Wir haben eine freie Presse. Dazu zählt auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen. Ich bin mir sicher, dass kein Gericht hier eine Entscheidungsbefugnis zur Programmgestaltung besitzt. Falls es um Chancengleichheit ginge, müssten alle 34 (?) Parteien dieselbe Sendezeit erhalten - was bei den Wahlwerbespots ja geschieht.
Wir haben Pressefreiheit und wie fast jedes andere Grundrecht auch, wird auch die Pressefreiheit beschränkt. Und es passiert zum Beispiel bei Wahldebatten mittlerweile auch nicht selten, dass Parteien vor ein Gericht ziehen, um bei einer Debatte dabei zu sein. Zuletzt sehr prominent hat dies Fabio De Masi gemacht, der für das BSW ins Europaparlament wollte, zur TV-Debatte aber nicht eingeladen war. Die Begründung war fadenscheinig: es sollte ein Rückblick auf die vergangene Legislaturperiode geworfen werden, der De Masi gar nicht angehört hatte. Das Gericht hat dies glücklicherweise nicht überzeugt.
https://www.deutschlandfunk.de/de-masi-beim-t…pawahl-100.html