlen?

  • Guten Morgen!

    Ich habe etwas unglaubliches von einer Freundin gehört. Leider wusste sie es auch nicht genau. Es handelt sich also um ein interessantes Gerücht:

    Wenn Lehrer in den Ferien krank sind können sie einen finanziellen Ausgleich in Anspruch nehmen.

    Bei Angestellten ist es ja so, dass sie den Urlaub nachholen können. Da dies bei Lehrern nicht möglich ist, können sie sich die Urlaubstage auszahlen lassen.

    Ich habe das noch nie gehört. Allerdings würde es Sinn machen. Wir kennen das doch alle: endlich Ferien, der Körper fährt runter und zack! Krank!


    Aber wo und wie müsste man das beantragen?

    Im Landesgesetz habe ich folgendes gefunden aber ich bin mir nicht sicher, wie es zu verstehen ist:

    Landesgesetzbuch BW


    § 25

    Inanspruchnahme von Urlaub, Widerruf:

    Absatz 7: Wird die Beamtin oder der Beamte während des Erholungsurlaubs durch Krankheit dienstunfähig und wird dies unverzüglich angezeigt, wird die Zeit der Dienstunfähigkeit nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Die Dienstunfähigkeit ist grundsätzlich durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.


    In §25

    Abschnitt 4 wird’s wild. Da bin ich ausgestiegen. 😅

    Die zusätzliche Vergütung für einen Urlaubstag beträgt


    -

    drei Dreizehntel der Bezüge für einen Monat, die sich aus den durchschnittlichen laufenden Monatsbezügen der Monate des Zeitabschnitts errechnen, aus dem der Urlaubsanspruch stammt,


    -

    geteilt durch die Anzahl der Arbeitstage in der Kalenderwoche im oben genannten Zeitabschnitt, die sich aus der regelmäßigen Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochenarbeitstage ergibt,


    -

    multipliziert mit dem auf zwei Nachkommastellen gerundeten Prozentsatz, um den sich die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit zwischen den jeweils maßgeblichen Zeitabschnitten reduziert hat.


    Quelle

    https://www.landesrecht-bw.de/…=0#jlr-MuSchBVBW2005V2P11

  • Die Ferien (Unterichtsfreie Zeit) sind ja nicht Urlaub. Auch in den Ferien wird zum Teil gearbeitet. Es würde also nur dann zutreffen, wenn wirklich der Urlaub betroffen ist. Also wenn man in den Sommerferien z.B. 6 Wochen am Stück krank ist. Ich kenne es so, dass der Arzt dann schon mal einfach die nötige Erholungszeit um ein paar Tage verlängert und das Problem ist für den Lehrer gelöst.

  • Also wenn man in den Sommerferien z.B. 6 Wochen am Stück krank ist.

    Ich meine in solchen Fällen hätte man doch Anspruch auf späteren Erholungsurlaub? Irgendwo mal gehört/gelesen.


    Ich müsste meine 6 Wochen Urlaub ja zum Beispiel gar nicht in den Sommerferien nehmen, daher wirklich schwierig für einzelne Tage in langen Ferien.

  • Genau. Das meinte ich mit "es wird einfach verlängert". Ob dein Arbeitgeber den zusätzlichen Erholungsurlaub gewährt oder ob es einfach direkt der Arzt macht, damit du keine Problme mit dem Arbietgeber bekommst, ist ja im Grunde egal. Es sei den jemand ist so dreist und möchte es dann zwei mal bekommen. Einmal vom Arzt und dann noch einmal vom Arbeitgeber.

  • Ja, ich glaube so einfach ist es nicht. Es wird ja auch eine festgelegte Wochenstundenanzahl und eine Anzahl offizieller Urlaubstage.

    Anscheinend gibt es auch Schulen, die diese festlegen. 🤷‍♀️

    Es geht mir nicht um einen Ausgleich durch den Arzt sondern um Klarheit. Es ist immer alles so schwammig und keiner weiß so richtig Bescheid.

  • Das es nicht klar ist liegt doch an dir, oder?

    Mach es doch genau so, wie es andere Arbeitnehmer auch machen:

    Du meldest VORHER an, an welchen Tagen du Urlaub machen möchtest. (Das sind ja nicht die ganzen Ferien. Ferien sind zwar unerreichtsfrei, aber nicht komplett arbeitsfrei.)

    Wenn du dann krank bist, dann lässt du es von einem Arzt bestätigen und reichst die Zeiten, an denen du krank warst, ein.

    Wo ist das Problem?

  • Genau. Das meinte ich mit "es wird einfach verlängert". Ob dein Arbeitgeber den zusätzlichen Erholungsurlaub gewährt oder ob es einfach direkt der Arzt macht, damit du keine Problme mit dem Arbietgeber bekommst, ist ja im Grunde egal.

    Moment: ich kann während einer Krankschreibung nicht einfach meinen Hobbies nachgehen, dementsprechend wäre das keine Lösung für mich. Und zusätzlich rechtlich wirklich fragwürdig. Solche „Tipps“ finde ich unangebracht.

  • Das ist die schnelle Lösung.

