Guten Morgen!
Ich habe etwas unglaubliches von einer Freundin gehört. Leider wusste sie es auch nicht genau. Es handelt sich also um ein interessantes Gerücht:
Wenn Lehrer in den Ferien krank sind können sie einen finanziellen Ausgleich in Anspruch nehmen.
Bei Angestellten ist es ja so, dass sie den Urlaub nachholen können. Da dies bei Lehrern nicht möglich ist, können sie sich die Urlaubstage auszahlen lassen.
Ich habe das noch nie gehört. Allerdings würde es Sinn machen. Wir kennen das doch alle: endlich Ferien, der Körper fährt runter und zack! Krank!
Aber wo und wie müsste man das beantragen?
Im Landesgesetz habe ich folgendes gefunden aber ich bin mir nicht sicher, wie es zu verstehen ist:
Landesgesetzbuch BW
§ 25
Inanspruchnahme von Urlaub, Widerruf:
Absatz 7: Wird die Beamtin oder der Beamte während des Erholungsurlaubs durch Krankheit dienstunfähig und wird dies unverzüglich angezeigt, wird die Zeit der Dienstunfähigkeit nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Die Dienstunfähigkeit ist grundsätzlich durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.
In §25
Abschnitt 4 wird’s wild. Da bin ich ausgestiegen. 😅
Die zusätzliche Vergütung für einen Urlaubstag beträgt
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drei Dreizehntel der Bezüge für einen Monat, die sich aus den durchschnittlichen laufenden Monatsbezügen der Monate des Zeitabschnitts errechnen, aus dem der Urlaubsanspruch stammt,
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geteilt durch die Anzahl der Arbeitstage in der Kalenderwoche im oben genannten Zeitabschnitt, die sich aus der regelmäßigen Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochenarbeitstage ergibt,
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multipliziert mit dem auf zwei Nachkommastellen gerundeten Prozentsatz, um den sich die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit zwischen den jeweils maßgeblichen Zeitabschnitten reduziert hat.
Quelle