    Die genau Lösung habe ich danach geschrieben:

    Reiche VORHER deine Urlaubstage ein, so wie es alle anderen auch machen.

    Warum kannst du das nicht? Weil du dir NACHHER lieber die Tage so liegen willst, dass du möglich immer nur im Urlaub krank warst?

  • Das ist die schnelle Lösung.

    Die genau Lösung habe ich danach geschrieben:

    Reiche VORHER deine Urlaubstage ein, so wie es alle anderen auch machen.

    Warum kannst du das nicht? Weil du dir NACHHER lieber die Tage so liegen willst, dass du möglich immer nur im Urlaub krank warst?

    Bei wem genau soll man Urlaubstage einreichen? Meine Schulleitung interessiert das jedenfalls nicht.

  • Natürlich will die davon erstmal nichts wissen. Ist einfacher und bequemer sich nicht darum zu kümmern. So sind Menchen eben.

    Reich es ein, und wenn du krank warst, dann reich das Attest ein. Dann hast du was in der Hand und man kann es lösen.

    Wenn man sich vorher nicht darum kümmert, dann darf man sich hinterher nicht beschweren, wenn es nichts gibt.

  • Reich es ein, und wenn du krank warst, dann reich das Attest ein. Dann hast du was in der Hand und man kann es lösen.

    Wenn man sich vorher nicht darum kümmert, dann darf man sich hinterher nicht beschweren, wenn es nichts gibt.

    Wo du immer Probleme siehst. :D

  • Nee. Ein Problem sehe ich da nicht. Ich habe nur eine super einfache Lösung gezeigt, wenn das Problem der Ausgangfrage auftritt.

    Das es Schulleitungen auch einfach so akzeptieren kann ich mir vorstellen. Ist einfacher und bequemer es einfach so zu akzeptieren. So sind Menschen eben.

    Aber das kann man auch deutlich jeden Tag auf dem Vertretungsplan sehen. Als ob da die Leher wirklich alle immer krank wären. Wer es glaubt, der soll das mal ruhig glauben.

    Wenn mir ein Schüler eine Krankmeldung einreicht, dann glaube ich das auch erstmal so. Warum sollte ich es nicht? Ich weiß aber ganz genau, dass das nicht in allen Fällen stimmt. Ist dann eben die Frage, ob man sich Mühe machen will oder nicht bzw. welchen Sinn das das haben soll.

  • Vorher einreichen: Kann man machen, jedoch wird dann sicher in den nächsten Ferien jeder einreichen müssen. An einigen Schulen ist das ja auch so üblich. An meiner nicht, das schätze ich als erheblichen Vorteil ein. Den würde ich mir nicht dadurch kaputt machen lassen, dass ich tatsächlich darauf bestehe, dass ich meinen Urlaub nachhole, weil ich ein Attest reinreiche und dann außerhalb der Ferien ausgeplant werde.

    Ich wäre daher vorsichtig mit solchen Aktionen.

  • Für NRW: Auszahlung des Urlaubsanspruchs ist in wenigen Fällen möglich. Man muss schon fast das ganze Jahr krank gewesen sein, denn es werden nur 20 Tage Mindesturlaub gewährt. Ist man zum Beispiel die gesamten Sommerferien krank, lassen sich die 20 Tage problemlos auf die restlichen Ferientage verteilen. Nur wenn das nicht gelingt, dann ist die Auszahlung der übrigen Tage möglich.

    Wenn man nach gut einem Jahr Krankheit wieder anfängt, dann muss man sich bestimmt keine Gedanken mehr über verpasste Erholung machen.


    Real: es ist echt übel, wenn man öfter oder länger in den Ferien krank ist. Führt oft zu weiteren Ausfällen…

  • Das Problem liegt darin, dass wir nicht einfach während der Unterrichtszeit Urlaub nehmen können.

    Warum eigentlich nicht? Das wäre mal ein Benefit unseres Berufs. Klassenfahrten gehen ja auch. Die könnte man mal einschränken und mehr an die Kollegen denken statt an die Schüler.

  • Stimmt. Und wenn man wirklich häufig (im Urlaub) krank ist, dann helfen ein paar nachgeholte oder ausbezahlte Urlaubstage vermutlich auch eher selten. Dann liegt das Problem vermutlich ganz wo anders und muss vermutlich anders gelöst werden, wenn man es dauerhaft lösen möchte.


    Erinnert mit etwas an die Kopfschmerztabeltten-Taktik. Ist mit Sicherheit mal ok. Aber doch keine sinnvolle Dauerlösung.

    • Offizieller Beitrag

    als Angestellte im Schuldienst reiche ich jährlich eine Urlaubskarte ein wie andere Angestellte auch.
    Werde ich innerhalb der als Urlaub genehmigten Zeit krank, bekomme ich die Tage im nächsten Jahr "gutgeschrieben" auf meine Urlaubstage.

    Mit ein wenig Disziplin habe ich gelernt, die schulischen Tätigkeiten tatsächlich in den Ferien nur dann zu erledigen, wenn ich keinen Urlaub habe.
    Hat sehr zu meinem persönlichen Wohlbefinden beigetragen ;)

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